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Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.12.1995

Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,243
BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94 (https://dejure.org/1995,243)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - III ZR 240/94 (https://dejure.org/1995,243)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - III ZR 240/94 (https://dejure.org/1995,243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts - Zulässigkeit der Berufung - Beschränkte Revisionszulassung - Provisionspflicht gegenüber Auktionator - AGB - Auktionator als Geschäftsführer der veräußernden GmbH - Individualvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB § 675; ZPO §§ 511, 546, 559
    Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung eines Grundstücks durch den Geschäftsführer der Eigentümer-GmbH als Auktionator

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 527
  • ZIP 1996, 180
  • MDR 1996, 244
  • VersR 1996, 451
  • WM 1996, 404
  • DB 1996, 320
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74

    Entstehung eines Provisionsanspruches eines Maklers - Enge wirtschaftliche …

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der für das Maklerrecht geltende Grundsatz, daß der Geschäftsführer einer GmbH, dem der Verkauf von Grundstücken, die dieser Gesellschaft gehören, übertragen ist, bei seinen Verkaufsbemühungen keine Maklerdienste für den Käufer leisten kann (BGH, Urteil vom 16. April 1975 - IV ZR 21/74 = NJW 1975, 1215; vgl. auch BGH…, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Verflechtung 5 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), unmittelbar für das hier zu beurteilende Rechtsverhältnis zwischen dem Auktionator Z. und dem Kläger gilt.

    Deswegen bedarf es keiner Entscheidung, ob der Auktionator sich vom Kläger Individualvereinbarung wirksam eine Courtage hätte versprechen lassen können, wenn er dem Kläger zuvor seine Beziehungen zu der beklagten GmbH als Verkäuferin klar und eindeutig aufgedeckt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1975 aaO.).

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94
    Dies gilt nicht nur für den Fall, daß Klageforderung und Gegenforderung jeweils bejaht worden sind, also die Hilfsaufrechnung Erfolg hatte und zur Abweisung der Klage führte (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation BGHZ 109, 179, 189), sondern auch für den hier zu beurteilenden Sachverhalt, der sein Gepräge dadurch erhält, daß die Klageforderung bejaht und die Gegenforderung verneint worden ist (vgl. allgemein zur Beschränkbarkeit der Revisionszulassung auf die Gegenforderung: BGHZ 53, 152, 155).

    Die wirksame Beschränkung der Revisionszulassung hat zur Folge, daß der Streitstoff, soweit er von der Zulassung nicht erfaßt wird, nicht der Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts unterliegt (vgl. BGHZ 109, 179, 189).

  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer …

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der für das Maklerrecht geltende Grundsatz, daß der Geschäftsführer einer GmbH, dem der Verkauf von Grundstücken, die dieser Gesellschaft gehören, übertragen ist, bei seinen Verkaufsbemühungen keine Maklerdienste für den Käufer leisten kann (BGH, Urteil vom 16. April 1975 - IV ZR 21/74 = NJW 1975, 1215; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Verflechtung 5 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), unmittelbar für das hier zu beurteilende Rechtsverhältnis zwischen dem Auktionator Z. und dem Kläger gilt.
  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 52/20

    BGB-Gesellschaft an einer Mietwohnung: Befugnis eines Gesellschafters zur …

    Rn. 48 a) Da die Anschlussrevision gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 ZPO auch dann statthaft ist, wenn die Revision (insoweit) nicht zugelassen worden ist und sie nicht den Streitstoff betrifft, auf den sich die (beschränkte) Zulassung bezieht (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 191 f.; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174 unter B 1;… vom 24. September 2014 - VIII ZR 394/12, BGHZ 202, 258 Rn. 69;… vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 33), kann vorliegend dahinstehen, ob die Revision auch hinsichtlich des den Gegenstand der Anschlussrevision bildenden Verteidigungsvorbringens des Beklagten (Nichtbestehen der Klageforderung wegen der Abgeltungsvereinbarung) oder lediglich wegen der Frage des Umfangs von Ansprüchen des Beklagten auf Rückzahlung geleisteter Betriebskostenvorauszahlungen zugelassen worden ist (vgl. zur Beschränkbarkeit der Revisionszulassung auf die Gegenforderung bei einer (hilfsweise) erklärten Aufrechnung BGH, Urteile vom 3. November 1989 - V ZR 143/87, BGHZ 109, 179, 189; vom 30. November 1995 - III ZR 240/94, NJW 1996, 527 unter I 2;… vom 12. November 2015 - III ZR 204/15, BGHZ 207, 365 Rn. 10).
  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines …

    Dies hindert es nämlich ebenfalls nicht, die Revision wirksam auf die Entscheidung über die Klageforderung zu beschränken (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94, NJW 1996, 527, unter I 2).
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen) …

    Das ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, weil es anderenfalls an einem gültigen und rechtswirksamen Verfahren vor dem Revisionsgericht fehlt (st.Rspr.; vgl. nur BGHZ 102, 37, 38 m.w.Nachw. insoweit durch BGHZ 116, 377 nicht überholt; BGH, Urteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94, WM 1996, 404 = ZIP 1996, 180 unter II 3).

    Die bloße Erweiterung oder Änderung der Klage in zweiter Instanz (§§ 523, 263, 264 Nr. 2 ZPO) kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel eine zulässige Berufung voraus (BGH, Urteil vom 30. November 1995 aaO unter II 2 a m. umfangr.

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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1995 - IV ZR 380/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1979
BGH, 06.12.1995 - IV ZR 380/94 (https://dejure.org/1995,1979)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1995 - IV ZR 380/94 (https://dejure.org/1995,1979)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - IV ZR 380/94 (https://dejure.org/1995,1979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9
    Formularmäßige Bestimmung über eine fünfjährige Laufzeit eines Unfallversicherungsvertrages

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 519
  • MDR 1996, 244
  • VersR 1996, 177
  • BB 1996, 293
  • DB 1996, 518
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten …

    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - IV ZR 380/94
    Diese Ausführungen sind rechtsfehlerfrei (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1994 - IV ZR 107/93 - VersR 1994, 1049 unter 3, 4; demnächst BGHZ 127, 35).

    Eine gesetzliche Regelung, die für den hier in Rede stehenden Zeitraum vor dem 1. Januar 1991, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 8 Abs. 3 VVG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 1990 (im folgenden: § 8 Abs. 3 VVG a.F.), zur Beurteilung der Dauer von Versicherungsverträgen herangezogen werden könnte, gibt es nicht (Senatsurteil vom 13. Juli 1994, aaO., unter 5 a).

    aa) Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 13. Juli 1994, aaO., eine formularmäßige Bestimmung über eine zehnjährige Laufzeit eines Unfallversicherungsvertrages wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 AGBG für unwirksam erklärt.

  • BGH, 28.06.1995 - IV ZR 19/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer fünfjährigen Laufzeit für eine …

    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - IV ZR 380/94
    Schon die erheblich kürzere Bindungsdauer gebietet eine differenzierende Gewichtung (zur Fünfjahresklausel in einer Reparaturkostenversicherung vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 1995 - IV ZR 19/94 - VersR 1995, 1185 unter I, 3 b, bb).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 71/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer über ein Jahr hinausgehenden Laufzeit eines …

    Schon die erheblich kürzere Bindungsdauer gebietet eine differenzierende Gewichtung (Senatsurteile vom 28. Juni 1995 - IV ZR 19/94 - VersR 1995, 1185 unter I 3 b, bb; vom 6. Dezember 1995 - IV ZR 380/94 - VersR 1996, 177 unter 3 b, aa).

    Wenngleich also auch eine fünfjährige Bindung an den Vertrag für den Versicherungsnehmer noch nachteilig sein kann, kommt diesem Nachteil doch ein erheblich geringeres Gewicht zu (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1995, aaO.).

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 60/96

    Geschäftsbedingungs-Charakter von Versicherungs-Antragsformularen

    Der Kläger hat im Hinblick auf das erst nach Erlaß des Berufungsurteils veröffentlichte Urteil des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1995 (IV ZR 380/94 - VersR 1996, 177) in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 18. Dezember 1996 auf Klageansprüche verzichtet, soweit sie sich auf Laufzeitregelungen von fünf Jahren beziehen; die Beklagte hat insoweit Verzichtsurteil beantragt.
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