Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.09.1995 - 16 Wx 134/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Übermäßige Tierhaltung in einer Eigentumswohnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG § 14
Übermäßige Tierhaltung in einer Eigentumswohnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1
Übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Chinchillas ; Kaninchen ; Vögel ; Hamster ; Mäuse
Papierfundstellen
- MDR 1996, 465
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90
Zulässigkeit einer innerhalb laufender Rechtsmittelfrist erneut eingelegten …
Auszug aus OLG Köln, 26.09.1995 - 16 Wx 134/95
Bereits eine solche typischerweise bestehende Gefahr rechtfertigt es, die Zahl der in einer Eigentumswohnung zu haltenden Haustiere unter Berücksichtigung der konkreten Umstände durch gerichtliche Entscheidung auf die zumutbare Anzahl zu beschränken (so auch KG NJW 1991, 1116, 1117). - OLG Frankfurt, 19.07.1990 - 20 W 149/90
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Tierhaltung; Haltung; Tiere; Schlangen; …
Auszug aus OLG Köln, 26.09.1995 - 16 Wx 134/95
Es erscheint nämlich nicht ausgeschlossen, daß sich potentielle Käufer von Sondereigentum in dem fraglichen Hause deshalb gegen einen Erwerb entscheiden, weil sie keine Wohnnutzung bzw. Nutzung im Rahmen des Verkehrsüblichen vorfinden (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1430, 1431 - für unzulässige Schlangenhaltung). - KG, 03.06.1991 - 24 W 6272/90
Auszug aus OLG Köln, 26.09.1995 - 16 Wx 134/95
Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung - auch wenn die Teilungserklärung eine Beschränkung nicht vorsieht - eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist, ohne daß es auf eine konkrete Geruchsbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt (vgl. KG NJW 1956, 1679, 1680; BayObLGZ 1972, 90, 93; KG NJW-RR 1991, 1116, 1117). - BayObLG, 07.03.1972 - BReg. 2 Z 59/71
Auszug aus OLG Köln, 26.09.1995 - 16 Wx 134/95
Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung - auch wenn die Teilungserklärung eine Beschränkung nicht vorsieht - eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist, ohne daß es auf eine konkrete Geruchsbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt (vgl. KG NJW 1956, 1679, 1680; BayObLGZ 1972, 90, 93; KG NJW-RR 1991, 1116, 1117).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.11.1995 - 10 U 29/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1996, 465
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
Unternehmereigenschaft des Existenzgründers
Gegen die Anwendung des § 24 AGBG auf Existenzgründer hätten sich das OLG Koblenz (NJW 1987, 74) sowie das OLG Düsseldorf (MDR 1996, 465) ausgesprochen, für die Anwendung hingegen das OLG Oldenburg {NJW-RR 1989, 1081}.Für die Behandlung als Verbraucher (so OLG Koblenz, NJW 1987, 74; OLG Düsseldorf, MDR 1996, 465 m.Anm. Eckert in EWiR 1996, 97 f.;… MünchKommMicklitz, a.a.O., § 13 BGB Rn. 38ff.;… Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 24 AGBG Rn. 7;… Soergel/Stein, BGB, 12. Aufl., § 24 AGBG Rn. 4;… Ermann/Werner, BGB, 10. Aufl., § 24 AGBG Rn. 5) wird - neben den bereits im Urteil des Landgerichts genannten Gründen - vor allem angeführt, dass es darum gehe, den rechtsunkundigen und geschäftsunerfahrenen Vertragspartner des Verwenders von AGB vor einer unangemessenen Benachteiligung zu schützen.
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