Rechtsprechung
| BGH, 16.04.1996 - XI ZR 302/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwer - Zurückbehaltungsrecht - Hilfsweises Geltendmachen - Erfolglosigkeit neben Klagezuspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 10 Abs. 3; ZPO § 3
Rechtsmittelbeschwer bei Erfolglosigkeit eines Zurückbehaltungsrechts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 828
- MDR 1996, 960
- VersR 1997, 381
- WM 1996, 1602
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90
Haftung des Verkäufers für unzutreffende Gewichtsangabe
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - XI ZR 302/95
In Höhe der Klageforderung von 50.000 DM ist die Beklagte beschwert, weil sie dieser - in ihrem Entstehungsgrund unstreitigen - Forderung primär die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch von 50.000 DM entgegengesetzt und deswegen volle Klageabweisung beantragt hat, damit aber nicht durchgedrungen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90 = NJW-RR 1992, 316 zu 1.;… MünchKommZPO/Lappe § 5 Rdn. 35).Die Beschwer erhöht sich auf 53.559,14 DM, weil die Beklagte sich nicht nur mit der - zu 1. erörterten - Primäraufrechnung verteidigt, sondern hilfsweise eine weitere Gegenforderung in Höhe von 3.559,14 DM (Aufwendungen aus der "Kommission S.") zur Aufrechnung gestellt hat, damit aber ebensowenig durchgedrungen ist; die auch insoweit rechtskraftfähige Entscheidung (§ 322 Abs. 2 ZPO) erhöht Beschwer und Streitwert gemäß § 19 Abs. 3 GKG (BGH, Beschluß vom 6. November 1991 aaO. zu 2.;… Schneider, Streitwertkommentar 10. Aufl. Rdz. 462 f.).
- BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 202/71
Festlegung des Wertes des Beschwerdegegenstandes - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - XI ZR 302/95
Für die Beschwer ist nämlich der rechtskraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung maßgebend; darüber hinaus ist keine Beschwer vorhanden (BGH, Beschluß vom 29. November 1972 - VIII ZR 202/71 = NJW 1973, 146; Urteil vom 17. Dezember 1990 - II ZR 89/90 = WM 1991, 1317, 1318).Von dieser Ausnahme abgesehen ist es für die Beschwer des unterlegenen Beklagten grundsätzlich unerheblich, welche und wieviele Einwendungen er gegen den Klageanspruch ohne Erfolg erhoben hat (BGH, Beschluß vom 29. November 1972 aaO.).
- BGH, 17.12.1990 - II ZR 89/90
Streitwert bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - XI ZR 302/95
Für die Beschwer ist nämlich der rechtskraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung maßgebend; darüber hinaus ist keine Beschwer vorhanden (BGH, Beschluß vom 29. November 1972 - VIII ZR 202/71 = NJW 1973, 146; Urteil vom 17. Dezember 1990 - II ZR 89/90 = WM 1991, 1317, 1318).
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Es kommt darauf an, ob das angefochtene Urteil seinem Inhalt nach für ihn nachteilig ist, er also mit dem Rechtsmittel eine für ihn günstigere Entscheidung herbeiführen kann(vgl. BGH 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99 - zu I 3 der Gründe mwN, BGHZ 144, 242). Das bestimmt sich allein nach dem rechtskraftfähigen Inhalt der angefochtenen Entscheidung (BGH 16. April 1996 - XI ZR 302/95 - zu II 3 der Gründe, NJW-RR 1996, 828). An einer Beschwer fehlt es, wenn sich das Rechtsmittel allein gegen die Urteilsbegründung wendet und die Partei dieselbe Entscheidung nur mit einer anderen Begründung erstrebt (BGH 17. Dezember 2003 - IV ZR 28/03 - zu II 1 der Gründe mwN, NJW-RR 2004, 724; 2. Dezember 1982 - IVb ZR 638/80 - zu I 2 b der Gründe, BGHZ 82, 246).. - BGH, 07.04.2016 - I ZR 174/14
Anhörungsrüge eines beklagten Accessproviders bei klageabweisendem …
Rn. 3 1. Die Beschwer einer Partei bemisst sich grundsätzlich nach dem rechtskraftfähigen Inhalt einer Entscheidung (BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - XI ZR 302/95, NJW-RR 1996, 828, 829;… Ball in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., Vorbem. § 511 Rn. 22).Rn. 6 Insbesondere ist es für die Beschwer einer unterlegenen beklagten Partei unerheblich, welche und wieviele Einwendungen sie gegen den Klageanspruch ohne Erfolg erhoben hat (vgl. BGH, NJW 1973, 146; NJW-RR 1996, 828, 829;… NJW-RR 2015, 1203 Rn. 8;… MünchKomm.ZPO/Rimmelspacher, 4. Aufl., Vorbem. zu § 511 ff. Rn. 37).
- BGH, 24.04.2018 - XI ZR 207/17
Klageantrag auf "Freigabe" einer Sicherheit: Anforderungen an die Bestimmtheit …
Auf eine die Klage betreffende, dem Kläger etwa günstige Berücksichtigung der Gegenforderung bei der Formulierung des Zug-um-Zug-Vorbehalts ist § 322 Abs. 2 ZPO nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 16. April 1996 - XI ZR 302/95, WM 1996, 1602; BGH…, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZR 243/16, juris Rn. 6).
- OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
Wohnungsnot auf Sylt - Rückruf eines Erbbaurechts aus sozialen Gründen
Mit der antragsgemäßen Entscheidung über die Ansprüche auf Rückübertragung des Erbbaurechts und Räumung/Herausgabe wird im Falle der Rechtskraft nicht zugleich abschließend über das Bestehen der für eine etwaige Verurteilung nur Zug um Zug maßgeblichen Gegenansprüche entschieden (vgl. nur BGH, NJW-RR 1996, S. 828 f.). - OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
Bereicherungsanspruch bei Aufwendungen auf fremdem Grundstück und aufgedrängte …
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts unter Hinweis auf seine Aufwendungen in Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen durch den jetzigen Kläger konnte nicht zu einer rechtskräftigen Entscheidung über einen Anspruch des Klägers führen, weil im Fall der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts die Entscheidung insoweit gerade nicht in Rechtskraft erwächst (BGH NJW-RR 1996, 828 f.). - BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03
Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker
Ein Rechtsmittel kommt also nicht in Betracht, wenn für dieselbe Entscheidung nur eine andere Begründung erstrebt wird (BGHZ 82, 246, 253; Beschluß vom 16. April 1996 - IX ZR 302/95 - NJW-RR 1996, 828 unter II 3 im Hinblick auf ein aberkanntes Zurückbehaltungsrecht). - BGH, 11.03.2015 - XII ZB 553/14
Berufungsbeschwer bei Berufungsangriff des erstinstanzlich Beklagten gegen ein …
Denn diese Beschwer muss sich aus der Entscheidung selbst ergeben, wofür der rechtskräftige Inhalt der angefochtenen Entscheidung maßgebend ist (BGH Beschluss vom 16. April 1996 - XI ZR 302/95 - NJW-RR 1996, 828, 829;… Hk-ZPO/Koch 6. Aufl. Vor §§ 511-577 Rn. 19;… Zöller/Heßler ZPO 30. Aufl. Vor § 511 Rn. 19 b). - BGH, 09.03.2017 - V ZR 243/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert für die Geltendmachung eines …
Einem Beklagten, der ohne Erfolg ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht, wird dadurch seine Gegenforderung nicht rechtskräftig aberkannt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, 655; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1990 - II ZR 89/90, NJW-RR 1991, 1083, 1084; Beschluss vom 16. April 1996 - XI ZR 302/95, NJW-RR 1996, 828, 829).§ 322 Abs. 2 ZPO ist nicht analog anzuwenden (BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - XI ZR 302/95, NJW-RR 1996, 828, 829).
- BGH, 01.12.2004 - IV ZR 1/04
Rechtsmittelbeschwer bei erfolglos geltend gemachtem Zurückbehaltungsrecht
Vielmehr ist es grundsätzlich unerheblich, welche und wie viele Einwendungen ein Beklagter gegenüber dem Klageanspruch ohne Erfolg erhoben hat (BGH, Beschluß vom 16. April 1996 - XI ZR 302/95 - NJW-RR 1996, 828 unter II 3; Beschluß vom 20. Januar 2004 - X ZR 167/02 - NJW-RR 2004, 714 unter II 2). - BGH, 20.01.2004 - X ZR 167/02
Rechtsmittelbeschwer bei hilfsweiser Geltendmachung von Gegenansprüchen
So wird einem Beklagten, der ohne Erfolg ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht, dadurch seine Gegenforderung nicht rechtskräftig aberkannt (BGH, Beschl. v. 16.4.1996 - XI ZR 302/95, NJW-RR 1996, 828 = WM 1996, 1602 = MDR 1996, 960 = BGHR GKG § 19 Abs. 3 - Beschwer 1 m.w.N.). - OLG München, 10.02.2026 - 36 U 5159/23
Streitwertfestsetzung, Zug-um-Zug-Verurteilung, Annahmeverzug, wirtschaftliches …
- BGH, 24.10.2001 - XII ZR 182/98
Rechtsmittelbeschwer bei Hilfsaufrechnung
- OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 15 U 9/21
Ansprüche aus einem Patentübertragungsvertrag; Vorliegen einer Bruttopreisabrede; …
- BGH, 26.01.2022 - VII ZR 635/21
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei hilfsweise erklärtem …
- BGH, 19.06.2002 - XII ZR 5/02
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Zahlung von Mietzins
- OLG Celle, 19.08.2025 - 17 UF 63/25
Auseinandersetzung hinterlegten Erlöses aus Teilungsversteigerung; Hinterlegung …
- OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01
Generalunternehmervertrag: Verjährungseinrede für den Gewährleistungsbürgen gegen …
- OLG Stuttgart, 31.01.2002 - 2 W 3/02
Streitwertfestsetzung: Streitwert einer Auflassungsklage bei geringwertigeren …
- BGH, 22.01.2013 - II ZR 162/10
Erfassung des gesamten Urteils des Berufungsgerichts durch eine Revision bei …
- BGH, 22.01.2013 - II ZR 120/10
Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf ein Zurückbehaltungsrecht
- OLG Rostock, 19.04.2007 - 1 U 141/06
Werklohnprozess: Aberkennung einer Gegenforderung bei Verneinung eines …
- BGH, 05.12.2001 - VIII ZR 140/01
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug …
- OLG Karlsruhe, 12.02.2020 - 10 U 19/19
Kosten und Zulässigkeit einer Berufung nach stattgebendem Teilurteil
- BGH, 01.07.1999 - I ZR 11/97
Rechtsmittelbeschwer bei Unterlassungstitel
- OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 9/04
Keine Berufungsbeschwer des Beklagten bei erstmaliger Verteidigung gegen …
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Rechtsprechung
| BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berufung - Beendigung eines Pachtverhältnisses - Zulässigkeit eines Herausgabeantrags
- rechtsportal.de
ZPO § 511
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Übergang vom Antrag auf Feststellung der Beendigung eines Pachtverhältnisses auf den Herausgabeantrag - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1020
- MDR 1996, 960
- VersR 1996, 1295
- WM 1996, 1798
- BB 1997, 281
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.04.1992 - XII ZR 200/91
Streitwert bei Berufung auf Mietreschutzregelung
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
Dieser Zeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Verlängerung und endet mit demjenigen, zu dem frühestens hätte gekündigt werden können oder bereits gekündigt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 1. April 1992, XII ZR 200/91, MDR 1992, 913;… MünchKomm-ZPO/Lappe, § 8 Rdn. 15). - BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93
Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der …
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
Die Rechtsprechung hat es aber für zulässig erachtet, wenn der Kläger aufgrund desselben Lebenssachverhalts von einem Feststellungsantrag auf einen Leistungsantrag übergeht (BGH, Beschl. v. 26. Mai 1994, III ZB 17/94, NJW 1994, 2098, 2099; Urt. v. 8. Juni 1994, VIII ZR 178/93, WM 1994, 1997, 1998 jew. m.w.N.). - BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95
Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
Ohne Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des erfolglos gebliebenen Klageanspruchs kommt grundsätzlich auch eine Klageänderung oder eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz nicht in Betracht, weil das eine wie das andere eine zulässige Berufung voraussetzt (…vgl. Urt. v. 25. November 1992, XII ZR 116/91, NJW 1993, 597, 598; Urt. v. 14. Februar 1996, VIII ZR 68/95, zur Veröffentlichung bestimmt, jew. m.w.N.).
- BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94
Zulässigkeit der Berufung bei Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
Die Rechtsprechung hat es aber für zulässig erachtet, wenn der Kläger aufgrund desselben Lebenssachverhalts von einem Feststellungsantrag auf einen Leistungsantrag übergeht (BGH, Beschl. v. 26. Mai 1994, III ZB 17/94, NJW 1994, 2098, 2099;… Urt. v. 8. Juni 1994, VIII ZR 178/93, WM 1994, 1997, 1998 jew. m.w.N.). - BGH, 25.11.1992 - XII ZR 116/91
Berufung - Berufungskläger - Erste Instanz - Hinweispflicht - Klageänderung
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
Ohne Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des erfolglos gebliebenen Klageanspruchs kommt grundsätzlich auch eine Klageänderung oder eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz nicht in Betracht, weil das eine wie das andere eine zulässige Berufung voraussetzt (vgl. Urt. v. 25. November 1992, XII ZR 116/91, NJW 1993, 597, 598;… Urt. v. 14. Februar 1996, VIII ZR 68/95, zur Veröffentlichung bestimmt, jew. m.w.N.). - BGH, 02.06.1969 - II ZB 5/68
Übergang von der Auskunfts- zur Zahlungsklage im Berufungsantrag
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
Vielmehr ist der Übergang in der Berufung wie ein - auch außerhalb der Stufenklage zulässiger - Wechsel von der Auskunfts- zur Leistungsklage (BGHZ 52, 169, 171) zulässig. - BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93
Bemessung des Gegenstandswerts bei Räumung und Herausgabe eines …
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
Zutreffend nimmt das Berufungsgericht allerdings an, daß sich für den bei Berufungseinlegung maßgeblichen (§ 4 Abs. 1 ZPO) ursprünglichen Feststellungsantrag zu 1 der Wert des Beschwerdegegenstandes im Sinne des § 511 a Abs. 1 ZPO gemäß § 2 ZPO nach § 8 ZPO bestimmt (Senatsbeschl. v. 14. Oktober 1993, LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256). - BGH, 13.05.1958 - VIII ZR 16/58
- OLG Karlsruhe, 17.05.2019 - 12 U 141/17
Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags: Anforderungen an die …
Dies ist auch dann zu bejahen, wenn ein in erster Instanz verfolgtes Feststellungsbegehren der Vorbereitung des in der Berufung verfolgten Leistungsbegehrens gedient hat und beide aus demselben Klagegrund resultieren, und das Feststellungsbegehren nunmehr neben der Leistungsklage (Stufenklage) als Inzidentfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO weiterverfolgt werden könnte (BGH, Urteil vom 3.5.1996, LwZR 9/95, juris Rn. 7). - OLG Karlsruhe, 28.06.2019 - 12 U 134/17
Widerruf eines Altvertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung im sog. …
Dies ist auch dann zu bejahen, wenn ein in erster Instanz verfolgtes Feststellungsbegehren der Vorbereitung des in der Berufung verfolgten Leistungsbegehrens gedient hat und beide aus demselben Klagegrund resultieren, und das Feststellungsbegehren nunmehr neben der Leistungsklage (Stufenklage) als Inzidentfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO weiterverfolgt werden könnte (BGH, Urteil vom 3.5.1996, LwZR 9/95, juris Rn. 7). - BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98
Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren
Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel ein zulässiges Rechtsmittel voraus (…vgl. Senatsurteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94 = BGHR ZPO vor § 511 Beschwer 11 = NJW 1996, 527;… ferner Senatsurteil vom 13. Juni 1996 aaO; s. auch die in BGHR ZPO vor § 511 Beschwer 5, 6, 9, 10, 14, 15, ZPO § 511 Klageänderung 1 und Klageerweiterung 1 abgedruckten Entscheidungen anderer Zivilsenate des Bundesgerichtshofs).
- OLG Stuttgart, 19.12.2012 - 14 U 11/12
Personenhandelsgesellschaft: Übergang von Beschlussanfechtungsklage zu …
Rn. 25 (1) Unter dem hier interessierenden Aspekt ist es zulässig, eine in erster Instanz erhobene Feststellungsklage als Leistungsklage weiterzuverfolgen, geht es um denselben zugrundeliegenden Anspruch (s. BGH, NJW 1994, 2098, 2099; NJW 1994, 2896, 2897; NJW-RR 1996, 1020, 1021), entsprechend ist es etwa beim Übergang vom Freistellungs- zum Schadensersatzanspruch (BGH, NJW 1994, 944, 945) sowie im Fall des § 264 Nr. 3 ZPO (BGH, NJW-RR 2005, 318, 322;… s. zum Ganzen Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., Vorbem. §§ 511 ff. Rn. 28).Zulässig ist sogar ein Übergang zu einem Herausgabeantrag in der Berufung, wenn der in erster Instanz abgewiesene Antrag auf Feststellung der Beendigung eines Pachtverhältnisses auch der Vorbereitung eines Herausgabebegehrens diente; wenngleich in diesem Fall der Leistungsantrag nicht schon unmittelbar Gegenstand des Feststellungsantrags sei, werde mit ihm doch ein Rechtsschutzziel erstrebt, das der Kläger bisher bereits mittelbar zu erreichen versucht habe (s. BGH, NJW-RR 1996, 1020, 1021).
- LG Krefeld, 28.07.2017 - 1 S 20/17
Widerruf eines kombinierten Kaufvertrags und Rückvermietungsvertrags …
Es wäre sogar unschädlich gewesen, ausschließlich zum Leistungsantrag überzugehen, da der erstinstanzlich beschiedene Feststellungsantrag dessen Vorbereitung dienen sollte (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 1020, 1021;… Ball in: Musielak/Voit-ZPO, 14. Auflage 2017, Vorbemerkung zu § 511 Rn. 26). - OLG Köln, 19.09.2023 - 9 U 231/22
Wirksamkeit Beitragserhöhung private Krankenversicherung Herausgabe Nutzungen aus …
Ein Kläger ist daher - auch außerhalb einer erhobenen Stufenklage - berechtigt, von der Auskunfts- zur Leistungsklage überzugehen (…BGH, aaO; BGH, NJW-RR 1996, 1020, Rz. 7 a.E.).Das würde dem vom Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang besonders hervorgehobenen Gedanken der Prozessökonomie (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 1020, Rz. 7 a.E.) widersprechen, weil der Kläger anderenfalls gezwungen wäre, eine neue Klage zu erheben.
- LAG Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 3 Sa 36/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Hochschulbereich; Bedeutung …
Dabei handelt es sich zwar um einen anderen Streitgegenstand, doch liegt im hier relevanten Sinn keine Auswechselung des vom Arbeitsgericht beschiedenen Streitgegenstandes, sondern lediglich eine Begrenzung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO vor, ähnlich etwa dem Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage (dazu BGH, etwa vom 03.05.1996 - LwZR 9/95).
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