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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 17.07.1996

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.09.1996 - 5 U 82/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2781
OLG Oldenburg, 17.09.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,2781)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.09.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,2781)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. September 1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,2781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KostO § 156; ZPO §§ 767, 768

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Vollestreckungsgegenklage; Rechtsbehelf für die Geltenmachung von Einwendungen gegen Vollstreckungsklauseln; Zulässiger Rechtsbehelf für Einwendungen gegen Kostenberechnungen eines Notars; Möglichkeit des Wechsels in das Beschwerdeverfahren in der ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 72
  • MDR 1997, 394
  • AnwBl 1998, 111
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.05.2022 - V ZB 9/21

    Notarkostenprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Einwands eines …

    Das Verfahren nach § 127 GNotKG stellt gegenüber der Vollstreckungsgegenklage den spezielleren Rechtsbehelf dar (vgl. Senat…, Beschluss vom 13. Mai 2015 - V ZB 196/13, NJW-RR 2015, 1207 Rn. 29; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 72; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1580).
  • BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13

    Notarkosten: Verjährung des Vergütungsanspruchs bei nicht formgerechter …

    Verfahrensrechtlich kommt zum Tragen, dass der Kostenschuldner Einwände gegen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenrechnung nicht im Wege der Klauselerinnerung (§ 732 ZPO), der Klauselgegenklage (§ 768 ZPO), der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO oder der Titelklage analog § 767 ZPO, sondern ausschließlich in dem Verfahren nach § 156 KostO geltend machen kann (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 415 f.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 72).
  • KG, 12.01.2021 - 9 W 1093/20

    Notarieller Geschäftswert bei bebauten Grundstücken; Kostenniederschlagung wegen …

    Von ihrem Standpunkt, wonach auch materiell-rechtliche Einwände in dem gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen geltend gemacht werden könnten, geht die bislang herrschende Auffassung folgerichtig davon aus, dass eine negative Feststellungsklage gegen die durch eine Notarkostenrechnung begründete Zahlungspflicht als unzulässig abzuweisen sei und gleiches für die im Allgemeinen nach § 767 ZPO geltend zu machenden Einwendungen gelte (OLG Oldenburg, Urteil vom 17.September 1996 - 5 U 82/96 - juris Rn. 14 OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28.Mai 2002 - 24 U 8/02 - juris Rn. 10 ff.; so auch Senat…, Beschluss vom 26.November 2019 - 9W 105/18 - juris Rn. 3;… K.Schmidt/Brinkmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 767 Rn. 34 Rebhan in: BeckOK KostR, 31. Edition 1. Juni 2020, § 89 GNotKG Rn.16 Tiedtke in: Korintenberg, GNotKG 21. Aufl. 2020, § 89 Rn. 18;… Diehn in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, 3. Aufl. 2019, GNotKG § 89 Rn.25f., s. aber auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 8. April 2008 - I-24 U 186/06 - juris Rn. 29: Leistungsklage wegen Beitreibung von bereits befriedigten Gebührenansprüchen).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02

    Zur Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs durch Berufungsgericht - Rechtsweg …

    Gleiches gilt für die im allgemeinen nach § 767 ZPO geltend zu machenden Einwendungen (OLG Oldenburg MDR 1997, 394;… MüKo/K.Schmidt, ZPO 2. Aufl. § 767 Rn. 34;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 60. Aufl. Rn. 16).
  • KG, 26.11.2019 - 9 W 105/18

    Statthafter Rechtsbehelf bei Antrag auf Zwangsvollsteckungseinstellung aus …

    Statthafter Rechtsbehelf hiergegen ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 Abs. 1 GNotKG (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 17. September 1996 - 5 U 82/96 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2002 - 24 U 8/02 - OLGR Düsseldorf 2002, 415 - 416, juris;… Hartmann, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02

    Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen freiwilliger Gerichtsbarkeit und …

    Gleiches gilt für die im allgemeinen nach § 767 ZPO geltend zu machenden Einwendungen (OLG Oldenburg MDR 1997, 394;… MüKo/K.Schmidt, ZPO 2. Aufl. § 767 Rn. 34;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 60. Aufl. Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 4 U 139/03

    Notarkostenbeschwerde: Unzulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen die …

    Der ordentliche Rechtsweg ist für alle Ansprüche nach der Kostenordnung ausgeschlossen, und die Einwendungen gegen Kostenrechnungen eines Notars sind allein im Verfahren des Rechtsbehelfs gemäß § 156 KostO zu verfolgen (vgl. OLG Oldenburg MDR 1997, 394).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.07.1996 - 3 W 83/96   

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OLG Hamburg, 17.07.1996 - 3 W 83/96 (https://dejure.org/1996,17032)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.1996 - 3 W 83/96 (https://dejure.org/1996,17032)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 3 W 83/96 (https://dejure.org/1996,17032)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 394
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 23.06.2010 - 20 U 2462/10

    Einstweilige Verfügung: Erforderlichkeit einer erneuten Vollziehung bei einer …

    Daher kann die sogenannte Amtszustellung schon deshalb nicht als "Vollziehung" bewertet werden, weil sie ohne Zutun des Verfügungsgläubigers allein vom Gericht veranlasst wird (vgl. hierzu BGH NJW 1993, 1077; OLG Frankfurt MDR 1997, 394; OLG Celle OLGZ 92, 355; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1236).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 6 U 90/12

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen Versäumung der …

    Dies rechtfertigt es, auch im Rahmen des Berufungsverfahrens die Zwangsvollstreckung aus dem zugrunde liegenden Vollstreckungstitel einstweilen einzustellen, ohne dass hierfür weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssten (vgl. OLG Frankfurt a.M. MDR 1997, 394).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2000 - 13 W 59/00

    Kostenfestsetzungsbeschluß im einstweiligen Verfügungsverfahren: Einstellung der …

    Hinzu kommt, dass nach der herrschenden Meinung bei der Aufhebung einer Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren die einstweilige Verfügung ihre Wirkungen ex tune verliert und im Berufungsrechtszuge bei einer etwaigen Bestätigung der ursprünglich erlassenen einstweiligen Verfügung in rechtlicher Hinsicht eine neue einstweilige Verfügung erlassen werden muss (vgl. Beschluss des 3. ZS des OLG Hamburg vom 17.07.1996 in MDR 1997 Seite 394 f).
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