Rechtsprechung
| BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§133, 2084, 2229 Abs. 4, 2247 Abs. 1; FGG §§ 12, 27 Abs. 1
Formwirksamkeit eines auch vom Erben unterschriebenenprivatschriftlichen Testaments - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit - Testamentsauslegung bei Alleinerbschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formwirksamkeit eines Testaments bei Unterschrift sowohl des Erblassers als auch des eingesetzten Erben; Auslegungsgrundsätze für die Auslegung von Testamenten; Bestehen eines Anlasses zu Ermittlungen bezüglich der Testierfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg - 1 VI 1562/95
- LG Würzburg, 09.09.1996 - 3 T 1448/96
- BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
Papierfundstellen
- MDR 1997, 650
- FamRZ 1997, 1029
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90
Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
Das Landgericht ist insoweit rechtsfehlerfrei (vgl. zum Prüfungsmaßstab BayObLGZ 1991, 173, 176) von einem einseitigen privatschriftlichen Testament ausgegangen.Diese Auslegung, die der Senat nur auf Rechtsfehler zu überprüfen hat (vgl. näher BayObLGZ 1991, 173, 176), ist nicht zu beanstanden.
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
Denn entsprechend dem Grundsatz, daß Störungen der Geistestätigkeit die Ausnahme bilden, ist ein Erblasser als testierfähig anzusehen, solange nicht die Testierunfähigkeit zur Gewißheit des Gerichts nachgewiesen ist (BayObLGZ 1982, 309, 312, ständige Rechtsprechung). - BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93
Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG …
Auszug aus BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
Sie ist gegebenenfalls durch Auslegung zu bestimmen (BayObLG FamRZ 1993, 1494). - BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94
Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des …
Auszug aus BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
Das Vorbringen des Rechtsbeschwerdeführers läuft deshalb im Ergebnis darauf hinaus, seine eigene Auffassung die Stelle derjenigen des Landgerichts zu setzen, dem die Auslegung obliegt (vgl. BayObLG aaO. und BayObLG FamRZ 1995, 1302, 1303).
- OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11
Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines …
Die bloße Behauptung eines Beteiligten, der Erblasser sei nicht mehr testierfähig gewesen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029). - BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02
Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und …
Da aber das bloße Nichtmehrvorhandensein des Originaltestaments noch nicht die Vermutung begründet, sie sei durch den Erblasser vernichtet worden, müssen zumindest (weitere) Indizien dafür vorliegen, beispielsweise Hinweise auf eine Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit oder dem Verlust eines Testaments eine Pflicht des Gerichts zu weiteren Ermittlungen zu begründen (…OLG Zweibrücken aaO; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 1029). - OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04
Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des …
Denn die pauschale Behauptung eines Beteiligten, der Erblasser sei testierunfähig gewesen, begründet zwar keine Ermittlungspflicht des Gerichts, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte für eine mangelnde Testierfähigkeit nicht vorhanden sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1311 unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1990, 1405; FamRZ 1997, 1029; vgl. weiter Bohnefeld/Kroiß, Der Erbprozess, Seite 740).
- BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04
Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments
Nähere Ermittlungen hierzu sind jedoch nur erforderlich, wenn ein berechtigter Anlass besteht, an der Testierfähigkeit des Erblassers zu zweifeln; die bloße Behauptung eines Beteiligten, der Erblasser sei nicht mehr testierfähig gewesen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029). - OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19
Selbstanfechtung des Erblassers von vertraglichen Verfügungen eines Erbvertrages …
Denn konkrete auffällige Verhaltensweisen des Erblassers sind nicht dargelegt, rein pauschalen Behauptungen der Beteiligten zu einer angeblichen Testierunfähigkeit muss das Nachlassgericht und an seiner Stelle der Senat im Beschwerdeverfahren aber nicht nachgehen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.03.1997, Az. 1Z BR 259/96, zitiert nach juris Tz. 13). - BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 162/97
Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung
Die Mitunterzeichnung der Urkunde durch Dritte berührt die Formwirksamkeit einer testamentarischen Verfügung in der Regel nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029). - BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
Auslegung eines Testaments
Es bestand deshalb kein Anlaß zu weiteren Ermittlungen hinsichtlich der Testierfähigkeit (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029 und 1436). - BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
Formerfordernisse bezüglich eines im Ausland errichteten Testaments - …
Die Aufklärungspflicht besteht allerdings nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029; 1998, 1242/1243). - BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der …
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber nur erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Anlaß besteht, an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1405/1406; 1997, 1029). - BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)
Die bloße Behauptung der Beteiligten zu 2, die Erblasserin sei nicht mehr testierfähig gewesen, reicht hierfür nicht aus (Senatsbeschluß vom 7.3.1997 Az. 1Z BR 259/96 S. 6; OLG Hamm ZEV 1997, 75 ;… Palandt/Edenhofer § 2229 Rn. 13). - BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 176/97
Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung bei …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.03.1997 - 22 U 160/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verzicht Kündigung Auftrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 671
Verzicht Kündigung Auftrag - rechtsportal.de
BGB § 671
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Freistellungsanspruch hinsichtlich der für ein Darlehen gewährten Sicherheiten wegen Erlöschens der Partnerschaft und der damit verbundenen Kündigung des Auftrags; Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit eines Auftrags zur Grwährung einer Sicherheit als vereinbar mit dem mit ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Familienrecht; Sicherheitsleistung für Bankdarlehen eines eheähnlichen Partners
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.05.1996 - 5 O 418/95
- OLG Köln, 04.03.1997 - 22 U 160/96
Papierfundstellen
- MDR 1997, 650
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 10.03.2010 - 9 U 93/09
Auftragsverhältnis: Kündigung nach dem Scheitern der Ehe unter Berücksichtigung …
Vielmehr hat die Kündigung selbst nach Auftragsrecht in der Art zu erfolgen, dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweitig Fürsorge treffen kann (§ 671 Abs. 2 Satz 1 BGB) (…BGH, aaO; BGH, MDR 1955, 283; OLG Köln, MDR 1997, 650;… OLG Karlsruhe, aaO).
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