Rechtsprechung
| BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 10 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 22 Abs. 1
Bauliche Veränderung; Beseitigungsanspruch; Verwirkung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10 Abs. 1 § 15 Abs. 1 § 22 Abs. 1
Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen Wohnungseigentümer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Bindung des Rechtsnachfolgers eines Wohnungseigentümers an die Zustimmung zum Dachausbau
Verfahrensgang
- AG Lindau - UR II 19/96
- LG Kempten - 4 T 2777/96
- BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
- BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 947
- MDR 1998, 527
- NZM 1998, 524
- BayObLGZ 1998, 32
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95
Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen …
Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
An eine von ihrem Rechtsvorgänger erteilte Zustimmung wäre die Antragstellerin jedoch nur dann gebunden, wenn im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge die bauliche Veränderung zumindest teilweise bereits vorgenommen war (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657 f.; OLG Hamm FGPrax 1996, 92/93 f. m.w.N.).Sie muß deshalb ebenso wie die rechtmäßige bauliche Veränderung von den Rechtsnachfolgern geduldet werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 1165 /1166; OLG Hamm FGPrax 1996, 92/94).
- BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch …
Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
(1) Die Errichtung eines Zauns und das Setzen von Holzpalisaden stellen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar, denn sie sind mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden (vgl. BayObLG NJW-RR-1991, 1362 und ZMR 1995, 495/496).An eine von ihrem Rechtsvorgänger erteilte Zustimmung wäre die Antragstellerin jedoch nur dann gebunden, wenn im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge die bauliche Veränderung zumindest teilweise bereits vorgenommen war (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657 f.; OLG Hamm FGPrax 1996, 92/93 f. m.w.N.).
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77
Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen
Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
b) Das Landgericht hat zwar ohne Rechtsfehler angenommen, daß das auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung der Wohnungseigentümer beruhende Sondernutzungsrecht nur insoweit verdinglicht wird, als es durch Eintragung im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums gegenüber einem Sondernachfolger wirkt (§ 10 Abs. 2 WEG , vgl. BGHZ 73, 145/148; BayObLGZ 1997, 282).
- BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 120/97
Keine Aufforderung zu materieller Rechtsänderung durch Zwischenverfügung - …
Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
b) Das Landgericht hat zwar ohne Rechtsfehler angenommen, daß das auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung der Wohnungseigentümer beruhende Sondernutzungsrecht nur insoweit verdinglicht wird, als es durch Eintragung im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums gegenüber einem Sondernachfolger wirkt (§ 10 Abs. 2 WEG , vgl. BGHZ 73, 145/148; BayObLGZ 1997, 282). - BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93
Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als …
Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
Eine solche Vereinbarung der Wohnungseigentümer über ihr Verhältnis untereinander im Sinn von § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG bedarf entgegen der Meinung des Landgerichts grundsätzlich keiner besonderen Form, sie kann auch durch konkludentes Verhalten zustande kommen (vgl. BayObLG WuM 1994, 222/223;… Palandt/Bassenge BGB 57.Aufl. § 10 WEG Rn. 3;… Bärmann/Pick/Merle WEG 7.Aufl. § 10 Rn. 24). - BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93
Rechtmäßigkeit von baulichen Maßnahmen eines Wohnungseigentümers am …
Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
(2) Der Ausbau des in der Teilungserklärung als "Dachboden (Bühne)" bezeichneten Dachgeschoßes zu Wohnzwecken ist ebenfalls eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 82 und ZMR 1991, 148 ; ständige Rechtsprechung). - BayObLG, 07.04.1993 - 2Z BR 9/93
Anspruch auf Entfernung von privaten Einrichtungsgegenständen aus dem …
Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
Sie muß deshalb ebenso wie die rechtmäßige bauliche Veränderung von den Rechtsnachfolgern geduldet werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 1165 /1166; OLG Hamm FGPrax 1996, 92/94). - OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97
Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur …
Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
An eine von ihrem Rechtsvorgänger erteilte Zustimmung wäre die Antragstellerin jedoch nur dann gebunden, wenn im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge die bauliche Veränderung zumindest teilweise bereits vorgenommen war (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657 f.; OLG Hamm FGPrax 1996, 92/93 f. m.w.N.).
- BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von …
Insoweit mag - falls nicht schon von einer konkludenten Abänderung ausgegangen und diese für § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG als ausreichend angesehen wird (so BayObLGZ 1998, 32, 34 m.w.N.;… a.A. Niedenführ/Schulze, aaO, § 10 Rdn. 22: Schriftform;… vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 10 WEG Rdn. 63) - aus § 242 BGB ein Anspruch der Kläger auf Abänderung der Gemeinschaftsordnung folgen (vgl. BGHZ 95, 137, 142), wenn etwa die erstrebte Neuzuordnung der langjährigen einvernehmlichen Nutzung aller Miteigentümer entspricht und diese auch durch zugehörige "Grenzeinrichtungen" Ausdruck gefunden hat (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 10 Rdn. 35). - BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
Beseitigungsanspruch bezüglich einer Sichtschutzwand im gemeinsamen Garten
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen; wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluß vom 5.2.1998 (2Z BR 110/97 = BayObLGZ 1998, 32) Bezug genommen.Damit war die von der Antragsgegnerin zu 1 ausgeübte Nutzung des sogenannten Atelierraums zur Unterbringung von Gästen als sinnvolle und beabsichtigte Folge der Ausbaumaßnahmen von der Antragstellerin als Rechtsnachfolgerin des Zeugen M. zu dulden (BayObLGZ 1998, 32/35 m.w.N.).
Für diesen Anspruch kommt es auf das Bestehen einer Nutzungsvereinbarung im Sinn von § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 , § 15 Abs. 1 WEG nicht an, weil die Antragstellerin zur Duldung der von der Antragsgegnerin zu 1 ausgeübten Nutzung verpflichtet ist (BayObLGZ 1998, 32/35).
Entgegen der Meinung des Landgerichts liegt auch insoweit eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG vor, denn das Aufstellen einer Sichtschutzwand ist mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden (BayObLGZ 1998, 32/34; KG WuM 1997, 241 ).
Die bloße Duldung der Wand durch den Zeugen M. steht seiner Zustimmung nicht gleich (BayObLGZ 1998, 32/34).
- BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung
(2) Die Anbringung der Matte stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar (vgl. BayObLGZ 1998, 32/34; Senatsbeschluß vom 14.12.1999, 2Z BR 69/99; KG WÜM 1997, 241).
- OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner …
Hinzu kommt, dass der Erwerber üblicherweise nach dem Erwerbsvertrag das Wohnungseigentum übernimmt, wie es in einer bestimmten Wohnanlage steht und liegt (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1041;… OLGe Stuttgart und Düsseldorf sowie KG, jew. aaO; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1998, 947;… OLG Hamm aaO und NJW-RR 1991, 910, 911, jeweils zu § 22 Abs. 1 WEG).In der Rechtsprechung ist aber eine solche Gleichsetzung wiederholt ohne nähere Begründung angenommen worden (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 947; ZMR 1999, 270, 271;… OLGe Stuttgart und Köln, jeweils aaO).
- BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung
Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526;… Müller Rn. 231;… Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).Eine spätere Duldung der baulichen Maßnahme durch den Antragsteller steht der Zustimmung regelmäßig nicht gleich (BayObLGZ 1998, 32; BayObLG Beschluß vom 5.1.2001, 2Z BR 94/00).
- OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 258/03
Wohnungseigentumsverfahren: Unterlassungs- und Rückbauanspruch bei Nutzung eines …
Der Umstand letztendlich, dass nach der insoweit nicht angefochtenen Entscheidung des Landgerichts der Antragsgegner zu 1) zum Rückbau der Ausbaumaßnahmen nicht verpflichtet worden ist, bedeutet nach alledem vorliegend noch nicht, dass dieser damit auch zur dem Ausbauzustand entsprechenden Nutzung der Räume berechtigt wäre (vgl. dazu etwa OLG Stuttgart ZMR 2001, 732 mit vielfältigen weiteren Nachweisen; BayObLG NZM 1998, 524). - LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 57/12
Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung eines in …
Das spricht aber wiederum dafür, dass auch der "Boden" - nach seinem Ausbau - zu Wohnzwecken genutzt werden darf, weil das eingeräumte Ausbaurecht gerade darauf gerichtet ist, d.h. eine entsprechende Nutzungsbefugnis des Eigentümers mitumfasst (BayObLG, NZM 1998, 524; NZM 2000, 1232). - OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
Beschlusskompetenz für Gebrauchsregelung
In der Rechtsprechung ist indessen anerkannt, dass der Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers an die Zustimmung seines Rechtsvorgängers zu einer baulichen Veränderung gebunden ist, sofern diese bereits im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge zumindest teilweise vorgenommen war (BayObLG NJW-RR 1998, 947; OLG Düsseldorf NZM 1998, 79; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971). - BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
Rechtsschutzinteresse bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Eintritt des …
Sie kann sogar durch konkludentes Verhalten zustande kommen (BayObLG NZM 1998, 524). - BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 175/97
Nutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums …
Damit hat die Antragstellerin auch die Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken zu dulden, denn diese ist die sinnvolle und beabsichtigte Folge des Ausbaus zu Wohnzwecken (vgl. BayObLGZ 1998, 32 = MDR 1998, 527 m.w.N.). - BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 40/02
Zur Entscheidung berufene Richter in Wohnungseigentumssachen - Verwertung von …
- OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 46/99
Feststellungsinteresse im WEG-Verfahren
- BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
Zurückverweisung der Sache vom Beschwerdegericht an das Erstgericht
- BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 172/98
Nutzung und Ausbau eines Dachbodens zu Wohnzwecken
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage; Antrag auf Zustimmung aller Wohnungseigentümer; Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vorliegen einer Stimmmehrheit bei Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung ...
Verfahrensgang
- AG Herne-Wanne - 7 II 244/94
- LG Bochum - 7 T 1021/95
- OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 527
- ZMR 1998, 188
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassung gerichts gehören zum verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse des Wohnungsnutzers (Mieter, Wohnungseigentümer) nicht nur der Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme der "ARD" und des "ZDF", sondern darüber hinaus die üblicherweise mit Hilfe des Breitbandkabels zu empfangenden Privatsender, zu denen insbesondere "RTL" und "Sat 1" gehören (vgl. BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205; Kammerbeschlüsse: NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666).Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff.= NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.
Wegen aller Einzelheiten des dazu entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstabes wird auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie die daran anschließenden Kammerbeschlüsse (NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666) Bezug genommen.
- KG, 04.11.1991 - 24 W 6716/90
Umrüstung einer Antennenanlage auf einen Breitbandkabelanschluß in …
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
2 Z 43/91">NJW-RR 1992, 664; KG WE 1992, 109; OLG Hamburg OLGZ 1991, 295, 297; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041; Bärmann/Merle, a.a.O., § 21 Rdn. 137, § 22 Rdn. 62 f.).In diesem Fall konnte der Beschluß der Wohnungseigentümer nach § 22 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG mit Stimmenmehrheit gefaßt werden (vgl. KG WE 1992, 109), weil für eine abweichende Vereinbarung der Wohnungseigentümer, insbesondere in der Teilungserklärung, von den Beteiligten nichts vorgetragen und auch sonst nichts ersichtlich ist.
Eine mit Mehrheit zu beschließende modernisierende Instandsetzung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die vorhandene Antennenanlage reparaturbedürftig ist und wegen der ungünstigen Lage des Gebäudes selbst durch deren vollständige Erneuerung kein ausreichender Fernsehempfang gewährleistet werden kann (OLG Hamburg OLGZ 1991, 295, 297 = NJW-RR 1991, 1119; KG WE 1992, 109).
- BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92
Parabolantenne I
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassung gerichts gehören zum verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse des Wohnungsnutzers (Mieter, Wohnungseigentümer) nicht nur der Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme der "ARD" und des "ZDF", sondern darüber hinaus die üblicherweise mit Hilfe des Breitbandkabels zu empfangenden Privatsender, zu denen insbesondere "RTL" und "Sat 1" gehören (vgl. BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205; Kammerbeschlüsse: NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666).Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff.= NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.
- BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92
Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassung gerichts gehören zum verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse des Wohnungsnutzers (Mieter, Wohnungseigentümer) nicht nur der Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme der "ARD" und des "ZDF", sondern darüber hinaus die üblicherweise mit Hilfe des Breitbandkabels zu empfangenden Privatsender, zu denen insbesondere "RTL" und "Sat 1" gehören (vgl. BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205; Kammerbeschlüsse: NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666).Wegen aller Einzelheiten des dazu entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstabes wird auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie die daran anschließenden Kammerbeschlüsse (NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666) Bezug genommen.
- OLG Celle, 22.11.1992 - 4 W 47/92
Zulässigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die …
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
Hierbei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BayObLGZ 1988 271, 273; NJW-RR 1992, 330, 331; OLG Celle WuM 1993, 89, 90), daß zur Instandhaltung und Instandsetzung auch eine Ersatzbeschaffung, die dem derzeitigen technischen Standard entspricht, selbst wenn sie zu einer Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand führt, oder eine sinnvolle Modernisierung gehören kann, die die Vorteile neuerer technischer Entwicklungen nutzt.Dabei muß, wenn an sich eine Reparatur oder Erneuerungsmaßnahme ansteht, die modernisierende oder nur verändernde Maßnahme nicht einmal der allein übliche Weg zur Behebung aufgetretener Mängel sein (Senat, Beschluß vorn 04. Februar 1997 - 15 W 335/96 - OLG Celle WuM 1993, 89, 90; BayObLG …
- OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 W 54/89
Wohnungseigentum: Stimmenmehrheit bei Beschluß über eine Maßnahme der …
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
2 Z 43/91">NJW-RR 1992, 664; KG WE 1992, 109; OLG Hamburg OLGZ 1991, 295, 297; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1041; Bärmann/Merle, a.a.O., § 21 Rdn. 137, § 22 Rdn. 62 f.).Eine mit Mehrheit zu beschließende modernisierende Instandsetzung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die vorhandene Antennenanlage reparaturbedürftig ist und wegen der ungünstigen Lage des Gebäudes selbst durch deren vollständige Erneuerung kein ausreichender Fernsehempfang gewährleistet werden kann (OLG Hamburg OLGZ 1991, 295, 297 = NJW-RR 1991, 1119; KG WE 1992, 109).
- BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche …
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
Hierüber besteht in der Rechtsprechung und der Literatur auch kein Streit (vgl. unter anderem BayObLGZ 1991, 296, 298 = NJW-RR 1992, 16; NJW 1995, 337; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; NJW 1994, 1163, 1164; OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978;… Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rdn. 184).Die vom Landgericht vorgenommene Würdigung entspricht einer Rechtsprechung, die das BayObLG für eine ähnlich gelagerte Fallgestaltung entwickelt hat (vgl. NJW 1995, 337, 338).
- OLG Hamm, 22.10.1991 - 15 W 261/91
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
Hierbei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BayObLGZ 1988 271, 273; NJW-RR 1992, 330, 331; OLG Celle WuM 1993, 89, 90), daß zur Instandhaltung und Instandsetzung auch eine Ersatzbeschaffung, die dem derzeitigen technischen Standard entspricht, selbst wenn sie zu einer Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand führt, oder eine sinnvolle Modernisierung gehören kann, die die Vorteile neuerer technischer Entwicklungen nutzt. - BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
Anspruch auf Installation einer Parabolantenne
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
Hierüber besteht in der Rechtsprechung und der Literatur auch kein Streit (vgl. unter anderem BayObLGZ 1991, 296, 298 = NJW-RR 1992, 16; NJW 1995, 337; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; NJW 1994, 1163, 1164; OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978;… Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rdn. 184). - OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der …
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97
Hierüber besteht in der Rechtsprechung und der Literatur auch kein Streit (vgl. unter anderem BayObLGZ 1991, 296, 298 = NJW-RR 1992, 16; NJW 1995, 337; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; NJW 1994, 1163, 1164; OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978;… Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rdn. 184). - OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92
Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer …
- OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92
Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer …
- BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88
Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und …
- OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88
WEG-Verwalter im Beschlussanfechtungsverfahren als notweniger Beteiligter; Streit …
- OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
- BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem …
Dies wird von der Antragstellerin auch nicht in Frage gestellt und entspricht im übrigen der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLGZ 1991, 296/298; BayObLG WuM 1995, 224/225; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188/190).Die Rechtsprechung der Fachgerichte ist dem gefolgt (BayObLG WuM 1995, 224 ; OLG Stuttgart WuM 1996, 177 ; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188).
- BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98
Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der …
Mit diesen Empfangsmöglichkeiten, die nicht hinter denen über ein Breitbandkabel zurückstehen, ist dem grundrechtlich geschützten Informationsinteresse der Antragstellerin in ausreichendem Maße Rechnung getragen; es gilt hier das gleiche wie bei anderen deutschen Wohnungseigentümern, die an das Breitbandkabel angeschlossen sind (vgl. BVerfG NJW 1993, 1252 f.; 1994, 1147 f.; BayObLGZ 1998, 173/175 f.; OLG Hamm NJW 1993, 1276 f.; ZMR 1998, 188 f.; OLG Frankfurt ZMR 1997, 67 f.; OLG Köln WuM 1996, 292 ).Dem Informationsbedürfnis der Antragstellerin ist, wie bereits ausgeführt, im Rahmen der Abwägung mit den entgegenstehenden Interessen der Gemeinschaft durch die Möglichkeit zum einwandfreien Empfang der UKW-Programme auch für den Bereich des Hörfunks ausreichend Rechnung getragen (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 188/190).
- BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00
Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf …
Ein derartiges Interesse wiegt naturgemäß ungleich geringer als das eines Ausländers, seine Kontakte zur Heimat zu pflegen und aufrechtzuerhalten (siehe auch OLG Hamm ZMR 1998, 188/190). - LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 3 S 28/05
Wohnraummiete: Untersagung einer Parabolantenne nach Installation einer …
Bei deutschen Spätaussiedlern aus dem polnischen Sprachraum wird teilweise ein Recht auf Empfang von polnischen Sendern gänzlich abgelehnt (OLG Hamm MDR 1998, 527).
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