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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 23.06.1999

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.03.1999 - 7 U 113/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4900
OLG Frankfurt, 31.03.1999 - 7 U 113/90 (https://dejure.org/1999,4900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.1999 - 7 U 113/90 (https://dejure.org/1999,4900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 1999 - 7 U 113/90 (https://dejure.org/1999,4900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzung einer prüffähigen Rechnung als zusätzliche ungeschriebene Fälligkeitsvoraussetzung des Werklohnanspruchs bei einem dem BGB unterfallenden Werkvertrag; Auslegung der Nutzung von Räumen als konkludente werkvertragliche Abnahme; Unterscheidung zwischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zinsen auf Werklohn nach Abnahme und vor Rechnungserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 640, 541
    Fälligkeit des Werklohns und Verzinsung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Unternehmer Fälligkeitszinsen vor Rechnungsstellung beanspruchen? (IBR 2000, 367)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 755
  • MDR 2000, 154
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.1999 - 7 U 113/90
    Vielmehr wird der Besteller dadurch angehalten, eine Rechnung zu erstellen, der Besteller wird hierdurch nicht beschwert, da er eine erst nach Klageerhebung gefertigte Rechnung sofort anerkennen und die selbst bei einem Unterliegen die ihn ansonsten treffende Kostenlast nach § 93 ZPO abwenden kann (vgl. Grimme NJW 1987, 468 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83] [470]).

    Auch die Möglichkeit der Aufrechnung würde über Gebühr beschnitten werden, würde erst die Erstellung einer Rechnung zur Herbeiführung der Fälligkeit für erforderlich gehalten (vgl. Grimme NJW 1987, 468 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83] [471]).

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.1999 - 7 U 113/90
    Es wäre unerträglich, wenn es im Belieben des Werkunternehmers stünde, durch Rechnungserstellung den Fälligkeitszeitpunkt und damit den Verjährungsbeginn zu manipulieren (vgl. Grimme a.a.O., S. 472, vgl. auch BGH BauR 1981, 199; OLG Celle BauR 1986, 356; OLG Düsseldorf MDR 1983, 304).
  • OLG Celle, 09.07.1985 - 16 U 216/84

    Parteifähigkeit einer durch den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.1999 - 7 U 113/90
    Es wäre unerträglich, wenn es im Belieben des Werkunternehmers stünde, durch Rechnungserstellung den Fälligkeitszeitpunkt und damit den Verjährungsbeginn zu manipulieren (…vgl. Grimme a.a.O., S. 472, vgl. auch BGH BauR 1981, 199; OLG Celle BauR 1986, 356; OLG Düsseldorf MDR 1983, 304).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03

    Prüffähige Rechnung als Voraussetzung für Fälligkeit des Restwerklohns

    Es ist in Rechtssprechung und Literatur streitig, ob bei einem BGB-Bauvertrag die Fälligkeit des Werklohnes neben der Abnahme auch von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung abhängig ist (…vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rz. 1368 ff m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; s.a. OLG Frankfurt, MDR 2000, 154; BauR 1997, 856; OLG Hamm, IBR 2001, 51;; OLG Bamberg, BauR 2003, 1227).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07

    Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und …

    Weil es an einer der Bestimmung des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B entsprechenden Regelung im BGB-Werkvertragsrecht fehlt, ist der Werklohnanspruch bereits mit Abnahme der Leistung unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungslegung fällig (BGH, Urteil vom 18.12.1980, VII ZR 41/80 = BGHZ 79, 176; OLG Dresden, Urteil vom 14.10.2005, 18 U 2297/04 = IBR 2007, 16; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 755 = OLGR 1999, 309 = MDR 2000, 154).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3459
OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99 (https://dejure.org/1999,3459)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.06.1999 - 12 U 637/99 (https://dejure.org/1999,3459)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 12 U 637/99 (https://dejure.org/1999,3459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • taxgmbh.de

    § 823 Abs. 2 BGB; §§ 1, 2 GSB
    Sicherung von Bauforderungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; GSB § 1 § 5
    Nachweis der Verwendung von Baugeld durch den Generalunternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kann Generalunternehmer zweckgemäße Verwendung von Baugeld nachweisen? (IBR 2000, 78)

Verfahrensgang

  • LG Zwickau - 7 O 899/97
  • OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1469
  • MDR 2000, 154
  • NZBau 2000, 341 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 222/82

    Begriff des Vorsatzes in bezug auf die Voraussetzungen des GSB

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Der Schutzbereich des Gesetzes umfasst auch diese Fälle, wenn der Generalübernehmer über den Erwerber oder unmittelbar von einem Kreditinstitut entsprechend dem Baufortschritt Baugelder erhält (BGH BauR 86, 235; BGH VersR 82, 193; BGH VersR 84, 1071).

    Wenn und soweit die Beklagten in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer vorsätzlich gegen ihre Verwendungspflicht aus § 1 Abs. 1 GSB verstoßen haben und deshalb die Werklohnforderung des Klägers nicht erfüllt wird, ist deshalb eine Verurteilung der Geschäftsführer persönlich möglich (BGH BauR 86, 370; BGH VersR 84, 1071; BGH VersR 82, 193).

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 47/80

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für die Verwendung …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Der Schutzbereich des Gesetzes umfasst auch diese Fälle, wenn der Generalübernehmer über den Erwerber oder unmittelbar von einem Kreditinstitut entsprechend dem Baufortschritt Baugelder erhält (BGH BauR 86, 235; BGH VersR 82, 193; BGH VersR 84, 1071).

    Wenn und soweit die Beklagten in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer vorsätzlich gegen ihre Verwendungspflicht aus § 1 Abs. 1 GSB verstoßen haben und deshalb die Werklohnforderung des Klägers nicht erfüllt wird, ist deshalb eine Verurteilung der Geschäftsführer persönlich möglich (BGH BauR 86, 370; BGH VersR 84, 1071; BGH VersR 82, 193).

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 287/85

    Darlegungs- und Beweislast des Baugläubigers

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Damit hat der Kläger einen Verstoß gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB hinreichend dargelegt, so dass nun die Beklagten die Darlegungslast für die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes trifft (BGH BauR 91, 96; BGH VersR 87, 614; BGH VersR 88, 291).

    Ein solches Verhalten reicht für die Annahme des Vorsatzes aus (BGH BauR 89, 758; BGH VersR 87, 614;… Schlenger, a.a.O., S. 105).

  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 148/84

    Begriff des Empfängers von Baugeld; Verwendung von Baugeld beim Verkauf …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Der Schutzbereich des Gesetzes umfasst auch diese Fälle, wenn der Generalübernehmer über den Erwerber oder unmittelbar von einem Kreditinstitut entsprechend dem Baufortschritt Baugelder erhält (BGH BauR 86, 235; BGH VersR 82, 193; BGH VersR 84, 1071).

    Baugeld sind solche Geldbeträge, die durch eine besondere Sicherung des Geldgebers gekennzeichnet sind, indem zum Zweck dieser Sicherung Grundpfandrechte eingetragen wurden (BGH BauR 86, 235; Schlenger, ZfBR 83, 104).

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89

    Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Damit hat der Kläger einen Verstoß gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB hinreichend dargelegt, so dass nun die Beklagten die Darlegungslast für die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes trifft (BGH BauR 91, 96; BGH VersR 87, 614; BGH VersR 88, 291).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88

    Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Ein solches Verhalten reicht für die Annahme des Vorsatzes aus (BGH BauR 89, 758; BGH VersR 87, 614;… Schlenger, a.a.O., S. 105).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 270/86

    Begriff der Kosten eines Baues; Begriff des Baugeldes; Behandlung von Baugeld …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Damit hat der Kläger einen Verstoß gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB hinreichend dargelegt, so dass nun die Beklagten die Darlegungslast für die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes trifft (BGH BauR 91, 96; BGH VersR 87, 614; BGH VersR 88, 291).
  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 164/84

    Baugeldgewährung aufgrund von Kreditgeschäften; Berechnung des aufgrund eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Wenn und soweit die Beklagten in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer vorsätzlich gegen ihre Verwendungspflicht aus § 1 Abs. 1 GSB verstoßen haben und deshalb die Werklohnforderung des Klägers nicht erfüllt wird, ist deshalb eine Verurteilung der Geschäftsführer persönlich möglich (BGH BauR 86, 370; BGH VersR 84, 1071; BGH VersR 82, 193).
  • OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06

    Baugeldsicherung: Verwendung für öffentlich-rechtliche Forderungen; analoge …

    Um dieses in den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (…Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O.) und des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 23. Juni 1999, 12 U 637/99, NJW-RR 1999, 1469) behandelte Problem geht es vorliegend nicht.
  • OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 U 434/02

    Umfang des Schadens wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld

    In Literatur und Rechtsprechung ist darüber hinaus auch anerkannt, dass ein Bauherr, der gleichzeitig Organ einer juristischen Person ist, die ebenfalls Baugeld empfangen hat, sowohl als Baugeldempfänger selbst, wie auch persönlich in seiner Funktion als Organ der juristischen Person auf Schadensersatz haften kann (vgl. nur RG, Urteil vom 18.10.1917 - VI 143/17, RGZ 91, 72, 76; BGH, Urteil vom 24.11.1981 - VI ZR 47/80, NJW 1982, 1037, 1038; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.1979 - 4 U 133/78, BB 1980, 233; OLG Hamburg, Urteil vom 20.08.1993 - 11 U 82/92, BauR 1994, 123, 126; OLG Dresden, Urteil vom 23.06.1999 - 12 U 637/99, NJW-RR 1999, 1469 ).
  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 18 U 1117/99

    Zulässigkeit anderweitiger Verwendung von Baugeld; Umfang des Entnahmerechts

    Die vom Senat im Termin vom 20.10.1999 angesprochene Entscheidung des 12. Zivilsenats des OLG Dresden vom 23.06.1999 (Az.: 12 U 637/99, OLG-NL 1999, 195), der sich mit der hier entscheidungserheblichen Frage nicht zu beschäftigten hatte, läßt ebenfalls nicht erkennen, aus welchen Gründen die Vorlage eines Gesamtverwendungsnachweises bezüglich des Baugeldes zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Baugeldverwendung für erforderlich gehalten wird.
  • OLG Brandenburg, 12.02.2003 - 7 U 129/01

    Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verb. mit §§ 1 Abs. 1, 5 …

    Steht fest, dass der Baugeldempfänger Baugeld mindestens in Höhe der noch offenen Forderung des Baugläubigers erhalten hat, und dass bei dem Baugeldempfänger von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, so kann sich dieser nur dadurch entlasten, dass er nachweist, dass er sämtliche Geldmittel, die er von dem Bauherrn erhalten hat, ordnungsgemäß zur Befriedigung der Baugläubiger verwandt hat (vgl. dazu nur: OLG Dresden, OLG-Report 1999, 417, 418).
  • OLG Köln, 22.08.2013 - 24 U 162/09

    Zahlungsanspruch auf restlichen Werklohn; Schadensersatzanspruch bei …

    Ohne diesen Zugriff auf die konkret verfügungsbefugte natürliche Person wäre die Schutzfunktion der Vorschrift im typischen Fall des Bauträgerkonkurses meist in Frage gestellt (…BGH, Urt. v. 24.11.1981 - VI ZR 47/80 -, NJW 1982, 1037 ff., zit. nach juris, dort Rn. 18;… BGH, Urt. v. 14.1.1986 - VI ZR 164/84 -, NJW-RR 1986, 446 ff., zit. nach juris, dort Rn. 15; vgl. auch OLG Dresden, Urt. v. 23.6.1999 - 12 U 637/99 -, NJW-RR 1999, 1469 f., zit. nach juris, dort Rn. 5).
  • LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04

    Auslegung des Begriffes "Baugeldempfänger" im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes …

    Ein solches Verhalten reicht für die Annahme des Vorsatzes aus (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1999, 1469 [OLG Dresden 23.06.1999 - 12 U 637/99] ; BauR 2002-, 486 jeweils m.w.N.).
  • LG Dresden, 28.01.2004 - 6 O 2080/03

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über die Sicherung …

    Gemäß ständiger Rechtsprechung genügt dafür aber der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung vom Baugläubiger empfangen hat und von diesem Guthaben nichts mehr verfügbar ist, ohne dass die fällige Forderung erfüllt wurde (statt vieler: BGH BauR 1991, 96, [98];… DB 2002, S. 788, [789]; OLG Dresden NJW-RR 1999, S. 1469 [OLG Dresden 23.06.1999 - 12 U 637/99] ).
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