Rechtsprechung
| BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 225 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verlängerungsantrag - Prozeßbevollmächtigter - Verschulden - Post - Schriftsatz - Verlust - Berufungsbegründungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Fristverlängerungen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.12.1998 - 28 O 148/98
- KG, 14.07.1999 - 23 U 800/99
- BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 947
- MDR 2000, 545
- MDR 2000, 546
- VersR 2000, 1433
- BB 2000, 796
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98
Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs
Auszug aus BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Der Rechtsmittelkläger trägt zwar generell das Risiko dafür, daß der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist versagt; demgemäß kann der Rechtsmittelführer im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (st. Rspr., vgl. u.a. BGHZ 83, 217 ff., 222; BGH, Beschl. v. 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430).Etwas anderes gilt aber dann, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bewilligung der Fristverlängerung gerechnet werden konnte (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 2. Februar 1983 - VIII ZB 1/83, NJW 1983, 1741; BGH, Beschl. v. 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430).
- BGH, 02.02.1983 - VIII ZB 1/83
Es besteht keine Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts, ob ein Antrag auf …
Auszug aus BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Etwas anderes gilt aber dann, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bewilligung der Fristverlängerung gerechnet werden konnte (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 2. Februar 1983 - VIII ZB 1/83, NJW 1983, 1741; BGH, Beschl. v. 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430).Eine solche Sorgfaltspflicht obliegt dem Prozeßbevollmächtigten jedoch nicht (BVerfG, Beschl. v. 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88, NJW 1989, 1147; BGH, Beschl. v. 2. Februar 1983 - VIII ZB 1/83, NJW 1983, 1741; v. 12. März 1986 - VIII ZB 6/86, VersR 1986, 787/788).
- BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81
Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren …
Auszug aus BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Der Rechtsmittelkläger trägt zwar generell das Risiko dafür, daß der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist versagt; demgemäß kann der Rechtsmittelführer im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (st. Rspr., vgl. u.a. BGHZ 83, 217 ff., 222; BGH, Beschl. v. 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Eine solche Sorgfaltspflicht obliegt dem Prozeßbevollmächtigten jedoch nicht (BVerfG, Beschl. v. 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88, NJW 1989, 1147; BGH, Beschl. v. 2. Februar 1983 - VIII ZB 1/83, NJW 1983, 1741; v. 12. März 1986 - VIII ZB 6/86, VersR 1986, 787/788). - BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98
Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer …
Auszug aus BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Unter diesen Umständen hat die unzutreffende Postleitzahl lediglich die vom Berufungsgericht zu Recht unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 15. April 1999 (IX ZB 57/98, Beschlußausfertigung S. 3 ff., 4/5) angesprochene Folge, daß der Prozeßbevollmächtigte der Kläger nicht von einem Eingang des Schriftsatzes bei Gericht am nächsten Werktag ausgehen konnte; er mußte vielmehr mit einigen Tagen Verzögerung rechnen. - BGH, 04.07.1996 - VII ZB 14/96
Erfolgsaussichten eines dritten Verlängerungsantrages
Auszug aus BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Zwar ist das bisher nur für den Fall eines ersten Antrages auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entschieden worden (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155). - BGH, 12.03.1986 - VIII ZB 6/86
Zur Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts bezüglich des Stattgebens nach Stellung …
Auszug aus BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Eine solche Sorgfaltspflicht obliegt dem Prozeßbevollmächtigten jedoch nicht (BVerfG, Beschl. v. 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88, NJW 1989, 1147; BGH, Beschl. v. 2. Februar 1983 - VIII ZB 1/83, NJW 1983, 1741; v. 12. März 1986 - VIII ZB 6/86, VersR 1986, 787/788). - KG, 14.07.1999 - 23 U 800/99
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99
Dieser in Kopie vorliegende Schriftsatz enthält im Anschriftenfeld statt der richtigen Postleitzahl 10781 die Postleitzahl 14057 und statt des neuen Senatsaktenzeichens (23 U 800/99) das Aktenzeichen des bis Mitte März 1999 für den Rechtsstreit zuständigen Senats (19 U 800/99).
- BGH, 26.01.2017 - IX ZB 34/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtbescheidung des ersten Antrags auf …
Der Rechtsanwalt kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Allgemeinen erwarten, dass einem ersten Verlängerungsantrag dann entsprochen wird, wenn ein erheblicher Grund (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO) vorgetragen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - VI ZB 26/01, VersR 2001, 1579, 1580; vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, VersR 2000, 1433, 1434; vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01, VersR 2002, 1576;… vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568 Rn. 6;… vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9). - BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17
Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der …
Rn. 25 (2) Gleichwohl hatte die Klägerin keinen (durchsetzbaren) Anspruch auf Gewährung der begehrten Fristverlängerung, weil das Gesetz die Entscheidung hierüber in das pflichtgemäße Ermessen des Vorsitzenden des Berufungsgerichts stellt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8;… vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, aaO Rn. 11; vgl. ferner Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947 unter II 2 [zu § 519 Abs. 2 ZPO aF]). - BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer …
Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, jeweils m.w.N.).Allerdings hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht (§ 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F.) grundsätzlich in Zweifel gezogen, ob der Rechtsmittelführer auch darauf vertrauen darf, dass einem zweiten ordnungsgemäß begründeten Verlängerungsantrag stattgegeben wird (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99; NJW-RR 2000, 947; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742; offengelassen von BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155).
- BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung
Ob ein solches Vertrauen auch bei einem zweiten Verlängerungsantrag gerechtfertigt sein kann, hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht nicht allgemein beantwortet, jedoch grundsätzlich in Zweifel gezogen (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, 948), nach den besonderen Umständen des jeweiligen Sachverhalts entschieden (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155;… v. 6. November 2001 - XI ZB 14/01, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 22) und bisher nur in einem Falle, in dem der Rechtsanwalt trotz mehrfacher Erinnerung erst mit beträchtlicher Verspätung Akteneinsicht erhalten hatte, bejaht (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000, aaO). - BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei …
Der Bundesgerichtshof hat damit über den von der Rechtsbeschwerde angeführten und zum alten Berufungsrecht ergangenen Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947 f. hinaus ein Vertrauen in eine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Einwilligung des Gegners auch ohne das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände anerkannt. - BGH, 09.11.2004 - XI ZB 6/04
Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der …
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanwalt erwarten kann, daß nach einer bereits bewilligten Fristverlängerung auch einem zweiten Antrag auf Fristverlängerung entsprochen wird, ist höchstrichterlich noch nicht abschließend entschieden (vgl. Senat…, Beschluß vom 6. November 2001 - XI ZB 14/01, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 22; BGH, Beschluß vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, 948). - BGH, 15.03.2006 - XII ZR 138/01
Zurechnung des Verschuldens eines durch den Prozessbevollmächtigten bestellten …
Der Umstand, dass die Berufungsbegründungsfrist mit Rücksicht auf die erst am 10. November 2000 zur Verfügung stehenden Akten hätte verlängert werden müssen, lässt die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zwar als unverschuldet erscheinen und würde deshalb insoweit die Gewährung von Wiedereinsetzung rechtfertigen (vgl. BGH Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99 - NJW-RR 2000, 947 f. unter II 2). - BGH, 12.12.2017 - VI ZB 24/17
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit …
Rn. 10 cc) Da mithin nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin rechtzeitig Akteneinsicht beantragt hat, kann offen bleiben, ob - wie die Klägerin unter Hinweis auf die allerdings ausschließlich die Revision betreffende Vorschrift des § 551 Abs. 2 Satz 6 Hs. 2 ZPO meint - bei deren Ausbleiben eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Einwilligung des Gegners über die von § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgesehene Frist hinaus in Betracht kommt (…vgl. zum Ausbleiben der rechtzeitig beantragten Akteneinsicht als erheblicher Grund iSv § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, juris Rn. 10; vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947 f. unter II. 2.; siehe weiter BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2012 - III ZB 57/11, NJW-RR 2012, 1462 unter II. 2. a; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1.; vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, NJW-RR 2004, 1500, 1501 unter II. 2. b; vom 4. März 2004 - XI ZB 121/03, NJW 2004, 1742 unter 2.). - BGH, 31.07.2023 - VIa ZB 1/23
Zulässigkeit einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit …
Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947;… Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8;… Beschluss vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22, NJW 2023, 1449 Rn. 10, jeweils mwN). - BGH, 30.01.2023 - VIa ZB 15/22
Wiedereinsetzung: Vertrauen des Anwalts in eine weitere Verlängerung der …
Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947;… Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8, jeweils mwN). - BGH, 13.12.2005 - VI ZB 52/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 07.02.2013 - V ZB 176/12
Verzögerte Bescheidung des Akteneinsichtsantrags als Wiedereinsetzungsgrund wegen …
- OLG Jena, 29.01.2020 - 4 U 880/19
Schuldhafte Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist aufgrund Vertrauen auf eine …
- KG, 21.05.2003 - 24 W 101/03
Streitwertfestsetzung: Wert eines Anspruchs auf Grundbuchlöschung einer nicht …
- BPatG, 19.12.2016 - 21 W (pat) 23/16
Wiedereinsetzung des Anmelders in die Frist zur Einlegung der Beschwerde; …
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 04.10.1999 - 13 W 44/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei mehreren Streitgenossen (hier: Anspruch auf Ersatz des durch den Erwerb einer Eigentumswohnung entstandenen Schadens)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 23.08.1999 - 20 O 96/99
- OLG Stuttgart, 04.10.1999 - 13 W 44/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 545
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.03.1993 - II ZR 179/91
Anwaltsgebühren bei Prozeßkostenhilfe nur für einen Streitgenossen
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.1999 - 13 W 44/99
Eine solche Beschränkung ist zwar geboten, wenn mehrere Streitgenossen den selben Prozeßbevollmächtigten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in einem Rechtsstreit, der dieselbe Angelegenheit betrifft, beauftragen oder doch beauftragen können (BGH NJW 1993, 1715 mit Zustimmung der Kommentarliteratur). - OLG Stuttgart, 18.04.1996 - 8 W 130/96
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.1999 - 13 W 44/99
Ein derartiger Grundsatz läßt sich insbesondere nicht aus dem zitierten Beschluß des OLG Stuttgart vom 18.04.1996 - 8 W 130/96 - herleiten; er betrifft die Frage einer nachträglichen Einschränkung der Prozeßkostenhilfe nach vorausgegangener uneingeschränkter Bewilligung.
- OLG Köln, 02.07.2004 - 8 W 14/04
Beiordnung eines Rechtsanwaltes bei Gesamtschuldnerhaftung im …
Jeder von ihnen führt seinen eigenen Prozess, der - nicht anders als bei der notwendigen Streitgenossenschaft - von den anderen Prozessrechtverhältnissen zu unterscheiden ist und damit insbesondere hinsichtlich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Beteiligten selbständiger Beurteilung unterliegt (vgl. OLG Stuttgart MDR 2000, 545;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe 2. Aufl. Rdn. 47). - OLG Jena, 23.07.2008 - 4 U 403/08 Auch jenseits der Bagatellgrenze liegende Unebenheiten sind daher nicht automatisch als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anzusehen (vgl.z.B. OLG Koblenz MDR 1999, 39 zu einem Frostaufbruch von 5 cm; OLG Saarbrücken OLGR 2000, 85 zu einem 4, 5 cm herausragenden Kanaldeckel).
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