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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5426
OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00 (https://dejure.org/2000,5426)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2000 - 24 W 53/00 (https://dejure.org/2000,5426)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2000 - 24 W 53/00 (https://dejure.org/2000,5426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3 S. 1; ; GKG § 19 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 4; ; BGB § 250 S. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Geltendmachung der Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenanspruch ; Verkehrsanwaltsgebühr; Streitwerterhöhung durch Hilfsaufrechnung; Gebührenforderung; Rechtsanwaltsdienstvertrag; Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung; Schadensersatzeinwand des Mandanten ; Fehlerhafte Kostenberatung; Unzulässige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
    Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand;… vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938; allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
    Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand; vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938;… allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
    Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand;… vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938;… allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 24 U 213/98

    Pflicht des Verkehrsanwalts zur Aufklärung über die Höhe und das Entstehen der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
    Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand;… vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938;… allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - 24 W 25/01

    Berichtigung der Kostenentscheidung bei nachträglicher Streitwertveränderung

    Durch Beschluss vom 18. September 2000 (24 W 53/00 - MDR 2001, 113) hat der Senat der Streitwertbeschwerde in vollem Umfang stattgegeben.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2007 - 24 W 73/07

    Festsetzung der Anwaltsvergütung bei Einwendung nicht gebührenrechtlicher Art - …

    Trifft dies zu, steht den Antragsgegnern möglicherweise gemäß §§ 675, 611, 280 BGB aus dem Anwaltsdienstvertrag ein Schadensersatzanspruch zu, der auf Freistellung von den hier berechneten Gebühren und Auslagen gerichtet ist (vgl. Senat OLGR 2001, 171).
  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 28 U 212/04

    Strenge Trennung und Unterscheidung der Pflichtenkreise des Prozessanwaltes und …

    Das Einfordern eines Honorars, das im Wege des Schadensersatzes sogleich wieder zurückgezahlt werden müsste, verstößt vielmehr gegen Treu und Glauben, so dass der "DolopetitEinwand" das zu beanspruchende Honorar von vornherein auf die bei pflichtgemäßem Verhalten gerechtfertigte Höhe begrenzt (vgl. BGHZ 66, 302 [306]; BGHZ 116, 200 [203,204]; BGH in NJW 1988, 3013 [30115]; OLG Düsseldorf in NJW 2000, 1650 [1651]; MDR 2001, 113 m.w.N.; OLG Stuttgart in OLGR 2003, 34 [36 sub II. ];… siehe auch Borgmann, "Anwaltshaftung", 4. Aufl., Rdn. V, 128;… aA Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 263 m.w.N. zum Meinungsstand).
  • LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 23 S 305/01
    Ihm steht nicht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 171).
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