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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 01.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 20 W 31/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3748
OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 20 W 31/2000 (https://dejure.org/2001,3748)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.02.2001 - 20 W 31/2000 (https://dejure.org/2001,3748)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 20 W 31/2000 (https://dejure.org/2001,3748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 319 Abs. 3; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsberichtigung - Rechtsmittel gegen Zurückweisung - offenbare Unrichtigkeit - Streitwertberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit; Kostenentscheidung; Nachträgliche Änderung; Streitwertfestsetzung; Urteilsberichtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 892
  • FamRZ 2002, 679
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1977 - VIII ZR 111/76

    Ablehnung der Änderung einer Wertfestsetzung auf Grund des materiellen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 20 W 31/00
    Insbesondere steht der Urteilsausspruch wie dargelegt nicht in Widerspruch zu dem Entscheidungswillen des Gerichts, das die Streitwertfestsetzung seinerzeit bewusst und in Überzeugung ihrer Richtigkeit vorgenommen und unter Ziff. 6 des Urteils auch begründet hat (BGH MDR 1977, 925 ff;… MüKo/Musielak, a.a.O., Rn. 8 zu § 319).

    Der dennoch aus Gerechtigkeitsgründen teilweise vertretenen weiten Auslegung von § 319 ZPO (OLG Düsseldorf, RR 1992, 1407;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rn. 18 zu § 319;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., Rn. 9 zu § 319;… Überblick siehe auch bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 4164 ff) vermag der Senat mit dem Bundesgerichtshof nicht zu folgen (BGH MDR 1977, 925 ff).

  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 20 W 31/00
    Nach Sinn und Zweck von § 319, der Fehlerkorrekturen in Fällen ermöglichen soll, in denen die Entscheidung den richterlichen Willen unzutreffend wiedergibt, kann eine offenbare Unrichtigkeit nicht bejaht werden, wenn das Erstgericht, um dessen Entscheidung es geht, eine solche verneint (BGHZ 106, 370, 374 = NJW 1989, 1281) und gar erklärt, die angegriffene Entscheidung habe seiner Überzeugung entsprochen.
  • OLG Hamm, 03.09.1986 - 4 WF 457/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 20 W 31/00
    Der teilweise vertretenen Ansicht, eine Beschwerde sei auch dann statthaft, wenn der Berichtigungsantrag unter Verkennung des Begriffs der offenbaren Unrichtigkeit abgelehnt werde (so OLG Hamm, NJW-RR 1987, 187 ff;… siehe dazu Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., Rn. 27 zu § 319), kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Brandenburg, 21.02.1997 - 10 WF 155/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anspruch auf …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 20 W 31/00
    Die Entscheidung darüber, ob ein Urteil eine offenbare Unrichtigkeit aufweist, wird nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nicht der Prüfung durch das Beschwerdegericht überantwortet, jedenfalls dann nicht, wenn wie hier die erste Instanz eine Sachentscheidung über den Berichtigungsantrag getroffen hat (…MüKo/Musielak, a.a.O.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Rn. 35 zu § 319; OLG Brandenburg, NJW-RR 1997, 1563; OLG Frankfurt, OLG-Report 1999, 281 ff).
  • OLG Köln, 18.03.1993 - 7 W 1/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 20 W 31/00
    Dies war lediglich nicht bekannt und damit nicht offenbar (OLG Köln, OLGZ 93, 446 ff; LG Frankfurt, NJW-RR 1988, 67 ff;… MüKo/Musielak, a.a.O.;… Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., Rn. 3 zu § 319).
  • BGH, 30.07.2008 - II ZB 40/07

    Berichtigung der Kostengrundentscheidung nach Streitwertänderung

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens einer "ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit" ist jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. nur OLG Stuttgart MDR 2001, 892, 893).

    Dies wird u.a. damit begründet, dass ansonsten eine mit § 99 Abs. 1 ZPO nicht zu vereinbarende Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung ermöglicht würde (OLG Stuttgart MDR 2001, 892, 893; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1532; LG Frankfurt a.M. NJW-RR 1998, 67, 68), bzw. dass eine weitherzige Auslegung des § 319 Abs. 1 ZPO zu einer vom Gesetz nicht mehr gedeckten Durchbrechung der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung führe (OLG Köln FamRZ 1994, 56; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1532; Schneider, MDR 1980, 762 f.; ablehnend auch KG NJW 1975, 2107;… Musielak in Musielak aaO § 319 Rdn. 8;… ders. in MünchKommZPO 3. Aufl. § 319 Rdn. 10;… Wieczorek/Schütze/Rensen aaO § 319 Rdn. 34; Wiesemann, Die Berichtigung gerichtlicher Entscheidungen im Zivil-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsprozess S. 154 f.; Wolter; Die Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO S. 79 ff.).

  • OLG Stuttgart, 15.09.2014 - 10 U 18/14

    Streitwertfestsetzung: Zulässigkeit einer nachträglichen Streitwertkorrektur mit …

    Denn für eine analoge Anwendung des § 319 ZPO fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Juli 2008 - II ZB 40/07, MDR 2008, 1292, 1293; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.02.2001 - 20 W 31/00, MDR 2001, 892, 893).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung

    Demgegenüber ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung auch die Auffassung vertreten worden, eine Beschwerde gegen einen die Berichtigung nach § 319 ZPO ablehnenden Beschluß sei unstatthaft, weil sie durch § 319 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen sei (OLG Brandenburg NJW-RR 1997, 1563; OLG Stuttgart MDR 2001, 892).
  • OLG Köln, 09.02.2006 - 12 UF 70/05

    Nachträgliche Änderung des Gebührenstreitwerts und Berichtigung der …

    (2.2) Soweit in Rechtsprechung und Literatur gleichwohl eine Berichtigung in entsprechender Anwendung des § 319 ZPO für zulässig erachtet wird (vgl.: OLG Frankfurt NJW 1970, 436; OLG Düsseldorf, 19. ZS, NJW-RR 1992, 1407; OLG Düsseldorf, 24. ZS, NJW-RR 2002, 211; OLG Hamm MDR 2001, 1186;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 319 Rdnr. 18;… Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 21. Auflage, § 319 Rdnr. 9;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann-Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 319 Rdnr. 5;… Hartmann, Kostengesetze, 34. Auflage, GKG § 63 Rdnr. 40), vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen (so z. B. auch: BGH MDR 1977, 925; OLG Köln, 7. ZS, OLGZ 1993, 446; OLG Düsseldorf, 9. ZS, NJW-RR 1992, 1532; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 679; OLG München, OLGR München 2003, 110;… Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 25. Auflage, § 319 Rdnr. 3;… Musielak, ZPO, 4. Auflage, § 319 Rdnr. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 13 A 3656/04

    Zulässigkeit der Änderung einer durch eine Streitwertänderung nachträglich …

    Der Senat folgt nicht den in diesem Zusammenhang im Übrigen vertretenen Rechtsauffassungen, wonach entweder die erstinstanzliche Kostenentscheidung vorrangig ist mit der Folge, dass der Streitwert durch das Rechtsmittelgericht nicht mehr verändert werden darf, vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 30.6.1977 - VIII ZR 111/76 -, MDR 1977, 925; OLG Celle, Beschluss vom 14.9.1968 - 5 W 28/68 -, NJW 1969, 279 (280); OLG Nürnberg, Beschluss vom 1.4.1969 - 6 W 20/69 -, MDR 1969, 853, bzw. die richtige Streitwertfestsetzung Vorrang hat mit der Folge, dass die Kostenentscheidung des Urteils unabänderbar falsch wird, vgl. u. a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.2.2001 - 20 W 31/2000 -, MDR 2001, 892 (893).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 2 W 66/02

    Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Die nachträgliche Änderung des Streitwertes führt nach zwar streitiger (…vgl. zum Streitstand etwa Zöller/Vollkommer a.a.O. § 319, 15 und 18 m. N.), aber zutreffender Ansicht nicht zur Korrektur einer getroffenen Kostenentscheidung (OLG Stuttgart (20. Zs) MDR 01, 892, 893).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2001 - 4a O 26/01

    Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils in einem Verfahren wegen …

    Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem von der Klägerin als Anlage K 7 überreichten Beschluss vom 21. August 2000 (20 W 31/00), mit dem es die gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts Düsseldorf gerichtete Beschwerde der jetzigen Beklagten und ihres damaligen Verfahrensbevollmächtigten zurückgewiesen hat, bestätigt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13404
OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00 (https://dejure.org/2001,13404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.03.2001 - 16 U 12/00 (https://dejure.org/2001,13404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. März 2001 - 16 U 12/00 (https://dejure.org/2001,13404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 691 Abs. 2 § 693 Abs. 2
    Rückwirkung des Zeitpunkts der Zustellung des Mahnbescheids auf den Zeitpunkt der Einreichung des Mahnbescheidsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 892
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Rn. 32 Dabei sind vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts nicht auf den Zeitraum anzurechnen, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung trotz einer vom Kläger zu vertretenden Verzögerung noch "demnächst" erfolgt ist (BGH - 20.4.2000 - NJW 2000, 2282).

    Der Bundesgerichtshof (- 20.4.2000 - a.a.O.) hält sogar eine Bearbeitungszeit von allenfalls zwei Werktagen für gerechtfertigt.

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Eine Zustellung "demnächst" nach Einreichung des Antrages bedeutet daher eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist, sofern die Partei alles ihr Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan hat und schutzwürdige Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehen (BGH - 18.5.1995 - MDR 1995, 844 = NJW 1995, 2230; ders. - 27.5.1999 - MDR 1999, 1016 [1017]).

    Somit sind der Partei alle sonstigen Verzögerungen zuzurechnen, die sie bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können (BGH - 18.5.1995 - a.a.O.;… ders. - 27.5.1999 - a.a.O.).

  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Eine Zustellung "demnächst" nach Einreichung des Antrages bedeutet daher eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist, sofern die Partei alles ihr Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan hat und schutzwürdige Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehen (BGH - 18.5.1995 - MDR 1995, 844 = NJW 1995, 2230; ders. - 27.5.1999 - MDR 1999, 1016 [1017]).

    Rn. 36 Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27. Mai 1999 - MDR 1999, 1016 [1017] - angedeutet, dass diese bisherige Rechtsprechung im Hinblick auf § 691 Abs. 2 ZPO einer Überprüfung unterzogen werden müsse; nur kam es im entschiedenen Fall nicht darauf an.

  • BGH, 25.02.1971 - VII ZR 181/69

    Zustellungszeitpunkt - Fristverlängerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung, die auf vorwerfbarer Nachlässigkeit des Antragstellers beruht, stellt die Rechtsprechung auf die Zeitspanne ab, um die sich die ohnehin erforderliche Zustellung des Mahnbescheides als Folge der Nachlässigkeit des Antragstellers verzögert (BGH - 8.6.1988 - FamRZ 1988, 1154 [1156] und - 25.2.1971 - MDR 1971, 477 = NJW 1971, 891).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Rn. 33 b) Die Rechtsprechung hat bisher von der Partei zu vertretende geringfügige Verzögerungen bis zu 14 Tagen regelmäßig als unschädlich, eine Zeitspanne von 18 oder 19 Tagen dagegen nicht mehr als geringfügig und damit als schädlich angesehen (BGH - 12.1. 1996 - MDR 1996, 737 = NJW 1996, 1060 [1061]; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 693 RN 5; Palandt/Heinrichs, BGB, § 209 RN 7).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung, die auf vorwerfbarer Nachlässigkeit des Antragstellers beruht, stellt die Rechtsprechung auf die Zeitspanne ab, um die sich die ohnehin erforderliche Zustellung des Mahnbescheides als Folge der Nachlässigkeit des Antragstellers verzögert (BGH - 8.6.1988 - FamRZ 1988, 1154 [1156] und - 25.2.1971 - MDR 1971, 477 = NJW 1971, 891).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 12 U 63/03

    Formfreie Einziehung und Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils; maßgebliche …

    Richtig ist zwar, dass der Bundesgerichtshof die Monatsfrist des § 691 Abs. 2 ZPO auf die Beurteilung einer rechtzeitigen Zustellung des Mahnbescheids gemäß § 693 Abs. 2 ZPO entsprechend angewendet hat (BGHZ 150, 221, 224 ff; vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2001, 136).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2008 - 19 U 185/08

    Mahnverfahren: Anwendung der Monatsfrist auf die demnächst erfolgte Zustellung …

    Für die Zustellungswirkung genügt, dass zwischen Zugang der Beanstandung und Eingang der fehlenden Angaben bzw. Berichtigung des Mahnantrags ein Zeitraum von einem Monat liegt (…Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 691 Rdnr.4, Rdnr.5 m.w.N.; BGH NJW 2002, 2794f.; OLG Frankfurt MDR 2001, 892).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2003 - 8 U 53/02

    Zur Frage der Verjährung von Honoraransprüchen für zahnärztliche und …

    Allerdings hat das OLG Frankfurt in einer neueren Entscheidung (OLGR Frankfurt 2001, 136, 137) - gestützt auf die Kommentierung bei Zöller zu §§ 691, 693 ZPO - ausgeführt, im Hinblick auf § 691 Abs. 2 ZPO sei auch eine vom Antragsteller zu vertretenden Zustellungsverzögerung von bis zu einem Monat bei der Zustellung eines Mahnbescheids noch als geringfügig anzusehen.
  • LG Köln, 05.10.2005 - 82 O 62/05
    Kommt es zur Behebung eines Mangels des Mahnantrages und zur Zustellung eines berichtigten Mahnbescheides, soll es nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes darauf ankommen, dass zwischen dem Zugang der Beanstandung des Mahnbescheides und dem Zugang des berichtigten Mahnbescheides ein Zeitraum von 1 Monat liegt (BGH, Urteil vom 21.3. 2002 - VII ZR 230/01 (Braunschweig), NJW 2002, 2794;… ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 691 Rn. 4 und 5; OLG Frankfurt a. M., MDR 2001, 892; OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 286).
  • OLG Hamburg, 13.12.2002 - 4 U 184/01
    Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, eine Verjährungsunterbrechung auch dann noch anzunehmen, wenn zwischen der Zustellung der Zwischenverfügung (Zugang der Beanstandung) und der Verbesserung (Eingang der fehlenden Angaben usw.) ein Zeitraum von einem Monat liegt (ebenso OLG Frankfurt, MDR 2001, 892 ;… Zöller, Zivilprozessordnung , 23. Aufl. 2002, § 691 RdNr. 4).
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