Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 30/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HaftpflG § 1 Abs. 1 § 4; BGB § 254
Zur erhöhten Betriebsgefahr einer Straßenbahn, wenn diese nicht durch ein Verschulden des Fahrers verursacht worden ist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unabwendbares Ereignis; Erhöhte Betriebsgefahr einer Straßenbahn
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.10.2001 - 9 O 59/01
- OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 30/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 627
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 26.07.1982 - 1 U 23/82
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 30/02
Bei der Abwägung hat der Senat die Betriebsgefahr der Straßenbahn mit 30 % (so auch OLG Düsseldorf VersR 1983, 861, 832).
- OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur …
Auch muss die erhöhte Verletzungsgefahr auf Grund der Bauweise des Zugs berücksichtigt werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 02.10.2002 - 13 U 30/02, MDR 2003, 627- 628), juris Rdn. 29; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2007 - I-1 U 268/06, juris Rdn. 17).Rn. 87 Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung an, wonach bei Unfällen von Fußgängern, die aus einer Position mittig zwischen zwei Gleisen plötzlich auf den Gleiskörper treten, ohne sich über das Nicht-Herannahen einer Straßenbahn zu vergewissern, den Straßenbahnbetreiber ein Mitverschulden von 30 % trifft (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 02.10.2002 - 13 U 30/02, MDR 2003, 627- 628, juris Rdn. 29;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2007 - I-1 U 268/06, juris Rdn. 17).
- OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 10/23
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall mit einer Schienenbahn
Indem der Beklagte zu 2 die sich bietende Gelegenheit einer rechtzeitigen Geschwindigkeitsreduzierung oder Abbremsung ungenutzt verstreichen ließ und das Risiko einer sowohl für die Fahrgäste als auch für andere Verkehrsteilnehmer potenziell gefährlichen Schnellbremsung einging, verhielt er sich ebenfalls in nicht unerheblichem Maße verkehrswidrig, wodurch die Betriebsgefahr des Saarbahnzugs, die grundsätzlich höher ist als die des LKW (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 13 U 30/02, juris Rn. 29;… König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 17 StVG Rn. 38, 43), zusätzlich erhöht wurde.
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