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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 10.01.2003

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,943
BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01 (https://dejure.org/2002,943)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2002 - X ZR 140/01 (https://dejure.org/2002,943)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - X ZR 140/01 (https://dejure.org/2002,943)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 528 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Tochter ein Vermögen geschenkt - Als die Mutter mittellos war: Streit um "angemessenen Unterhalt"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkung - Umfang der Rückforderung

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1384
  • MDR 2003, 633
  • FamRZ 2003, 224
  • WM 2003, 1574
  • DB 2003, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Insoweit hat der erkennende Senat entschieden, daß der Tatrichter eine unabhängige eigenständige unterhaltsrechtliche Beurteilung vorzunehmen hat, bei der er hinsichtlich der Einordnung des von einer Inanspruchnahme zu verschonenden Vermögens nicht an die vom Sozialhilferecht vorgegebenen Grenzen gebunden ist (Sen.Urt. v. 11.07.2000 - X ZR 126/98, NJW 2000, 3488, 3491).

    Der Senat hat bisher zur Bemessung des angemessenen Unterhaltsbedarfs des Beschenkten entschieden (Sen.Urt. v. 11.07.2000 - X ZR 126/98, NJW 2000, 3488).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dem Beschenkten nach § 529 Abs. 2 BGB jedenfalls dasjenige zu belassen, was er an Unterhalt auch von seinen Eltern verlangen könnte (Sen.Urt. v. 11.06.2000 - X ZR 126/98, NJW 2000, 3488, 3489).

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Der Bereicherungsanspruch ist danach von vornherein auf den Betrag beschränkt, der bei einer Gegenüberstellung der erlangten Vorteile und erlittenen Nachteile als Überschuß verbleibt (BGHZ 55, 128, 134).
  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 4/94

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich einer Stellplatzbaulast

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Für die Berechnung des Wertanspruchs ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Kondiktionsanspruch entstanden ist (BGH, Urt. v. 07.10.1994 - V ZR 4/94, NJW 1995, 53, 55;… MünchKomm./Lieb, BGB, 3. Aufl., § 818 Rdn. 41).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 97/86

    Anwendung der Härtefallregelung auf Unterhaltsansprüche für Zeiten vor dem …

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Allerdings kann der Unterhaltsschuldner - soweit die Veräußerung des Familienheims nicht zumutbar ist - verpflichtet sein, durch Aufnahme eines Realkredits Mittel für den Unterhalt zu beschaffen und einzusetzen (…Sen., aaO;… BGH, Urt. v. 07.04.1982 - IVb ZR 681/80, NJW 1982, 1641; Urt. v. 09.12.1987 - IVb ZR 97/86, NJW 1988, 2376, 2380;… Göppinger/Wax/Strohal, Unterhaltsrecht, 7. Aufl. Rdn. 630-633).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 681/80

    Maßgeblichkeit von in der Vergangenheit lediglich im Rahmen von Lohnpfändungen …

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Allerdings kann der Unterhaltsschuldner - soweit die Veräußerung des Familienheims nicht zumutbar ist - verpflichtet sein, durch Aufnahme eines Realkredits Mittel für den Unterhalt zu beschaffen und einzusetzen (…Sen., aaO; BGH, Urt. v. 07.04.1982 - IVb ZR 681/80, NJW 1982, 1641;… Urt. v. 09.12.1987 - IVb ZR 97/86, NJW 1988, 2376, 2380;… Göppinger/Wax/Strohal, Unterhaltsrecht, 7. Aufl. Rdn. 630-633).
  • BGH, 25.04.2001 - X ZR 229/99

    Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Mit dieser Regelung soll zugleich eine Inanspruchnahme der Allgemeinheit vermieden werden (Sen. BGHZ 147, 288, 290; Sen. BGHZ 137, 76, 82); der Schenker soll jedoch nicht so gestellt werden, als habe er die Schenkung nicht gemacht und könne deswegen seinen gewohnten Lebensstil ohne jede Einschränkung beibehalten.
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Wenn ein erlangter Gegenstand weggegeben oder verbraucht worden ist, besteht eine Bereicherung nur fort, soweit sich der Empfänger damit noch vorhandene Vermögensvorteile geschaffen hat, indem er beispielsweise Anschaffungen getätigt, Schulden getilgt oder soweit er durch die Verwendung Ausgaben erspart hat, die er notwendigerweise auch sonst gehabt hätte (BGHZ 118, 383, 386).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von …

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Mit dieser Regelung soll zugleich eine Inanspruchnahme der Allgemeinheit vermieden werden (Sen. BGHZ 147, 288, 290; Sen. BGHZ 137, 76, 82); der Schenker soll jedoch nicht so gestellt werden, als habe er die Schenkung nicht gemacht und könne deswegen seinen gewohnten Lebensstil ohne jede Einschränkung beibehalten.
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Diese liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet wird, was jedem einleuchten mußte (BGHZ 10, 14, 16 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

    Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Das danach gefundene Ergebnis ist einer Überprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit zugänglich, als es auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder wesentlicher Tatsachenvortrag oder Beweisangebote übergangen worden sind (BGH, Urt. v. 29.03.2000 - VIII ZR 81/99, MDR 2000, 817, 818;… Urt. v. 18.02.1993 - III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795, 796;… Urt. v. 28.04.1992 - VI ZR 360/91, NJW-RR 1992, 1050, 1051).
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 360/91

    Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten …

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85

    Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit

  • BGH, 22.05.1985 - IVb ZB 24/85

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen …

  • BGH, 30.09.1960 - IV ZR 46/60

    Beschwer durch Schuldausspruch in Ehesache

  • BGH, 19.07.2011 - X ZR 140/10

    Schenkung: Beginn der Zehnjahresfrist für den Ausschluss der Rückforderung eines …

    Wenn die Bedürftigkeit des Schenkers schon durch die Schenkung selbst geschaffen wurde oder zum Zeitpunkt der Schenkung vorhersehbar war, fehlt es von vornherein an einem schutzwürdigen Interesse des Beschenkten (BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 140/01, NJW 2003, 1384, 1386).

    Rn. 23 (1) Die genannte Vorschrift hat - ebenso wie § 529 Abs. 1 Fall 1 BGB (dazu BGH, NJW 2003, 1384, 1386) - den Zweck, einen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis des Schenkers und dem Vertrauen des Beschenkten auf die Rechtsbeständigkeit des schenkweisen Erwerbs zu schaffen.

    Das Nutzungsrecht hat zur Folge, dass der Schenker zumindest einen Teil seines Unterhaltsbedarfs decken kann (vgl. BGH, NJW 2003, 1384, 1385).

  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03

    Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den …

    Die Frage, ob ein Schenker nach Vollziehung der Schenkung außer Stande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten, ist nach den Vorgaben des Unterhaltsrechts zu entscheiden, auf deren Begrifflichkeit § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB Bezug nimmt (Senat, Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 140/01, NJW 2003, 1384, 1386).
  • BGH, 20.11.2018 - X ZR 115/16

    Überleitung des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung auf den …

    Rn. 13 Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang auch nicht beachtet, dass die Bemessungsgrundlage für den Empfang von Sozialhilfeleistungen nicht zwangsläufig mit derjenigen übereinstimmt, die für die Erhebung der Notbedarfseinrede nach § 529 Abs. 2 BGB durch den Beschenkten gilt und nach der der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks schon dann ausgeschlossen ist, wenn der Beschenkte außer Stande ist, das Geschenk herauszugeben oder dessen Wert zu erstatten, ohne seinen angemessenen Unterhalt zu gefährden (s. zu den Bemessungsgrundsätzen BGH, Urteile vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98, NJW 2000, 3488 [zu II 2 a]; vom 5. November 2002 - X ZR 140/01, NJW 2003, 1384 [zu V 1]).
  • BGH, 16.04.2024 - X ZR 14/23

    Bemessung des angemessenen Unterhalts eines Beschenkten: Anwendung der …

    Rn. 28 Der Begriff des standesgemäßen Unterhalts ist mit dem des angemessenen Unterhalts im Sinne von § 528 Abs. 1 BGB gleichzusetzen (BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 140/01, NJW 2003, 1384, 1387).

    Vielmehr sind die jeweils einschlägigen familienrechtlichen Bestimmungen und die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Maßstäbe auch im Rahmen des § 529 Abs. 2 BGB heranzuziehen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98, NJW 2000, 3488, 3489; Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 140/01, NJW 2003, 1384, 1387).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 16 A 1409/07

    Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern

    BGH, Urteil vom 5.11.2002 - X ZR 140/01 -, juris, Rn. 42 = NJW 2003, 1384, m. w. N. seiner vorherigen Rspr.; Eichenhofer NDV 1999, 82, 83 f.; Brähler-Boyan/Mann NJW 1995, 1866, 1868; Kollhosser/Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. (2004), § 528 Rn. 26; Herrmann/Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, 11. Aufl. (2004), § 528 Rn. 8; a. A. Koch, JR 1993, 313, 316: Verstoß gegen Art. 14 GG.
  • OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16

    Schenkungsrückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers: …

    Rn. 28 Der Begriff des angemessenen Unterhalts bedeutet keinen Unterhalt, der dem bisherigen individuellen Lebensstil ohne Schenkung entspricht, sondern der objektiv der Lebensstellung des Schenkers nach der Schenkung angemessen ist (BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 140/01, ZEV 2003, 114, 118).

    Zwar kann der Beschenkte u.U. verpflichtet sein, durch Aufnahme eines Realkredits Mittel für den Unterhalt zu beschaffen und einzusetzen (…MüKo-BGB/Koch, BGB, 7. Aufl. 2016, § 529 Rn. 4; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 140/01, ZEV 2003, 114, 118).

  • OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1268/14

    Kapitalanalge: Schadenersatzanspruch gegen den Mittelverwendungskontrolleur wegen …

    Rn. 158 Auch ohne das im Rahmen des Vorsatzvorwurfs erforderliche "Wollenselement" (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 -, Rn. 10, juris) liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grobe Fahrlässigkeit vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet wird, was jedem einleuchten musste (BGH, Urteil vom 05. November 2002 - X ZR 140/01 -, Rn. 31, juris), wenn der Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt subjektiv nicht entschuldbar war; dies ist dann gegeben, wenn der Schuldner ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, er davor aber letztlich die Augen verschlossen hat (BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2013 - VI ZR 534/12 -, Rn. 9, juris).
  • VG Düsseldorf, 22.08.2008 - 21 K 4231/06

    Pflegewohngeld Pflegegesezt Schenkung Schenkungsrückforderung Bedürftigkeit …

    Rn. 81 Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03 -, NJW 2005, 670; Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 140/01 -, NJW 2003, 1384.
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 157/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Wird die Bedürftigkeit des Schenkers indes durch die Schenkung selbst geschaffen oder war sie zum Zeitpunkt der Schenkung sonst vorhersehbar, fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse des Beschenkten, so dass er sich nicht auf § 529 BGB berufen kann (BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 140/01 - FamRZ 2003, 224 unter IV 1 und 3).
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 93/11

    Einsatz eines in einer Lotterie gewonnenen, später an den Sohn verschenkten Pkw …

    Die Anknüpfung an den angemessenen Unterhalt in § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist die Antragstellerin dabei auf einen Unterhalt, der nicht zwingend ihrem bisherigen individuellen Lebensstil entsprechen muss, sondern der objektiv ihrer Lebensstellung nach der Schenkung angemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 140/01 - FamRZ 2003, 224).
  • OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12

    Umfang des zur Bestreitung von Prozesskosten zu verwertenden Vermögens

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1941
OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02 (https://dejure.org/2003,1941)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2003 - 10 WF 783/02 (https://dejure.org/2003,1941)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 10 WF 783/02 (https://dejure.org/2003,1941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    ZPO § 620c; ; ZPO § 621g; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666a

  • rechtsportal.de

    ZPO § 620c § 621g; BGB § 1666 § 1666a
    Zulässigkeit der Anfechtung des einstweiligen Ausschlusses des Umgangsrechts mit der sofortigen Beschwerde; Zulässigkeit der Aufhebung von vollzogenen amtsgerichtlichen Eilentscheidungen über die elterliche Sorge im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einstweiliger Ausschluss des Umgangsrechts

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zum Beschwerderecht des Kindesvaters bei einstweiligen Ausschluss des Umgangsrechts

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unanfechtbarkeit des einstweiligen Ausschlusses des Umgangsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Ausschluss des Umgangsrechts; Anfechtbarkeit mit sofortiger Beschwerde; Vollzogene amtsgerichtliche Eilentscheidungen über die elterliche Sorge; Aufhebung im Beschwerdeverfahren; Vorläufiger Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts von beiden Elternteilen; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1013
  • MDR 2003, 633
  • FamRZ 2003, 1306
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02
    Denn eine Abänderung einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Aufenthalts im Beschwerdeverfahren entspricht in der Regel nicht dem Wohl des betroffenen Kindes: Diesem ist ein mehrfacher Wechsel zwischen den Eltern nicht zuzumuten (Senat, Beschluss vom 26. November 2002 - 10 WF 650/02 - Beschluss vom 25. Mai 2001 - 10 WF 252/01 -: ebenso OLG Köln NJW 1999, 234; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1249).
  • OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97

    Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02
    Denn eine Abänderung einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Aufenthalts im Beschwerdeverfahren entspricht in der Regel nicht dem Wohl des betroffenen Kindes: Diesem ist ein mehrfacher Wechsel zwischen den Eltern nicht zuzumuten (Senat, Beschluss vom 26. November 2002 - 10 WF 650/02 - Beschluss vom 25. Mai 2001 - 10 WF 252/01 -: ebenso OLG Köln NJW 1999, 234; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1249).
  • OLG Hamburg, 02.02.1987 - 12 WF 7/87
    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02
    Das Umgangsrecht ist kein Teilbereich der elterlichen Sorge i.S.d. § 620c (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 1986, 182; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 497;… Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 620c Rdnr. 4).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.1985 - 6 WF 176/85

    Regelung des Umgangsrechts; Mündliche Verhandlung; Einstweilige Anordnung; …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02
    Das Umgangsrecht ist kein Teilbereich der elterlichen Sorge i.S.d. § 620c (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 1986, 182; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 497;… Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 620c Rdnr. 4).
  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Dazu war es indes nicht befugt, weil die Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung zum Umgang gemäß § 621 g in Verbindung mit § 620 c ZPO offensichtlich unstatthaft ist (…vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, S. 548; OLG Dresden, FamRZ 2003, S. 1306 f.;… OLG Naumburg , JMBl ST 2003, S. 346;… Philippi, in: Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 620 c Rn. 4 und § 621 g Rn. 5;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Auflage, § 620 c Rn. 4 und Rn. 7;… Motzer, FamRZ 2003, S. 793 ).
  • LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14

    Fahrlässiges Gutachten an Uniklinik Mainz: Schmerzensgeld wegen Kindesentzug

    Insofern dürfte zu berücksichtigen sein, dass nach der Rechtsprechung (…vgl. etwa OLG Hamm, Beschl. v. 16.07.2008 - 10 WF 87/08 - Rn. 6; OLG Dresden, Beschl. v. 10.01.2003 - 10 WF 0783/02, 10 WF 783/02 - Rn. 5; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 18.08.1997 - 9 WF 90/97 - jeweils zitiert nach juris) in den Fällen, in denen die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch einstweilige Anordnung mit der Beschwerde angegriffen wird, in der Regel von einer Abänderung der Entscheidung ohne schwerwiegende Gründe abgesehen wird, da erneute Ortswechsel und ein wiederholter Austausch von Bezugspersonen üblicherweise nicht dem Wohl des Kindes entsprechen.
  • OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19

    Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen …

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl des Kindes - auch im Säuglingsalter (vgl. insoweit BVerfG…, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvR 332/86 -, juris, Rdnr. 34 f.) - nämlich nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern bzw. ihre Vollziehung rückgängig zu machen und somit vor einer etwaigen Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen weiteren - zusätzlichen - Ortswechsel zu befinden (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 10/18 - OLG Brandenburg, a.a.O., Rdnr. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 UF 106/12 -, BeckRS 2012, 17936; OLG Saarbrücken, NJOZ 2011, 841, 841 f., m.w.N.; OLG Dresden, FPR 2003, 337, 338, m.w.N.;… BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, BGB, 52. Edition, Stand: 1. November 2019, § 1666, Rdnr. 137, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    Rn. 48 Der Senat verkennt dabei nicht, dass es regelmäßig dem Wohl eines Kindes eher abträglich ist, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne gewichtige Gründe abzuändern, was bedeutet, dass vor der Entscheidung in der Hauptsache ein Obhutswechsel nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. allgemein etwa OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2003 - 10 WF 0783/02 - FamRZ 2003, 1306).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 86/23

    Übertragung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung

    Rn. 88 Vollzogene Eilentscheidungen zur elterlichen Sorge sind im Beschwerdeverfahren regelmäßig nur zu ändern, wenn die Beschwerde Umstände aufzeigt und glaubhaft macht, aus denen sich für den verbleibenden Zeitraum bis zur abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren eine Kindeswohlgefährdung oder die Gefahr sonstiger schwerwiegender Unzulänglichkeiten für dessen Versorgung ableiten lassen (OLG Hamm…, Beschluss vom 28. Juli 2011 - II-8 UF 86/11 -, Rn. 35, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2003, 10 WF 783/02, FamRZ 2003, 1306, juris).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 8 UF 86/11

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil im Wege einstweiliger …

    Rn. 40 f) Entscheidend spricht jedoch auch für einen vorläufigen weiteren Verbleib von U im Haushalt seiner Mutter der Umstand, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senates vollzogene amtsgerichtliche Eilentscheidungen zur elterlichen Sorge regelmäßig im Beschwerdeverfahren nur dann abzuändern sind, wenn die Beschwerde Umstände aufzeigt und glaubhaft macht, aus denen sich für den verbleibenden Zeitraum bis zur abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder die Gefahr sonstiger schwerwiegender Unzulänglichkeiten für dessen Versorgung ableiten lassen (so auch OLG Dresden MDR 2003, 633 = FamRZ 2003, 1306).
  • OLG Naumburg, 06.03.2006 - 4 WF 2/06

    Die sofortige Beschwerde zum OLG gegen eine einstweilige Anordnung, die das …

    Bereits nach dem Gesetzeswortlaut des § 621 g S. 2 ZPO i.V.m. § 620 c ZPO ist die Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung, die das Umgangsrecht regelt, nicht zulässig (BVerfG, FamRZ 2005, 173 ff. (174 m.w.Nw.) mit Anm. von Rixe und FamRZ 2005, 1233 ff. (1235);… Zöller/Philippi, ZPO, 25. A., Rdn. 6 zu § 621 g;… Hoppenz/Zimmermann, Familiensachen, 8. A., Rdn. 7 zu § 620 c ZPO; OLG Köln, FamRZ 2003, 548; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306 f.; OLG Naumburg, 1. Senat für Familiensachen, OLGR 2004, 96; OLG Naumburg, 2. Senat für Familiensachen, OLGR 2005, 865; a. A. OLG Naumburg, 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 2004, 1510 f. mit abl.

    Das Umgangsrecht ist deshalb kein anfechtbarer Teilbereich der elterlichen Sorge (OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306).

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10

    Elterliche Sorge: Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung …

    Daraus folgt auch, das es regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 24. September 2009 - 9 WF 67/09 - OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege …

    Daher entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (…OLG Brandenburg, aaO, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Dresden, 28.01.2020 - 21 UF 979/19
    Denn eine Abänderung einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Aufenthalts im Beschwerdeverfahren entspricht in der Regel nicht dem Wohl des Kindes: Diesem ist ein mehrfacher Wechsel der unmittelbaren Bezugsperson und des Wohnumfeldes nicht zuzumuten (vgl. auch BVerfG, JAmt 2011, 107, 109; FamRZ 2007, 1626, 1627; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306, 1307; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 490; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445).
  • OLG Hamm, 16.07.2008 - 10 WF 87/08

    einstweilige Anordnung, Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, …

  • OLG Hamm, 31.05.2006 - 5 WF 113/06

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts …

  • KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistandes im …

  • OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § …

  • OLG Brandenburg, 17.09.2008 - 9 WF 245/08

    Elterliche Sorge: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Missachtung des …

  • OLG Brandenburg, 12.01.2009 - 9 WF 340/08

    Aufenthaltsbestimmung: Abänderung einer einvernehmlichen Aufenthaltsvereinbarung …

  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 WF 67/09

    Zulässigkeit der Änderung des Aufenthalts des Kindes während eines …

  • OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 5 WF 2/06

    Elterliche Sorge: Einstweiliger Rechtsschutz und Beschwerde in Amtsverfahren des …

  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 4 WF 272/04

    Einstweilige Anordnungen in Sorgerechtsverfahren; sofortige Beschwerde

  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 2 WF 371/03

    Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten …

  • OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 43 F 107/05

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge betreffend; …

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