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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 11.12.2003

Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,519
BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03 (https://dejure.org/2004,519)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2004 - III ZR 147/03 (https://dejure.org/2004,519)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03 (https://dejure.org/2004,519)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Judicialis

    BGB § 662; ; BGB § 667; ; ZPO § 531

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Herausgabepflicht des Beauftragten nach § 667 BGB und weisungsgemäße Verwendung der überlassenen Mittel: Beweislast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweislast für den Inhalt eines Auftrags; Bestimmungsgemäße Verwendung eines hinterlegten Geldbetrags; Beweislast für die bestimmungsgemäße Verwendung des zur Ausführung des Auftrags Erhaltenen oder des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten; Verpflichtung des Gerichts den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 662 667; ZPO § 531
    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GoA - Beweislast für Inhalt des Auftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 927
  • MDR 2004, 678
  • WM 2004, 2213
 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03
    Für den Streitfall folgt dasselbe auch aus der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Vertragsurkunde (hierzu BGH, Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 143/01 - NJW 2002, 3164 f.).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch …

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03
    Es konnte insoweit nicht ausreichen, wie das Berufungsgericht meint, daß der Beklagte eine entgegengesetzte Sachdarstellung gegeben hatte und die Bedeutung dieses Umstandes offensichtlich war, wenn der Kläger gleichwohl erkennbar über die Substanz seines Sachvortrags irrte und darauf vertraute, daß sein schriftsätzliches Vorbringen ausreichend sei (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - I ZR 179/98 - NJW 2001, 2548, 2549 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2001 - III ZR 102/00

    Haftung der Gemeinde bei aus der Kanalisation austretendem Oberflächenwasser

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03
    Das entsprach bereits nach der früheren Rechtslage ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senatsurteil vom 26. April 2001 - III ZR 102/00 - VersR 2002, 444 m.w.N.) und wird jetzt durch die Neufassung des § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausdrücklich klargestellt.
  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 210/00

    Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03
    Richtig ist, daß der Beauftragte die Beweislast für eine bestimmungsgemäße Verwendung des zur Ausführung des Auftrags Erhaltenen oder des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten trägt (vgl. nur Senatsurteil vom 4. Oktober 2001 - III ZR 290/00 - BGH-Report 2002, 71; BGH, Urteil vom 4. November 2002 - II ZR 210/00 - BGH-Report 2003, 331, 332; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2001 - III ZR 290/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erfüllung eines Auftrags; …

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03
    Richtig ist, daß der Beauftragte die Beweislast für eine bestimmungsgemäße Verwendung des zur Ausführung des Auftrags Erhaltenen oder des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten trägt (vgl. nur Senatsurteil vom 4. Oktober 2001 - III ZR 290/00 - BGH-Report 2002, 71; BGH, Urteil vom 4. November 2002 - II ZR 210/00 - BGH-Report 2003, 331, 332; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17

    Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE

    Das kommt vor allem dann in Betracht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs bei richtiger Rechtsauffassung zu einem Hinweis nach § 139 Abs. 2 ZPO verpflichtet gewesen wäre, den sodann - falls noch erforderlich - das Berufungsgericht nachzuholen hat, oder wenn die Partei durch die Prozessleitung des Erstgerichts oder dessen sonst erkennbare rechtliche Beurteilung des Streitverhältnisses davon abgehalten worden ist, zu bestimmten Gesichtspunkten (weiter) vorzutragen (BGH, Urteil vom 19.02.2004 - III ZR 147/03, Rn. 19; BGH…, Urteil vom 27.01.2010 - XII ZR 148/07, Rn. 22 ff.).

    Rn. 462 Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Berufungsgericht dazu, neues Vorbringen dann zuzulassen, wenn eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht das Ausbleiben des Vorbringens oder von Beweisanträgen in der ersten Instanz mitverursacht haben (BGH…, Beschluss vom 11.04.2018 - VII ZR 177/17, Rn. 7; BGH, Urteil vom 19.02.2004 - III ZR 147/03, Rn. 19; BGH…, Urteil vom 27.01.2010 - XII ZR 148/07, Rn. 24).

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den …

    Vielmehr ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Zulassung des neuen Vorbringens nur dann geboten, wenn die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien auch beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (BGH, Urt. v. 19. Februar 2004 - III ZR 147/03, NJW-RR 2004, 927, 928;… BGH, Urt. v. 23. September 2004 - VII ZR 173/03, NJW-RR 2005, 167, 168).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …

    c) § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO gestattet neues, d.h. in erster Instanz noch nicht geltend gemachtes Vorbringen zu tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die von dem Standpunkt des Berufungsgerichts aus betrachtet entscheidungserheblich sind, von dem erstinstanzlichen Gericht jedoch erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten wurden und aus einem von diesem mit zu verantwortenden Grund in erster Instanz nicht geltend gemacht worden sind (im Anschluß an BGH, Urt. v. 19. Februar 2004, III ZR 147/03).

    d) § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO betrifft insbesondere den Fall, daß nach § 139 ZPO gebotene Hinweise des erstinstanzlichen Gerichts unterblieben sind, die zu entsprechendem Vorbringen in erster Instanz Anlaß gegeben hätten (im Anschluß an BGH, Urt. v. 19. Februar 2004, III ZR 147/03).

    (1) § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO gestattet neues, d. h. in erster Instanz noch nicht geltend gemachtes (Grunsky, NJW 2002, 800; Rimmelspacher, NJW 2002, 1897, 1903) Vorbringen zu tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die von dem Standpunkt des Berufungsgerichts aus betrachtet entscheidungserheblich sind, von dem Eingangsgericht jedoch erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten wurden (…BT-Drs. 14/4722, S. 101;… MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO, § 531 Rdn. 20;… Musielak/Ball, aaO, § 531 Rdn. 17) und aus einem von diesem mit zu verantwortenden Grund in erster Instanz nicht geltend gemacht worden ist (BGH, Urt. v. 19. Februar 2004, III ZR 147/03, Umdruck S. 8).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.12.2003 - 11 U 114/03   

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https://dejure.org/2003,2602
OLG Celle, 11.12.2003 - 11 U 114/03 (https://dejure.org/2003,2602)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2003 - 11 U 114/03 (https://dejure.org/2003,2602)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 11 U 114/03 (https://dejure.org/2003,2602)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Reisevertrag - medizinische Hilfe und Versprechen im Reisevertrag

  • reise-recht-wiki.de

    Fehlerhafte medizinische Versorgung eines Reisenden in Ägypten

  • rechtsportal.de

    BGB § 651c; BGB § 823
    Zum Niveau der Arztbehandlung im Ausland und zur Inanspruchnahme ärztlicher Fürsorge während einer Reise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Umfang des Reisevertrages; Ärztliche Behandlung durch Hotelarzt; Einordnung als eigene Angelegenheit des jeweiligen Reisenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Medizinische Hilfe - Was ist im Urlaub zu erwarten

  • archive.is (Leitsatz)

    Arzt am Urlaubsort keine obligatorische Leistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 562
  • MDR 2004, 678
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Offenbach, 23.03.2005 - 38 C 415/04

    Veranstalter haftet nicht für Arzt

    Daraus folgt automatisch, daß eine Einstandspflicht für Fehlverhalten des Arztes nach § 278 BGB nicht gegeben ist (so auch OLG Celle NJW-RR 2004, 562).

    Das Reiseunternehmen ist insbesondere nicht verpflichtet, im Ausland einen deutschen Standard vorzuhalten oder gar deutsche Ärzte zu beschäftigen (OLG Celle NJW-RR 2004, 562).

  • AG Offenbach, 21.12.2007 - 39 C 317/07

    Reiseveranstalterhaftung bei einer Kreuzfahrt-Reise: Reisepreisminderung und …

    Eine Einstandspflicht für ein Fehlverhalten eines Arztes nach § 278 ist schon aus Rechtsgründen nicht gegeben (so auch OLG Celle NJW-RR 2004, 562).
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