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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 03.08.2005

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2397
BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04 (https://dejure.org/2005,2397)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2005 - X ZB 8/04 (https://dejure.org/2005,2397)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2005 - X ZB 8/04 (https://dejure.org/2005,2397)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Vertikallibelle

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 1; GebrMG § 18 Abs. 4 Satz 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1243
  • GRUR 2005, 572
  • AnwBl 2005, 103
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98

    Zugriffsinformation

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m. w. N.; Sen.Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation).

    Hieraus kann nicht abgeleitet werden, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.05.1999, aaO, 920).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht der Zweck des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG in der Sicherung des Begründungszwangs und nicht in der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BGHZ 39, 333, 341 - Warmpressen).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m. w. N.; Sen.Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation).
  • BGH, 07.02.1995 - X ZB 20/93

    "Flammenüberwachung"; Anforderungen an die Rüge nicht ordnungsgemäßer Besetzung …

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Sie setzt die Angabe der Tatsachen voraus, aus denen sich der Fehler ergibt (Sen.Beschl. v. 07.02.1995 - X ZB 20/93, Mitt. 1996, 118 - Flammenüberwachung).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Rechtsfehler oder Lückenhaftigkeit der Begründung können nach der Bestimmung nicht gerügt werden (…BGH, aaO; Sen.Beschl. v. 03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II, st. Rspr.).
  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 11/91

    Beweiskraft eines unklaren Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Wenn es sich um gerichtsinterne Vorgänge handelt, muß dargelegt werden, daß jedenfalls eine Aufklärung versucht worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.1991 - VII ZR 11/91, NJW 1992, 512).
  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Hieraus kann nicht abgeleitet werden, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031;… Sen.Beschl. v. 19.05.1999, aaO, 920).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Für die unterlegene Partei muss aus den schriftlichen Gründen der Entscheidung erkennbar sein, welche rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte nach dem Willen des Bundespatentgerichts die getroffene Entscheidung tragen sollen (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle; Sen.Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 Tz. 9 - Rohrleitungsprüfverfahren; st. Rspr.).
  • BGH, 29.08.2017 - X ZB 3/15

    Einspruchsverfahren gegen eine Patenterteilung: Zulässigkeit des Beitritts …

    Zur Begründung der Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts ist die Angabe der Einzeltatsachen nötig, aus denen sich dieser Mangel ergeben soll (BGH, Beschluss vom 30. März 2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

    Rn. 33 Im Übrigen muss, wenn es für die fehlerhafte Besetzung des Gerichts auf gerichtsinterne Vorgänge ankommt, dargelegt werden, dass vergeblich der Versuch der Aufklärung unternommen wurde (BGH, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031;… Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle; zuletzt Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 - Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge).
  • BGH, 26.09.2024 - I ZB 63/23

    Rechtsbeschwerdeverfahren bei Zurückweisung einer Markenanmeldung: Ablehnung des …

    Im Hinblick auf gerichtsinterne Vorgänge muss der Rechtsbeschwerdebegründung zu entnehmen sein, inwieweit der Beschwerdeführer sich um Aufklärung bemüht hat (zu § 100 Abs. 3 Nr. 1 PatG vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 [juris Rn. 15] = WRP 2005, 907 - Vertikallibelle).
  • BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen den Widerruf eines Patents betreffend …

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031;… Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07

    Antennenhalter

    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m.w.N.; BVerfGE 86, 133, 144; BGHZ 173, 47 Tz. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).
  • BGH, 27.02.2008 - X ZB 16/07

    Durchflusszähler

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle; v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 Tz. 9 - Rohrleitungsprüfverfahren).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05

    Rohrleitungsprüfverfahren

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle).
  • BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07

    Anforderungen an die Gründe einer Entscheidung im Patentverfahren

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (st. Rspr., vgl. etwa Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle; Sen.Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 - Rohrleitungsprüfverfahren).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZB 4/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Verfahren vor den Patentgerichten; Anforderungen …

    An diesen Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.03.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle).
  • BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

  • BGH, 13.06.2006 - X ZB 19/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Patentverfahren

  • BGH, 06.09.2005 - X ZB 30/03

    Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten; Anforderungen an die …

  • BGH, 26.07.2005 - X ZB 37/03

    Patentfähigkeit einer Spritzgussvorrichtung

  • OVG Sachsen, 24.11.2020 - 1 A 1091/18

    Präklusion; Urkunde

  • BPatG, 13.09.2010 - 35 W (pat) 12/08
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 147/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4314
BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 147/05 (https://dejure.org/2005,4314)
BayObLG, Entscheidung vom 03.08.2005 - 1Z AR 147/05 (https://dejure.org/2005,4314)
BayObLG, Entscheidung vom 03. August 2005 - 1Z AR 147/05 (https://dejure.org/2005,4314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 689 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 698 Abs. 3; ; ZPO § 703d; ; ZPO § 703d Abs. 2; ; ZPO § 703d Abs. 2 Satz 2; ; EuGVVO § 16 Abs. 1; ; EuGVVO § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Inländischer Gerichtsstand einer nach englischem Recht gegründeten Limited

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EGZPO § 9; EUGVVO 44/2001 Art. 2; EUGVVO 44/2001 Art. 16; EUGVVO 44/2001 Art. 60; ZPO § 36; ZPO § 689; ZPO § 698; ZPO § 703d
    Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand; Juristische Personen und Gesellschaften --> Gesellschaftsstatut, insbesondere Rechts- und Parteifähigkeit

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gerichtszuständigkeit bei Klage gegen "Limited"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Limited: Gerichtsstand; Voraussetzungen für das Bestehen eines allgemeinen Gerichtsstands im Inland für eine nach englischem Recht gegründete Limited; Landesrechtliche Konzentrationen der Mahnsachen bei einem Gericht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 206
  • MDR 2005, 1243
  • DNotZ 2006, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.04.2002 - 1Z AR 38/02

    Zuständigkeitsbestimmung im Mahnverfahren vor Erlass des Mahnbescheids - …

    Auszug aus BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 147/05
    Das Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet auch in Mahnsachen Anwendung (BGH NJW 1993, 2752; BayObLG Rpfleger 2002, 528;… Zöller/Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 36 Rn. 2 und 23).

    Denn Zweck von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist es, einen Zuständigkeitsstreit möglichst schnell zu beenden (BayObLG Rpfleger 2002, 528/529).

  • BGH, 14.07.1993 - X ARZ 461/93

    Zuständigkeitskonzentration auch für Auslandsmahnverfahren

    Auszug aus BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 147/05
    Das Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet auch in Mahnsachen Anwendung (BGH NJW 1993, 2752; BayObLG Rpfleger 2002, 528;… Zöller/Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 36 Rn. 2 und 23).
  • BGH, 27.06.2007 - XII ZB 114/06

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im Berufungsverfahren bei allgemeinem …

    Nach der Gegenansicht ist hingegen auch die EuGVVO zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 155, 46, 49; BayObLG MDR 2005, 1243;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 119 GVG Rdn. 8 a;… Kissel/Mayer GVG 4. Aufl. § 119 Rdn. 27 b).
  • OLG Hamm, 29.05.2012 - 32 Sa 90/11
    In Rechtsprechung und Fachliteratur ist allerdings anerkannt, dass im Falle eines negativen Kompetenzkonfliktes § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei Mahnverfahren auch vor Erlass eines Mahnbescheides entsprechend anwendbar ist, wenn das zuständige Mahngericht bestimmt werden soll und eines der beteiligten Mahngerichte nach Sachlage zuständig sein muss (BGH NJW 1993, 2752; BayObLG Rpfleger 2002, 528; NJW-RR 2006, 206; OLG Schleswig OLGR 2007, 960;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 36 ZPO Rn 8, 25).

    Rn. 24 Mangels Bindungswirkung des Beschlusses des Amtsgerichts I vom 05.07.2011 hat der Senat dasjenige Mahngericht zu bestimmen, das tatsächlich zuständig ist (vgl. BayObLG Rpfleger 2002, 528; NJW-RR 2006, 206).

  • OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 14 UH 5/07

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Erlass eines Mahnbescheides gegen eine …

    Allein der Umstand, dass eine Auslandsgesellschaft unter einer inländischen Anschrift Geschäfte betreibt und offenbar über ein inländisches Geschäftslokal verfügt, erlaubt keine hinreichend sichere Abgrenzung, ob es sich um eine inländische Hauptniederlassung oder -verwaltung einerseits oder eine bloße Zweigniederlassung andererseits handelt (BayObLG NJW-RR 2006, 206; Senat Beschluss vom 19.01.2007 - 14 UH 1/07).
  • OLG Schleswig, 07.06.2007 - 2 W 111/07

    Zuständigkeit zumindest eines Gerichts als Voraussetzung für …

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei Mahnverfahren auch vor Erlass eines Mahnbescheides entsprechend anwendbar ist, wenn das zuständige Gericht bestimmt werden soll (vgl. BayObLG DB 2002, 1545 mit ausführlicher Darlegung der Rechtslage; BayObLG NJW-RR 2006, 206; BGH NJW 1993, 2752; BGH NJW 1998, 1322).
  • OLG Celle, 20.10.2006 - 4 AR 78/06

    Gerichtsstand einer Limited

    Vielmehr ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt (BayObLG NJW-RR 2006, Seite 206; auch bereits Senat im Beschluss vom 9. Oktober 2006 - 4 AR 67/06) im Einzelfall und unabhängig auch davon, dass die Antragstellerin als Zweigniederlassung in B. im Handelsregister eingetragen sein mag, zu prüfen, ob tatsächlich an dem im Handelsregister eingetragenen Sitz der Zweigniederlassung in B. sich auch die Hauptniederlassung der Antragsgegnerin befindet.
  • KG, 16.04.2007 - 2 AR 14/07

    Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO für Mahnverfahren einer …

    Ob an die Darlegungen zum Vorliegen eines solchen Sitzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (…so Zöller/Vollkommer, a.a.O.) oder insoweit eingehendere Darlegungen erforderlich sind (so: BayObLG MDR 2005, 1243 f (1244)), kann vorliegend dahinstehen, weil die Antragstellerin gegenüber dem Amtsgericht Hagen insoweit hinreichende Angaben gemacht hat: Sie hat darauf verwiesen, dass es sich bei ihrer Niederlassung in Mülheim praktisch um ihre Hauptniederlassung handelt.
  • OLG Hamm, 28.09.2023 - 32 UH 37/23
    Eine Zuständigkeitsbestimmung kann in solchen Fällen auch dann erfolgen, wenn keine rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärungen vorliegen; denn Zweck von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist es, einen Zuständigkeitsstreit möglichst schnell zu beenden (BayObLG, Beschluss vom 24.04.2002, 1Z AR 38/02, Rpfleger 2002, 528 [529]; Beschluss vom 03.08.2005, 1Z AR 147/05, NJW-RR 2006, 206).
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