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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2005 - X ZB 7/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1246
BGH, 20.12.2005 - X ZB 7/05 (https://dejure.org/2005,1246)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2005 - X ZB 7/05 (https://dejure.org/2005,1246)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - X ZB 7/05 (https://dejure.org/2005,1246)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten: Verzinsung nach Änderung der Kostenquote im Berufungsverfahren (IBR 2006, 1120)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1140
  • MDR 2006, 1194 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 407
  • BB 2006, 966
  • AnwBl 2006, 360
  • Rpfleger 2006, 225
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 04.02.1997 - 13 W 15/97
    Auszug aus BGH, 20.12.2005 - X ZB 7/05
    1997, 12) geteilten Auffassung des Beschwerdegerichts ist auch bei einer Änderung der Kostenquote im Berufungsverfahren derjenige Betrag der erstinstanzlichen Kosten, der sowohl nach der erst- wie nach der zweitinstanzlichen Kostenentscheidung zu erstatten ist, seit dem Eingang des (ursprünglichen) Kostenfestsetzungsantrags zu verzinsen (so auch OLG Stuttgart, Justiz 1977, 460; OLG Hamburg, JurBüro 1983, 1718; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 426; OLG Bamberg, JurBüro 1998, 32; OLG Koblenz, …
  • OLG Bamberg, 29.04.1997 - 3 W 6/97
    Auszug aus BGH, 20.12.2005 - X ZB 7/05
    1997, 12) geteilten Auffassung des Beschwerdegerichts ist auch bei einer Änderung der Kostenquote im Berufungsverfahren derjenige Betrag der erstinstanzlichen Kosten, der sowohl nach der erst- wie nach der zweitinstanzlichen Kostenentscheidung zu erstatten ist, seit dem Eingang des (ursprünglichen) Kostenfestsetzungsantrags zu verzinsen (so auch OLG Stuttgart, Justiz 1977, 460; OLG Hamburg, JurBüro 1983, 1718; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 426; OLG Bamberg, JurBüro 1998, 32; OLG Koblenz, …
  • BGH, 22.09.2015 - X ZB 2/15

    Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs - Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn …

    Rn. 15 Wird die Kostengrundentscheidung nur teilweise aufgehoben oder abgeändert, bildet sie aber weiterhin eine geeignete Grundlage für die Verzinsung hinsichtlich derjenigen Kosten, die sowohl nach der ursprünglichen als auch nach der geänderten Entscheidung zu erstatten sind (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - X ZB 7/05, NJW 2006, 1140 Rn. 3 ff.).
  • BGH, 04.11.2020 - VII ZB 37/18

    Zur Frage, ob der Kostengläubiger auf Grundlage des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO …

    Rn. 15 a) Mit Beschluss vom 20. Dezember 2005 (X ZB 7/05, NJW 2006, 1140) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass er bei einer Änderung der Kostenquote im Berufungsverfahren derjenige Betrag der erstinstanzlichen Kosten, der übereinstimmend sowohl nach der erst- wie nach der zweitinstanzlichen Kostengrundentscheidung zu erstatten ist, seit dem Eingang des (ursprünglichen) Kostenfestsetzungsantrags zu verzinsen ist.
  • BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13

    Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten …

    Rn. 23 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein auf der Grundlage einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung gestellter Antrag auf Kostenfestsetzung oder ein bereits ergangener Kostenfestsetzungsbeschluss unwirksam werden, wenn die Kostengrundentscheidung wegen Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO wirkungslos wird oder ob - ebenso wie bei einer teilweisen Abänderung der Kostengrundentscheidung in der Berufungsinstanz (dazu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - X ZB 7/05, NJW 2006, 1140 Rn. 3) - derjenige Teil der erstinstanzlichen Kosten, die eine Partei nach beiden Kostengrundentscheidungen zu tragen hat, weiterhin vom Zeitpunkt des Eingangs des ursprünglichen Kostenfestsetzungsantrags an zu verzinsen ist.
  • OLG Dresden, 10.07.2019 - 3 W 542/19

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Für richtiger hält das Beschwerdegericht angesichts der BGH-Entscheidung X ZB 7/05 Letzteres, also die frühere Verzinsung.

    Diese Rechtsprechung gilt offenbar, wie der Beschluss des Oberlandesgerichts in Köln zum dortigen Aktenzeichen 17 W 78/13 zeigt, auch in Ansehung der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu X ZB 7/05 nicht als überholt.

  • VK Sachsen, 22.10.2020 - 1/SVK/023-20

    Kein Angebot abgegeben: Nachprüfungsantrag zulässig?

    Dem Beschluss des BGH (BGH, B.v. 18.5. 2004, X ZB 7/05) zufolge könne der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, das Angebot eines Antragstellers sei aus anderen Gründen als den zur Überprüfung gestellten Gründen auszuschließen.
  • OLG München, 06.06.2007 - 11 W 761/07

    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten bei Rückgabe der Zulassung des …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • SG Frankfurt/Main, 12.05.2015 - S 7 SF 374/14

    Der Kostenschuldner hat die bis zur Erfüllung des prozessualen …

    Selbst bei einer Änderung der Kostenquote im Berufungsverfahren ist derjenige Betrag der erstinstanzlichen Kosten, der sowohl nach der erst- wie nach der zweitinstanzlichen Kostenentscheidung zu erstatten ist, seit dem Eingang des (ursprünglichen) Kostenfestsetzungsantrags zu verzinsen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - X ZB 7/05 (KG) -).
  • OLG Köln, 30.09.2013 - 17 W 78/13

    Verzinsung von Erstattungsbeträgen aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

    Deshalb ist derjenige Betrag der erstinstanzlichen Kosten, der sowohl nach der erst- wie nach der zweitinstanzlichen Kostenentscheidung zu erstatten ist, seit dem Eingang des ursprünglichen Kostenfestsetzungsantrages an zu verzinsen (BGH NJW 2006, 1140 = JB 2006, 204 = AnwBl 2006, 360;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl., § 104 Rnr. 25;… Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 104 Rnr. 12;… Prütting/Gehrlein/Schmidt, ZPO, 5. Aufl., § 104 Rnr. 20;… Schulz MK-ZPO, 4. Aufl., § 104 Rnr. 69;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 104 Rnr. 6).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2009 - 18 W 82/09

    Beginn der Verzinsung festgesetzter Kosten

    Bei der Aufhebung fällt demgegenüber die auflösend bedingte vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ersatzlos weg, und ein darauf gestützter Kostenfestsetzungsantrag wird gegenstandslos (vgl. BGH 20.12.2005 - X ZB 7/05 -, NJW 2006, 1140 Rz. 5;… MüKo ZPO-Giebel, § 204 Rz. 63).
  • OLG Köln, 13.07.2026 - 17 W 92/26
    Rn. 14 b) Selbst bei einer Änderung der Kostenquote im Berufungsverfahren ist derjenige Betrag der erstinstanzlichen Kosten, der sowohl nach der erst- wie nach der zweitinstanzlichen Kostengrundentscheidung zu erstatten ist, seit dem Eingang des (ursprünglichen) Kostenfestsetzungsantrags zu verzinsen (BGH, NJW 2006, 1140).
  • OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei getrennt …

  • OLG Koblenz, 16.10.2007 - 14 W 718/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • LG Münster, 23.09.2009 - 5 T 473/09

    Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • OLG Köln, 30.09.2013 - 17 W 79/13
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.04.2006 - 8 W 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10642
OLG Rostock, 21.04.2006 - 8 W 17/06 (https://dejure.org/2006,10642)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.04.2006 - 8 W 17/06 (https://dejure.org/2006,10642)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. April 2006 - 8 W 17/06 (https://dejure.org/2006,10642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    RVG § 13; ; RpflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de

    Erforderliche "Aktivitäten" des Rechtsanwalts für Entstehen der Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Entstehung einer Verfahrensgebühr nach VV 3500- RVG; Glaubhaftmachung durch anwaltliche Versicherung

  • ibr-online

    Gebühr für die Auftragserteilung im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1194
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2006 - 8 W 17/06
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist die Einreichung eines Schriftsatzes dazu nicht erforderlich (vgl. BGH, NJW 2005, 2233;… von Eicken in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Auflage, VV 3500 Rdn. 9).

    Hiervon ist bereits in der Regel auszugehen, wenn der Anwalt die Partei im Hauptsacheverfahren vertritt, sodass in der Regel weder die Entstehung noch die Erstattung der Beschwerdegebühr von dem Nachweis eines besonderen Interesses oder einer erkennbar gewordenen Beteiligung am Beschwerdeverfahren abhängig ist (vgl. BGH, NJW 2005, 2233 (2234) m.w.N.).

  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 132/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen …

    Das Einreichen eines Schriftsatzes bei Gericht ist nicht erforderlich (OLG Rostock, MDR 2006, 1194; AnwK-RVG/N. Schneider, 5. Aufl., VV Vorb.
  • OLG Köln, 10.12.2018 - 2 Wx 408/18

    Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens im …

    Hiervon kann jedoch in der Regel ausgegangen werden, wenn der Anwalt die Partei im Hauptsacheverfahren vertreten hat (vgl. BGH, NJW 2005, 2233; OLG Rostock MDR 2006, 1194).
  • OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde gegen einen …

    Dies reicht aus, die Gebühr entstehen zu lassen (vgl. OLG Rostock, MDR 2006, 1194).
  • OLG Köln, 12.11.2019 - 2 Wx 336/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Entstehung einer …

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist die Einreichung eines Schriftsatzes oder die Stellung eines Antrags dazu nicht erforderlich (vgl. BGH, NJW 2005, 2233; BGH JurBüro 2013, 483; OLG Rostock MDR 2006, 1194).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.05.2006 - 14 W 259/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12842
OLG Koblenz, 03.05.2006 - 14 W 259/06 (https://dejure.org/2006,12842)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.05.2006 - 14 W 259/06 (https://dejure.org/2006,12842)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 14 W 259/06 (https://dejure.org/2006,12842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 § 826; StGB § 263; ZPO § 91 Abs. 1 § 104
    Festsetzung der Kosten aufgrund eines erschlichenen Titels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Vorliegen eines auf Hauptsacheausspruch und Kostenausspruch gerichteten Verzichts in Form eines anwaltlichen Schreibens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1194
  • FamRZ 2006, 1472 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 26.05.2008 - 5 W 94/08

    Kostenfestsetzung: Einigungsgebühr bei Anerkenntnis und Stundung

    Nur wenn offenkundig oder unstreitig ein Verzicht (OLG Koblenz JurBüro 2006, 480) oder ein Rechtsmissbrauch vorläge, könnte der Rechtspfleger die Festsetzung verweigern (…Baumbach/Lauterbach/ aaO, Rn 13 unter 2 Rechtsmißbrauch").
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12707
OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06 (https://dejure.org/2006,12707)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.03.2006 - 5 W 177/06 (https://dejure.org/2006,12707)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. März 2006 - 5 W 177/06 (https://dejure.org/2006,12707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 § 121 Abs. 4
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalts; Beiordnung eines Verkehrsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozess eines zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalts für die Masse vor einem auswärtigen Gericht; Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten sowie der Kosten einer Unterbevollmächtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1194
  • Rpfleger 2006, 477
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06
    1) Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 159, 370 = NJW 2004, 2749 ) ist im Rahmen einer bewilligten Prozesskostenhilfe bei der Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts stets zu prüfen, ob besondere Umstände für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts im Sinne von § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen.
  • BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06
    Das ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig nicht der Fall, wenn ein zum Insolvenzverwalter bestellter Rechtsanwalt einen Prozess für die Masse vor einem auswärtigen Gericht führt, so dass weder (fiktive) Fahrtkosten noch die Kosten eine Unterbevollmächtigten erstattungsfähig sind, denn der zum Insolvenzverwalter bestellte Kläger, Rechtsanwalt, hätte sich zur Kostenersparnis eines in der Nähe des Prozessgerichts residierenden Rechtsanwalts als Hauptbevollmächtigten bedienen müssen (BGH MDR 2006, 117 ; BGH NJW 2004, 3187 ).
  • BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04

    Erstattung fiktiver Reisekosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06
    Das ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig nicht der Fall, wenn ein zum Insolvenzverwalter bestellter Rechtsanwalt einen Prozess für die Masse vor einem auswärtigen Gericht führt, so dass weder (fiktive) Fahrtkosten noch die Kosten eine Unterbevollmächtigten erstattungsfähig sind, denn der zum Insolvenzverwalter bestellte Kläger, Rechtsanwalt, hätte sich zur Kostenersparnis eines in der Nähe des Prozessgerichts residierenden Rechtsanwalts als Hauptbevollmächtigten bedienen müssen (BGH MDR 2006, 117 ; BGH NJW 2004, 3187 ).
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