Rechtsprechung
| BGH, 22.09.2005 - VII ZR 152/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 648 a Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 648 a Abs. 2
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Werkvertrag: Stellung der Bauunternehmersicherung durch Forderungsabtretung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer hinreichenden Sicherheitsleistung bei einem Werkvertrag; Wirksame Abtretung der durch Bürgschaft gesicherten Ansprüche als hinreichende Sicherheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 648a Abs. 2
Anforderungen an die Leistung der Sicherheit - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abtretung des Werklohnanspruchs als Sicherheit gemäß § 648a BGB?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 648a Abs. 2
Zur Frage, ob die Abtretung der durch Bürgschaft gesicherten Werklohnforderung des Bestellers gegen seinen Auftraggeber an den Unternehmer eine hinreichende Sicherheitsleistung nach § 648a BGB darstellt - drschmel.de (Kurzinformation)
Subunternehmer: Abtretung des Werklohnanspruchs als Sicherheit ist nicht ausreichend
- lw.com
(Leitsatz und Kurzinformation)
§ 648a BGB
Abgetretene, durch Bürgschaft gesicherte Werklohnforderung ist keine ausreichende Sicherung i. S. des § 648 a BGB - ra-dp.de (Kurzinformation)
Sicherheiten nach § 648 a BGB
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abtretung einer (gesicherten) Werklohnforderung ist keine Sicherheit nach § 648a BGB! (IBR 2005, 681)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 28
- MDR 2006, 147
- NZBau 2006, 40
- WM 2005, 2247
- BauR 2005, 1926
- ZfBR 2006, 30
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02
Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - VII ZR 152/05
Richtig ist ferner, dass die "ARGE K." die Beseitigung der behaupteten Mängel verweigern durfte, weil die Beklagte dem berechtigten Sicherheitsverlangen nicht nachgekommen war (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).Vielmehr kann sie zunächst, auch wenn sie die geforderte Sicherheit nicht geleistet hat, dem von der Klägerin geltend gemachten Anspruch ihr gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten (BGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, BauR 2005, 749 = ZfBR 2005, 360 = NZBau 2005, 280 und vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02 aaO).
- BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99
Absicherung des Vergütungsanspruchs
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - VII ZR 152/05
Im Sinne dieser Vorschrift muss sich aus einer Garantie oder einem sonstigen Zahlungsversprechen ein unmittelbarer Zahlungsanspruch des Unternehmers gegen das Kreditinstitut oder den Kreditversicherer ergeben (BGH, Urteil vom 9. November 2000 - VII ZR 82/99, BGHZ 146, 24, 34). - BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00
Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - VII ZR 152/05
Sofern ein Anspruch auf Auszahlung bestehen sollte, ist es der Klägerin unbenommen, ihn geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 467/00, BGHZ 148, 151).
- BGH, 19.09.1991 - IX ZR 296/90
Getrennte Abtretung von Bürgschaft und Hauptforderung
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - VII ZR 152/05
Zum einen ist die Abtretung der Rechte aus einer Bürgschaft ohne eine Abtretung der Hauptforderung unwirksam (BGH, Urteil vom 19. September 1991 - IX ZR 296/90, BGHZ 115, 177, 180). - BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Rechtstellung des Bestellers bei Nichtstellung der geforderten Sicherheit
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - VII ZR 152/05
Vielmehr kann sie zunächst, auch wenn sie die geforderte Sicherheit nicht geleistet hat, dem von der Klägerin geltend gemachten Anspruch ihr gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten (BGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, BauR 2005, 749 = ZfBR 2005, 360 = NZBau 2005, 280 …und vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02 aaO). - OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02
Anspruch auf Restwerklohn bei nicht gleisteter Sicherheit
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - VII ZR 152/05
Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in BauR 2003, 899 abgedruckt ist, ist es der Beklagten verwehrt, gegen die Werklohnforderung Zurückbehaltungsrechte wegen behaupteter Mängel geltend zu machen, wegen streitiger Gegenansprüche aufzurechnen und die Werklohnforderung wegen streitiger Mängel zu mindern, weil sie die geforderte Sicherheit nach § 648 a BGB nicht geleistet habe.
- OLG Hamm, 03.06.2016 - 12 U 99/15
Gewährung einer Bauhandwerkersicherung durch die Sicherungsabtretung von …
Die Klägerin müsste sich zudem Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Beklagten und der Bank entgegenhalten lassen (§ 404 BGB), an dem sie nicht beteiligt ist und auf das sie keinen rechtlichen Einfluss hat (vgl. dazu BGH BauR 2005, 1926, Tz. 10, Abtretung einer Forderung gegen einen Bürgen;… ferner Müko/Busche, a.a.O., § 648a Rn. 15). - BGH, 22.03.2016 - XI ZR 93/15
Bankenhaftung: Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Aufklärung der Bank …
Rn. 20 Wenn auch der Bürgschaftsvertrag nicht notwendig zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen geschlossen werden muss (…Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl., § 765 Rn. 3), kann nach deutschem Sachrecht, das mangels Feststellung einer anderweitigen Rechtswahl nach Art. 4 Abs. 2, Art. 28 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) dem Rechtsverhältnis der Kläger zu 2 und 3 zur Beklagten zu 2 zugrunde zu legen ist (…Palandt/Thorn, BGB, 75. Aufl., Rom I 4 [IPR] Rn. 27), Gläubiger der Bürgschaftsforderung nur der Gläubiger der Hauptforderung sein (BGH, Urteil vom 19. September 1991 - IX ZR 296/90, BGHZ 115, 177, 182 ff.; vgl. außerdem BGH, Urteile vom 21. November 1991 - IX ZR 60/91, WM 1992, 135, 136 f., vom 27. Februar 1992 - IX ZR 57/91, WM 1992, 773, 774 und vom 22. September 2005 - VII ZR 152/05, WM 2005, 2247). - OLG München, 01.08.2006 - 13 U 4425/02
Zahlungsverweigerung des Auftraggebers treuwidrig?
Es wird zunächst Bezug genommen auf das erste Berufungsurteil in dieser Sache vom 21.01.2003 (Bl. 179/192 der Akten), ferner auf das - auf die (zugelassene) Revision der Beklagten ergangene - Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.09.2005 (VII ZR 152/05, Bl. 2201224 d.A.).Dabei ging der Senat - anknüpfend an die oben zitierte Äußerung des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 22.09.2005 (a.a.O., Seiten 6 unten/ 7 oben) - zunächst davon aus, ein Anspruch auf Auszahlung des Gewährleistungseinbehaltes sei nicht Gegenstand der anhängigen Teilklage; ein solcher stelle einen anderen Streitgegenstand dar (was sich aus der Formulierung des Bundesgerichtshofes ergebe, wonach es der Klägerin unbenommen bleibe, einen Anspruch auf Auszahlung geltend zu machen).
Entgegen der ursprünglichen Auffassung des Senates lässt sich der Formulierung des Bundesgerichtshofes in dem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 22.09.2005 (a.a.O., Seite 7), wonach, sofern ein Anspruch auf Auszahlung bestehen sollte, es der Klägerin unbenommen bleibe, ihn geltend zu machen ( wobei auf BGHZ 148, 151 verwiesen wird), nicht entnehmen, dass der hier eingeklagte Anspruch etwas anderes ist als ein "Anspruch auf Auszahlung" (s. hierzu den Hinweisbeschluss des Senates vom 16.05.2006, unter III., = Bl. 267 f. d.A.).
- KG, 13.08.2013 - 7 U 166/12
Ansprüche aus einem Globalpauschal-Generalunternehmervertrag; Wirksamkeit einer …
Die hier erfolgte Abtretung von Ansprüchen gehört nicht dazu (vgl. auch BGH NJW 2001, 822/823; BGH, Urt. v. 22.9.2005 - VII ZR 152/05, juris Tz 10). - OLG Zweibrücken, 17.07.2018 - 1 U 86/17
Bauvertrag: Darlehensvertrag als geeignete Bauhandwerkersicherung; …
Rn. 21 Die Berufung kann in dem Zusammenhang auch aus den von ihr genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22.09.2005 (VII ZR 152/05, juris) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.06.2016 (12 U 99/15, juris) nichts Günstiges für sich herleiten.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.07.2005 - 11 U 96/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 633 Abs. 1
- rechtsportal.de
BGB § 633 Abs. 1
Kein Werkmangel bei bloßer Abweichung von der Herstellerrichtlinie - Mangelhaftigkeit bei Ungewissheit über Gebrauchsrisiken - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werkmangel am Parkettboden wegen Unterschreitung des empfohlenen Mindestversatzes; Bedeutung von Herstellerrichtlinien für Zusicherung einer Eigenschaft
- ibr-online
Abweichung von Herstellerrichtlinie: Mangel?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Herstellerrichtlinien als Mangel
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Mangel (nur) aufgrund einer Verletzung der Verlegeanleitung? (IBR 2005, 530)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.01.2004 - 21 O 101/02
- OLG Köln, 20.07.2005 - 11 U 96/04
Papierfundstellen
- MDR 2006, 147
- BauR 2005, 1681 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
Baurecht: Risiken im Gebrauch können Werkmangel sein
Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 11 U 96/04
Der Werkunternehmer schuldet ein auf Dauer mangelfreies, zweckgerechtes Werk, das den Regeln der Technik entspricht (vgl. Senat BauR 2005, 389 = OLGR 2004, 424;… Pastor in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1454 jew. m.w.N.).Ein Sachmangel wird nicht durch die bloße Abweichung von Herstellerrichtlinien begründet, sondern ist nur dann anzunehmen, wenn - insbesondere als Folge unbestimmter Regeln der Technik - eine Ungewissheit über die Risiken des Gebrauches besteht (vgl. Senat BauR 2005, 389 = OLGR 2004, 424;… Pastor a.a.O. Rdn. 1466 jew. m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten; Abdichtung eines …
Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 11 U 96/04
In dieser Entscheidung wird in der Einhaltung der Herstellervorschriften eine zugesicherte Eigenschaft bzw. in ihrer Missachtung ein Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F. gesehen (so auch OLG C ZfBR 2001, 111, 112). - OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99
Zugesicherte Eigenschaft durch Bezugnahme auf Werkvorschrift des Herstellers
Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 11 U 96/04
Seine abweichende Ansicht will der Kläger mit dem Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 12.08.2004 stützen (BauR 2004, 1946 = OLGR 2004, 498 mit kritischer Anmerkung von Schulze-Hagen IBR 2004, 683).
- OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
Bauvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der allgemein anerkannten …
Rn. 88 (d) Die von der Streithelferin zu 1) herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Juli 2005 (MDR 2006, 147) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2006 (BauR 2009, 669) betrifft in den entscheidenden Fragen nicht vergleichbare Fälle. - OLG Köln, 25.06.2012 - 19 U 35/12
Mängel eines Werks
Rn. 7 Der Werkunternehmer schuldet ein auf Dauer mangelfreies, zweckgerechtes Werk, das den Regeln der Technik entspricht (vg. OLG Köln Urt. v. 20.07.2005 - 11 U 96/04, BeckRS 2005, 09831). - OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 80/08
Schadensersatz wegen mangelhafter Abdichtungsarbeiten
Allein die Abweichung von Herstellerempfehlungen oder Richtlinien führt allerdings noch nicht zu einem Mangel, es sei denn es entsteht daraus eine Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs (OLG Köln MDR 2006, 147 f bei juris Rn. 7).
- OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 7 U 87/07
Gewährleistung des Herstellers von Fenstern bei Schwergängigkeit der Dreh-Kipp- …
Unter welchen Voraussetzungen die Einhaltung einer über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Vorgabe des Herstellers als stillschweigend zugesichert gelten oder - nach neuem Recht - von einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung ausgegangen werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt und in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (vgl. etwa OLG Karlsruhe [12. Zivilsenat], NJW-RR 1987, 889; OLG Brandenburg, BauR 2001, 283 und OLG Schleswig, BauR 2004, 1946 einerseits sowie OLG Köln, MDR 2006, 147 und OLG Jena, BauR 2009, 669 andererseits). - LG Bonn, 24.11.2016 - 18 O 85/14 In diesem Falle liegt der Mangel auch nicht in dem Verstoß gegen die Richtlinien als solchem, sondern in der Risikoungewissheit (OLG Köln, Urteil vom 20. Juli 2005 - 11 U 96/04).
- OLG Düsseldorf, 22.09.2009 - 21 U 132/08
Beweiswürdigung bzgl. des Vorliegens eines Mangels bei der Verlegung einer …
Die bloße Abweichung von der Herstellerrichtlinie begründet nur einen Sachmangel, wenn - insbesondere als Folge unbestimmter Regeln der Technik - eine Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs besteht (vgl. OLG Köln MDR 2006, 147, 148).
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