Rechtsprechung
| BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VOB/B § 17 Nr. 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VOB/B § 17 Nr. 6
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bürgschaft als Austauschsicherheit; Gewährleistungseinbehalt in Schlussrechnung; Verpflichtung zur Zahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 17 Nr. 6
Ablösung des formularmäßig vereinbarten Sicherheitseinbehalts durch Einzahlung auf ein Sperrkonto - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewährleistungsbürgschaft in AGB schließt § 17 Nr. VOB/B nicht aus!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
VOB/B § 17 Nr. 6
Pflicht des Auftraggebers zur Herausgabe von Sicherheitseinbehalt und empfangener Bürgschaft nach Weigerung zur Einzahlung auf Sperrkonto - wgk.eu (Kurzinformation)
Auslegung einer individuellen Vertragsklausel zum Gewährleistungseinbehalt
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Sicherheitsverlust für Bauherrn bei unzulässigem Gewährleistungseinbehalt
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
§ 17 VOB/B: Übersicherter Auftraggeber kann alle Sicherheiten verlieren! (IBR 2006, 23)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Ablösung des Sicherheitseinbehalts und Sperrkontoeinzahlung (IBR 2006, 24)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 12.01.2001 - 17 O 181/00
- OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 12 U 16/01
- BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 442
- MDR 2006, 327
- NZBau 2006, 106
- WM 2006, 542
- BauR 2006, 154 (Ls.)
- BauR 2006, 379
- ZfBR 2006, 156
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- OLG Brandenburg, 11.01.2001 - 12 W 58/00
Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft
Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04
Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (BauR 2001, 1115, 1117) ist bei dieser Konstellation durchaus Raum für das Verlangen, den Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen.b) Das Berufungsgericht meint (BauR 2001, 1115, 1117), diese Formulierung sei ausschließlich in die Zukunft gerichtet.
Es ist recht und billig, dem vertragsuntreuen Auftraggeber das Recht nicht nur auf eine zukünftige, sondern auf jede Sicherheit zu versagen, ihn also auch zu verpflichten, die vom Auftragnehmer bereits gestellte Bürgschaft wieder herauszugeben (so auch Schmitz, IBR 2001, 542, Leinemann, § 17 VOB/B, Rdn. 115, 116, und wohl auch Ingenstau/Korbion/Joussen, 15. Aufl., § 17 Nr. 6 VOB/B, Rdn. 27).
- BGH, 16.05.2002 - VII ZR 494/00
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch …
Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04
a) Die vorrangig vor der VOB/B geltende Vertragsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die vorsieht, dass von der Schlussrechnung ein Gewährleistungseinbehalt in Abzug gebracht wird, der durch eine nicht auf erstes Anfordern zahlbare Bankbürgschaft abgelöst werden kann, ist dahin auszulegen, dass die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nach § 17 Nr. 6 VOB/B nicht ausgeschlossen ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - VII ZR 494/00, BauR 2002, 1392).b) Diesem Verständnis des Vertrages stehen die Entscheidungen des Senats vom 16. Mai 2002 (VII ZR 494/00, BauR 2002, 1392 = NZBau 2002, 493 = ZfBR 2002, 677) und vom 23. Juni 2005 (VII ZR 277/04, NZBau 2005, 590 = ZfBR 2005, 678) nicht entgegen.
- BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00
Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt
Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04
aa) Allerdings waren die Beklagten nun vorrangig verpflichtet, den Sicherheitseinbehalt unverzüglich an die Klägerin auszuzahlen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 467/00, BGHZ 148, 151). - BGH, 23.06.2005 - VII ZR 277/04
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Ablösung des …
Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04
b) Diesem Verständnis des Vertrages stehen die Entscheidungen des Senats vom 16. Mai 2002 (VII ZR 494/00, BauR 2002, 1392 = NZBau 2002, 493 = ZfBR 2002, 677) und vom 23. Juni 2005 (VII ZR 277/04, NZBau 2005, 590 = ZfBR 2005, 678) nicht entgegen. - BGH, 13.11.2003 - VII ZR 371/01
Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde auf erstes Anfordern
Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04
Dabei sind der mutmaßliche Ausgang des Revisionsverfahrens und seine Auswirkungen auf die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen festzustellen (BGH, Beschluss vom 13. November 2003 - VII ZR 371/01, BauR 2004, 500 = NZBau 2004, 212 = ZfBR 2004, 251).
- OLG Köln, 24.06.2021 - 7 U 158/20
VOB/B ; Sicherheitseinbehalt; Schlusszahlung; Nachfrist
Damit gelte auch nicht die Einzahlungsfrist von 18 Werktagen gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B. Soweit der BGH mit Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04 - und das KG Berlin mit Urteil vom 02.08.2002 - 7 U 38/02 - ohne jede Begründung § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B auch bei Begrenzung des Sicherheitseinbehalts auf eine einmalige Zahlung anwende, vermöge die Kammer dem bereits aufgrund des eindeutigen Wortlauts und der Systematik des § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B nicht zu folgen.Dies widerspreche der Rechtsprechung des BGH (NZBau 2006, 106).
Der Kläger ist der Ansicht, die Entscheidung des BGH, NZBau 2006, 106, könne vorliegend nicht herangezogen werden.
Insbesondere aber stünde der Verzicht auf die Voraussetzung des § 17 Abs. 6 Nr. 1 Satz 3 VOB/B nicht im Einklang mit dem Vorgehen des BGH im Beschluss vom 10.11.2005, VII ZR 11/04, NZBau 2006, 106, 107. Dort ging es ebenfalls um einen einmaligen Einbehalt bezogen auf die Schlussrechnung und der BGH hat als im zu beurteilenden Fall erfüllte Anspruchsvoraussetzung ohne weiteres § 17 Abs. 6 Nr. 1 Satz 3 VOB/B zugrunde gelegt.
Dass der BGH als zusätzliche Rechtsfolge des Anspruchs nach § 17 Abs. 6 Nr. 3 Satz 2 VOB/B den Verlust des Rechts auf jede Sicherheit erkannt hat, ändert nichts daran, dass er bei der Prüfung der Wirksamkeit der gemäß 17 Abs. 6 Nr. 3 Satz 1 VOB/B gesetzten Nachfrist zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto die Voraussetzungen von § 17 Abs. 6 Nr. 1 Satz 3 VOB/B geprüft hat (BGH NZBau 2006, 106, 107).
- LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20
Sicherheitsvorbehalt, Schlusszahlung Nachfrist
Denn Anhaltspunkte dafür, dass § 17 Abs. 6 VOB/B abbedungen werden sollte, finden sich im Vertrag nicht (vgl. in diesem Zusammenhang die Entscheidung des BGH im Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04, juris Rn. 10 für eine entsprechende Vertragskonstellation).Rn. 58 Damit gilt auch nicht die Einzahlungsfrist von 18 Werktagen gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B. Soweit der BGH mit Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04 - und das KG Berlin mit Urteil vom 02.08.2002 - 7 U 38/02 - ohne jede Begründung § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B auch bei Begrenzung des Sicherheitseinbehalts auf eine Zahlung anwenden, vermag die Kammer dem bereits aufgrund des eindeutigen Wortlauts und der Systematik des § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B nicht zu folgen.
- OLG Dresden, 22.09.2010 - 6 U 61/05
Anscheinsvollmacht des bauleitenden Architekten
Unabhängig davon, ob eine derartige Klausel unwirksam wäre (vgl. BGH vom 16.05.2002, VII ZR 494/00, zitiert nach juris), wäre jedenfalls durch eine derartige Vereinbarung die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nicht ausgeschlossen (vgl. BGH vom 10.11.2005, VII ZR 11/04, zitiert nach juris).Unabhängig davon, ob eine derartige Klausel unwirksam wäre (vgl. BGH vom 16.05.2002, VII ZR 494/00, zitiert nach juris), wäre jedenfalls durch eine derartige Vereinbarung die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nicht ausgeschlossen (vgl. BGH vom 10.11.2005, VII ZR 11/04, zitiert nach juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2018 - 8 C 11527/17
Anforderungen an die abwägungsfehlerfreie Erstellung eines gesamträumlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stehen unbeplante sog. "weiße Flächen" der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dann nicht entgegen, wenn der Plan insgesamt Vorranggebiete ausweist, die der Nutzung der Windenergie im Plangebiet substantiell Raum verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 -, ZfBR 2006, 156 und juris, Rn. 7). - OLG Karlsruhe, 22.03.2007 - 4 U 25/06
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen einen vom Insolvenzverwalter geltend gemachten …
Eine andere Wertung folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.11.2005 (NJW 2006, 442 ).Die Entscheidung weicht insbesondere nicht vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.11.2005 (NJW 2006, 442 ) ab.
- LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
Anspruch des Bauhandwerkers auf Auszahlung eines Gewährleistungseinbehalts bei …
Die Beklagte verhält sich insoweit treuwidrig, weil sie gegenüber der Klägerin sowohl den Gewährleistungseinbehalt in bar als auch den Bürgschein einbehält und sich somit eigenmächtig eine Sicherung in doppelter Höhe verschafft (vgl. BGH, NJW 2006, 442, Rdnr.21, zitiert nach juris).Die Beklagte kann das von ihr geltend gemachte Leistungsverweigerungsrecht auch nicht mit Erfolg auf die in dem nachgelassenen Schriftsatz vom 11. März 2015 zitierte Rechtsprechung stützen (OLG Karlsruhe, BauR 2006, 114; Kammergericht, BauR 2003, 728), weil diese von der Beklagte zitierte Rechtsprechung nicht den hier vorliegenden Fall betrifft, dass sich die Beklagte als Auftraggeberin vertragswidrig eine doppelte Sicherung verschafft hat (vgl. BGH, NJW 2006, 442, Rz. 21, zitiert nach juris).
- LG Duisburg, 19.08.2015 - 26 O 2/15
Einbehalt nicht auf Sperrkonto eingezahlt: Auftragnehmer kann Auszahlung …
(Vgl. in diesem Zusammenhang die Entscheidung des BGH im Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04 in NJW 2006, 442 - zitiert nach beck-online - für eine entsprechende Vertragskonstellation.). - LG München I, 14.05.2014 - 24 O 24859/13
Sicherheit nicht auf Sperrkonto eingezahlt: Kein Zurückbehaltungsrecht wegen …
In seiner Entscheidung vom 10.11.2005 (VII ZR 11/04) führt der Senat jedoch Folgendes aus:. - BVerwG, 16.01.2019 - 4 BN 20.18
Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergienutzung im …
Rn. 18 Diese vorinstanzlichen Erwägungen stehen sowohl mit dem Gesetzeswortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB als auch mit der Senatsrechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 - ZfBR 2006, 156) im Einklang, wonach unbeplante "weiße Flächen" der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dann nicht entgegenstehen, wenn der Plan Konzentrationsflächen ausweist, die der Nutzung der Windenergie substanziell Raum verschaffen. - OLG Schleswig, 10.03.2006 - 14 U 47/05
Sperrfolie minderwertig: Keine Abnahmefähigkeit!
Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. November 2005 (Az.: VII ZR 11/04). - AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 28.06.2013 - 12 C 2439/12
Mängeleinbehalt muss nicht auf Sperrkonto eingezahlt werden!
- LG Wiesbaden, 21.03.2007 - 11 O 70/06
Gewährleistungsbürgschaft für Bauvertrag: Vorformulierter Verzicht des Bürgen auf …
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - I-24 W 20/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 29a; GVG § 23 Nr. 2a; BGB § 535 § 823
Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten aus Wohnraum-Mietverhältnissen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichtverletzungen aus Mietverhältnissen über Wohnraum; Extensive Auslegung des § 29a Zivilprozessordnung (ZPO) und des § 23 Nr. 2 Buchst. a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auf Grund ihres ...
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 25.01.2005 - 11 O 101/04
- OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - I-24 W 20/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 327
- ZMR 2006, 274
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.12.2003 - X ARZ 270/03
Gerichtsstand für Ansprüche des Vermieters gegen Dritte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Erfasst sind alle Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse, also Rechtsstreitigkeiten, an denen die Prozessbeteiligten als Parteien des Vertrages, seiner Anbahnung oder Abwicklung beteiligt sind (vgl. BGH NJW 2004, 1239 sub Nr. 111.2a). - BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83
Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157). - BGH, 06.05.1997 - VI ZR 90/96
Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157).
- BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83
Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
§ 29a ZPO entspricht dem Schutzgedanken des sozialen Mietrechts, das Verfahren möglichst am Wohnort des Mieters zu führen, durch einen zweistufigen Prozess eine kürzere Verfahrensdauer zu bewirken sowie eine größere Sach- und Ortsnähe des zuständigen Gerichts herzustellen (BGHZ 85, 275, 282f. = NJW 1984, 1615 für Bereicherungsansprüche). - OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99
Streupflicht eines Wohnraumvermieters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157). - OLG Hamm, 15.01.2004 - 6 W 69/03
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch unterlassene Winterwartung nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157). - BGH, 26.01.1977 - VIII ZR 208/75
Witterungsverhältnis - Hauseigentümerpflichten - Begehbarkeit des Bürgersteig - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157).
- OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 24 U 117/07
Zuständiges Gericht für Klage auf Nutzungsentschädigung und Räumung bei …
Die vorgeschriebene sachliche Zuständigkeit in Wohnraummietsachen (§ 23 Nr. 2a GVG) beruht auf dem Gedanken eines zweistufigen ortsnahen Instanzenzuges, wie er regelmäßig nur durch die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Eingangs- und des Landgerichts als Rechtsmittelinstanz gewährleistet erscheint (vgl. Senat MDR 2006, 327 = ZMR 2006, 274 m.w.N.) und korrespondiert mit der örtlichen Zuständigkeitsnorm (§ 29a Abs. 1 ZPO), die dafür sorgt, dass derartige Streitigkeiten von den genannten Gerichten der belegenen Mietsache entschieden werden. - OLG Brandenburg, 13.02.2024 - 3 U 96/23
Anspruch des Vermieters gegen seinen Mieter auf Räumung und Herausgabe von zwei …
Die vorgeschriebene sachliche Zuständigkeit in Wohnraummietsachen (§ 23 Nr. 2a GVG) beruht auf dem Gedanken eines zweistufigen ortsnahen Instanzenzugs, wie er regelmäßig nur durch die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Eingangsgericht und des Landgerichts als Rechtsmittelinstanz gewährleistet erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2006, 327 = ZMR 2006, 274 m.w. Nachw.) und korrespondiert mit der örtlichen Zuständigkeitsnorm (§ 29a I ZPO), die dafür sorgt, dass derartige Streitigkeiten von den genannten Gerichten der belegenen Mietsache entschieden werden. - LG Stuttgart, 23.02.2017 - 16 O 412/16
Sachliche Zuständigkeit: Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis und …
Geht es um die Verkehrssicherungspflichten, die den Vermieter gegenüber dem Mieter treffen, ist dies der Fall (vgl. OLG Düsseldorf, 04.07.2005, 24 W 20/05 - juris). - BayObLG, 18.06.2024 - 101 AR 80/24
Sachliche Zuständigkeit für Klagen wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung aus …
Für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die die beklagte Partei aufgrund ihrer Vermieterstellung treffen, ist danach ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2005, 24 W 20/05, MDR 2006, 327 [juris Rn. 2 ff.]; LG Stuttgart…, Beschluss vom 23. Februar 2017, 16 O 412/16, juris Rn. 6 ff.;… Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 23 Rn. 26; auch OLG Brandenburg…, Beschluss vom 30. März 2015, 1 [Z] Sa 5/15, juris Rn. 14;… Hunke in Anders/Gehle, ZPO, 82. Aufl. 2024, GVG § 23 Rn. 11). - LG Köln, 19.11.2010 - 25 O 242/10
Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts für Streitigkeiten über Ansprüche aus …
Diese Entscheidung ist aber vereinzelt geblieben (so auch OLG Düsseldorf, MDR 2006, 327) und überzeugt die Kammer in der Sache nicht.
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