Rechtsprechung
| BGH, 04.10.2005 - VII ZB 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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ZPO § 850c Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 850c Abs. 4
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens; Vorliegen von berücksichtigungsfähigen eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten
- zvi-online.de
ZPO § 850c Abs. 4
Keine Erhöhung des pfändbaren Einkommens wegen Einkünften von Unterhaltsberechtigten nach festen Berechnungsgrößen ohne Einzelfallprüfung (Bestätigung von BGH ZVI 2005, 194; BGH ZVI 2005, 254) - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Anordnung nach § 850c Abs. 4 ZPO - Ermessensentscheidung - Voraussetzungen
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ZPO § 850c Abs. 4
Außerbetrachtlassung des Einkommens des Ehegatten und der Kinder des Schuldners bei der Forderungspfändung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Walsrode, 04.02.2004 - 4 Ma 1353/03
- LG Verden, 15.10.2004 - 6 T 26/04
- BGH, 04.10.2005 - VII ZB 24/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 568
- MDR 2006, 536
- MDR 2006, 967
- FamRZ 2006, 203
- WM 2006, 239
- Rpfleger 2006, 142
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.04.2005 - VII ZB 28/05
Berücksichtigung des Ehegatten bei der Berechnung der pfändbaren Bezüge
Auszug aus BGH, 04.10.2005 - VII ZB 24/05
Zu den Voraussetzungen einer Anordnung nach § 850c Abs. 4 ZPO (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 28/05, Rpfleger 2005, 371 = FamRZ 2005, 1085).Diesen Überlegungen des IXa-Zivilsenats hat sich der Senat mit Beschluss vom 5. April 2005 (VII ZB 28/05, FamRZ 2005, 371 = FamRZ 2005, 1085) angeschlossen.
- BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 142/04
Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der …
Auszug aus BGH, 04.10.2005 - VII ZB 24/05
Der Bundesgerichtshof hat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung des Beschwerdegerichts entschieden, dass die von Gesetzes wegen nach billigem Ermessen zu treffende Bestimmung des Vollstreckungsgerichts eine schematisierende Betrachtungsweise verbietet (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 142/04, FamRZ 2005, 438 = Rpfleger 2005, 201). - BGH, 05.04.2005 - VII ZB 20/05
Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen
Auszug aus BGH, 04.10.2005 - VII ZB 24/05
Der Gesetzgeber hat dem Umstand, dass für Kinder des Schuldners als zweite und weitere Unterhaltsberechtigte regelmäßig Kindergeld gezahlt wird, bereits bei der Bemessung des pauschalierten pfändungsfreien Betrages in der Tabelle zu § 850c Abs. 1 ZPO Rechnung getragen (BGH, Beschluss 5. April 2005 - VII ZB 20/05, NJW-RR 2005, 1010). - BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 80/82
Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes; Berücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 04.10.2005 - VII ZB 24/05
Diese Voraussetzung ist bei der Tochter des Schuldners nicht gegeben, denn das Kindergeld ist kein Einkommen in diesem Sinne (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 80/82, NJW 1984, 2355, 2357).
- BGH, 03.11.2011 - IX ZR 45/11
Verbraucherinsolvenzverfahren: Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung des …
Eine bloß einseitige Orientierung an bestimmten Berechnungsmodellen scheidet jedoch aus, weil sie dem Sinn des § 850c Abs. 4 ZPO widerspricht (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - Xa ZB 142/04, ZVI 2005, 194, 196; vom 5. April 2005 - VII ZB 28/05, ZVI 2005, 254, 255; vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 24/05, ZVI 2006, 19 Rn. 11;… vgl. auch Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 211/08, ZVI 2009, 331 Rn. 11;… vom 5. November 2009 - IX ZB 101/09, ZInsO 2009, 2351 Rn. 6). - BGH, 19.12.2019 - IX ZB 83/18
Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und …
Der Gesetzgeber hat dem Umstand, dass für Kinder des Schuldners als zweite und weitere Unterhaltsberechtigte regelmäßig Kindergeld gezahlt wird, bereits bei der Bemessung des pauschalierten pfändungsfreien Betrages in der Tabelle zu § 850c Abs. 1 ZPO Rechnung getragen (BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 20/05, WM 2005, 1369, 1370; vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 24/05, WM 2006, 239, 240;… BT-Drucks. 8/693, S. 48;… BT-Drucks. 10/229, S. 41). - BGH, 09.07.2020 - IX ZB 38/19
Berücksichtigen der zusätzlichen Bedarfe durch das Insolvenzgericht als …
Der Gesetzgeber hat dem Umstand, dass für Kinder des Schuldners als zweite und weitere Unterhaltsberechtigte regelmäßig Kindergeld gezahlt wird, bereits bei der Bemessung des pauschalierten pfändungsfreien Betrages in § 850c Abs. 1 ZPO Rechnung getragen (BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 20/05, WM 2005, 1369, 1370; vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 24/05, WM 2006, 239, 240;… vom 19. Dezember 2019, aaO Rn. 18).
- FG Niedersachsen, 02.02.2015 - 15 V 207/14
Anfechtung einer gegenüber dem anderen Ehegatten als Schuldner ergangene …
Rn. 41 Dies werde, wie sich schon aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Oktober 2005 VII ZB 24/05 (NJW-RR 2006, 568) ergebe, in der Rechtsprechung nicht als ausreichend angesehen.Rn. 45 Nach Maßgabe des BGH-Beschlusses in NJW-RR 2006, 568 sei bei einem mit dem Schuldner in einem Haushalt lebenden Unterhaltsberechtigten für die Ermessensentscheidung nach § 850c Abs. 4 ZPO nicht einseitig auf den Grundfreibetrag gemäß § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO abzustellen.
Aus dem von den Eheleuten in Bezug genommenen BGH-Beschluss in NJW-RR 2006, 568 ergebe sich, "dass die Höhe des Einkommens für die Entscheidung einer Nichtberücksichtigung sich nicht schematisch am Grundfreibetrag des § 850c Abs. 1 ZPO orientieren dürfe." Das FA dürfe sich in diesen Fällen jedoch an bestimmten Berechnungsmodellen orientieren.
- BGH, 03.11.2011 - IX ZR 46/11
Klage des Treuhänders gegen den Insolvenzschuldner auf Zahlung nicht an die …
Eine bloß einseitige Orientierung an bestimmten Berechnungsmodellen scheidet jedoch aus, weil sie dem Sinn des § 850c Abs. 4 ZPO widerspricht (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - Xa ZB 142/04, ZVI 2005, 194, 196; vom 5. April 2005 - VII ZB 28/05, ZVI 2005, 254, 255; vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 24/05, ZVI 2006, 19 Rn. 11;… vgl. auch Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 211/08, ZVI 2009, 331 Rn. 11;… vom 5. November 2009 - IX ZB 101/09, ZInsO 2009, 2351 Rn. 6). - BGH, 12.06.2024 - VII ZB 24/23
Pfändbarkeit wegen Unterhaltsansprüchen nicht eingeschränkt, wenn Unterhalt …
Rn. 33 Dem steht, wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Kindergeldzahlungen im Rahmen des § 850c Abs. 6 ZPO (§ 850c Abs. 4 ZPO a.F.) nicht als eigene Einkünfte des Kindes zu berücksichtigen sind, weil der Gesetzgeber diese Leistung bei der Bemessung der pauschalierten pfändungsfreien Beträge bereits berücksichtigt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2020 - IX ZB 38/19 Rn. 10, MDR 2020, 1083; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 24/05 Rn. 10, MDR 2006, 536, jeweils m.w.N.), nicht entgegen. - BGH, 23.02.2022 - VII ZB 41/21
Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner wegen einer titulierten Geldforderung; …
Eine bloß einseitige Orientierung an bestimmten Berechnungsmodellen scheidet jedoch aus, weil sie dem Sinn des § 850c Abs. 6 ZPO (§ 850c Abs. 4 ZPO a.F.) widerspricht (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2020 - IX ZB 38/19 Rn. 5, WM 2020, 1550; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 24/05, NJW-RR 2006, 568, juris Rn. 11;… Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 142/04, NJW-RR 2005, 795, juris Rn. 13). - BGH, 05.11.2009 - IX ZB 101/09
Berücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person mit eigenen Einkünften bei …
Eine bloß einseitige Orientierung an bestimmten Berechnungsmodellen scheidet jedoch aus, weil sie dem Sinn des § 850c Abs. 4 ZPO widerspricht (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2004 - IXa ZB 142/04, ZVI 2005, 194, 196; v. 5. April 2005 - VII ZB 28/05, ZVI 2005, 254, 255; v. 4. Oktober 2005 - VII ZB 24/05, ZVI 2006, 19, 20 Rn. 11;… vgl. auch Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 211/08, NZI 2009, 443, 444 Rn. 11). - FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14
Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer …
Rn. 46 Dies werde, wie sich schon aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Oktober 2005 VII ZB 24/05 (NJW-RR 2006, 568) ergebe, in der Rechtsprechung nicht als ausreichend angesehen.Rn. 50 Nach Maßgabe des BGH-Beschlusses in NJW-RR 2006, 568 sei bei einem mit dem Schuldner in einem Haushalt lebenden Unterhaltsberechtigten für die Ermessensentscheidung nach § 850c Abs. 4 ZPO nicht einseitig auf den Grundfreibetrag gemäß § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO abzustellen.
Aus dem vom Antragsteller in Bezug genommenen BGH-Beschluss in NJW-RR 2006, 568 ergebe sich, "dass die Höhe des Einkommens für die Entscheidung einer Nichtberücksichtigung sich nicht schematisch am Grundfreibetrag des § 850c Abs. 1 ZPO orientieren dürfe." Das FA dürfe sich in diesen Fällen jedoch an bestimmten Berechnungsmodellen orientieren.
- LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
Lohnpfändung: Berücksichtigung eigener Einkünfte des unterhaltsberechtigten …
Das Kindergeld stellt kein Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO dar (vgl. BGH, ZVI 2006, 19, 20;… BGH, Urt. v. 18.4. 1984 - IVb ZR 80/82, NJW 1984, 2355, 2357).Es dient vielmehr dem Ausgleich der aus dem Familienunterhalt folgenden Belastungen (BGH, ZVI 2006, 19, 20).
- LG Chemnitz, 18.05.2010 - 3 T 62/10
- LG Bochum, 26.02.2007 - 10 T 72/06
- LG Münster, 24.06.2019 - 5 T 323/19
- VGH Bayern, 01.10.2014 - 3 ZB 12.461
Besoldungsrecht
- OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 2 UF 143/13
- LG Arnsberg, 04.08.2009 - 6 T 237/09
Berücksichtigung des Einkommens des Kindes bei der Berechnung des pfändbaren …
- LG Köln, 09.04.2019 - 1 T 51/19
- LG Kassel, 21.12.2009 - 3 T 509/09
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| BGH, 04.10.2005 - VII ZB 46/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
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ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
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- Deutsches Notarinstitut
ZPO § § 794 Abs. 1 Nr. 1, 323
Bestimmtheit eines Vollstreckungstitel über bezifferten Zahlungsbetrag unabhängig vonmöglicher Unbestimmtheit einer Änderungsklausel - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vollstreckungsrechtliche Bestimmung des in einem Prozessvergleich ausgewiesenen bezifferten Zahlungsbetrages; Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung
- rechtsportal.de
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterhaltstitels im Hinblick auf eine Anpassungsklausesl - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Bestimmtheit des zu vollstreckenden Betrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 148
- MDR 2006, 536
- FamRZ 2006, 202
- FamRZ 2007, 430
- WM 2006, 596
- Rpfleger 2006, 140
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55
Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus BGH, 04.10.2005 - VII ZB 46/05
Der Titel sei daher nicht vollstreckungsfähig (Bezug auf BGH, Urteil vom 24. Oktober 1956 - V ZR 127/55, BGHZ 22, 54, 57).Das Landgericht stützt seine abweichende Ansicht zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 1956 (V ZR 127/55, BGHZ 22, 54, 57).
- BGH, 16.04.1997 - VIII ZR 239/96
Vollstreckbarkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung einer …
Auszug aus BGH, 04.10.2005 - VII ZB 46/05
Soweit der Schuldner die Ansicht vertritt, es sei wegen der veränderten Sonderzahlung zu seinen Ungunsten eine Änderung eingetreten, die zur Reduzierung seiner Zahlungsverpflichtung führe, handelt es sich um eine materiell-rechtliche Einwendung, die nichts an der Bestimmtheit des Titels ändert (BGH, Urteil vom 16. April 1997 - VIII ZR 239/96, NJW 1997, 2887 m.w.N.) und die im vorliegenden Verfahren nicht erhoben werden kann, vielmehr im Rahmen der für eine derartige Änderung eröffneten prozessualen Vorgehensweisen verfolgt werden muss.
- OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 43/16
Fehlende Vollstreckungstauglichkeit eines Titels wegen Unbestimmtheit
Ebenso erlaubt ein Prozessvergleich über eine konkret bezifferte Leibrente die Vollstreckung in bezeichneter Höhe selbst dann, wenn die Parteien eine künftige Änderung der geschuldeten Leistung in Abhängigkeit von Bezugsfaktoren vereinbart haben (BGH NJW-RR 2006, 148/149). - AG Augsburg, 18.02.2013 - 1 M 30115/13
Vollstreckungsfähigkeit eines Prozessvergleichs: Bestimmtheit eines Vergleichs …
Rn. 12 Die Bestimmtheit des Vollstreckungstitels lässt sich hier nun nicht dadurch erreichen, dass man als titulierten Anspruch nur die 2.004 EUR annimmt und die Anrechnungsklausel als materiell-rechtlichen Einwand ansieht, der bei Streit im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend zu machen ist (…so aber wohl Musielak 9. Auflage § 704 ZPO RdNr. 7: "Unbeachtlich ist es, wenn bei feststehendem Zahlungsbetrag eine Bestimmung im Titel unter genannten Voraussetzungen eine Ermäßigung ermöglicht"; BeckOK ZPO § 704 RdNr. 8; vgl. auch BGH NJW-RR 2006, 148; OLG Zweibrücken NJOZ 2003, 3095).
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