Rechtsprechung
| BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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InsO § 14 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
InsO § 14 Abs. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers; Steuerforderung des einen Insolvenzeröffnungsantrag stellenden Finanzamts; Erfolglosigkeit von Rechtsbeschwerde wegen mangelnder grundsätzlicher Bedeutung; Antrag auf Prozesskostenhilfe ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen des einen Insolvenzantrag stellenden Finanzamts
- zvi-online.de
InsO § 14 Abs. 1
Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im Rahmen eines Insolvenzantrags des Finanzamts durch Vorlage von Steueranmeldungen und Steuerbescheiden - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 14 Abs. 1
Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im Insolvenzantragsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Anforderungen an einen Insolvenzeröffnungsantrag seitens des Finanzamts
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 04.11.2004 - 9 IN 1134/04
- LG Darmstadt, 04.01.2005 - 23 T 245/04
- BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 141
- MDR 2006, 707
- NZI 2006, 172
- WM 2006, 332
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines …
Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
Die Anforderungen, die an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers zu stellen sind, gelten auch für Steuerforderungen des einen Insolvenzeröffnungsantrag stellenden Finanzamts (im Anschluss an BGH NZI 2004, 587 f).Wie der Senat in seinem Beschluss vom 5. Februar 2004 (IX ZB 29/03, NZI 2004, 587 f) bereits für einen antragstellenden Sozialversicherungsträger entschieden hat, sind öffentlich-rechtliche Hoheitsträger bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG).
Das Landgericht hat daher im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Senatsentscheidung vom 5. Februar 2004 (aaO) eine Glaubhaftmachung nach § 14 Abs. 1 InsO verneint.
- BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68
Waschmittel
Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
Mit Blick auf die Anweisung des Amtsgerichts in Ziffer 4 des Tenors der angegriffenen Entscheidung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass eine Bindung des Untergerichts entfällt, wenn der Gläubiger die zur Glaubhaftmachung erforderlichen Unterlagen vor Erlass einer den Antrag zurückweisenden Entscheidung vorlegen sollte (vgl. BGHZ 51, 131, 136 f;… Musielak/Ball, aaO § 572 Rn. 18). - BGH, 27.07.2004 - X ZR 150/03
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zugunsten einer juristischen Person im …
Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
Das allgemeine Interesse fordert die Verfahrensführung durch die arme Partei nur dann, wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens ansprechen und soziale Auswirkungen nach sich ziehen würde (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 27. Juli 2004 - X ZR 150/03, MittPatAnw 2005, 165). - BFH, 31.07.1992 - VI B 266/89
Persönliche Angaben - Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
Das angerufene Gericht ist nicht verpflichtet, eine in wesentlichen Punkten unvollständige Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse von sich aus durch Befragung des Antragstellers oder durch andere Ermittlungen zu vervollständigen (…BFH/NV 1991, 836; BFH JurBüro 1993, 548). - BFH, 09.01.1991 - III S 10/90
Ablehnung eines Antrages auf Prozeßkostenhilfe aufgrund unvollständig …
Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
Das angerufene Gericht ist nicht verpflichtet, eine in wesentlichen Punkten unvollständige Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse von sich aus durch Befragung des Antragstellers oder durch andere Ermittlungen zu vervollständigen (BFH/NV 1991, 836; BFH JurBüro 1993, 548).
- BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht
In einer weiteren, erst nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen Entscheidung zur Glaubhaftmachung von Forderungen öffentlich-rechtlicher Hoheitsträger (Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142) hat der Senat klargestellt, die genannte Rechtsprechung erfasse auch den Fall, dass die Finanzverwaltung wegen rückständiger Steuerforderungen Insolvenzantrag stelle. - BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren …
Sie stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Senats, wonach im Falle eines Eröffnungsantrages der Finanzverwaltung als Mindestanforderung an die Glaubhaftmachung der Forderung die Vorlage der Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaiger Steueranmeldungen des Schuldners zu verlangen sei (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142; v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZIP 2006, 1456, 1457). - BGH, 19.09.2024 - IX ZB 13/22
Glaubhaftmachung der Insolvenzforderung eines Finanzamtes beruhend auf …
Wie sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (§ 14 Abs. 1 und 2 InsO), ist der Schuldner zu dem Insolvenzantrag erst dann zu hören, wenn der Gläubiger unter anderem seine Forderung glaubhaft gemacht hat (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, NZI 2006, 172 Rn. 10;… in diesem Sinne auch Jaeger/Gerhardt, InsO, § 14 Rn. 32).An die Glaubhaftmachung der Forderungen der Finanzbehörden als öffentlich-rechtliche Hoheitsträger sind keine nach dem Zweck des Gesetzes nicht veranlassten formalen Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, NZI 2006, 172 Rn. 3;… Pape in Kübler/Prütting/Bork/Jacoby, InsO, 2021, § 14 Rn. 124, 127).
- BGH, 27.07.2006 - IX ZB 12/06
Zurücknahme des Insolvenzantrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das gilt auch für Forderungen öffentlich-rechtlicher Hoheitsträger (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686; Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, WM 2006, 332). - BGH, 13.06.2006 - IX ZB 220/05
Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrunde der Zahlungsunfähigkeit
Die Angaben in dem Eröffnungsantrag zum Schuldgrund reichen nach der Rechtsprechung des Senats zur Glaubhaftmachung einer Forderung der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, WM 2006, 332). - BGH, 18.06.2009 - IX ZA 7/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde des Schuldners gegen die …
Das Finanzamt hatte zwar seine Forderungen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht glaubhaft gemacht (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142). - LG Göttingen, 04.12.2007 - 10 T 146/07
Bestimmung des zuständigen Insolvenzgerichts im Fall eines Wohnsitzwechsels des …
Nach der Rechtssprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 8.12.2005 - IX ZB 38/05 - sowie BGH NZI 2004, 587 f [BGH 05.02.2004 - IX ZB 29/03]) muss auch das Finanzamt das im Hinblick auf rückständige Steuerforderungen einen Insolvenzeröffnungsantrag stellt die Forderung glaubhaft machen indem es Steuerbescheide vorlegt. - BGH, 13.07.2006 - IX ZB 194/04
Erledigung eines Rechtsmittels
Insbesondere liegt keine entscheidungserhebliche Abweichung von den zur Zulässigkeit von Gläubigeranträgen ergangenen Beschlüssen des Senats vom 5. Februar 2004 (IX ZB 29/03, ZIP 2004, 1466) und 8. Dezember 2005 (IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141) vor. - FG Sachsen, 28.03.2013 - 3 V 271/13
Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Insolvenzantrag des FA Versuche zur …
Die Glaubhaftmachung der Forderung geschieht in der Regel durch die Vorlage der den Forderungen zugrundeliegenden Steuerbescheide (vgl. BGH-Beschluss vom 8. Dezember 2005 IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141 ), wobei in unstreitigen Fällen eine genaue Beschreibung der Steuerforderungen ausreichen kann (vgl. BGH-Beschluss vom 9. Juli 2009 IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533 ). - LG Frankenthal, 11.08.2010 - 1 T 182/10
Insolvenzeröffnungsantrag: Anforderungen an den Beitragsnachweis zur …
Rn. 8 Zwar gibt der Amtsrichter in der angefochtenen Entscheidung die Rechtsprechung des BGH vom 05. Februar 2004 (ZIP 2004, 1466) und vom 08. Dezember 2005 (ZIP 2006, 141) zutreffend wieder: Dort hatte der BGH ausgeführt, dass eine schlüssige Darlegung der Beitragsforderungen erfordere, dass eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer zu erfolgen habe. - LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12
Insolvenz: Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Insolvenzgrundes im Rahmen …
- LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung von insolvenzrechtlichen …
- LG Bonn, 11.05.2006 - 6 T 61/06
Insolvenzeröffnungsverfahren, Prozesskostenhilfe
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 22.09.2005 - 16 W 126/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 148 § 252 § 302
Keine Aussetzung des Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit bei Möglichkeit eines Vorbehaltsurteils - ibr-online
Verfahrensrecht - Ermessensfehler: Vorbehaltsurteil oder Rechtsstreitaussetzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit eines anderweitigen Rechtsstreits im Hinblick auf eine Aufrechnungsforderung; Sicherstellung ihres Überzahlungsanspruchs; Ungeklärte Kündigungsfrage
Verfahrensgang
- LG Kiel, 18.08.2005 - 5 O 41/05
- OLG Schleswig, 22.09.2005 - 16 W 126/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 707
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 03.11.2006 - 10 W 14/06
Ermessen des Gerichtes zum Erlass eines Teilurteiles nach § 301 Abs. 2 ZPO oder …
§ 252 ZPO eröffnet nämlich lediglich die Nachprüfung auf Verfahrens- oder Ermessensfehler (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1989, 83; KG Berlin Beschluss vom 10. Oktober 2006, 8 W 55/06 zitiert nach juris; OLG Celle NJW 1975, 2208, OLG München JurBüro 2003, 154; OLG Düsseldorf NJW 1985, 1966; OLG Schleswig-Holstein MDR 2006, 707 zitiert nach juris;… Feiber in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 252 Rdn. 26 ff;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 252 ZPO Rdn. 3 ).Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind zwar grundsätzlich Teil der Prozesskosten, über die das Prozessgericht erster Instanz mit der Hauptsacheentscheidung zu befinden hat (vgl. KG, Beschluss vom 10. Oktober 2006, 8 W 55/06; OLG Köln OLGR 1998, 89/90; OLG Schleswig Holstein MDR 2006, 707 zitiert nach juris;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 252 ZPO Rdn. 3;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 252 ZPO Rdn. 6;… a.A. Feiber in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 252 ZPO Rdn. 28).
- OLG Brandenburg, 13.03.2019 - 13 WF 51/19
Familienstreitsache; Anforderungen an ein Ermessen zur Aussetzung wegen …
Das Ermessen zur Aussetzung einer streitigen Familiensache wegen einer Aufrechnung mit einer anderweitig rechtshängigen Forderung hat das Titulierungsinteresse des Antragstellers ebenso zu umfassen, wie die sich aufdrängende Möglichkeit eines Vorbehaltsurteils nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 302 ZPO, das den Belangen beider Beteiligten ohne Weiteres gerecht werden könnte (vgl. OLG Schleswig, MDR 2006, 707).Dieses hat das Amtsgericht fehlerhaft ausgeübt, indem es das - von ihm nicht thematisierte - Titulierungsinteresse des Antragstellers gänzlich unberücksichtigt gelassen hat, ebenso wie die sich aufdrängende Möglichkeit eines Vorbehaltsurteils nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 302 ZPO, das den Belangen beider Beteiligten ohne Weiteres gerecht werden könnte (vgl. OLG Schleswig, MDR 2006, 707).
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