Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 119 Abs. 1 S. 2 § 522 Abs. 2
Prozesskostenhilfe: Notwendigkeit der Verteidigung bei noch ausstehender Entscheidung über die Zurückweisung des Rechtsmittels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Erfordernis der Notwendigkeit der Rechtsverteidigung bei möglichem Zurückweisungsbeschluss
Verfahrensgang
- LG Kiel - 6 O 341/04
- OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1726
- MDR 2007, 173
- NZV 2007, 88
- FamRZ 2006, 1550
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG Schleswig, 30.11.2005 - 1 U 104/05
Notwendige Prozesskostenhilfe: Gewährung für Berufungsgegner vor Entscheidung …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
Dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe (Aufgabe der gegenteiligen Senatsrechtsprechung in OLGReport 2006, 190).Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30.11.2005 (OLGR 2006, 190) unter Berufung auf OLG Düsseldorf (MDR 2003, 658) und OLG Celle (MDR 2004, 598) entschieden, dass es trotz vorliegender Berufungsbegründung solange keines anwaltlichen Beistandes bedarf, wie nicht sicher sei, dass das Berufungsgericht von der Möglichkeit der Zurückweisung durch einstimmigen Beschluss keinen Gebrauch mache.
- BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03
Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten
Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (OLGR 2005, 840) und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 09.10.2003; NJW 2004, 73) zur Frage der Notwendigkeit der Gerichtskosten in einem solchen Fall, ist der Senat nunmehr der Auffassung, dass dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein deshalb versagt werden kann, weil noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe. - OLG Celle, 28.10.2003 - 6 U 170/03
Gewährung von Prozesskostenhilfe; Aussicht, dass die Berufung des Gegners …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30.11.2005 (OLGR 2006, 190) unter Berufung auf OLG Düsseldorf (MDR 2003, 658) und OLG Celle (MDR 2004, 598) entschieden, dass es trotz vorliegender Berufungsbegründung solange keines anwaltlichen Beistandes bedarf, wie nicht sicher sei, dass das Berufungsgericht von der Möglichkeit der Zurückweisung durch einstimmigen Beschluss keinen Gebrauch mache. - OLG Rostock, 03.11.2004 - 6 U 71/04
Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten bei noch …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (OLGR 2005, 840) und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 09.10.2003; NJW 2004, 73) zur Frage der Notwendigkeit der Gerichtskosten in einem solchen Fall, ist der Senat nunmehr der Auffassung, dass dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein deshalb versagt werden kann, weil noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe. - OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 4 UF 188/02
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei Ankündigung der …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30.11.2005 (OLGR 2006, 190) unter Berufung auf OLG Düsseldorf (MDR 2003, 658) und OLG Celle (MDR 2004, 598) entschieden, dass es trotz vorliegender Berufungsbegründung solange keines anwaltlichen Beistandes bedarf, wie nicht sicher sei, dass das Berufungsgericht von der Möglichkeit der Zurückweisung durch einstimmigen Beschluss keinen Gebrauch mache.
- BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der …
Allein der Umstand, dass eine Stellungnahme des Berufungsbeklagten im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne nachteilige Folgen für diesen unterbleiben könne, stehe einem berechtigten Interesse, sich gleichwohl zu äußern, nicht entgegen (vgl. OLG Brandenburg MDR 2008, 285; OLG Schleswig - 1. ZS - FamRZ 2006, 1550 [unter Aufgabe der gegenteiligen Ansicht in OLGR 2006, 190, 191]; OLG Rostock OLGR 2005, 840, 841 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 119 Rdn. 57; Vossler MDR 2008, 722, 724 f.; Fölsch NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg MDR 2005, 610, 614; Hansens RVGreport 2008, 278 und 2004, 277 f.).Ob die konkrete Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten im kostenrechtlichen Sinne notwendig war, ist erst im Kostenerstattungsverfahren zu prüfen (vgl. BGH Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993 und OLG Schleswig FamRZ 2006, 1550).
- OLG Schleswig, 04.09.2008 - 14 U 73/08
Versagung der Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten
(vgl. OLG Celle, 13 U 141/07; OLG Celle, 4 U 94/07; jeweils zitiert nach juris; OLG Dresden, MDR 2007, 423;… Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 119 Rdnr. 16; a.A. OLG Rostock, 6 U 71/04; zitiert nach juris; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1726; OLG Brandenburg, MDR 2008, 285).( so aber OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1726 ) Die im vorliegenden Fall entscheidende Frage ist - anders als im Fall des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO - ob auch eine vernünftige Partei, die die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen müsste, bereits vor Aufforderung zur Berufungserwiderung und Entscheidung, ob nach § 522 Abs. 2 ZPO vorgegangen wird, einen Rechtsanwalt beauftragen würde.
- BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der …
Rn. 10 bb) Nach der Gegenansicht kann dem erstinstanzlichen obsiegenden Berufungsbeklagten Prozesskostenhilfe nicht mit der Begründung versagt werden, dass infolge einer noch ausstehenden Entscheidung über eine Verfahrensweise nach § 522 Abs. 2 ZPO eine Rechtsverteidigung noch nicht notwendig sei (OLG Brandenburg MDR 2008, 285; OLG Schleswig - 1. ZS - FamRZ 2006, 1550 [unter Aufgabe der gegenteiligen Ansicht in OLGR 2006, 190, 191]; OLG Rostock OLGR 2005, 840, 841 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 119 Rdn. 57; Vossler MDR 2008, 722, 724 f.; Fölsch NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg MDR 2005, 610, 614; Hansens RVGreport 2008, 278 und 2004, 277 f.). - OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 11/07
Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei beabsichtigter …
Nach Auffassung des Senats steht eine beabsichtigte bzw. mögliche Rechtsmittelzurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten nicht entgegen (ebenso: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NZV 2007, 88; OLG Rostock, OLG-NL 2005, 235; Fölsch, Die Berufungszurückweisung durch Beschluss im Blickpunkt aktueller Rechtsprechung, NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg, Der Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO in der gerichtlichen Praxis, MDR 2005, 610, 614; Schneider, AGS 2003, 214; a.A.: OLG Dresden, OLGR 2007, 117; OLG Köln, MDR 2006, 947; OLG Celle, MDR 2004, 598; OLG Nürnberg, MDR 2004, 961; OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658;… Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 119 Rn 55; Hk-ZPO/Rathmann/Pukall, § 119 Rn 14;… Fischer in: Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 119 Rn 29).
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Rechtsprechung
| KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de
ZPO § 281 Abs. 2
Bindungswirkung einer Verweisung nach vorheriger Verbindung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2007, 173
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- AG Berlin-Neukölln, 10.03.2006 - 7 C 9/06
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Rn. 2 Die Verfahren sind dort zunächst unter den AZ.: 7 C 9/06 (Mahnbescheid vom 18.11.2005) und 10 C 7/06 (Mahnbescheid vom 06.12.2005) eingetragen und nach Anhörung der Parteien mit Beschluss vom 10. März 2006 verbunden worden.Das Verfahren 7 C 9/06 führt.
- BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Die grundsätzliche Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen entfällt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, insbesondere wenn der Verweisung jegliche Grundlage fehlt und sie deshalb willkürlich erscheint (BGH NJW 1993, 1273). - BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Da das deutsche Recht eine Präjudizienbindung nicht kennt, folgt das Willkürurteil nicht aus der schlichten Abweichung von gefestigter höchstrichterlicher oder obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 3201, 3202), sondern allenfalls aus dem Fehlen einer ernsthaften Auseinandersetzung mit ihr.
- BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97
Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Rn. 8 Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor, denn sowohl das Amtsgericht Neukölln als auch das Landgericht Halle haben sich rechtskräftig (vgl. allg. zum Begriff BGH NJW 1988, 1794; NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt. - BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Rn. 8 Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor, denn sowohl das Amtsgericht Neukölln als auch das Landgericht Halle haben sich rechtskräftig (vgl. allg. zum Begriff BGH NJW 1988, 1794; NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt. - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56
Staat als Beschwerdeführer
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Von Willkür kann in diesen Konstellationen gesprochen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 6, 45, 53; BGH NJW-RR 1996, 877, 878) Dies ist der Fall, wenn das verweisende Gericht eine in Rechtsprechung und Schrifttum einhellige Ansicht außer Acht gelassen und deswegen seine Unzuständigkeit nicht nachvollziehbar begründet hat. - BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
"Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen …
Auszug aus KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Von Willkür kann in diesen Konstellationen gesprochen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 6, 45, 53; BGH NJW-RR 1996, 877, 878) Dies ist der Fall, wenn das verweisende Gericht eine in Rechtsprechung und Schrifttum einhellige Ansicht außer Acht gelassen und deswegen seine Unzuständigkeit nicht nachvollziehbar begründet hat.
- OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Bindungswirkung einer Verweisung durch das Amtsgericht an das Landgericht nach …
Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -). - OLG Rostock, 23.04.2008 - 1 UH 3/08
Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Girovertrag
Dabei kann Willkür u.a. dann anzunehmen sein, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar, offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist (…vgl. BGH, OLG Brandenburg, BayObLG, KG, jeweils a.a.O.; KG, MDR 2007, 173; OLG Rostock - 8. Zivilsenat -, OLGR 2005, 558;… Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 17;… MK/Prütting, a.a.O., Rn. 56, 57, alle m.w.N.). - OLG Rostock, 15.04.2008 - 1 UH 4/07
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines sachlich zu Unrecht …
Dabei kann Willkür u.a. dann anzunehmen sein, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offen-sichtlich unhaltbar, offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist (…vgl. BGH, OLG Brandenburg, BayObLG, KG, jeweils a.a.O.; KG, MDR 2007, 173;… Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 17;… MK/Prütting, a.a.O., Rn. 56, alle m.w.N.).
- OLG München, 05.05.2015 - 34 AR 108/15
Bindender Verweisungsbeschluss trotz sachlicher Zuständigkeit bei Streit um Miete …
Rn. 9 a) Nach herrschender, vom Senat geteilter Meinung ist aber in Fällen, in denen das Amtsgericht den Rechtsstreit nach einer vom Kläger beantragten Verbindung mit einer anderen Sache wegen Überschreitung des dann zusammengerechneten Zuständigkeitsstreitwerts (§ 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1 GVG) wegen vermeintlicher sachlicher Unzuständigkeit an das Landgericht verweist, der Beschluss für das Landgericht bindend (KG MDR 2007, 173/174; OLG Hamm MDR 2013, 1307;… Zöller/Herget § 506 Rn. 2;… Schelp in Prütting/Gehrlein ZPO 3. Aufl. § 506 Rn. 3). - OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Bindungswirkung einer Verweisung durch das Amtsgericht an das Landgericht nach …
Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -). - OLG Rostock 4a., 30.01.2018 - 4a) 4 UH 5/17 Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -).
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