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Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.12.2007

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2007 - II ZB 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2394
BGH, 03.12.2007 - II ZB 8/07 (https://dejure.org/2007,2394)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2007 - II ZB 8/07 (https://dejure.org/2007,2394)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - II ZB 8/07 (https://dejure.org/2007,2394)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenpraxis - Prozessgericht setzt Kosten der Avalbürgschaft fest

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 515
  • MDR 2008, 286
  • WM 2008, 276
  • Rpfleger 2008, 210
  • BauR 2008, 570
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.2006 - VI ZB 46/05

    Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft zur Abwendung …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - II ZB 8/07
    Ebenso wie die zur Abwehr der Zwangsvollstreckung entstandenen Avalzinsen sichern auch die für die Beschaffung einer Sicherheit zum Zwecke der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil angefallenen Kosten den wirtschaftlichen Prozesserfolg (vgl. BGH, Urt. v. 17. Januar 2006 - VI ZB 46/05, NJW-RR 2006, 1001, 1002).
  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 158/72

    Anforderungen an die Durchführung des Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern - Zu …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - II ZB 8/07
    Die Kosten einer zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung beigebrachten Avalbürgschaft sind - auch wenn man sie bei durchgeführter Zwangsvollstreckung als Kosten dieses Verfahrens verstehen will - den Verfahrenskosten im weiteren Sinn zuzurechnen; ihre Erstattungsfähigkeit beruht auf dem zugrunde liegenden Prozessrechtsverhältnis und bedarf keiner Rechtfertigung durch materiellrechtliche Normen (BGH, Urt. v. 18. Dezember 1974 - VI ZR 158/72, NJW 1974, 693, 994).
  • OLG Koblenz, 08.03.2004 - 14 W 184/04

    Rechtsmittel zur Festsetzung einer Avalprovision; Kosten der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - II ZB 8/07
    Nach der h.M., die dafür nicht nach durchgeführter und nicht durchgeführter Zwangsvollstreckung differenziert, fallen derartige Kosten zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung an und sind Kosten der Zwangsvollstreckung (…vgl. z.B. Zöller/Stöber, ZPO 26. Aufl. § 788 Rdn. 5 m.w.Nachw.;… Musielak/Lackmann, ZPO 5. Aufl. § 788 Rdn. 3;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO 28. Aufl. § 788 Rdn. 24; OLG Koblenz MDR 2004, 835; OLG Düsseldorf JurBüro 2003, 47; OLG München NJW-RR 2000, 517, 518).
  • OLG München, 05.10.1999 - 11 W 2598/99

    Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes für die Festsetzung von …

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - II ZB 8/07
    Nach der h.M., die dafür nicht nach durchgeführter und nicht durchgeführter Zwangsvollstreckung differenziert, fallen derartige Kosten zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung an und sind Kosten der Zwangsvollstreckung (…vgl. z.B. Zöller/Stöber, ZPO 26. Aufl. § 788 Rdn. 5 m.w.Nachw.;… Musielak/Lackmann, ZPO 5. Aufl. § 788 Rdn. 3;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO 28. Aufl. § 788 Rdn. 24; OLG Koblenz MDR 2004, 835; OLG Düsseldorf JurBüro 2003, 47; OLG München NJW-RR 2000, 517, 518).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2001 - 6 U 3/00

    Vollstreckung der Kosten einer Prozessbürgschaft

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - II ZB 8/07
    Nach der h.M., die dafür nicht nach durchgeführter und nicht durchgeführter Zwangsvollstreckung differenziert, fallen derartige Kosten zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung an und sind Kosten der Zwangsvollstreckung (…vgl. z.B. Zöller/Stöber, ZPO 26. Aufl. § 788 Rdn. 5 m.w.Nachw.;… Musielak/Lackmann, ZPO 5. Aufl. § 788 Rdn. 3;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO 28. Aufl. § 788 Rdn. 24; OLG Koblenz MDR 2004, 835; OLG Düsseldorf JurBüro 2003, 47; OLG München NJW-RR 2000, 517, 518).
  • BGH, 04.10.2012 - VII ZB 11/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur …

    Das entspricht der h. M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur (vgl. OLG Koblenz, MDR 2004, 835; OLG Düsseldorf, JurBüro 2003, 47; OLG München, NJW-RR 2000, 517, 518;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 788 Rn. 5;… Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 788 Rn. 3, jeweils m.w.N; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - II ZB 8/07, NJW-RR 2008, 515), ist aber nicht unbestritten (…vgl. MünchKommZPO/K. Schmidt, 3. Aufl., § 788 Rn. 17;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 788 Rn. 11).

    Denn dann handelt es sich bei derartigen Kosten, die zur Vorbereitung der Vollstreckung aus dem Titel beim Gläubiger anfallen, um Verfahrenskosten im weiteren Sinn, deren Erstattungsfähigkeit auf dem zugrunde liegenden Prozessrechtsverhältnis beruht (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - II ZB 8/07, NJW-RR 2008, 515, 516; Urteil vom 18. Dezember 1973 - VI ZR 158/72, NJW 1974, 693, 694) und deshalb ebenfalls nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu beurteilen ist.

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 W 3/10

    Zuständigkeit zur Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung

    Rn. 3 Der Rechtspflegerin ist allerdings zuzugeben, dass die Kosten der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung (Vorbereitungskosten) nach allgemeiner Meinung zu den Zwangsvollstreckungskosten gehören (vgl. BGH NJW-RR 2008, 515 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 2009, 575).
  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 56/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Kosten für eine Prozessbürgschaft als Kosten der …

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Kosten für eine zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung beigebrachte Avalbürgschaft jedenfalls Verfahrenskosten im weiteren Sinne sind (…BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 - VII ZB 11/10, NJW 2012, 3789 Rn. 8 und vom 3. Dezember 2007 - II ZB 8/07, NJW-RR 2008, 515 Rn. 6 ff.;… Urteil vom 18. Dezember 1973 - VI ZR 158/72, NJW 1974, 693, 694, juris Rn. 38 ff.).

    Der Bundesgerichtshof konnte diese Frage bislang offen lassen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 - VII ZB 11/10, NJW 2012, 3789 Rn. 8; vom 3. Dezember 2007 - II ZB 8/07, NJW-RR 2008, 515 Rn. 6;… Urteil vom 18. Dezember 1973 - VI ZR 158/72, NJW 1974, 693, 694, juris Rn. 40).

  • KG, 18.10.2018 - 2 AR 54/18

    Sachlich zuständiges Gericht für die Vorbereitungskosten der Zwangsvollstreckung

    Rn. 8 Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - II ZB 8/07, NJW-RR 2008, 515) hat zwischenzeitlich entschieden, dass die Kosten einer Avalbürgschaft, die geleistet wurde, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, durch das Prozessgericht und nicht durch das Vollstreckungsgericht festzusetzen sind.
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss: Unzureichende …

    Die Zurückverweisung wird dem Landgericht zugleich Gelegenheit bieten, seine funktionelle Zuständigkeit zur Kostenfestsetzung - in Abgrenzung zu derjenigen des Vollstreckungsgerichts gemäß § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - II ZB 8/07, NJW-RR 2008, 515; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2010, 435) - zu prüfen und zu begründen.
  • LG München I, 08.12.2015 - 14 T 20239/15

    Erstattungsfähigkeit für eine Bankbürgschaft angefallener Avalzinsen

    Nach Aktenlage wurde die Zwangsvollstreckung aus dem für vorläufig vollstreckbar erklärten Endurteil des Amtsgericht München vom 10.03.2009 nie betrieben, so dass die Kostenfestsetzung vorliegend durch das Prozessgericht zu erfolgen hatte, weil die Leistung der Sicherheit seitens der Klagepartei durch Bürgschaft die Vollstreckbarkeit aus dem Endurteil erst ermöglicht (BGH NJW-RR 2008, 515).

    Ebenso wie die zur Abwehr der Zwangsvollstreckung entstandenen Avalzinsen sichern auch die für die Beschaffung einer Sicherheit zum Zwecke der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil angefallenen Kosten den wirtschaftlichen Prozesserfolg und sind daher grundsätzlich festsetzungsfähig (BGH NJW-RR 2006, 1001, 1002; BGH NJW-RR 2008, 515, 516).

  • FG Hamburg, 13.03.2012 - 3 KO 220/11

    Keine Erstattung von (Bürgschafts-)Kosten aus AdV-Verfahren im Klageverfahren

    Rn. 39 aa) Die zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten seien als Verfahrenskosten im weiteren Sinne anzusehen und wie Kosten des Erkenntnisverfahrens der Kostenausgleichung durch das Prozessgericht zugänglich (BGH vom 03. Dezember 2007 II ZB 8/07, MDR 2008, 286; OLG Karlsruhe vom 20. Januar 2009 15 W 102/08, Juris Rd. 8).
  • OLG München, 02.07.2008 - 11 W 1648/08

    Funktionelle Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung im Verfahren der …

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 03.12.2007 - II ZB 8/07 (Rpfleger 2008, 210 = NJW-RR 2008, 515) bezüglich der Kosten einer Avalbürgschaft, die geleistet wurde, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, entschieden, dass diese nach den §§ 103 ff ZPO durch das Prozessgericht festgesetzt werden, wenn keine Zwangsvollstreckung stattfindet.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 15 W 102/08

    Verfahrensrecht - "Freiwillige" Sicherheitsleistung erstattungsfähig?

    Für die Festsetzung von Kosten einer Abwehr der Zwangsvollstreckung ist das Prozessgericht zuständig (BGH NJW-RR 2008, 515; NJW-RR 2006, 1001; Oberlandesgericht Karlsruhe Juristisches Büro 1990 Seite 64; OLG Düsseldorf Juristisches Büro 2003, 94;… Münchner Kommentar-Schmidt zur ZPO, 3. Auflage, § 788 Rn. 39;… Zöller-Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 Rn. 5 a).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2008 - 10 W 50/08

    Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Festsetzung der Avalkosten

    Kommt es nicht zur Zwangsvollstreckung aus dem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil, deren Ermöglichung die Bankbürgschaft dienen sollte, scheidet eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Festsetzung der Avalkosten als Vorbereitungskosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 Abs. 2 ZPO von vornherein aus; derartige Kosten können dann gemäß §§ 103 ff ZPO durch das Prozessgericht festgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.2007, MDR 2008, 286f mwN).
  • OLG Celle, 28.03.2012 - 2 W 86/12

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Kosten bei vergleichsweiser …

  • OLG Hamm, 10.01.2014 - 25 W 164/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Prozessbürgschaft

  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 32 Sbd 15/11

    Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Kostenfestsetzung im Verfahren der …

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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1325
BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07 (https://dejure.org/2007,1325)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - V ZB 67/07 (https://dejure.org/2007,1325)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 765a Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks auf Zeit im Falle einer bestehenden Suizidgefahr des Schuldners bei Fortsetzung des Verfahrens; Möglichkeit der Entgegenwirkung gegenüber einer Suizidgefahr durch Ingewahrsamnahme des gefährdeten Schuldners nach ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zwangsversteigerung - Einstellung wegen Selbsttötungsgefahr des Schuldners

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine dauerhafte Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gefahr der Selbsttötung des Schuldners

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 765 a Abs. 1
    Einstellung der Zwangsversteigerung bei Suizidgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 765a Abs. 1
    Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen der Gefahr des Suizids des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zwangsversteigerung bei Suizidgefahr?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerungsaussetzung bei Suizid-Gefahr

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung statt dauerhafter Unterbringung des Schuldners! (IMR 2008, 69)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 586
  • MDR 2008, 286
  • NZM 2008, 142
  • FamRZ 2008, 403
  • WM 2008, 409
  • Rpfleger 2008, 212
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der …

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07
    Auch wenn eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist, ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen (BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668).

    Das Vollstreckungsgericht hat die für die Maßnahmen zur Unterbringung des Schuldners zuständigen Behörden vor der Vollstreckung zu unterrichten und hierbei darauf hinzuweisen, dass die Vollstreckung fortzusetzen sein wird, wenn die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Vormundschaftsgerichte Maßnahmen zum Schutze des Lebens des Schuldners nicht für notwendig erachten (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, aaO).

    Dabei verbietet das Interesse des Gläubigers an der Fortsetzung des Verfahrens eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, aaO).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des …

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07
    Auch wenn eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist, ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen (BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668).

    Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, oder auch die Ingewahrsamnahme des suizidgefährdeten Schuldners nach polizeirechtlichen Vorschriften oder dessen Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen (BGHZ 163, 66, 74;… Senat, Beschl. v. 24. November 2005 und v. 14. Juni 2007, jeweils aaO).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des …

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07
    Auch wenn eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist, ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen (BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Rn. 10 aa) (1) Das Beschwerdegericht legt zutreffend zugrunde, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860 m.w.N.) selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung - wie hier - eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen ist.

    Steht fest oder ist aller Voraussicht nach davon auszugehen, dass die Anordnung der Unterbringung zu einer bloßen Verwahrung auf Dauer führte, so ist eine Freiheitsentziehung zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung unverhältnismäßig und das Verfahren (ggf. erneut) auf bestimmte Zeit einzustellen (Senat, Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586).

  • BGH, 07.11.2019 - V ZB 135/18

    Teilungsversteigerung: Einstweilige Einstellung wegen Suizidgefahr des die …

    Rn. 21 (d) Bis dahin wird das Vollstreckungsgericht deshalb ein Zwangs- oder Teilungsversteigerungsverfahren regelmäßig einstweilen einzustellen und in regelmäßigen Zeitabständen eine Veränderung der Lage zu prüfen haben, wenn sich weder durch eigene noch durch Maßnahmen anderer Stellen sicherstellen lässt, dass sich die akute Suizidgefahr durch den Zuschlag nicht verwirklicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586 Rn. 10 …und vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 8).
  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung …

    Es ist daher sorgfältig zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586 Rn. 8).

    Diesem ist es im Interesse des Gläubigers nämlich zuzumuten, auf die Verbesserung seines Gesundheitszustands hin zu arbeiten und den Stand seiner Behandlung regelmäßig nachzuweisen (Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586 Rn. 10;… BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2013 - I ZB 15/13, NJW 2014, 2288 Rn. 24 ff., …und vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250 Rn. 11).

  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu …

    Rspr., vgl. etwa Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587) ist selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen.
  • BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08

    Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden …

    Das ist im Rahmen der Prüfung der Begründetheit des Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners zu berücksichtigen (dazu BVerfG NJW 1994, 1719; NJW 1998, 295, 296 ; NJW 2007, 2910, 2911; BGHZ 163, 66, 72 ff. ;… Senat , Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, aaO; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586; Beschl. v. 19. Juni 2008, V ZB 129/07, WM 2008, 1833, 1835).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 34/09

    Räumungszwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss: Einstweilige Einstellung …

    Das Interesse des Gläubigers an der Fortsetzung des Verfahrens verbietet eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 14.6.2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719 Tz. 15; Beschl. v. 6.12.2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586 Tz. 10).

    Im Interesse des Gläubigers ist dem Schuldner zuzumuten, auf die Verbesserung seines Gesundheitszustands hinzuwirken und den Stand seiner Behandlung dem Vollstreckungsgericht nachzuweisen (BGH NJW 2008, 586 Tz. 10).

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen …

    Dem Gläubiger kann eine befristete Einstellung des Verfahrens nach den Umständen des Einzelfalls auch dann zuzumuten sein, wenn die Aussichten auf eine Besserung des Gesundheitszustands des Schuldners gering sind (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586; BGH…, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250, 251 Rn. 11).
  • KG, 06.05.2008 - 1 W 319/06

    Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft: Eintragung der Gesellschaft im Grundbuch …

    Deren Recht, nach Maßgabe des 8. Buches der ZPO aus dem Titel in das der Vollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, ist verfassungsrechtlich geschützt (Art. 14 GG, Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BGH NJW 2007, 3719, NJW 2008, 586).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei …

    Vielmehr ist in solchen Fällen stets eine Abwägung erforderlich zwischen dem Interesse des Lebensschutzes (Art. 2 Abs. 2 GG), dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers und dem Interesse des Erstehers an einem endgültigen Eigentumserwerb (ausführlich dazu zuletzt Senat…, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, Rn. 10 ff. mwN; ferner etwa BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587).
  • LG Kleve, 24.11.2014 - 4 T 500/14

    Vollstreckungsschutz für suizidgefährdeten Schuldner?

    Diese Grundsätze gelten hierbei nicht nur für eine im Falle der Zwangsräumung bestehende Suizidgefahr, sondern auch, wenn es darum geht, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren wegen der bei endgültiger Zuschlagserteilung und Zwangsräumung des Grundstücks drohenden Gefahr der Selbsttötung des Schuldners oder seines nahen Angehörigen einstweilen einzustellen ist (vgl. BGH NJW 2005, 1859 f.; NJW 2006, 505 f.; NJW 2007, 3719 f.; NJW 2008, 586 f.; NJW 2008, 1000 f.).
  • LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18

    Suizidgefahr kein Grund zur Einstellung einer Zwangsvollstreckung!

  • LG Essen, 04.03.2010 - 7 T 427/08

    SonstigesZivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht

  • LG Kleve, 23.01.2013 - 4 T 295/12

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Bluthochdrucks!

  • LG Traunstein, 16.05.2022 - 4 T 1275/21

    Vollstreckungsschutz gegen Wohnungsräumung wegen einer Gesundheitsgefahr

  • LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07
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