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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.09.2007 | OLG Frankfurt, 02.05.2007

Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1945
BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07 (https://dejure.org/2007,1945)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2007 - XII ZB 80/07 (https://dejure.org/2007,1945)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07 (https://dejure.org/2007,1945)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Mandatspraxis - Verhindern Sie Rechtsmittelrücknahmen durch Ihren Mandanten "auf eigene Faust"

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Rücknahme eines Rechtsmittels kann nicht von innerprozessualer Bedingung abhängig gemacht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 85
  • MDR 2008, 98
  • FamRZ 2008, 43
  • BB 2007, 2540
  • AnwBl 2008, 27
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen …

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Zutreffend ist ferner, dass die Erklärung der Rücknahme der am 27. September 2006 eingelegten Beschwerde in der vorliegenden Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) gemäß § 78 Abs. 3 ZPO nicht dem Anwaltszwang unterlag und die Rücknahme eines Rechtsmittels grundsätzlich weder widerrufen noch angefochten werden kann (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 ­ XII ZB 71/04 ­ FamRZ 2007, 375).

    Die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere setzt nämlich stets voraus, dass sie als solche unwirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 ­ XII ZB 176/03 ­ FamRZ 2007, 375), während die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2002 ­ XII ZB 46/02 ­ FuR 2002, 432; Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 ­ XII ZR 219/98 ­ ZIP 2001, 305, 307 m.w.N.).

  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer …

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist aber bedingungsfeindlich; sie kann nicht einmal, was in Bezug auf andere Prozesshandlungen ausnahmsweise zulässig sein kann, von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1989 ­ IVb ZB 135/88 ­ FamRZ 1990, 147, 148 f. m.N.).

    Prozesshandlungen der Parteien, die die Einleitung oder Beendigung eines Verfahrens betreffen, vertragen keinen Schwebezustand (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1989 ­ IVb ZB 135/88 ­ FamRZ 1990, 147, 148 f. m.N.).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Insbesondere hat das Berufungsgericht dem Antragsteller auch nicht den Zugang zur Beschwerdeinstanz aufgrund überspannter Anforderungen versagt (vgl. BGHZ 151, 221, 226 f.).
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere setzt nämlich stets voraus, dass sie als solche unwirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 ­ XII ZB 176/03 ­ FamRZ 2007, 375), während die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2002 ­ XII ZB 46/02 ­ FuR 2002, 432; Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 ­ XII ZR 219/98 ­ ZIP 2001, 305, 307 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Ein solcher ist auch erforderlich, soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen einen ein Rechtsmittel als unzulässig verwerfenden Beschluss richtet (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 155, 21, 22).
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 176/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme im …

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere setzt nämlich stets voraus, dass sie als solche unwirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 ­ XII ZB 176/03 ­ FamRZ 2007, 375), während die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2002 ­ XII ZB 46/02 ­ FuR 2002, 432; Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 ­ XII ZR 219/98 ­ ZIP 2001, 305, 307 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs; …

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    a) Rücknahmeerklärungen unterliegen als Prozesshandlungen der uneingeschränkten Nachprüfung - auch auf ihre Auslegung hin - durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1996 ­ XII ZR 14/95 ­ FamRZ 1996, 1142).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Dieses hat verfahrensrechtliche Erklärungen frei zu würdigen und dabei unter Heranziehung aller für das Beschwerdegericht erkennbaren Umstände und unter Beachtung der durch die gewählten Bezeichnungen bestehenden Auslegungsgrenzen darauf abzustellen, welcher Sinn ihnen aus objektiver Sicht beizumessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2006 ­ IV ZB 38/05 ­ MDR 2006, 1126 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87

    Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen …

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Lediglich für den Fall, dass eine durch einen Prozessbevollmächtigten erklärte Rücknahme zu dem wirklichen Willen des Rechtsmittelführers in Widerspruch stand und der Irrtum des Prozessbevollmächtigten, auf dem diese Erklärung beruhte, für den Rechtsmittelgegner und das Gericht offensichtlich war, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Gegner sich nach Treu und Glauben nicht auf die Rücknahme berufen kann und diese als unwirksam zu behandeln ist (BGH, Beschluss vom 21. März 1977 ­ II ZB 5/77 ­ VersR 1977, 574; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1987 ­ IVb ZB 125/87 ­ FamRZ 1988, 496).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77

    Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Lediglich für den Fall, dass eine durch einen Prozessbevollmächtigten erklärte Rücknahme zu dem wirklichen Willen des Rechtsmittelführers in Widerspruch stand und der Irrtum des Prozessbevollmächtigten, auf dem diese Erklärung beruhte, für den Rechtsmittelgegner und das Gericht offensichtlich war, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Gegner sich nach Treu und Glauben nicht auf die Rücknahme berufen kann und diese als unwirksam zu behandeln ist (BGH, Beschluss vom 21. März 1977 ­ II ZB 5/77 ­ VersR 1977, 574; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1987 ­ IVb ZB 125/87 ­ FamRZ 1988, 496).
  • BGH, 17.04.2002 - XII ZB 46/02

    Behandlung einer beim Oberlandesgericht eingelegten weiteren Beschwerde

  • BGH, 05.11.2014 - VIII ZR 257/13

    Wohnraummiete: Vereinbarung über die Betriebskostenabrechnung nach billigem …

    Voraussetzung für eine vom Wortlaut abweichende Auslegung oder Berichtigung ist aber, dass der abweichende Wille aus dem Schriftsatz oder sonstigen zu dessen Auslegung heranzuziehenden Umständen hervorgeht und sowohl für den Gegner als auch für das Gericht offensichtlich ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07, NJW-RR 2008, 85 Rn. 20).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …

    Die unwiderruflich verfahrensbeendende Wirkung der Rücknahme einer Klage dient der Rechtssicherheit, weil andernfalls ein die Beendigung des Verfahrens betreffender Schwebezustand bestände (vgl BGH vom 26.9.2007 - XII ZB 80/07 - FamRZ 2008, 43; anders für das finanzgerichtliche Verfahren BFH vom 6.7.2005 - XI R 15/04 - BFHE 210, 4).
  • BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13

    Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten …

    Voraussetzung für eine vom Wortlaut abweichende Auslegung oder Berichtigung ist aber, dass der abweichende Wille aus dem Schriftsatz oder sonstigen zu dessen Auslegung heranzuziehenden Umständen hervorgeht und sowohl für den Gegner als auch für das Gericht offensichtlich ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07, NJW-RR 2008, 85 Rn. 20).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2007 - V ZB 196/06   

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https://dejure.org/2007,3922
BGH, 27.09.2007 - V ZB 196/06 (https://dejure.org/2007,3922)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - V ZB 196/06 (https://dejure.org/2007,3922)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - V ZB 196/06 (https://dejure.org/2007,3922)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 448
  • MDR 2008, 98
  • BB 2007, 2707
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92

    Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 196/06
    Aber selbst diese Privilegierung führt nicht dazu, dass der Betroffene nach erfolgloser Rechtsmitteleinlegung wegen desselben Nichtigkeitsgrundes auch noch die Wiederaufnahme des Verfahrens betreiben könnte (BAG MDR 1994, 1044;… Hartmann aaO).
  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 196/06
    b) Entgegen der Auffassung der Schuldner folgt aus der in BGHZ 84, 24 ff. veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die den Sonderfall einer auf den Mangel der Prozessfähigkeit gestützten Nichtigkeitsklage (§ 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) betrifft, schon deshalb nichts anderes, weil sich die Entscheidung zur Frage des Verbrauchs von Nichtigkeitsgründen in der Rechtsmittelinstanz nicht verhält.
  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen …

    Rn. 15 b) Der Senat ist, ohne dass es im Ergebnis darauf ankam, unausgesprochen davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Zuschlagsbeschluss anwendbar ist (vgl. Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 196/06, NJW-RR 2008, 448).

    Sie ist in den Fällen des § 579 Abs. 2 ZPO sowie dann unzulässig, wenn der Wiederaufnahmegrund in einem Rechtsmittelverfahren erfolglos geltend gemacht worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 196/06, NJW-RR 2008, 448 Rn. 6); dafür ist hier nicht ersichtlich.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 18 AS 293/21

    Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

    Da dies durch eine Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren gewährleistet ist, bedarf es auch unter dem Blickwinkel eines effektiven Rechtsschutzes nicht einer nochmaligen - die knappen Ressourcen der Justiz unnötig beanspruchenden - Überprüfung in einem nachfolgenden Wiederaufnahmeverfahren (vgl zB Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 196/06 - juris - Rn 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 18 AS 295/21

    Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

    Da dies durch eine Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren gewährleistet ist, bedarf es auch unter dem Blickwinkel eines effektiven Rechtsschutzes nicht einer nochmaligen - die knappen Ressourcen der Justiz unnötig beanspruchenden - Überprüfung in einem nachfolgenden Wiederaufnahmeverfahren (vgl zB Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 196/06 - juris - Rn 5).
  • LSG Sachsen, 16.08.2019 - L 2 SV 1/19
    Da dies durch eine Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren gewährleistet ist, bedarf es auch unter dem Blickwinkel eines effektiven Rechtsschutzes nicht einer nochmaligen - die knappen Ressourcen der Justiz unnötig beanspruchenden - Überprüfung in einem nachfolgenden Wiederaufnahmeverfahren (BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 196/06 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06   

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https://dejure.org/2007,10560
OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06 (https://dejure.org/2007,10560)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2007 - 6 UF 200/06 (https://dejure.org/2007,10560)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 6 UF 200/06 (https://dejure.org/2007,10560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 2 ZPO, § 78 Abs 3 ZPO, § 290 ZPO, § 19 FGG, §§ 19 ff FGG
    Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wirksamkeit der Rücknahme einer befristeten Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 78; ; ZPO § 290

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78; ZPO § 290
    Zur Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 98
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06
    Die für Willenserklärungen geltenden Vorschriften über Nichtigkeit und Anfechtbarkeit wegen Willensmängeln sind auf Prozesshandlungen weder direkt noch entsprechend anwendbar (BGH, Beschluss v. 13.12.2006 - XII ZB 71/04 - FamRZ 2007, 375 mit weiterem Nachweis zur ständigen Rechtsprechung).
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06
    Die Partei übernimmt mit der Rücknahme wie auch mit dem prozessualen Anerkenntnis das Beurteilungsrisiko bezüglich der zugrunde gelegten tatsächlichen und rechtlichen Vorstellungen (BGH, Urteil v. 27.05.1981 - IV b ZR 589/80 - BGHZ 80, 389 (392)).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77

    Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06
    In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Gegner könne sich nach Treu und Glauben nicht auf die Rücknahme berufen, diese sei daher als unwirksam zu behandeln (BGH, Urteil v. 21.03.1977 - II ZB 5/77 - VersR 1977, 574).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 106/89

    Berufungsrücknahme - Mandatskündigung - Berufungsfrist - Fristversäumnis - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06
    Dies soll selbst dann gelten, wenn die Rücknahmeerklärung durch einen Rechtsanwalt erfolgt ist, dem das Mandat bereits gekündigt worden war und der überdies eine zuvor erfolgte Anweisung des vormaligen Mandanten falsch verstanden hatte (BGH, Beschluss u. Urteil v. 06.12.1989 - IV b ZB 106/89 - FamRZ 1990, 388).
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