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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.04.2009

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,169
BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08 (https://dejure.org/2009,169)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2009 - VIII ZR 205/08 (https://dejure.org/2009,169)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - VIII ZR 205/08 (https://dejure.org/2009,169)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB § 557 Abs. 4, § 558 Abs. 1, 6

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 557; ; BGB § 558

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung der vereinbarten Wohnfläche bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB; Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 Prozent

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vertraglich vereinbarte Wohnfläche als Grundlage für Mieterhöhungsverlangen bei tatsächlicher Abweichung von weniger als 10 % auch zum Nachteil des Mieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 557 Abs. 4, 558 Abs. 1, 6
    Mieterhöhung bei geringerer Wohnfläche zum Nachteil des Mieters; Flächenunterschreitung bis 10 %

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Mieterhöhung: Differenz zwischen tatsächlicher und vereinbarter Wohnfläche

  • kanzlei.biz

    Mieterhöhung auf Basis der falschen Flächenangabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 557; BGB § 558
    Zugrundelegung der vereinbarten Wohnfläche bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB; Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 Prozent

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnfläche war kleiner als vertraglich festgelegt - Vermieterin darf bei der Mieterhöhung trotzdem die vereinbarte Wohnfläche zugrunde legen

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    BGH-Urteile zu Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Wohnflächenabweichung bis zu 10 % zum Nachteil des Mieters auch bei Mieterhöhung unbeachtlich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Flächenabweichung in Mietwohnung zum Nachteil des Mieters

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei Wohnung mit geringerer Wohnfläche

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Bei Mieterhöhung gilt die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Mieterhöhung: Vertraglich vereinbarte oder tatsächliche Wohnfläche als Grundlage der Erhöhung?

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Wohnraummieterhöhung Tatsächliche Wohnungsgröße oder vertraglich vereinbarte maßgeblich?

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Mieterhöhung nach vereinbarter Fläche bei Flächenabweichung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Zur Frage, von welcher Fläche bei einem Mieterhöhungsverlangen ausgegangen werden kann, wenn die vertraglich vereinbarte und die tatsächliche Fläche voneinander abweichen

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Vereinbarte Wohnfläche ist bei Mieterhöhung maßgeblich

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung: Abweichung der vereinbarten Wohnfläche von tatsächlicher erst ab 10% bedeutsam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei Wohnflächenabweichung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung innerhalb der 10%-Grenze auch bei falscher Angabe im Mietvertrag

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.7.2009)

    BGH bestätigt 10-Prozent-Regel für Flächenabweichung in Mietwohnung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Falsche Quadratmeterzahl steht Mieterhöhung nicht entgegen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Mieterhöhung bei Wohnflächenabweichung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mieterhöhung bei unzutreffend vereinbarter Wohnfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung unter 10% (IMR 2009, 334)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2739
  • MDR 2009, 1033
  • NZM 2009, 613
  • JR 2010, 393
  • BauR 2009, 1636
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 138/06

    Zur Mieterhöhung, wenn die vermietete Wohnung tatsächlich größer ist als …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
    Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 % davon abweicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626).

    In der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag liegt nach der Rechtsprechung des Senats eine Beschaffenheitsvereinbarung, die auch für die Beurteilung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB maßgeblich ist, wenn die Flächenabweichung - wie hier - nicht mehr als 10 % beträgt (Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, NZM 2004, 699, unter II 1, sowie vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626, Tz. 17 f. ).

  • BGH, 07.07.2004 - VIII ZR 192/03

    Ansprüche des Mieters bei Unterschreitung der in einem Mieterhöhungsverlangen …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
    In der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag liegt nach der Rechtsprechung des Senats eine Beschaffenheitsvereinbarung, die auch für die Beurteilung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB maßgeblich ist, wenn die Flächenabweichung - wie hier - nicht mehr als 10 % beträgt (Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, NZM 2004, 699, unter II 1, sowie vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626, Tz. 17 f. ).
  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05

    Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete für nicht …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
    Mit dem in § 557 Abs. 4 BGB enthaltenen und in § 558 Abs. 6 BGB noch einmal wiederholten Verbot von Vereinbarungen, die von den gesetzlichen Bestimmungen zum Nachteil des Mieters abweichen, sind Abreden gemeint, die die formellen oder materiellen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung abändern (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NJW-RR 2007, 667, Tz. 15 f. zum Zustimmungserfordernis).
  • OLG Hamburg, 05.05.2000 - 4 U 263/99

    Haftung für unrichtige Angaben im Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
    Allerdings leitet eine verbreitete Auffassung aus § 557 Abs. 4 bzw. § 558 Abs. 6 BGB (zuvor § 10 Abs. 1 MHG) her, dass die Vereinbarung einer gemessen an den tatsächlichen Verhältnissen zu großen Wohnfläche für spätere Mieterhöhungen nach § 558 BGB nicht verbindlich sei, weil es sich um eine verkappte Mieterhöhungsmöglichkeit handele, die dem Vermieter gestatte, die Miete über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus zu erhöhen (OLG Hamburg, NZM 2000, 654, 655; LG Berlin, WuM 2004, 613;… Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., IV Rdnr. 167;… Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 558 BGB Rdnr. 64; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 558 Rdnr. 32; Münch-KommBGB/Artz, 5. Aufl., § 558 Rdnr. 23; Bamberger/Roth/Ehlert, BGB, 2. Aufl., § 558 Rdnr. 28; Kraemer, WuM 1998, Beil.
  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14

    Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der …

    Die bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages getroffene Beschaffenheitsvereinbarung zur Wohnungsgröße ist - und zwar auch bei Abweichungen von bis zu 10 % - nicht geeignet, die bei einer späteren Mieterhöhung zu berücksichtigende Größe der Wohnung durch einen von den tatsächlichen Verhältnissen abweichenden fiktiven Wert verbindlich festzulegen (Aufgabe der Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 8. Juli 2009, VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 10, 13 mwN).

    Soweit der Senat dies in seiner bisherigen Rechtsprechung anders gesehen hat, indem er Abweichungen von bis zu 10 % für unbeachtlich gehalten hat (zuletzt Senatsurteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 10, 13 mwN), hält er daran nicht mehr fest.

  • BGH, 30.05.2018 - VIII ZR 220/17

    Wohnraummiete: Abrechnung von Betriebskosten nach der tatsächlichen Wohnfläche

    Seine diesbezügliche frühere Rechtsprechung (zuletzt Senatsurteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 10, 13 mwN), nach der auch bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 2 BGB eine Abweichung der vereinbarten Wohnfläche zu der tatsächlichen Wohnfläche von bis zu 10 % als unbeachtlich angesehen wurde, hat der Senat in dem Urteil vom 18. November 2015 (…VIII ZR 266/14, aaO Rn. 10) ausdrücklich aufgegeben.
  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18

    Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung trotz unrichtiger Angabe der …

    Vielmehr sind von dem Verbot lediglich Abreden erfasst, die die formellen oder materiellen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung zum Nachteil des Mieters abändern (…vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NJW-RR 2007, 667 Rn. 15 f. und vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 12).
  • LG Berlin, 09.11.2010 - 65 S 477/09

    Was ist eine "bevorzugte Citylage"?

    Mithin ist hier die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs anwendbar (Urteil vom VIII ZR 205/08 BGH NJW 2009, 2739), wonach Flächenabweichungen im Rahmen des Mieterhöhungsstreits erst ab 10% von Bedeutung sind.
  • AG Berlin-Schöneberg, 16.10.2014 - 107 C 434/12

    Balkon mit hoher Lärmbelastung ist "kein nutzbarer Balkon"!

    Legt ein Vermieter seinem Mieterhöhungsverlangen nur die tatsächliche Wohnfläche zugrunde, ist vom Gericht bei der Überprüfung der materiellen Richtigkeit gleichwohl die im Mietvertrag vereinbarte (hier: größere) Wohnfläche anzusetzen, wenn die Flächenabweichung unter 10 % liegt (in Fortführung von BGH, Urteil vom 8.7.2009 - VIII ZR 205/08 - IBRRS 2009, 2368).

    Legt ein Vermieter seinem Mieterhöhungsverlangen nur die tatsächliche Wohnfläche zugrunde, ist vom Gericht bei der Überprüfung der materiellen Richtigkeit gleichwohl die im Mietvertrag vereinbarte (hier: größere) Wohnfläche anzusetzen, wenn die Flächenabweichung unter 10 % liegt (in Fortführung von BGH, Urteil vom 8.7.2009 - VIII ZR 205/08 - IBRRS 2009, 2368).

  • LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15

    Wohnraummiete: Vereinbarung einer einkommensabhängigen Miethöhe

    Umfasst sind davon solche Abreden, die die formellen oder materiellen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung abändern (BGH, Urt. v. 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NZM 2009, 613).
  • AG Esslingen, 29.01.2015 - 5 C 173/14

    Mietspiegel dürfen nicht zu Mietenstopp führen!

    In der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag liegt nach der Rechtsprechung des BGH eine Beschaffenheitsvereinbarung, die auch für die Beurteilung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB maßgeblich ist, wenn die Flächenabweichung - wie hier - nicht mehr als 10 % beträgt (BGH, Urteil vom 08. Juli 2009 - VIII ZR 205/08 -, ibr-online).
  • LG Halle, 19.03.2013 - 2 S 263/12

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Geltung der Kappungsgrenze bei …

    Indes hat der BGH mit Urteil vom 08.07.2009 (Az. VIII ZR 205/08) nochmals klargestellt, dass eine Wohnflächenvereinbarung von den Mieterschutzbestimmungen der §§ 557 ff. BGB nicht erfasst wird, sondern die Mietvertragsparteien müssen sich innerhalb der Toleranzgrenzen - aber auch nur dann - an einer Wohnflächenvereinbarung im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB festhalten lassen; erst bei einer Differenz von mehr als 10 % ist es dem davon jeweils nachteilig betroffenen Vertragspartner nicht mehr zumutbar, an der Vereinbarung festzuhalten und infolgedessen die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich (…BGH a.a.O.).
  • LG Hamburg, 07.07.2011 - 307 S 162/10

    Rechtsprechung des BGH zu Flächenabweichungen als Mietmangel ist im Rahmen von …

    Insbesondere steht der Zulässigkeit nicht die Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Hamburg vom 5. Dezember 2007 - Geschäfts-Nr.: 46 C 32/07 - aus dem Vorprozess der Parteien entgegen, der mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08 - (Anl. K 3 und NJW 2009, 2739 ) beendet worden ist, in dem die dortige Beklagte und hiesige Klägerin auf der Grundlage der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche zur Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettokaltmiete mit Wirkung vom 1. Februar 2007 verurteilt worden ist.
  • OLG Frankfurt, 22.12.2025 - 26 U 24/24

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Ebenso wenig obliegt es dem Handelsvertreter, Daten, die für ihn in dem Computersystem des Unternehmers nur vorübergehend zugänglich sind, zu "fixieren" und zu sammeln, um einen Gesamtüberblick zu gewinnen (BGH, Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 205/08, juris Rn. 24).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,303
BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08 (https://dejure.org/2009,303)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - Xa ZR 78/08 (https://dejure.org/2009,303)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08 (https://dejure.org/2009,303)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    FluggastrechteVO Art. 2 Buchst. j, Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    Verordnung (EG) 261/2004 Art. 1 Abs. 1; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 2 Buchst. h; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 2 Buchst. j; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 3 Abs. 2; ; Verord... nung (EG) 261/2004 Art. 3 Abs. 2 Buchst. a; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 3 Abs. 2 Buchst. b; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 4 Abs. 3; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 5 Abs. 3; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 6; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 7; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 8; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 9

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausgleichsanspruch des nicht beförderten Fluggastes

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Ausgleichanspruch eines Fluggastes im Falle der Nichtbeförderung; Nichterreichen des Flugs infolge der Verspätung eines anderen Fluges

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung der Fluggesellschaft und Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Umbuchung und Flugverlegung, wenn Bordkarte erhalten und bis Ankunftsort 'durchgecheckt'

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schadensersatz für Flugpassagiere wegen Nichtbeförderung

  • RA Kotz

    Fluggast - Schadensersatzanspruch bei Nichtbeförderung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann steht dem Fluggast ein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" auf einem Flug zu?

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtbeförderung / Tatsächliche Nichtweiterbeförderung

  • kanzlei.biz

    Flugreisende an BGH, Flugreisende an BGH

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für den Ausgleichanspruch eines Fluggastes im Falle der Nichtbeförderung; Nichterreichen des Flugs infolge der Verspätung eines anderen Fluges

  • ibr-online

    Reiserecht - Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verpasste Anschlussflug

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zubringerflug verspätet - Anschlussflug verpasst - Reisende erhalten keine Ausgleichszahlung wegen "Nichtbeförderung"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch bei verpasstem Anschlussflug

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung bei verpasstem Anschlussflug

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Flugannullierung wegen Nebel - Welche Rechte haben Fluggäste?

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kein Ausgleichsanspruch bei verpasstem Anschlussflug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2740
  • NJW-RR 2009, 1418 (Ls.)
  • MDR 2009, 1033
  • EuZW 2009, 586
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.2008 - X ZR 96/06

    EuGH-Vorlage zur Verpflichtung des Flugunternehmens zu Ausgleichszahlungen bei …

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Dies könnte, wie in dem nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a von dem Erfordernis des rechtzeitigen Erscheinens zur Abfertigung ausgenommenen Fall der Annullierung, nur dann anders sein, wenn dem Fluggast schon zuvor die Mitnahme verweigert worden ist (vgl. BGH, Vorlagebeschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

    Aus ähnlichen Gründen hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob eine Umbuchung auf einen anderen Flug von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung erfasst sein kann (Beschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

  • LG Berlin, 11.10.2007 - 57 S 39/07

    Haftung aus Luftbeförderung: Ansprüche des Fluggastes bei individueller …

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Es ist auch nicht zutreffend, wenn in der Instanzrechtsprechung angenommen wird, wenn die Verordnung im Falle der Verspätung Unterstützungsleistungen nach den Art. 8 und 9 für ausreichend halte, in den Fällen der Annullierung und "Nichtbeförderung" hingegen zusätzlich einen Ausgleichsanspruch gewähre, seien die letztgenannten Tatbestände nach Auffassung des Verordnungsgebers offenbar die schwerer wiegenden, denen die "Nichtbeförderung" wegen eines verspäteten Zubringerflugs gleichgestellt werden müsse (so etwa LG Berlin RRa 2008, 42, 44).

    Soweit schließlich in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte und der Literatur die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs mit der Verantwortung des Luftverkehrsunternehmens für seine oder von einem Flugallianzpartner durchgeführten Flüge (LG Leipzig RRa 2009, 94, 97; AG Frankfurt a.M. RRa 2007, 135, 136; AG Hamburg-Harburg RRa 2007, 88, 89; Schmid, RRa 2008, 202, 209) oder damit begründet wird, dass der Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nicht auf Überbuchungsfälle beschränkt sei (LG Berlin RRa 2008, 42, 44; LG Leipzig RRa 2009, 94, 95), wird - möglicherweise begünstigt durch die deutsche Sprachfassung - nicht ausreichend beachtet, dass damit nicht begründet werden kann, warum die von der Verordnung verlangte Verweigerung des Einstiegs und die Erfüllung der Bedingungen des Art. 3 Abs. 2 entbehrlich sein sollten.

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung …

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Denn der Flug im Sinne der Verordnung ist nicht mit der Flugreise gleichzusetzen, die die Fluggäste unternehmen (EuGH, Urt. v. 10.7.2008 - C-173/07, RRa 2008, 237 Tz. 32 - Emirates Airlines/Schenkel).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 16 U 39/08

    Fluggastrechte: Ausgleichszahlung bei Nichtbeförderung; Nichterreichen des …

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M. RRa 2008, 179).
  • OLG Hamburg, 06.11.2007 - 6 U 94/07

    Ausgleichszahlung / Nichtbeförderung / Verspätung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Der auch vom Berufungsgericht als seiner Auffassung entgegenstehend zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 6. November 2007 (RRa 2008, 139) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • LG Leipzig, 10.11.2008 - 6 S 319/08

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Anschlussflug / Nichtbeförderung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Soweit schließlich in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte und der Literatur die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs mit der Verantwortung des Luftverkehrsunternehmens für seine oder von einem Flugallianzpartner durchgeführten Flüge (LG Leipzig RRa 2009, 94, 97; AG Frankfurt a.M. RRa 2007, 135, 136; AG Hamburg-Harburg RRa 2007, 88, 89; Schmid, RRa 2008, 202, 209) oder damit begründet wird, dass der Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nicht auf Überbuchungsfälle beschränkt sei (LG Berlin RRa 2008, 42, 44; LG Leipzig RRa 2009, 94, 95), wird - möglicherweise begünstigt durch die deutsche Sprachfassung - nicht ausreichend beachtet, dass damit nicht begründet werden kann, warum die von der Verordnung verlangte Verweigerung des Einstiegs und die Erfüllung der Bedingungen des Art. 3 Abs. 2 entbehrlich sein sollten.
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der …

    Vielmehr richten sich die dem Fluggast eingeräumten Ansprüche gegen das ausführende Flugunternehmen, mit dem vertragliche Beziehungen nicht notwendigerweise bestehen müssen (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18;… Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Schließlich hat der Senat entschieden, dass einem Fluggast, der einen Flug wegen eines verspäteten Zubringerflugs nicht erreicht, kein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach Art. 4 Abs. 3, Art. 7 der Verordnung zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn beide Flüge gemeinsam gebucht sind und von demselben Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden (Sen. Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 78/08, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei …

    In diesen Entscheidungen - die vor dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. November 2009 zu Ausgleichsansprüchen bei Verspätung ergangen sind - ging es darum, ob hinsichtlich des Anschlussflugs ein Fall der Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO vorlag (Senatsurteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 = RRa 2009, 239 Rn. 10) und ob der Anschlussflug in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt (…Senatsurteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743 = RRa 2009, 242 Rn. 8).
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