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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 13.10.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.10.2009 - I-17 W 268/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8782
OLG Köln, 05.10.2009 - I-17 W 268/09 (https://dejure.org/2009,8782)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.10.2009 - I-17 W 268/09 (https://dejure.org/2009,8782)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - I-17 W 268/09 (https://dejure.org/2009,8782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergleich, Kostenaufhebung, Verfahrensdifferenzgebühr, Terminsgebühr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RVG Nr. 3101 Nr. 2, 3104
    Vergleich, Kostenaufhebung, Verfahrensdifferenzgebühr, Terminsgebühr

  • Judicialis

    RVG Nr. 3101 Nr. 2; ; RVG Nr. 3104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3101 Nr. 2; RVG -VV Nr. 3104
    Umfang der Kostenaufhebung in einem Prozessvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Kostenaufhebung in einem Prozessvergleich; Erstreckung einer für einen Vergleich vereinbarten Kostenaufhebung auf die Verfahrensdifferenzgebühr im Fall einer gesonderten Regelung der Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs in einem Prozessvergleich; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 101/06

    Entstehung der Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs im schriftlichen …

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2009 - 17 W 268/09
    Er verweist hierzu auf die Rechtssprechung des BGH (Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 101/06 = AGS 2007, 341 = NJW-RR 2007, 1149 = MDR 2007, 918), wonach bei einer Einigung der Parteien im Vergleichswege, die vom Gericht gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird, die Terminsgebühr zu den Kosten des Rechtsstreit gehört, auch wenn die Parteien die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben haben.
  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 23 W 274/06

    Terminsgebühr bei Verhandlungen über einen sogenannten Mehrvergleich; Auslegung …

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2009 - 17 W 268/09
    Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist desweiteren eine Terminsgebühr nach einem Streitwert von 14.000,00 EUR zwar entstanden, weil in der Regel davon auszugehen ist, dass die mitverglichenen, nicht rechtshängigen Ansprüche Gegenstand des Termins waren (OLG Hamm AGS 2007, 399).
  • OLG Koblenz, 29.12.2006 - 14 W 802/06

    Berechnung der Anwaltsgebühren bei Abschluss eines nicht rechtshängige Ansprüche …

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2009 - 17 W 268/09
    Anders kann die von den Parteien insoweit gewählte Regelung bei einer objektivierten, am Empfängerhorizont einer durchschnittlichen Prozesspartei durchgeführten Auslegung nicht verstanden werden, §§ 133, 157 BGB analog (ebenso: OLG München AGS 2006, 725 = Rpfleger 2006, 572 = FamRZ 2006, 1695 = JB 2006, 598; OLG Koblenz AGS 2007, 367 = JB 2007, 138 = OLGR 2007, 431).
  • OLG München, 17.05.2006 - 11 WF 1030/06

    Anwaltsgebühren bei gesonderter Regelung der Kosten des Rechtsstreits in einem …

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2009 - 17 W 268/09
    Anders kann die von den Parteien insoweit gewählte Regelung bei einer objektivierten, am Empfängerhorizont einer durchschnittlichen Prozesspartei durchgeführten Auslegung nicht verstanden werden, §§ 133, 157 BGB analog (ebenso: OLG München AGS 2006, 725 = Rpfleger 2006, 572 = FamRZ 2006, 1695 = JB 2006, 598; OLG Koblenz AGS 2007, 367 = JB 2007, 138 = OLGR 2007, 431).
  • BGH, 14.06.2017 - I ZB 1/17

    Kostenfestsetzung: Auslegung einer Kostenregelung zu einem umfassenden, nicht …

    Rn. 6 1. Wie das Beschwerdegericht zu Recht angenommen hat, ist zwar durch die Erörterung nicht rechtshängiger Ansprüche mit dem Ziel einer Einigung die Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG aus einem Streitwert von 107.100 EUR entstanden (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 640; OLG Koblenz, JurBüro 2007, 138; OLG Köln, JurBüro 2010, 208; LG Regensburg, JurBüro 2005, 647).

    Rn. 10 b) Nach anderer Ansicht gehören die nur durch die Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in einen Vergleich entstehenden Teile der Verfahrens- und Terminsgebühr nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien regelmäßig zu den Kosten des Vergleichs (OLG München, JurBüro 2006, 598, 599; OLG Koblenz, JurBüro 2007, 138; OLG Köln, JurBüro 2010, 208, 209).

  • OLG Stuttgart, 11.07.2017 - 8 W 222/17

    Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten: Erstreckung einer in einem …

    Rn. 9 Das Beschwerdegericht schließt sich der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart/8. Zivilsenat, Beschluss vom 21.01.2013 - 8 W 21/13, Beschluss vom 21.10.2015 - 8 W 377/15, jeweils nicht veröff.; OLG Köln MDR 2010, 114; OLG Koblenz JurBüro 2007, 138; OLGR Celle 2009, 116; OLG München FamRZ 2006, 1695) an, wonach eine Vereinbarung, mit der die Kosten eines Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, regelmäßig dahin auszulegen ist, dass die etwaigen durch die Verhandlungen über die nicht rechtshängigen Ansprüche (aus dem Mehrwert des Vergleichs) verdienten anwaltlichen Gebühren bzw. Gebührenerhöhungen im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen sind.
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.10.2009 - 34 Wx 93/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21194
OLG München, 13.10.2009 - 34 Wx 93/09 (https://dejure.org/2009,21194)
OLG München, Entscheidung vom 13.10.2009 - 34 Wx 93/09 (https://dejure.org/2009,21194)
OLG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 34 Wx 93/09 (https://dejure.org/2009,21194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kopien als Schriftsatzanlage zur Ersetzung eigenen Sachvortrags in einem Schuldenbereinigungsverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 7000 Nr. 1 b
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Ablichtungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Ablichtungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 114
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG München, 13.10.2009 - 34 Wx 93/09
    Er ist mit der allgemeinen Geschäftsgebühr gemäß Nrn. 2503 ff. VV RVG abgegolten, die den Mehraufwand, den eine erhöhte Anzahl an Gläubigern bedeutet, bereits durch eine Staffelung berücksichtigt, und löst keinen weiteren Ersatzanspruch aus (BVerfG NJW 1996, 382).
  • AG Ludwigshafen, 15.07.2016 - 2 UR II 1783/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kopien als Schriftsatzanlage zur …

    Werden daher zum Zwecke der sachgerechten Erfüllung des Mandats Kopien für Zustellungen oder Mitteilungen an Gegner oder Beteiligte angefertigt, besteht jedenfalls im Regelfall überhaupt kein Auslagenersatzanspruch, wenn dies nicht aufgrund einer Rechtsvorschrift oder gerichtlichen/behördlichen Aufforderung erfolgt (vgl. OLG München Beschl. v. 13.10.2009 - 34 Wx 93/09, MDR 2010, 114, juris Rn. 14).

    Dahinstehen kann dabei, ob sich aus § 305 InsO ergibt, dass ein ernsthafter Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung die Übersendung solcher Ablichtungen erfordert, also ein Fall der Nr. 7000.1 b) vorliegt, oder aber der Rechtsanwalt gehalten wäre, statt einer Bezugnahme auf Anlagen entsprechend in einem Schriftsatz vorzutragen, was wiederum mit der Geschäftsgebühr abgegolten wäre (so OLG München MDR 2010, 114).

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