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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10650
OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11 (https://dejure.org/2011,10650)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.10.2011 - 1 U 113/11 (https://dejure.org/2011,10650)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 1 U 113/11 (https://dejure.org/2011,10650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 254, 434, 437, 444
    Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen der Undichtigkeit eines Bungalowflachdaches

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Mitverschulden des Grundstückskäufers wegen fehlender Inaugenscheinnahme nach unrichtiger Angabe des Verkäufers über Dachzustand

  • RA Kotz

    Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen der Undichtigkeit eines Bungalowflachdaches

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wassereintritt im Flachdach eines Bungalows: Arglistige Täuschung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wassereintritt im Flachdach eines Bungalows

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein "Vollkasko" beim Hausverkauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche eines Hauskäufers wegen des Wassereintritts im Flachdach des erworbenen Bungalows; Folgen eines arglistigen Verschweigens eines Sachmangels durch den Verkäufer für das Eingreifen eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses; Anforderungen an ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 392
  • BauR 2012, 692
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11
    Jedenfalls ist dem Kläger der ihm obliegende (vgl. BGH NJW 2001, 64, 65; 2003, 2380; BeckRS 2011, 23104) Nachweis dafür gelungen, dass die Beklagten den Sachmangel arglistig verschwiegen haben.

    Ein Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und es billigend in Kauf nimmt, dass sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1995, 1549, 1550; 2003, 2380;… Faust in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 438 Rn. 39).

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11
    b) Die Beklagten waren im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit dem Kläger zur - ungefragten - Offenbarung des wesentlichen Mangels des Hausgrundstücks verpflichtet (vgl. BGHZ 109, 327, 330; NJW-RR 1990, 847, 848; BeckRS 2011, 23104); dies haben sie schuldhaft unterlassen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).

    Jedenfalls ist dem Kläger der ihm obliegende (vgl. BGH NJW 2001, 64, 65; 2003, 2380; BeckRS 2011, 23104) Nachweis dafür gelungen, dass die Beklagten den Sachmangel arglistig verschwiegen haben.

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11
    Nach der Rechtsprechung handelt ein Verkäufer überdies bereits dann arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss des Kaufinteressenten hat, ohne tatsächliche Grundlagen ins Blaue hinein unrichtige Angaben macht (vgl. BGHZ 168, 64 ff. = NJW 2006, 2839 Tz. 13; OLG Frankfurt am Main AIZ 2007, 72; Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22. Oktober 2001 - 12 U 1663/99 - NJW-RR 2002, 72).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11
    b) Die Beklagten waren im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit dem Kläger zur - ungefragten - Offenbarung des wesentlichen Mangels des Hausgrundstücks verpflichtet (vgl. BGHZ 109, 327, 330; NJW-RR 1990, 847, 848; BeckRS 2011, 23104); dies haben sie schuldhaft unterlassen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11
    Jedenfalls ist dem Kläger der ihm obliegende (vgl. BGH NJW 2001, 64, 65; 2003, 2380; BeckRS 2011, 23104) Nachweis dafür gelungen, dass die Beklagten den Sachmangel arglistig verschwiegen haben.
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11
    Ein Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und es billigend in Kauf nimmt, dass sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1995, 1549, 1550; 2003, 2380;… Faust in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 438 Rn. 39).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Anspruch …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11
    b) Die Beklagten waren im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit dem Kläger zur - ungefragten - Offenbarung des wesentlichen Mangels des Hausgrundstücks verpflichtet (vgl. BGHZ 109, 327, 330; NJW-RR 1990, 847, 848; BeckRS 2011, 23104); dies haben sie schuldhaft unterlassen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • OLG Koblenz, 22.10.2001 - 12 U 1663/99

    Zusicherung der km-Angabe mit dem Begriff "Gesamtlaufleistung"

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11
    Nach der Rechtsprechung handelt ein Verkäufer überdies bereits dann arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss des Kaufinteressenten hat, ohne tatsächliche Grundlagen ins Blaue hinein unrichtige Angaben macht (vgl. BGHZ 168, 64 ff. = NJW 2006, 2839 Tz. 13; OLG Frankfurt am Main AIZ 2007, 72; Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22. Oktober 2001 - 12 U 1663/99 - NJW-RR 2002, 72).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 5/01

    Haftung eines Anlageberatungsunternehmens für die Verletzung vorvertraglicher …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11
    Die nach den hier vorliegenden besonderen Umständen des Einzelfalls festzuhaltende leichtfertige Außerachtlassung der eigenüblichen Sorgfalt kann gegenüber der - allerdings schwerwiegenden - Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten nicht gänzlich zurücktreten (vgl. OLG Köln VersR 2004, 111 Tz. 74 ff.;… Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage 2011, § 254 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2020 - 23 U 28/20

    Erhöhte Feuchtigkeit der erdberührenden Kellerwände eines Hauses als Sachmangel

    Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält, wobei es genügt, dass er die den Mangel begründenden Umstände kennt oder für möglich hält und sie nicht offenbart, obwohl er weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (OLG Koblenz, Urteil vom 19.10.2011 - 1 U 113/11, BeckRS 2012, 4661, beck-online).
  • OLG Koblenz, 20.06.2013 - 1 U 1171/12

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von …

    Es ist weder festgestellt noch irgend sonst belegt, dass der Beklagte zu 2. insofern eine in tatsächlicher Hinsicht grundlose Vermutung angestellt hat, mit deren Unrichtigkeit er gerechnet hat oder dies auch nur für möglich hielt (vgl. dazu BGH NJW-RR 2012, 1078 Tz. 28 f.; Senat MDR 2012, 392).
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