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Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 07.12.2011 | OLG Frankfurt, 29.02.2012

Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24236
BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10 (https://dejure.org/2011,24236)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - I ZR 191/10 (https://dejure.org/2011,24236)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - I ZR 191/10 (https://dejure.org/2011,24236)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Freie Wähler

    BGB § 12; PartG § 4 Abs. 1 und 2

  • markenmagazin:recht

    Freie Wähler - Namensschutz für Wählervereinigung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Bezeichnung der Wählervereinigung "Freie Wähler Nordverband” verletzt die Namensrechte des Vereins "Freie Wähler Deutschland”

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Freie Wähler

  • rechtsinformationen.bund.de

    Namensschutz politischer Parteien: Geltung des strengen Prioritätsprinzips für die Namen von Wählervereinigungen; Verkehrsbedeutung nachgestellter geographischer Angaben bei im Übrigen gleicher Bezeichnung - Freie Wähler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Freie Wähler

    § 12 BGB, § 4 Abs 1 PartG, § 4 Abs 2 PartG
    Namensschutz politischer Parteien: Geltung des strengen Prioritätsprinzips für die Namen von Wählervereinigungen; Verkehrsbedeutung nachgestellter geographischer Angaben bei im Übrigen gleicher Bezeichnung - Freie Wähler

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltung des strengen Prioritätsprinzips gemäß § 4 Abs. 1 PartG für die Namen von Wählervereinigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PartG § 4 Abs. 1; PartG § 4 Abs. 2; BGB § 12
    Geltung des strengen Prioritätsprinzips gemäß § 4 Abs. 1 PartG für die Namen von Wählervereinigungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freie Wähler

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Prioritätsprinzip nach PartG für Wählervereinigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Namensrechtsverletzung und Unterscheidungskraft von Bezeichnungen politischer Parteien und Wählervereinigungen - Freie Wähler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freie Wähler

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein gesteigerter Namensschutz für Wählervereinigungen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Freie Wähler

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Freie Wähler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 727
  • GRUR 2012, 11
  • GRUR 2012, 539
  • WM 2012, 2012
  • MMR 2012, 459
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
    Bei Verbandsnamen ist der Verkehr daran gewöhnt, dass sie aus einem Sachbegriff gebildet sind und sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen (BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Rn. 33 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III;… Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 36/08, GRUR 2010, 1020 Rn. 17 = WRP 2010, 1397 - Verbraucherzentrale).

    Dementsprechend steht ein bloß beschreibender Anklang der Annahme einer originären Unterscheidungskraft eines Verbandsnamens nicht entgegen; vielmehr reicht es für die Unterscheidungskraft aus, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist (BGH, GRUR 2008, 1108 Rn. 32 - Haus & Grund III;… GRUR 2010, 1020 Rn. 17 - Verbraucherzentrale).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn aus der Verbindung von für sich genommen beschreibenden Wörtern - wie hier "Freie" und "Wähler" - zu einem einheitlichen Begriff ein einprägsamer Gesamtbegriff entsteht, der das Tätigkeitsgebiet der Vereinigung schlagwortartig umreißt, ohne es konkret zu beschreiben (BGH, GRUR 2008, 1108 Rn. 34 - Haus & Grund III, mwN).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 36/08

    Verbraucherzentrale

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
    Bei Verbandsnamen ist der Verkehr daran gewöhnt, dass sie aus einem Sachbegriff gebildet sind und sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen (BGH…, Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Rn. 33 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III; Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 36/08, GRUR 2010, 1020 Rn. 17 = WRP 2010, 1397 - Verbraucherzentrale).

    Dementsprechend steht ein bloß beschreibender Anklang der Annahme einer originären Unterscheidungskraft eines Verbandsnamens nicht entgegen; vielmehr reicht es für die Unterscheidungskraft aus, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist (…BGH, GRUR 2008, 1108 Rn. 32 - Haus & Grund III; GRUR 2010, 1020 Rn. 17 - Verbraucherzentrale).

  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 581/80

    Namensschutz politischer Parteien

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
    Rn. 9 1. Das Berufungsgericht ist allerdings mit Recht davon ausgegangen, dass das strenge Prioritätsprinzip gemäß § 4 Abs. 1 PartG, das den uneingeschränkten Vorrang der Namensrechte einer älteren politischen Partei unabhängig davon normiert, ob ihr Name von Natur aus eine individualisierende Eigenart aufweist oder als Bezeichnung für diese Partei Verkehrsgeltung erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1981 - IVb ZR 581/80, BGHZ 79, 265, 270), für den Kläger als Wählervereinigung nicht gilt.

    Die Regelung des § 4 PartG dient nicht nur dem öffentlichen Interesse daran, dass den Wählern durch die deutliche Unterscheidbarkeit der Parteinamen die politische Orientierung erleichtert wird, sondern auch dem Interesse der Parteien am Schutz ihres Namens (BGHZ 79, 265, 269 f.).

  • OLG Schleswig, 22.10.2010 - 17 U 14/10

    Namensrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Freie Wähler"

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Schleswig, GRUR-RR 2011, 226).
  • LG Kiel, 05.03.2010 - 5 O 174/09

    Bei den Namen "D Deutschland" und "D Nordverband" ist keine Namensgleichheit …

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
    Rn. 4 Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Kiel, Urteil vom 5. März 2010 - 5 O 174/09, juris).
  • OLG Köln, 17.11.2017 - 1 W 17/17

    Ordnungsgeld für Gründung der Partei "CDSU" in Bayern

    Dies dient nicht nur dem Interesse der Parteien am Schutz ihres Namens, sondern berücksichtigt auch das öffentliche Interesse daran, dass den Wählern durch die deutliche Unterscheidbarkeit der Parteinamen die politische Orientierung erleichtert wird (BGH…, Urteil vom 28. Januar 1981, aaO Rn. 21; vom 28. September 2011 - I ZR 191/10, GRUR 2012, 539, zitiert juris Rn. 9 - Freie Wähler).
  • LG Bielefeld, 04.11.2013 - 6 O 80/13

    Anspruch der Freien Wähler auf Unterlassung der Führung der Bezeichnung "Freie …

    Rn. 20 3. Die Kläger haben gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Unterlassung der Führung der Bezeichnung "Freie Wähler" gemäß § 4 Abs. 1 PartG, da der Bundesverband der Freien Wähler Deutschland e.V. (im Folgenden: Bundesverband) als Wählervereinigung keinen Schutz nach dem PartG genießt (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 28.09.2011, Az. I ZR 191/10).

    Das Namensrecht hieran steht dem Bundesverband zu (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 28.09.2011, Az. I ZR 191/10).

    Die Verbindung der beiden für sich genommenen beschreibenden Wörter "Freie" und "Wähler" bildet dabei einen einheitlichen Gesamtbegriff, der das Tätigkeitsgebiet der Vereinigung schlagwortartig umreißt, ohne es konkret zu beschreiben (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 28.09.2011, Az. I ZR 191/10 mwN).

  • OLG Hamm, 23.10.2013 - 14 U 17/13

    In Marl darf es DIE GRÜNEN zweimal geben

    Ansprüche aus § 4 Abs. 3 PartG bestehen schon deshalb nicht, weil die Beklagte, wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, als kommunale Wählergemeinschaft keine Partei i.S.d. ParteiG ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 191/10 -, juris Tz. 9 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12

    Namensschutz politischer Parteien: Verwendung des Wortes "grün" im Namen einer …

    Rn. 20 Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2011 (MDR 2012, 727) ergibt sich lediglich, dass für den umgekehrten Fall, das heißt, den Namensschutz einer Wählervereinigung, eine auch analoge Anwendung nicht in Betracht kommt und Wählervereinigungen daher lediglich den Namensschutz des § 12 BGB beanspruchen können.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,517
OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11 (https://dejure.org/2011,517)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2011 - 13 U 130/11 (https://dejure.org/2011,517)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 13 U 130/11 (https://dejure.org/2011,517)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Generalprävention bei der Streitwertfestsetzung - Der Festsetzung des Streitwerts für ein Unterlassungsbegehren (hier: urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch) kommt keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei der Berücksichtigung des urheberrechtlichen Streitwerts (§ 97 UrhG) ist der Aspekt der allgemeinen Abschreckung irrelevant

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 ZPO; § 97 Abs. 1 UrhG
    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97 Abs. 1 UrhG

  • JurPC

    Streitwert eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • aufrecht.de

    Generalprävention kein Maßstab für Streitwertfestsetzung

  • info-it-recht.de

    Bei Streitwertfestsetzung ist Generalprävention kein Maßstab

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3; UrhG § 97 Abs. 1
    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs nach § 97 Abs. 1 UrhG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Präventionsgedanke bei Bemessung des Streitwerts bei Unterlassungsbegehren unerheblich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine generalpräventiven Gedanken bei Streitwertbemessung in Urheberrechtsfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97 Abs. 1 UrhG

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 18 O 97/11
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 727
  • MDR 2012, 77
  • GRUR-RR 2012, 270
  • MIR 2011, Dok. 100
  • K&R 2012, 61
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (11)

  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der …

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Weiterhin ist das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers zu berücksichtigen, etwa aufgrund möglicher Umsatzeinbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1997 - 2 W 37/97, zitiert nach juris, Tz. 4), bzw. des drohenden Lizenzschadens (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 2 W 92/11, zitiert nach juris, Tz. 4).

    Über die Streitwertfestsetzung wird nicht das Verhalten des Verfügungsbeklagten sanktioniert (vgl. OLG Bremen…, Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O., Tz. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9), weil der Streitwert neben der Festlegung der Zuständigkeit des Gerichts nur für die sich für das Verfahren errechnenden Kosten maßgeblich ist und sich allein am Interesse des Gläubigers an der Unterlassung der Wiederholung des konkreten widerrechtlichen Eingriffs in sein Urheberrecht orientiert.

    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver Erwägungen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992 - 13 W 81/92, CR 1993, 209 (211); Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 6 W 12/09, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 6 W 161/04, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9).

  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen …

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver Erwägungen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992 - 13 W 81/92, CR 1993, 209 (211); Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 6 W 12/09, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 6 W 161/04, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9).

    Es ist Sache des Gesetzgebers und dem Zivilverfahren sachfremd, die Lücken des Schutzes von geistigem Eigentum aufzufüllen oder zu belassen und die negativen Folgen einer Verletzungshandlung für den Verletzer zu definieren (Senat…, Beschluss vom 12. Oktober 1992, a.a.O.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. Dezember 1994, a.a.O., Tz. 9; Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009, a.a.O., Tz. 7).

  • OLG Frankfurt, 06.12.1994 - 11 W 42/94

    Streitwert im Eilverfahren für Unterlassungsanspruch wegen Herstellung von …

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Es ist nicht Aufgabe der Streitwertfestsetzung bei der Geltendmachung von Unterlassungsbegehren, den Beklagten im Rahmen eines nur gegen ihn geführten Rechtsstreits wegen einer Urheberrechtsverletzung mit einem hohen Streitwert zu belasten, um potentielle weitere Nachahmer abzuschrecken (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 11 W 42/94, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Es ist Sache des Gesetzgebers und dem Zivilverfahren sachfremd, die Lücken des Schutzes von geistigem Eigentum aufzufüllen oder zu belassen und die negativen Folgen einer Verletzungshandlung für den Verletzer zu definieren (Senat…, Beschluss vom 12. Oktober 1992, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 1994, a.a.O., Tz. 9; Schleswig Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 9. Juli 2009, a.a.O., Tz. 7).

  • OLG Celle, 12.10.1992 - 13 W 81/92

    Streitwertfestsetzung bei Raub- kopien

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver Erwägungen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992 - 13 W 81/92, CR 1993, 209 (211); Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 6 W 12/09, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 6 W 161/04, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9).

    Es ist Sache des Gesetzgebers und dem Zivilverfahren sachfremd, die Lücken des Schutzes von geistigem Eigentum aufzufüllen oder zu belassen und die negativen Folgen einer Verletzungshandlung für den Verletzer zu definieren (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992, a.a.O.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. Dezember 1994, a.a.O., Tz. 9; Schleswig Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 9. Juli 2009, a.a.O., Tz. 7).

  • OLG Bremen, 30.06.1997 - 2 W 37/97
    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Weiterhin ist das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers zu berücksichtigen, etwa aufgrund möglicher Umsatzeinbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1997 - 2 W 37/97, zitiert nach juris, Tz. 4), bzw. des drohenden Lizenzschadens (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 2 W 92/11, zitiert nach juris, Tz. 4).

    Über die Streitwertfestsetzung wird nicht das Verhalten des Verfügungsbeklagten sanktioniert (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O., Tz. 3; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9), weil der Streitwert neben der Festlegung der Zuständigkeit des Gerichts nur für die sich für das Verfahren errechnenden Kosten maßgeblich ist und sich allein am Interesse des Gläubigers an der Unterlassung der Wiederholung des konkreten widerrechtlichen Eingriffs in sein Urheberrecht orientiert.

  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04

    Abschreckender Streitwert

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Rn. 6 Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5;… auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2004 - 6 W 161/04

    Streitwertbemessung in Fällen des Handels mit Markenplagiaten: Generalpräventive …

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver Erwägungen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992 - 13 W 81/92, CR 1993, 209 (211); Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 6 W 12/09, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 6 W 161/04, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9).
  • OLG Hamburg, 14.11.2006 - 5 W 173/06

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Musiktauschbörse im Internet: …

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Rn. 6 Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5;… auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • KG, 19.12.2003 - 5 W 367/03

    Einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Urheberrechtsverletzung: …

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Rn. 6 Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5;… auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • OLG Jena, 16.12.2009 - 2 W 504/09

    Keine Streitwertreduzierung bei Vorliegen einer sog. Drittunterwerfung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Rn. 6 Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5;… auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • OLG Koblenz, 09.06.1998 - 4 W 337/98
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, dass das Interesse des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Rechtsverletzungen im Einzelfall vorrangig dem Interesse entsprechen kann, die eigene Lizenzierung vergleichbarer Nutzungen sicherzustellen, während andere Faktoren wie die Beeinträchtigung anderweitiger Auswertungsmöglichkeiten, die Gefahr der Nachahmung des Rechtsverstoßes, Intensität und Dauer der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad auf Verletzerseite in den Hintergrund treten (vgl. auch OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270 und OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012 - 22 W 55/12, juris zur öffentlichen Wiedergabe von Sportsendungen sowie OLG Schleswig, ZUM-RD 2015, 473 und LG Flensburg, ZUM 2016, 299 zum Angebot eines Vervielfältigungsstücks eines nicht autorisierten Konzertmitschnitts;… vgl. ferner Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 15 Stichwort "Urheberrechtsverletzung";… Heinrich in Musielak/Voit aaO § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung").

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229;… Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a;… aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, dass das Interesse des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Rechtsverletzungen im Einzelfall vorrangig dem Interesse entsprechen kann, die eigene Lizenzierung vergleichbarer Nutzungen sicherzustellen, während andere Faktoren wie die Beeinträchtigung anderweitiger Auswertungsmöglichkeiten, die Gefahr der Nachahmung des Rechtsverstoßes, Intensität und Dauer der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad auf Verletzerseite in den Hintergrund treten (vgl. auch OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270 und OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012 - 22 W 55/12, juris zur öffentlichen Wiedergabe von Sportsendungen sowie OLG Schleswig, ZUM-RD 2015, 473 und LG Flensburg, ZUM 2016, 299 zum Angebot eines Vervielfältigungsstücks eines nicht autorisierten Konzertmitschnitts;… vgl. ferner Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 15 Stichwort "Urheberrechtsverletzung";… Heinrich in Musielak/Voit aaO § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung").

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229;… Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a;… aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, dass das Interesse des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Rechtsverletzungen im Einzelfall vorrangig dem Interesse entsprechen kann, die eigene Lizenzierung vergleichbarer Nutzungen sicherzustellen, während andere Faktoren wie die Beeinträchtigung anderweitiger Auswertungsmöglichkeiten, die Gefahr der Nachahmung des Rechtsverstoßes, Intensität und Dauer der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad auf Verletzerseite in den Hintergrund treten (vgl. auch OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270 und OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012 - 22 W 55/12, juris zur öffentlichen Wiedergabe von Sportsendungen sowie OLG Schleswig, ZUM-RD 2015, 473 und LG Flensburg, ZUM 2016, 299 zum Angebot eines Vervielfältigungsstücks eines nicht autorisierten Konzertmitschnitts;… vgl. ferner Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 15 Stichwort "Urheberrechtsverletzung";… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung").

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229;… Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a;… aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines …

    Diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, dass das Interesse des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Rechtsverletzungen im Einzelfall vorrangig dem Interesse entsprechen kann, die eigene Lizenzierung vergleichbarer Nutzungen sicherzustellen, während andere Faktoren wie die Beeinträchtigung anderweitiger Auswertungsmöglichkeiten, die Gefahr der Nachahmung des Rechtsverstoßes, Intensität und Dauer der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad auf Verletzerseite in den Hintergrund treten (vgl. auch OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270 und OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012 - 22 W 55/12, juris zur öffentlichen Wiedergabe von Sportsendungen sowie OLG Schleswig, ZUM-RD 2015, 473 und LG Flensburg, ZUM 2016, 299 zum Angebot eines Vervielfältigungsstücks eines nicht autorisierten Konzertmitschnitts;… vgl. ferner Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 15 Stichwort "Urheberrechtsverletzung";… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung").

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229;… Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a;… aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • OLG Celle, 13.05.2016 - 13 W 36/16

    Streitwert einer auf Urheberrecht gestützten Unterlassungsklage

    Rn. 6 a) Bei der Festsetzung des Streitwertes ist die Schwere des erfolgten Angriffs in das Urheberrecht einzubeziehen, dessen wirtschaftlicher Wert in der Höhe einer möglichen Lizenzgebühr Ausdruck findet; mithin kann die Bemessung nach dem drohenden Lizenzschaden erfolgen (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 13 U 130/11, juris Rn. 3; OLG Rostock…, Beschluss vom 14. November 2006 - 2 W 25/06, juris Rn. 9).

    Eine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer hat bei der Bemessung des Streitwertes außer Betracht zu bleiben (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 13 U 130/11, juris Rn. 5; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 22. August 2013 - 6 W 31/13, juris Rn. 33).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer …

    Diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, dass das Interesse des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Rechtsverletzungen im Einzelfall vorrangig dem Interesse entsprechen kann, die eigene Lizenzierung vergleichbarer Nutzungen sicherzustellen, während andere Faktoren wie die Beeinträchtigung anderweitiger Auswertungsmöglichkeiten, die Gefahr der Nachahmung des Rechtsverstoßes, Intensität und Dauer der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad auf Verletzerseite in den Hintergrund treten (vgl. auch OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270 und OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012 - 22 W 55/12, juris zur öffentlichen Wiedergabe von Sportsendungen sowie OLG Schleswig, ZUM-RD 2015, 473 und LG Flensburg, ZUM 2016, 299 zum Angebot eines Vervielfältigungsstücks eines nicht autorisierten Konzertmitschnitts;… vgl. ferner Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 15 Stichwort "Urheberrechtsverletzung";… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung").

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229;… Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a;… aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie Foto Ebay

    Die Annahme eines hohen Streitwertes zum Zwecke der Generalprävention, also im Hinblick auf eine möglicherweise abschreckende Wirkung gegenüber Dritten, ist dem Zivilrecht wesensfremd und daher unzulässig (OLG Celle BeckRS 2011, 28345).
  • AG Düsseldorf, 20.05.2014 - 57 C 16445/13

    Filesharing - Schadensersatz für einen Pornofilm

    Die Annahme eines hohen Streitwertes zum Zwecke der Generalprävention, also im Hinblick auf eine möglicherweise abschreckende Wirkung gegenüber Dritten, ist dem Zivilrecht wesensfremd und daher unzulässig (OLG Celle BeckRS 2011, 28345).
  • OLG Celle, 11.06.2014 - 13 W 40/14

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Verbreitung eines nicht autorisierten …

    Eine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer hat bei der Bemessung des Streitwertes außer Betracht zu bleiben (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 13 U 130/11, juris Rn. 5 m. w. N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 20 W 68/11, juris Rn. 3;… Zöller/Herget, a. a. O., § 3 Rn. 16 "Unterlassung - Urheberrechtsverletzung";… Musielak/Heinrich, a. a. O., § 3 Rn. 36 "Unterlassung").

    Für das Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ist ein Abschlag von 1/3 von dem Wert der Hauptsache vorzunehmen (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011, a. a. O., juris Rn. 4).

  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

    Rn. 28 Generalpräventive Erwägungen, die in urheberrechtlichen Streitigkeiten in Betracht gezogen werden, sind für die Wertbemessung der konkret vorliegenden Streitigkeit ohne Bedeutung, zumal die Gefahr einer Nachahmung mit der Gefahr eines erneuten Verstoßes korrespondiert und aus den dargelegten Gründen in dem vorliegenden Streitfall entsprechend gering einzustufen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 6. Oktober 2016, I ZR 97/15, MMR 2017, 618 Rn. 32;… Urt. v. 12. Mai 2016, I ZR 1/15, NJW 2017, 814 Rn. 34; OLG Celle, Beschluss vom 7. Dezember 2011, 13 U 130/11, MDR 2012, 727 [juris Rn. 5];… Elzer in Toussaint, Kostenrecht, ZPO § 3 Rn. 19 Stichwort "Generalpräventive Erwägungen").
  • AG Düsseldorf, 14.10.2014 - 57 C 4661/13

    Filesharing: Schadensersatz von 263,12 EUR bei Musikalbum

  • AG Düsseldorf, 13.01.2015 - 57 C 7592/14

    Filesharing Lizenzanalogie Verjährung bereicherungsrechtlicher Anspruch …

  • AG Düsseldorf, 03.06.2014 - 57 C 3122/13

    Überkompensation bei Filesharingklagen

  • AG Düsseldorf, 24.03.2015 - 57 C 9341/14

    Filesharing Schadenersatz Lizenzanalogie

  • AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie konkreter Schaden Filesharing "keine Internetrechte"

  • AG Düsseldorf, 10.03.2015 - 57 C 8861/14

    Schadenersatz Filesharing Internetrechte On Demand View

  • OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 11 W 39/13

    Internet: Haftung des Admin-C für unter der Domain begangene …

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31749
OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12 (https://dejure.org/2012,31749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.02.2012 - 6 W 25/12 (https://dejure.org/2012,31749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 6 W 25/12 (https://dejure.org/2012,31749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kosten für Patentanwalt bei Klage auf Kostenerstattung wegen markenrechtlicher Abmahnung sind immer erstattungsfähig

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 140 MarkenG
    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten bei Klage auf Erstattung von Kosten für eine markenrechtliche Abmahnung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 140
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts für eine Abmahnung wegen Markenverletzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts für eine Abmahnung wegen Markenverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Patentanwaltskosten für Markenrechtsstreit im Klageweg stets erstattungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erstattungsanspruch bei Mitwirkung eines Patentanwaltes in Rechtsstreit um Markenabmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 727
  • GRUR 2012, 760 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 307
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12
    Die Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einem solchen Verfahren sind daher nach § 140 III MarkenG stets erstattungsfähig; dies gilt ungeachtet der vom Bundesgerichtshof (GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II) entwickelten Grundsätze über die Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltkosten für die markenrechtliche Abmahnung selbst.

    Rn. 4 An dieser Beurteilung vermag auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.2.2011 (I ZR 181/09; GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II) nichts zu ändern.

  • OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10

    Erstattungsfähigkeit von Patentsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12
    Für den entsprechenden Nachweis reicht es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 14.2.2011 - 6 W 107/10 - sowie GRUR 2006, 422, 423) regelmäßig aus, dass - wie hier - die Mitwirkung des Patentanwalts zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf den Rechtsstreit bezogene Kostenrechnung vorgelegt wird.
  • OLG Frankfurt, 29.11.2018 - 6 W 91/18

    Erstattung der Reisekosten von Rechtsanwalt und Patentanwalt

    Hierfür ist regelmäßig die Vorlage der an den Mandanten gerichteten Rechnung erforderlich (Senat, Beschl. v. 23.5.2014 - 6 W 26/14, juris; Beschl. v. 29.2.2012 - 6 W 25/12, juris).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 100 Abs. 1 GG

    Ausreichend ist sogar schon, wenn die Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und später eine auf das Verfahren bezogene Rechnung vorgelegt wird (Senat, GRUR-RR 2012, 307), wie es hier geschehen ist.
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache

    Rn. 11 Um eine Patentstreitsache handelt es sich auch bei einer Klage auf Erstattung der Kosten für eine Abmahnung wegen Patentverletzung (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 307; GRUR-RR 2001, 199; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302 [jew. zu § 140 III MarkenG];… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. C Rn. 35;… Schulte/Rinken/Kühnen, PatG, 9. Aufl., § 143 Rn. 9 Ziff. 21;… BeckOK Patentrecht, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, Edition 5, § 143 Rn. 15;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rn. 11;… a.A. Busse/Kaess, PatG, 8. Aufl., § 143 Rn. 67).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2015 - 6 W 89/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten im …

    Für den entsprechenden Nachweis reicht es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats regelmäßig aus, dass - wie hier - die Mitwirkung des Patentanwalts zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf den Rechtsstreit bezogene Kostenrechnung vorgelegt wird (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 307 m.w.N.).
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der …

    Für jegliche Prüfung, ob die Mitwirkung eines Patentanwaltes notwendig gewesen ist, besteht kein Raum (Senat, Beschlüsse vom 18.10.2010 - 17 W 220/10 - und vom 14.08.2009 - 17 W 182/09 -, RPfl 2010, 112 f. = juris Rn 4 mwN; BGH, GRUR 2003, 639 f. = juris Rn 17; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 307 = juris Rn 4; OLG Hamburg, MDR 1998, 1311 ff. = juris Rn 5;… Musielak/Lackmann, 10. Aufl. 2013, § 91 ZPO Rn 58;… MüKo-ZPO/ Schulz, aaO Rn 155).
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