Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der Testamentsvollstreckerernennung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 59 Abs 1 FamFG, § 2198 BGB, § 2213 Abs 1 S 1 BGB
Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der Testamentsvollstreckerernennung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2198; FamFG § 59 Abs. 1
Beschwerderecht des Vermächtnisnehmers gegen gerichtliche Testamentsvollstreckerablehnung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gemäß § 59 Abs. 1 FamFG bei Erfüllungsverpflichtung des Testamentsvollstreckers bzgl. dieses Vermächtnisses
- duetrust.de
Befugnis der Vermächtnisnehmer zur Beschwerde bei Interesse am Verbleib des Testamentsvollstreckers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 2198
Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gemäß § 59 Abs. 1 FamFG bei Erfüllungsverpflichtung des Testamentsvollstreckers bzgl. dieses Vermächtnisses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Testamentsvollstrecker: Vermächtnisnehmer beschwerdeberechtigt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ablehnung des Testamentsvollstreckers und die Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Vermächtnisnehmer hat eigenes Beschwerderecht bei Abberufung eines Testamentsvollstreckers
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid, 13.07.2012 - 9 VI 184/06
- OLG Hamm, 30.11.2012 - 15 W 358/12
- BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 905
- MDR 2013, 795
- FamRZ 2013, 1035
- AnwBl 2013, 199
- Rpfleger 2013, 527
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 334/07
Anfechtung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch einen Miterben
Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, FamRZ 2004, 1024 unter II B; OLG München ZEV 2009, 342; OLG Hamm ZEV 2008, 334;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 6, 9;… Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 2).Rn. 21 Für die Beschwerdebefugnis nach § 59 Abs. 1 FamFG kommt es auf die Beteiligtenstellung nicht an (BT-Drucks. 16/6308 S. 204;… Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 1; so bereits OLG Hamm ZEV 2008, 334 für die Beschwerdebefugnis nach § 20 Abs. 1 FGG).
- BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61
Entlassung eines Testamentsvollstreckers
Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Ist es - wie hier - Aufgabe des Testamentsvollstreckers, im Wege der Abwicklungsvollstreckung das Vermächtnis zu erfüllen, so kann der Vermächtnisnehmer ihn neben dem Erben gemäß § 2213 Abs. 1 Satz 1 unmittelbar auf Erfüllung des Vermächtnisses in Anspruch nehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 1961 - V ZB 9/61, BGHZ 35, 296, 299).Zu den Beteiligten im Sinne dieser Vorschriften wurde bisher auch der Vermächtnisnehmer gerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1961 - V ZB 9/61, BGHZ 35, 296, 299;… MünchKomm/BGB-Zimmermann, 5. Aufl., § 2198 Rn. 12;… § 2200 Rn. 14;… Soergel/Damrau, BGB 13. Aufl. § 2198 Rn. 9;… Palandt/Weidlich, BGB 72. Aufl. § 2198 Rn. 4; ferner für den Fall der Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB OLG München ZEV 2011, 651).
- BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12
Notarielles Testament: Auswahl des Testamentsvollstreckers durch den Urkundsnotar
Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Hierbei wird das Beschwerdegericht zu beachten haben, dass nach neuerer Rechtsprechung des Senats die Regelung in einem notariellen Testament, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll (vgl. § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB), wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars gemäß § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam ist (Beschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 14/12, ZEV 2012, 657 Rn. 6 ff.).
- BGH, 25.02.2004 - XII ZB 208/00
Beschwerdeberechtigung bei Vorbehalt des schuldrechtlichen Ausgleichs eines …
Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, FamRZ 2004, 1024 unter II B; OLG München ZEV 2009, 342; OLG Hamm ZEV 2008, 334;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 6, 9;… Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 2). - OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers …
Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, FamRZ 2004, 1024 unter II B; OLG München ZEV 2009, 342; OLG Hamm ZEV 2008, 334;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 6, 9;… Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 2). - BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage …
Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Das Beschwerdegericht wird auf dieser Grundlage zu entscheiden haben, ob und inwieweit sich aus einer - gegebenenfalls ergänzenden - Auslegung des Testaments ergibt, dass der Erblasser bei Kenntnis der Unwirksamkeit der von ihm getroffenen Regelung einen anderen Dritten gemäß § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB oder das Nachlassgericht nach § 2200 Abs. 1 BGB ersucht hätte, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen (zur Auslegung in derartigen Fällen vgl. etwa BayObLG ZEV 1997, 338;… Staudinger/Reimann, BGB Neubearb. 2012, § 2200 Rn. 8;… Keidel/Zimmermann, FamFG 17. Aufl. § 345 Rn. 29;… MünchKomm/BGB-Zimmermann, 5. Aufl., § 2200 Rn. 4). - OLG München, 10.03.2011 - 31 Wx 73/11
Testamentsvollstreckung: Antragsbefugnis des vormaligen Testamentsvollstreckers …
Auszug aus BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Zu den Beteiligten im Sinne dieser Vorschriften wurde bisher auch der Vermächtnisnehmer gerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1961 - V ZB 9/61, BGHZ 35, 296, 299;… MünchKomm/BGB-Zimmermann, 5. Aufl., § 2198 Rn. 12;… § 2200 Rn. 14;… Soergel/Damrau, BGB 13. Aufl. § 2198 Rn. 9;… Palandt/Weidlich, BGB 72. Aufl. § 2198 Rn. 4; ferner für den Fall der Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB OLG München ZEV 2011, 651).
- BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18
Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption
Im Übrigen ist es unerheblich, ob der Beschwerdeberechtigte tatsächlich Beteiligter des erstinstanzlichen Verfahrens war oder aufgrund seiner Rechtsbetroffenheit hätte hinzugezogen werden müssen (BGH Beschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12 - FamRZ 2013, 1035 Rn. 21; BT-Drucks. 16/6308 S. 204). - BGH, 19.07.2023 - IV ZB 31/22
Beschwerdeantrag eines Pflichtteilsberechtigten auf Erstellung eines notariellen …
Nicht ausreichend sind lediglich wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige berechtigte Interessen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12, ZEV 2013, 440 Rn. 15 m.w.N.;… BGH, Beschlüsse vom 25. April 2018 - XII ZB 414/16, NJW-RR 2018, 967 Rn. 11 m.w.N.;… vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 695/14, NJW 2016, 250 Rn. 14;… Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO 8. Aufl. § 15 Rn. 99;… Sternal/Jokisch, FamFG 21. Aufl. § 59 Rn. 6, 9;… Kahl, Beschwerdeberechtigung und Beschwer in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 1981, S. 25 ff., 65 f.;… a.A. Hormuth, Beschwerdeberechtigung und materielle Beteiligung im fG-Verfahren, 1976, S. 47 ff., 115, 149 zu § 20 FGG a.F.).Rn. 18 (3) Die Rechtsstellung des Pflichtteilsberechtigten bei der Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses unterscheidet sich entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde wesentlich von derjenigen eines - gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschwerdebefugten - Vermächtnisnehmers, dessen Vermächtnis gerade durch den Testamentsvollstrecker erfüllt werden soll (dazu Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12, ZEV 2013, 440).
Der Vermächtnisnehmer ist durch die Ernennung oder Ablehnung der Bestellung eines Testamentsvollstreckers im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG in seinen Rechten beeinträchtigt oder zumindest gefährdet, weil er ihn neben dem Erben gemäß § 2213 Abs. 1 Satz 1 BGB unmittelbar auf Erfüllung des Vermächtnisses in Anspruch nehmen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 aaO Rn. 16).
Außerdem wird er durch das Zugriffsverbot des § 2214 BGB für Eigengläubiger des Erben in das der Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen geschützt, dieser Schutz entfällt jedoch ohne eine Testamentsvollstreckung (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 aaO Rn. 17).
- BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15
Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
Die angefochtene Entscheidung muss danach ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12, ZEV 2013, 440 Rn. 15; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, FamRZ 2004, 1024 unter II B; jeweils m.w.N.).
- BGH, 15.04.2015 - XII ZB 534/14
Vergütung des Betreuers eines durch Behindertentestament begünstigten …
Zwar kommt es hierfür nicht darauf an, ob und inwieweit der Beschwerdeführer verfahrensrechtlich als Beteiligter anzusehen ist (BGH Beschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12 - FamRZ 2013, 1035 Rn. 20 mwN). - OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht: …
Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152). - BGH, 08.10.2014 - XII ZB 406/13
Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft: …
Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH Beschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12 - FamRZ 2013, 1035 Rn. 15 mwN). - BGH, 15.07.2014 - II ZB 18/13
Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Aktionärs gegen die Zurückweisung …
Die angefochtene Entscheidung muss ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12, NJW-RR 2013, 905 Rn. 15; Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, NJW-RR 2004, 865, 866). - OLG Stuttgart, 14.05.2018 - 8 W 302/16
Nachlasssache: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der …
Rn. 20 Soweit sich die Beschwerde gegen den Ausspruch Ziffer 3 des angegriffenen Beschlusses (Testamentsvollstreckerzeugnis) richtet, sind neben der Beteiligten Ziff. 1 und 8 auch die Beteiligten Ziff. 9 und 10, die nach dem angefochtenen Testament Vermächtnisnehmer wären und auf deren Vermächtnisse sich die Aufgaben der Testamentsvollstrecker bezögen, beschwerdeberechtigt (vgl. BGH NJW-RR 2013, 905). - OLG Hamm, 11.03.2014 - 15 W 316/13
Zulässigkeit der Beschwerde eines Nachlassgläubigers gegen die Festsetzung der …
Nicht ausreichend sind demgegenüber lediglich wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige berechtigte Interessen (BGH FamRZ 2013, 1035;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 59, Rn. 2 jeweils m.w.N.).Im Gegensatz zu der Rechtsstellung eines Vermächtnisnehmers in Bezug auf eine Testamentsvollstreckung, zu deren Aufgaben speziell die Erfüllung des Vermächtnisses gehört (vgl. die Fallkonstellation der Entscheidung des BGH FamRZ 2013, 1035), gehört zu den Aufgaben des Nachlasspflegers nicht, die Interessen bestimmter Nachlassgläubiger zu wahren (siehe dazu die nachstehenden Ausführungen).
- OLG Bremen, 15.07.2014 - 5 W 13/14
Rechtsfolgen der Benennung des ein notarielles Testament beurkundenden Notars als …
Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 24.04.2013, IV ZB 42/12, m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 3 Wx 86/21
Verfahren zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers und zur Erteilung eines …
- OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 3 Wx 10/18
Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers auf Antrag eines …
- BGH, 15.07.2014 - II ZB 19/13
Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Aktionärs gegen die Zurückweisung …
- OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 20 W 63/14
Gerichtlicher Prüfungsumfang bei § 2c Abs. 2 Satz 2 KWG
- OLG München, 05.04.2016 - 31 Wx 395/15
Kein Anspruch auf Ernennung zum Testamentsvollstrecker
- OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
Zulässigkeit einer vorsorglichen Bestellung eines weiteren …
- OLG Frankfurt, 09.01.2025 - 6 UF 229/24
Keine Beschwerdeberechtigung des sorgeberechtigten Elternteils bei Ablehnung …
- OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
Auferlegung von Kosten auf Pflegeeltern im Kindeswohlgefährdungsverfahren
- OLG Hamm, 23.10.2023 - 10 W 96/23
Fehlende Beschwerdebefugnis der Nachlassgläubigerin gegen die Ablehnung der …
- LG Stuttgart, 29.09.2026 - 7 O 84/26
Persönliche Haftung des Testamentsvollstreckers bei Eigenverbrauch der für ein …
- AG Velbert, 12.04.2017 - 9 VI 428/12
Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht
- OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 3 Wx 151/13
Zulässigkeit der Beschwerde des Vermächtnisnehmers gegen die Anordnung oder …
- KG, 19.11.2013 - 6 W 171/13
Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses: Beschwerdebefugnis des …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 31.01.2013 - II-4 UF 233/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch eine Vereinbarung der Eltern möglich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater
Verfahrensgang
- AG Waldbröl, 14.11.2012 - 19 F 233/12
- OLG Köln, 31.01.2013 - II-4 UF 233/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 795
- FamRZ 2013, 1591
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12
Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des …
Auszug aus OLG Köln, 31.01.2013 - 4 UF 233/12
Dementsprechend vertritt das Kammergericht (Beschluss vom 5.4.2012 - 17 UF 50/12 - m. w. N.; zitiert nach juris; Leitsatz veröffentlicht in FamRZ 2013, 46) die Auffassung, dass der Abänderungsmaßstab des § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht eingreift, solange trotz einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung die kraft Gesetzes bestehenden Sorgeverhältnisse unverändert fortgelten.
- OLG Jena, 04.07.2018 - 1 UF 253/18
Vergleichsfähigkeit einer Angelegenheit der elterlichen Sorge
In die elterliche Sorge betreffenden Kindschaftssachen (§ 151 Nr. 1 FamFG), wozu auch das Verfahren nach § 1630 BGB gehört (…Schlemm in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 151, Rn. 3) reicht daher selbst eine familiengerichtlich gebilligte Elternvereinbarung nicht aus, um in den gesetzlichen Sorgestatus eingreifen zu können (OLG Köln, MDR 2013, 795;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Auflage, § 36, Rn. 18).In die elterliche Sorge betreffenden Kindschaftssachen (§ 151 Nr. 1 FamFG), wozu auch das Verfahren nach § 1630 BGB gehört (…Schlemm in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 151, Rn. 3) reicht daher selbst eine familiengerichtlich gebilligte Elternvereinbarung nicht aus, um in den gesetzlichen Sorgestatus eingreifen zu können (OLG Köln, MDR 2013, 795;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Auflage, § 36, Rn. 18).
- OLG Stuttgart, 04.03.2014 - 11 UF 42/14
Elterliche Sorge: Veränderung des Sorgerechts durch Vereinbarung der …
Die Vereinbarung der Eltern vom 17.12.2013, die unter anderem zum Inhalt hat, dass die Gesundheitssorge für die Kinder zukünftig allein durch die Kindesmutter ausgeübt, es im Übrigen bei der gemeinsamen elterlichen Sorge bleiben soll, führt nicht zu einer Beendigung des Verfahrens, da die Eltern über die elterliche Sorge oder Teile derselben nicht disponieren können und es daher insoweit einer gerichtlichen Entscheidung gem. § 1671 Abs. 2 BGB bedarf; die in Ziffer 3 des Beschlusses des Familiengerichts vom 17.12.2013 ausgesprochene Billigung der zwischen den Eltern getroffenen Vereinbarung reicht dafür nicht aus (…Palandt/Götz, 73. Aufl., § 1671 BGB, Rn 1; OLG Köln, FamRZ 2013, 1591). - LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 4681/15
Elterngeld - Anspruch auf 14 Monatsbeträge für ein Elternteil - nicht …
Eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Rechtssinne kann durch eine Vereinbarung der Eltern nicht erfolgen, da das Sorgerecht und Teile des Sorgerechts für Eltern nicht disponibel sind ( OLG Stuttgart 04.03.2014, 11 UF 42/14 , FamRZ 2014, 1653 ; Schleswig-Holsteinisches OLG 04.10.2013, 13 WF 119/13, NJW 2014, 477; OLG Köln, 31.01.2013, 4 UF 233/12 ua, FamRZ 2013, 1591; Palandt/Götz, 75 Aufl 2016, § 1671 Rn 1). - OLG Nürnberg, 13.01.2014 - 7 UF 1741/13
Umgangsregelung: Abänderung einer Vereinbarung über einen zeitweisen Verzicht der …
Dahinstehen kann auch, ob sich die Abänderung einer privaten Vereinbarung nach § 1696 BGB richtet (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 2055) oder ob insoweit die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohles zur Anwendung kommen (OLG Thüringen FamRZ 2008, 2055; OLG Köln MDR 2013, 795; Staudinger-Coester, BGB, Neubearbeitung 2014, § 1696 Rn 36); denn die Aufhebung der Vereinbarung vom 11. April 2013 ist in jedem Fall zu Recht erfolgt.
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