Rechtsprechung
| BGH, 23.07.2014 - XII ZB 489/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 1603
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes bei Verfügung über geringere Einkünfte als sein Ehegatte; Einsatz des Taschengeldes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1603 BGB
Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes bei Verfügung über geringere Einkünfte als sein Ehegatte; Einsatz des Taschengeldes - IWW
- Deutsches Notarinstitut
Familienselbstbehalt bei Unterhaltspflicht des Kindes
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 74 Abs. 5
Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Elternunterhalt - und das Einkommen des Schwiegersohns
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Leistungsfähigkeit beim Elternunterhalt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ermittlung der Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung der Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Keine mittelbare Unterhaltspflicht gegenüber den Schwiegereltern
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt bei geringen Einkünften des unterhaltspflichtigen Kindes
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt bei geringen Einkünften des unterhaltspflichtigen Kindes
- anwalt.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt bei geringen Einkünften des unterhaltspflichtigen Kindes
- anwalt.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt: Berechnung von Elternunterhaltsansprüchen konkretisiert
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zum Elternunterhalt ist das Einkommen über dem eigenen Anteil am Familienbedarf einzusetzen
Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 23.01.2013 - 1 F 409/12
- OLG München, 20.08.2013 - 30 UF 504/13
- BGH, 23.07.2014 - XII ZB 489/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2570
- MDR 2014, 1147
- NZS 2014, 874
- NJ 2015, 34
- FamRZ 2014, 1540
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.2014 - XII ZB 25/13
Leistungsfähigkeitsprüfung bei Geltendmachung eines Anspruchs auf …
Auszug aus BGH, 23.07.2014 - XII ZB 489/13
Verbleibt dem unterhaltspflichtigen Kind, das über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt und dessen Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln ist, von seinem Einkommen ein entsprechender Anteil des individuellen Familienbedarfs, bedarf es einer weiteren Absicherung in Höhe von 5 bis 7% des Familienselbstbehalts nicht mehr (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014, XII ZB 25/13, FamRZ 2014, 538).Nur bei einem unterhalb von 5 bis 7% des Familieneinkommens liegenden Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist auch ein ihm bis zu dieser Höhe zustehendes Taschengeld einzusetzen und demgemäß der insoweit bestehende Selbstbehalt zu beachten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014, XII ZB 25/13, FamRZ 2014, 538 und Senatsurteil vom 12. Dezember 2012, XII ZR 43/11, BGHZ 196, 21 = FamRZ 2013, 363).
Rn. 11 aa) Der Senat hat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden, dass die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln ist, wenn der Unterhaltspflichtige - wie hier - über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 - XII ZB 25/13 - FamRZ 2014, 538).
Dabei hat der Senat die Berechnungsmethode übernommen, die er bereits für den umgekehrten Fall, dass der Unterhaltspflichtige über höhere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt, angewandt hat (s. zur Berechnungsweise Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 - XII ZB 25/13 - FamRZ 2014, 538 Rn. 21 unter Hinweis auf Senatsurteil BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535).
Dieses Ergebnis findet seine Rechtfertigung indes in der zusätzlichen Absicherung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Familienunterhalt (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 - XII ZB 25/13 - FamRZ 2014, 538 Rn. 27 mit Anm. Seiler; aA Schürmann in jurisPR-FamR 14/2014 Anm. 6).
Rn. 13 cc) Gleichzeitig hat der Senat entschieden, dass das unterhaltspflichtige Kind, dem von seinem Einkommen ein entsprechender Anteil des individuellen Familienbedarfs verbleibt, einer weiteren Absicherung in Höhe von 5 bis 7 % des Familienselbstbehalts nicht mehr bedarf, weil damit auch die persönlichen Bedürfnisse abgedeckt sind (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 - XII ZB 25/13 - FamRZ 2014, 538 Rn. 29).
Nur bei einem unterhalb von 5 bis 7 % des Familieneinkommens liegenden Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist auch ein ihm bis zu dieser Höhe zustehendes Taschengeld einzusetzen und demgemäß der insoweit bestehende Selbstbehalt zu beachten (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 - XII ZB 25/13 - FamRZ 2014, 538 Rn. 29 unter Hinweis auf Senatsurteil BGHZ 196, 21 = FamRZ 2013, 363 und Dose FamRZ 2013, 993, 1000).
- BGH, 12.12.2012 - XII ZR 43/11
Geltendmachung von Elternunterhalt durch einen Sozialhilfeträger: Pflicht zum …
Auszug aus BGH, 23.07.2014 - XII ZB 489/13
Nur bei einem unterhalb von 5 bis 7% des Familieneinkommens liegenden Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist auch ein ihm bis zu dieser Höhe zustehendes Taschengeld einzusetzen und demgemäß der insoweit bestehende Selbstbehalt zu beachten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014, XII ZB 25/13, FamRZ 2014, 538 und Senatsurteil vom 12. Dezember 2012, XII ZR 43/11, BGHZ 196, 21 = FamRZ 2013, 363).Nur bei einem unterhalb von 5 bis 7 % des Familieneinkommens liegenden Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist auch ein ihm bis zu dieser Höhe zustehendes Taschengeld einzusetzen und demgemäß der insoweit bestehende Selbstbehalt zu beachten (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 - XII ZB 25/13 - FamRZ 2014, 538 Rn. 29 unter Hinweis auf Senatsurteil BGHZ 196, 21 = FamRZ 2013, 363 und Dose FamRZ 2013, 993, 1000).
- BGH, 28.07.2010 - XII ZR 140/07
Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners
Auszug aus BGH, 23.07.2014 - XII ZB 489/13
Dabei hat der Senat die Berechnungsmethode übernommen, die er bereits für den umgekehrten Fall, dass der Unterhaltspflichtige über höhere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt, angewandt hat (s. zur Berechnungsweise Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 - XII ZB 25/13 - FamRZ 2014, 538 Rn. 21 unter Hinweis auf Senatsurteil BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535).
- BVerwG, 19.05.2016 - 5 C 36.15
Pflegegeld; Kosten; Sachaufwand; Hilfe; Erziehung; Verwandtenpflege; Großeltern; …
Deshalb ist - wie beim Elternunterhalt (…vgl. dazu BGH, Urteile vom 28. Juli 2010 - XII ZR 140/07 - BGHZ 186, 350 Rn. 41 und vom 23. Juli 2014 - XII ZB 489/13 - NJW 2014, 2570 Rn. 11 f.) - die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Großelternteils nach § 1603 Abs. 1 BGB auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, bei dessen Berechnung die Einkommen beider Ehegatten einfließen. - OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 393/14
Grenzen des Auswahlermessens bei Gesamtschuldnerschaft von Bestattungspflichtigen
Damit sei auch gewährleistet, dass ein Ehegatte bei Inanspruchnahme auf Elternunterhalt keine weiteren Leistungen erbringen müsse, um den Lebensstandard der Familie aufrecht zu erhalten.(…BGH, Beschlüsse vom 5.2.2014 - XII ZB 25/13 -, juris Rdnr. 27, und vom 23.7.2014 - XII ZB 489/13 -, juris Rdnr. 12) Die Ermittlung des individuellen Familienbedarfs erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, indem von dem zusammengerechneten Einkommen der Ehegatten (Familieneinkommen) der Familienselbstbehalt (im Jahr 2010 2450 EUR) in Abzug gebracht und das verbleibende Einkommen in der Regel um eine mit 10 % zu bemessene Haushaltsersparnis vermindert wird.
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Rechtsprechung
| KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 16 Abs 1 S 3 aF VVG, § 19 Abs 1 S 1 VVG, § 19 Abs 5 S 1 VVG, § 126b BGB
Vertragsanpassung für eine Krankheitskostenversicherung: Hinweispflicht eines Versicherers auf Folgen einer Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers; Zugang der Belehrung bei Ausfüllen der Gesundheitsanfragen am Laptop eines Versicherungsvertreters - IWW
- rechtsportal.de
VVG § 19 Abs. 1; VVG § 19 Abs. 5
Anforderungen an die Form der Belehrung über die Rechtsfolgen einer unrichtigen Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.11.2013 - 23 O 337/12
- KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1147
- VersR 2014, 1357
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. …
Auszug aus KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13
Gesundheitsfragen sind bei mündlicher Befragung durch den Versicherungsvertreter und der Aufnahme der Antworten in dessen Laptop allenfalls dann in Textform gemäß § 19 Abs. 1 VVG gestellt, wenn die Fragen in einer Art und Weise mit dem Versicherungsnehmer durchgegangen worden sind, die einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und gegebenenfalls durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre gleichsteht, der Versicherungsvertreter dem Versicherungsnehmer die Fragen also zu "eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung" vorgelesen hat (…vgl. BGH zu § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG a.F.: Urteil vom 11. Juli 1990, IV ZR 156/89, Rz. 18 - 21, 24, VersR 1990, 1002;… Urteil vom 13. März 1991, IV ZR 218/90 Rz. 15 - 17, VersR 1991, 575; Urteil vom 24. November 2010, IV ZR 252/08 Rz. 25 f., VersR 2011, 338) und wenn dem Versicherungsnehmer die Fragen vor der Unterzeichnung des Antrags in dauerhaft lesbarer Form zur Verfügung gestellt worden sind.Eine schriftliche Frage im Sinne dieser Vorschrift wurde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann als gegeben angesehen, wenn der Agent die Fragen vorgelesen und die Antworten in das Formular eingetragen hatte; der Versicherer musste aber nachweisen, dass die Fragen in einer Art und Weise mit dem Versicherungsnehmer durchgegangen worden sind, die einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und gegebenenfalls durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre gleichsteht, der Agent dem Versicherungsnehmer die Fragen also zu "eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung" vorgelesen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 11.7.1990 - IVa ZR 156/89, Rz. 18-21, 24, VersR 1990, 1002;… Urteil vom 13.3.1991 - IV ZR 218/90 Rz. 15 -17, VersR 1991, 575; Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 Rz. 25 f., VersR 2011, 338).
- BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90
Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten
Auszug aus KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13
Gesundheitsfragen sind bei mündlicher Befragung durch den Versicherungsvertreter und der Aufnahme der Antworten in dessen Laptop allenfalls dann in Textform gemäß § 19 Abs. 1 VVG gestellt, wenn die Fragen in einer Art und Weise mit dem Versicherungsnehmer durchgegangen worden sind, die einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und gegebenenfalls durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre gleichsteht, der Versicherungsvertreter dem Versicherungsnehmer die Fragen also zu "eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung" vorgelesen hat (…vgl. BGH zu § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG a.F.: Urteil vom 11. Juli 1990, IV ZR 156/89, Rz. 18 - 21, 24, VersR 1990, 1002; Urteil vom 13. März 1991, IV ZR 218/90 Rz. 15 - 17, VersR 1991, 575;… Urteil vom 24. November 2010, IV ZR 252/08 Rz. 25 f., VersR 2011, 338) und wenn dem Versicherungsnehmer die Fragen vor der Unterzeichnung des Antrags in dauerhaft lesbarer Form zur Verfügung gestellt worden sind.Eine schriftliche Frage im Sinne dieser Vorschrift wurde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann als gegeben angesehen, wenn der Agent die Fragen vorgelesen und die Antworten in das Formular eingetragen hatte; der Versicherer musste aber nachweisen, dass die Fragen in einer Art und Weise mit dem Versicherungsnehmer durchgegangen worden sind, die einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und gegebenenfalls durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre gleichsteht, der Agent dem Versicherungsnehmer die Fragen also zu "eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung" vorgelesen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 11.7.1990 - IVa ZR 156/89, Rz. 18-21, 24, VersR 1990, 1002; Urteil vom 13.3.1991 - IV ZR 218/90 Rz. 15 -17, VersR 1991, 575;… Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 Rz. 25 f., VersR 2011, 338).
- BGH, 11.07.1990 - IV ZR 156/89
Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem Versicherungsantrag
Auszug aus KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13
Gesundheitsfragen sind bei mündlicher Befragung durch den Versicherungsvertreter und der Aufnahme der Antworten in dessen Laptop allenfalls dann in Textform gemäß § 19 Abs. 1 VVG gestellt, wenn die Fragen in einer Art und Weise mit dem Versicherungsnehmer durchgegangen worden sind, die einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und gegebenenfalls durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre gleichsteht, der Versicherungsvertreter dem Versicherungsnehmer die Fragen also zu "eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung" vorgelesen hat (vgl. BGH zu § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG a.F.: Urteil vom 11. Juli 1990, IV ZR 156/89, Rz. 18 - 21, 24, VersR 1990, 1002;… Urteil vom 13. März 1991, IV ZR 218/90 Rz. 15 - 17, VersR 1991, 575;… Urteil vom 24. November 2010, IV ZR 252/08 Rz. 25 f., VersR 2011, 338) und wenn dem Versicherungsnehmer die Fragen vor der Unterzeichnung des Antrags in dauerhaft lesbarer Form zur Verfügung gestellt worden sind.Eine schriftliche Frage im Sinne dieser Vorschrift wurde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann als gegeben angesehen, wenn der Agent die Fragen vorgelesen und die Antworten in das Formular eingetragen hatte; der Versicherer musste aber nachweisen, dass die Fragen in einer Art und Weise mit dem Versicherungsnehmer durchgegangen worden sind, die einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und gegebenenfalls durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre gleichsteht, der Agent dem Versicherungsnehmer die Fragen also zu "eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung" vorgelesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 11.7.1990 - IVa ZR 156/89, Rz. 18-21, 24, VersR 1990, 1002;… Urteil vom 13.3.1991 - IV ZR 218/90 Rz. 15 -17, VersR 1991, 575;… Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 Rz. 25 f., VersR 2011, 338).
- BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13
Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers
Auszug aus KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13
Rn. 3 Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. März 2014 - IV ZR 306/13 (VersR 2014, 565 - 567) die Frage, ob sich der arglistige Versicherungsnehmer im Rahmen des Rücktritts des Versicherers auf eine fehlende oder unzureichende Belehrung gemäß § 19 Abs. 5 VVG berufen kann, verneint hat, kann die Entscheidung zwar nicht mehr mit der vom Landgericht gegebenen Begründung aufrecht erhalten werden. - BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11
Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl: …
Auszug aus KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13
Die Belehrung wird ihrer Warnfunktion vielmehr gerade dann gerecht, wenn sie dem Versicherungsnehmer im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den an ihn gerichteten Fragen zur Kenntnis gebracht wird (BGH, Urteil vom 9.1.2013 IV ZR 197/11 Rz. 16 bis 20); sie muss allerdings drucktechnisch als auch hinsichtlich der Platzierung so ausgestaltet sein, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (…BGH a.a.O. Rz. 22 bis 25). - LG Berlin, 25.01.2013 - 23 O 238/11
Versicherungsantrag - Vorlesen von Fragen reicht nicht aus
Auszug aus KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13
Im Hinblick darauf ist es jedenfalls erforderlich, dass dem Versicherungsnehmer darüber hinaus die Fragen dauerhaft in lesbarer Form - als Papierdokument oder elektronisches Dokument - zur Verfügung gestellt werden (…so Looschelders a.a.O.), dass ihm zumindest das vom Agenten ausgefüllte Formular vor der Unterzeichnung zur Durchsicht vorgelegt wird (…so Schimikowski a.a.O. und Looschelders a.a.O. Rn. 21, letzterer allerdings nur für den - der Textform nicht entsprechenden - Fall, dass der Agent das Formular eigenständig ohne Rückfragen ausgefüllt hat) oder dass der Versicherungsnehmer die Fragen mitlesen kann, also verkörpert vor Augen hat (so LG Berlin, Urteil vom 25.1.2013 - 23 O 238/11, RuS 2014, 7 Rz. 49 ;… Marlow in Marlow/Spuhl, Das neue VVG kompakt, Rn. 159) .
- BGH, 27.04.2016 - IV ZR 372/15
Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob …
Rn. 18 aa) Der Wirksamkeit der Belehrung steht es nicht entgegen, dass bei der Darstellung der Rechtsfolgen der Vertragsanpassung nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass kein Versicherungsschutz für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall besteht, wenn durch Vertragsanpassung rückwirkend ein Risikoausschluss Vertragsbestandteil wird, der ein Risiko betrifft, das sich sodann in dem eingetretenen Versicherungsfall realisiert hat (KG VersR 2014, 1357 unter (1) b;… OLG München VersR 2016, 515 Rn. 7;… a.A. LG Dortmund NJW-RR 2013, 1371 Rn. 44;… r+s 2013, 322 Rn. 15-18;… Urteil vom 10. März 2011 - 2 O 105/10, juris Rn. 30). - OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
Pflicht des Versicherungsnehmers zur Mitteilung von Verdachtsdiagnosen im Rahmen …
Zudem muss dem Antragsteller das Antragsformular auch in Textform zur Verfügung gestellt werden, da nur so der Dokumentationsfunktion des § 126b BGB hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. KG, Beschl. v. 23.05.2014, 6 U 210/13, juris, Rn. 16, VersR 2014, 1357; Karczewski, r+s 2012, 521, 526; Looschelders, VersR 2011, 697, 698). - OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen
Werden jedoch die in Textform niedergelegten Fragen von einem Versicherungsvertreter ordnungsgemäß vorgelesen, wird der Versicherungsnehmer zuverlässig darüber informiert, welche Umstände aus Sicht des Versicherers gefahrerheblich sind, so dass ein solches Vorlesen der Textform genügt (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 21.12.2018 - 11 U 149/16 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 23.05.2014 -6 U 210/13 -, juris Rn. 16;… Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. A., § 19, Rn. 20).
- OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Verletzung der Anzeigepflicht trotz …
Damit sind alle Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung ungeachtet dessen erfüllt, ob auch der zusätzliche, vor der Rublik "Schlusserklärungen und Unterschriften" enthaltene Hinweis ausreichte (bejahend: KG Berlin, Beschluss vom 23.05.2014, 6 U 210/12, MDR 2014, 1147, [KG Berlin 23.05.2014 - 6 U 210/13] abgedruckt in juris). - OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16
Krankentagegeldversicherung - Verschweigen von gesundheitserheblichen Umständen
Werden die in Textform niedergelegten Fragen entsprechend den bisherigen Anforderungen an die Schriftlichkeit vorgelesen, wird der Versicherungsnehmer zuverlässig darüber informiert, welche Umstände aus der Sicht des Versicherers gefahrerheblich sind, er trägt damit nicht das Risiko der Fehleinschätzung, so dass das Ziel des Gesetzgebers erreicht ist und ein solches Vorlesen der Textform genügt (vergleiche hierzu und nachfolgend KG Berlin, VersR 2014, 1357 ff. m.w.N.). - OLG Hamm, 23.08.2021 - 20 U 123/21
Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Verletzung einer …
Zudem muss dem Versicherungsinteressenten das Antragsformular auch in Textform zur Verfügung gestellt werden, da nur so der Dokumentationsfunktion des § 126b BGB hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2015 - 20 U 26/15, r+s 2017, 68; KG, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13, VersR 2014, 1357; Karczewski, r+s 2012, 521, 526; Looschelders, VersR 2011, 697, 698;… HK-VVG/Schimikowski, 4. Aufl. § 19 Rn. 12)..Rn. 36 Hiernach ist das Textformerfordernis bereits dann gewahrt, wenn der Agent dem Versicherungsinteressenten die Gefahrfragen wörtlich vorliest und ihm - auch nach Beantwortung - die Fragen dauerhaft in lesbarer Form zur Verfügung stellt, sofern ihm das vom Agenten ausgefüllte Formular vor der Unterzeichnung jedenfalls noch einmal zur Durchsicht vorgelegt wird (vgl. KG, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13, VersR 2014, 1357; OLG Brandenburg…, Urteil vom 21. Dezember 2018 - 11 U 149/16, r+s 2020, 145 Rn. 13;… s. auch HK-VVG/Schimikowski, 4. Aufl. § 19 Rn. 12; Piontek, jurisPR-VersR 12/2020 Anm. 2 unter C I)..
- LG München I, 26.06.2015 - 25 O 17678/14
Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz, Versicherungsfall, Streitwert, GROB …
Diese Hinweise sind fett gedruckt und befinden sich unterhalb der blauen Balken mit den Überschriften "Angaben zum Gesundheitszustand" und "Schlusserklärungen und Unterschriften", wie aus dem von der Beklagten als Anlage ... eingereichten Blankoformular ergibt (KG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13 -, Rn. 5, juris).Damit sind alle Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung gegeben (KG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13 -, Rn. 6, juris):.
Bei der Erfüllung der Warnfunktion der Belehrung kommt es vielmehr entscheidend darauf an, dass dem Versicherungsnehmer im Grundsatz die negativen Folgen für seinen Versicherungsschutz im Falle von unwahren oder unvollständigen Angaben deutlich gemacht werden (KG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13 -, Rn. 7, juris).
- OLG München, 08.09.2015 - 25 U 2870/15
Formelle und inhaltliche Anforderungen an eine Belehrung nach § 19 Abs. 5 S. 1 …
Rn. 6 Mit dem vom Landgericht mehrfach zitierten Beschluss des KG Berlin, VersR 2014, 1357, der offenbar eine ähnliche Fallgestaltung betraf, steht diese Auffassung des Senats ersichtlich im Einklang (…vgl. dort Rn. 5 bei juris).Der Senat folgt hier ebenfalls der Auffassung des Landgerichts im angefochtenen Urteil (Ziffer V.4. der Entscheidungsgründe) sowie des KG Berlin, VersR 2014, 1357 (…Rn. 7 bei juris).
- OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
Der Hinweis des Versicherers gemäß § 19 Abs. 5 VVG muss, um eine spätere …
Entscheidend ist aber vor allem, dass die Notwendigkeit, solche Rückschlüsse zu ziehen mit dem Gebot einer klaren und verständlichen Belehrung nicht vereinbar ist (abweichend: KG Berlin, Hinweisbeschluss v. 23.5.2014, 6 U 210/13). - OLG Frankfurt, 06.06.2025 - 7 U 20/23
Rücktritt und Anfechtung bei Tele-Underwriting
Zudem spricht für eine strenge Prüfung der Voraussetzungen der Arglist bei mündlichen Pauschalfragen auch der Wille des Gesetzgebers, der mit der Reform des § 19 VVG gerade die Überbürdung eines für den Versicherungsnehmer unangemessenen Risikos bei der u.U. sehr schwierigen Beurteilung, ob ein Umstand gefahrerheblich ist, beseitigen wollte (…vgl. BR-Drs. 16/3945, S. 64;… OLG Brandenburg, Urt. v. 21.12.2018 - 11 U 149/16, juris Rn. 10; KG, Urt. v. 23.05.2014 - 6 U 210/13 , VersR 2014, 1357 (1358)). - OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 123/21
- OLG Jena, 10.11.2016 - 4 U 62/16
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an den Hinweis auf die Folgen …
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