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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3002
BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17 (https://dejure.org/2018,3002)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2018 - 2 BvR 549/17 (https://dejure.org/2018,3002)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 (https://dejure.org/2018,3002)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 522 Abs 2 ZPO, § 538 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der ...

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung der Berufung vor Ablauf der vom Gericht selbst gesetzten Frist; Annahme der Verfassungsbeschwerde

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG
    Gericht muss sich an selbst gesetzte Stellungnahmefrist halten

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung der Berufung vor Ablauf der vom Gericht selbst gesetzten Frist; Annahme der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zivilprozessuale Überraschungsentscheidung - und die trotzdem erfolglose Verfassungsbeschwerde

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 103 GG
    Gericht muss sich an selbst gesetzte Stellungnahmefrist halten

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Überraschungsurteil stellt nur dann einen rügefähigen Verstoß gegen rechtliches Gehör dar, wenn das Urteil auf dem unterbliebenen Gehör beruht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Selbsteinhaltung einer vom Gericht gesetzten Frist

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 103 GG
    Gericht muss sich an selbst gesetzte Stellungnahmefrist halten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 614
  • AnwBl 2018, 366
  • AnwBl Online 2018, 552
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Rn. 3 a) Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör steht in funktionalem Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates (vgl. BVerfGE 81, 123 ; BVerfGK 19, 377 ).

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ).

    Eng damit zusammen hängt das ebenfalls aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Verbot von "Überraschungsentscheidungen" (vgl. BVerfGK 19, 377 ).

    Von einer solchen ist insbesondere auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfGK 19, 377 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, juris, Rn. 51), oder das Gericht eine von ihm geschaffene Verfahrenslage, auf deren Bestand die Beteiligten vertrauen durften, übergeht.

    Rn. 7 (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Rn. 7 (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

    Aus diesem Grunde ist der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ; 91, 1 ; 112, 185 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Rn. 7 (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

    Dies hat es auch im Beschluss vom 6. Februar 2017 verkannt und auch dort den Schriftsatz vom 14. November 2016 nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gewürdigt, so dass der Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht etwa im Zuge des Anhörungsverfahrens geheilt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Rn. 7 (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

    Aus diesem Grunde ist der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ; 91, 1 ; 112, 185 ).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Rn. 7 (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

    Rn. 12 2. Ein Gehörsverstoß des Landgerichts wäre durch das Berufungsverfahren schließlich prozedural überholt (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Rn. 7 (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

    Dies hat es auch im Beschluss vom 6. Februar 2017 verkannt und auch dort den Schriftsatz vom 14. November 2016 nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gewürdigt, so dass der Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht etwa im Zuge des Anhörungsverfahrens geheilt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 -, juris, Rn. 11).

  • BFH, 19.12.2012 - XI B 84/12

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Rn. 6 In anderen Fällen verlangt das Recht auf rechtliches Gehör zur Vermeidung einer verbotenen Überraschungsentscheidung, dass die geschaffene Prozesslage zuvor wieder beseitigt wird, zumindest in Form einer gerichtlichen Erklärung, die unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass an der bisherigen Prozesslage nicht mehr festgehalten wird beziehungsweise sich diese erledigt hat (vgl. BVerwGE 17, 172 ; BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XI B 84/12 -, juris, Rn. 15 …und vom 2. August 2013 - XI B 97/12 -, juris, Rn. 4 m.w.N.;… Hömig, in: ders./Wolff, GG, 11. Aufl. 2016, Art. 103 Rn. 6;… vgl. etwa zur Hinweispflicht bei abweichender Beweiswürdigung im Berufungsverfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2015 - 1 BvR 2819/14 -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris, Rn. 11;… zur Hinweispflicht vor Eintritt in das vereinfachte Verfahren [§ 495a ZPO] BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; zur Hinweispflicht vor Klageabweisung nach Wechsel des Berichterstatters BFHE 223, 308).

    Eines solchen Hinweises bedarf es nur dann nicht, wenn das Gericht zu Recht davon ausgehen kann, dass seine Intention aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erkennbar ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XI B 84/12 -, juris, Rn. 17 …und vom 2. August 2013 - XI B 97/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

  • BFH, 02.08.2013 - XI B 97/12

    Absehen von einer durch Vorsitzendenschreiben angeordneten Beweisaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Rn. 6 In anderen Fällen verlangt das Recht auf rechtliches Gehör zur Vermeidung einer verbotenen Überraschungsentscheidung, dass die geschaffene Prozesslage zuvor wieder beseitigt wird, zumindest in Form einer gerichtlichen Erklärung, die unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass an der bisherigen Prozesslage nicht mehr festgehalten wird beziehungsweise sich diese erledigt hat (vgl. BVerwGE 17, 172 ;… BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XI B 84/12 -, juris, Rn. 15 und vom 2. August 2013 - XI B 97/12 -, juris, Rn. 4 m.w.N.;… Hömig, in: ders./Wolff, GG, 11. Aufl. 2016, Art. 103 Rn. 6;… vgl. etwa zur Hinweispflicht bei abweichender Beweiswürdigung im Berufungsverfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2015 - 1 BvR 2819/14 -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris, Rn. 11;… zur Hinweispflicht vor Eintritt in das vereinfachte Verfahren [§ 495a ZPO] BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; zur Hinweispflicht vor Klageabweisung nach Wechsel des Berichterstatters BFHE 223, 308).

    Eines solchen Hinweises bedarf es nur dann nicht, wenn das Gericht zu Recht davon ausgehen kann, dass seine Intention aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erkennbar ist (…vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XI B 84/12 -, juris, Rn. 17 und vom 2. August 2013 - XI B 97/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ).

    Von einer solchen ist insbesondere auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfGK 19, 377 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, juris, Rn. 51), oder das Gericht eine von ihm geschaffene Verfahrenslage, auf deren Bestand die Beteiligten vertrauen durften, übergeht.

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ).

    Von einer solchen ist insbesondere auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfGK 19, 377 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, juris, Rn. 51), oder das Gericht eine von ihm geschaffene Verfahrenslage, auf deren Bestand die Beteiligten vertrauen durften, übergeht.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Minderjährigenbeschwerde

  • BVerfG, 09.03.2015 - 1 BvR 2819/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde …

  • BVerfG, 07.10.2016 - 2 BvR 1313/16

    Nichtannahmebeschluss: Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren …

  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) im …

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne …

  • BVerfG, 18.11.2008 - 2 BvR 290/08

    Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach …

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer …

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren - …

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …

  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: erhöhte Schutzbedürftigkeit einer Familie mit …

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 27/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über den Antrag vor Ablauf …

  • BVerfG, 07.11.2014 - 2 BvR 2799/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Kostenbeschwerdeverfahren

  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 604/90
  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige …

    Rn. 17 (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung eine von ihm dem oder den Beteiligten gesetzte Frist zur Äußerung nicht abwartet (BGH…, Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 4; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17;… BVerfGE 12, 110, 113 [juris Rn. 8]; BVerfG, MDR 2018, 614 Rn. 8).
  • BVerfG, 20.12.2018 - 1 BvR 1155/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Das ist der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die zu Unrecht unterbliebene Anhörung das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, www.bverfg.de, Rn. 7).
  • BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines …

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 3).

    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7; stRspr).

    Aus diesem Grunde ist der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ; 91, 1 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7).

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