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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.11.1959

Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,418
BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59 (https://dejure.org/1959,418)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1959 - KZR 1/59 (https://dejure.org/1959,418)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1959 - KZR 1/59 (https://dejure.org/1959,418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Frage der gerichtlichen Zuständigkeit im Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Aussetzungszwang des § 92 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Auslegung und Prüfung eines Vertrages über die Verwertung einer Erfindung - ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB §§ 20, 87, 89, 92, 94, 95, 96 Abs. 2 a. F.
    Patricia Rombach über Gärungsgetränke: Universalzuständigkeit der Kartellgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 162
  • NJW 1960, 93
  • MDR 1960, 109
  • GRUR 1960, 350
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59
    Nach der Auffassung des Berufungsgerichts ist mit diesem Vorschlag in etwa das gemeint gewesen, was nach der in Rechtslehre und Rechtsprechung herrschenden Ansicht, für die auf BGH NJW 1957, 1317 Nr. 6 hingewiesen wird, für den Fall der nachträglichen Vernichtung eines in Lizenz vergebenen Patentes gilt, daß nämlich der Lizenznehmer dann das Vertragsverhältnis zwar für die Zukunft lösen kann, daß er aber, wenn er bis zur Nichtigerklärung eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und eine günstige geschäftliche Stellung hatte, die er ohne den Lizenzvertrag nicht gehabt hätte, bis zur Nichtigerklärung zur Entrichtung der Lizenzgebühren verpflichtet bleibt.

    Denn nach dem Willen der Vertragspartner, wie ihn das Berufungsgericht festgestellt hat, soll, wenn sich herausstellt, daß die Beklagte nicht Alleineigentümerin der Rechte aus den Patentanmeldungen geworden ist, das nicht etwa wie ein anfänglicher Mangel im Recht behandelt werden, sondern wie ein nachträglicher Wegfall des Rechtes im Sinne des Urteils des Ersten Zivilsenats vom 12. April 1957 (NJW 1957, 1317 Nr. 6;… vgl. für diese Fragen auch Reimer, a.a.O. § 9 Anm. 26 ff).

    Als die kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolge ist nach den Ausführungen des Berufungsgerichts das gemeint gewesen, was nach dem Urteil des Ersten Zivilsenats in NJW 1957, 1317 Nr. 6 bei nachträglicher Vernichtung eines in Lizenz vergebenen Patentes rechtens ist.

  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 25/57

    Auslegung des § 452 BGB

    Auszug aus BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59
    Auch ohne die Auslegung, die das Berufungsgericht dem Vertrag gibt, würde der Vertrag nicht zu den typischen Kaufverträgen zu rechnen sein, sondern sein besonderes Gepräge durch das darin begründete Dauerrechtsverhältnis mit gesellschaftsartigem Inhalt erhalten haben, so daß sich auch ohne die Auslegung des Berufungsgericht die Frage erheben würde, ob und inwieweit auf den Vertrag die allgemeinen und die besonderen Vorschriften des Kaufrechts überhaupt angewendet werden könnten (vgl. dazu BGHZ 26, 7;… vgl. auch Reimer, PatG 2. Aufl. § 9 Anm. 98 ff.).
  • BGH, 15.06.1959 - KAR 1/59

    Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB

    Auszug aus BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (Beschluß vom 9. Juli 1958 - KAR 1/58 - NJW 1958, 1395 Nr. 8; Beschluß vom 15. Juni 1959 - KAR 1/59 - BGHZ 30, 186, 187) [BGH 15.07.1959 - KAR 1/59] , richtet sich auch im Anwendungsbereich des GWB die Zuständigkeit nach dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch, nicht nach den Einwänden des Beklagten oder den im einzelnen zu entscheidenden Rechtsfragen (Vortragen).
  • BGH, 09.07.1958 - KAR 1/58

    Sittenwidrige Ausnutzung fremden Vertragsbruchs - Zuständigkeit eines …

    Auszug aus BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (Beschluß vom 9. Juli 1958 - KAR 1/58 - NJW 1958, 1395 Nr. 8; Beschluß vom 15. Juni 1959 - KAR 1/59 - BGHZ 30, 186, 187) [BGH 15.07.1959 - KAR 1/59] , richtet sich auch im Anwendungsbereich des GWB die Zuständigkeit nach dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch, nicht nach den Einwänden des Beklagten oder den im einzelnen zu entscheidenden Rechtsfragen (Vortragen).
  • BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88

    Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH …

    Es findet auf Erfindungen eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung weder unmittelbar noch im Wege einer erweiterten Auslegung Anwendung, weil der Geschäftsführer die Gesellschaft gesetzlich vertritt (§§ 35, 36, 37 Abs. 2 GmbHG) und infolgedessen nicht zu den sozial abhängigen Arbeitnehmern zählt, deren Schutz das ArbEG beabsichtigt (BGH GRUR 1965, 302, 303 - Schellenreibungskupplung; vgl. auch BGHZ 31, 162 - Malzflocken; BGH GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät;… Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 1975, § 1 Rdn. 4;… Bartenbach, ArbEG, 1980, § 1 Rdn. 68 f.;… Gaul/Bartenbach, Handbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, Bd. I C Rz. 120 ff.; Gaul, GRUR 1977, 686, 690;… Volmer/Gaul, ArbEG, § 1 Rdn. 108 ff.; ders., GmbH-Rundschau 1982, 101).
  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Denn wie der erkennende Senat im Urteil BGHZ 31, 162, 167 empfohlen hat, hat das Landgericht sich im Kopf seines Urteils ausdrücklich als "Kartellkammer" bezeichnet.

    Die Unterscheidung zwischen der Zuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz und "für die Einlegung des Rechtsmittels" findet sich bereits in der Entscheidung BGHZ 31, 162, 167 ("Malzflocken").

    In Betracht kommt dabei, ob das Landgericht dies im Kopf seines Urteils zum Ausdruck gebracht hat, ob es gemäß § 90 GWB das Bundeskartellamt unterrichtet und ein für Kartellsachen vorgesehenes Aktenzeichen gewählt hat, schließlich auch, ob seine Entscheidungsgründe Ausführungen enthalten, die das Gericht offensichtlich nur in seiner Eigenschaft als für Kartellsachen zuständiges Gericht machen kann (vgl. Senatsurteil BGHZ 31, 162, 167 "Malzflocken").

  • BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18

    Berufungszuständigkeit II - Berufungszuständigkeit des Kartellgerichts: …

    Denn § 91 Satz 2 GWB und §§ 92, 93 GWB sehen die Zuständigkeit der bei den Oberlandesgerichten eingerichteten Kartellsenate bzw. der durch Rechtsverordnung der Landesregierung bestimmten Kartell-Oberlandesgerichte unabhängig von einer vorangehenden Vorprüfung durch das allgemein zuständige Berufungsgericht vor (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1959 - KZR 1/59, BGHZ 31, 163, 167;… Urteil vom 17. Juli 2018 - EnZB 53/17 Rn. 17 - Berufungszuständigkeit).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Das sind die von den Landgerichten als Kartellgerichte erlassenen Urteile (BGHZ 31, 162, 167; 71, 367, 369).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66

    Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen

    Ausaugehen ist davon, daß das Urteil des Landgerichts, das über ein einheitliches Klagebegehren einheitlich entschieden hatte, nur mit einem einheitlichen Rechtsmittel angefochten werden konnte (BGHZ 31, 162, 165 [BGH 11.11.1959 - KZR 1/59] /66 "Malzflocken").

    Da nun aber das Oberlandesgericht Nürnberg, wie im angefochtenen Urteil im Ergebnis zu Recht bemerkt, sein Verfahren nicht etwa gemäß § 96 Abs. 2 GWB aussetzen konnte, bis ein zuständiges Kartellgericht hinsichtlich der kartellrechtlichen Gesichtspunkte entschieden hätte, da es aber andererseits auch nicht selber ein "Teilurteil" nur hinsichtlich der nicht-kartellrechtlichen Gesichtspunkte erlassen durfte, hätte es anregen müssen, den Antrag zu stellen, daß die Berufung im ganzen an das Oberlandesgericht München als dasjenige Oberlandesgericht verwiesen würde, das über die Berufung nicht nur, weil dafür ausschließlich zuständig, unter den kartellrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch, weil insoweit nichts Gegenteiliges bestimmt, unter den nicht-kartellrechtlichen, insbesondere den patentrechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden befugt gewesen wäre (vgl. BGHZ 31, 162, 166 [BGH 11.11.1959 - KZR 1/59] /67).

  • BGH, 04.04.1975 - KAR 1/75

    Zuständigkeit des Kartellsenats beim BGH

    Ein Zivilsenat des BGH ist bei der Entscheidung der Frage, ob zur Entscheidung über die Revision gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 96 Abs. 2 GWB ausschließlich der Kartellsenat zuständig ist, nicht daran gebunden, daß das Berufungsgericht als Kartellsenat entschieden und dies erkennbar gemacht hat (Ergänzung und teilweise Abweichung zu BGHZ 31, 162 Leitsatz 2).

    Der VI. Zivilsenat hält aufgrund der Erklärung der Revisionsbeklagten (Klägerin), der Klaganspruch werde auch auf das Kartellgesetz gestützt, im Hinblick auf die Entscheidungen des Kartellsenats vom 15. Juni 1959 (BGHZ 30, 186) und vom 11. November 1959 (BGHZ 31, 162) diesen zur Entscheidung über die Revision für zuständig und hat ihm die Akten vorgelegt.

  • BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64

    Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW

    Zur Frage der Zuständigkeit für das Rechtsmittel der Berufung, wenn in einem Land die Kartellsachen einem von mehreren Oberlandesgerichten zugewiesen sind (Bestätigung von BGHZ 31, 162, 167) [BGH 11.11.1959 - KZR 1/59] .

    Fehlt diese Voraussetzung, so richtet sich die Zuständigkeit für die Berufung nach dem nicht kartellrechtlichen Klaganspruch und den für diesen geltenden Vorschriften (BGHZ 31, 162, 167 [BGH 11.11.1959 - KZR 1/59] unter Nr. 4).

  • BGH, 22.10.1964 - Ia ZR 8/64

    Rechtsmittel

    Beide Verordnungen sind, wie bereits das Berufungsgericht ausgeführt hat, ebenso wie das ab 1. Oktober 1957 an ihre Stelle getretene Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Juli 1957 (…vgl. §§ 43 Abs. 1, 49 a.a.O.) auf die Erfindungen von Geschäftsführern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung weder unmittelbar noch im Wege einer erweiternden Auslegung anzuwenden, weil diese die Gesellschaft gesetzlich vertreten (§§ 35, 36, 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) und infolgedessen nicht zu den sozial abhängigen Arbeitnehmern rechnen, deren Schutz die Regelung durch den Gesetzgeber bezweckt (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Mai 1963 - Ia ZR 104/63 - Chlorator; ferner BGH Urt. vom 11. November 1959 - KZR 1/59 - Malzflocken, nur teilweise veröffentlicht u.a. in BGHZ 31, 162 und GRUR 1960, 350 für den gleichliegenden Fall der Erfindung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft; BGH GRUR 1955, 286, 289 Schnellkopiergerät - für die Erfindung des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft; ferner Riemschneider/Barth, Die Gefolgschaftserfindung, 1943, Vorbem. 1 zu den §§ 3 ff DVO, S. 59; Volmer, Arbeitnehmererfindungsgesetz, § 1 Bem.
  • OLG Düsseldorf, 09.05.1997 - 16 U 104/96

    Anspruch des TStH auf Modernisierung der Betriebseinrichtung und …

    Entscheidend ist, ob das LG erkennbar in seiner Eigenschaft als Kartellgericht entschieden hat (im Anschluss an BGHZ 31, 162, 167 = MDR 60, 109; 44, 279 = MDR 65, 977).

    Nach dem Wortlaut des § 92 GWB richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz nicht nach der Natur des Rechtsstreits, sondern danach, ob in der Vorinstanz das LG als Kartellgericht entschieden hat oder nicht (im Anschluss an BGHZ 31, 162, 167 = MDR 60, 109; 44, 279 = MDR 65, 977).

  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 127/58

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht wird dann auch darüber entscheiden müssen, ob es der Aussetzung des Verfahrens nach § 96 Abs. 2 GWB wegen der hinsichtlich der Hörbrillen für die Zeit nach dem 30. Juni 1958 (§ 106 GWB) geltend gemachten Klagansprüche bedarf (vgl. die Beschlüsse des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1958 AZ. KAR 1/58 - GRUR 1958, 617, 15. Juni 1959 AZ. KAR 1/59 - BGHZ 30, 186 und 11. November 1959 AZ. KZR 1/59 - zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Es bleibt dem Berufungsgericht überlassen, darüber zu befinden, ob das Verfahren gemäß § 96 Abs. 2 GWB auszusetzen ist, oder ob es, falls die Voraussetzungen des Urteils des Kartellsenats vom 11. November 1959 (AZ. KZR 1/59 - zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt -) gegeben sind, selbst entscheiden kann.

  • BGH, 07.06.1962 - KZR 6/60

    Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB

  • BGH, 27.04.1978 - X ZB 3/78

    Zeitplaner

  • BGH, 15.12.1967 - KZR 6/66

    Bestimmung des zuständigen Revisionsgerichts in Kartellsachen - Vertrieb von …

  • OLG Köln, 23.08.1994 - 6 U 128/94
  • OLG Köln, 08.07.1994 - 6 U 68/93

    Kartellrechtliche Vorfrage; zuständiges Berufungsgericht

  • BGH, 08.06.1967 - KZR 2/66

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters für eine Gymnastiksandale

  • BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76

    Abschluss eines Lizenzvertrages - Errichtung von Fertighäusern - Verletzung von …

  • BGH, 13.06.1978 - KZB 1/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 104/63

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1959 - II ZR 73/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,2394
BGH, 19.11.1959 - II ZR 73/59 (https://dejure.org/1959,2394)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1959 - II ZR 73/59 (https://dejure.org/1959,2394)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1959 - II ZR 73/59 (https://dejure.org/1959,2394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 109
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - II ZR 73/59
    Das berechtigte den Beklagten ohne weiteres dazu, dem Kläger die Wiederaufnahme zeitweilig vorzuenthalten: Strafgesichtspunkte konnten und durften dagegen nicht herangezogen werden, da der Kläger, solange er nicht Mitglied des Beklagten war, nicht dessen Vereinsstrafgewalt unterlag (vgl. das Senatsurteil vom 18.9.1958 - II ZR 332/56 - BGHZ 28, 131, 133) [BGH 18.09.1958 - II Zr 332/56].
  • BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58

    Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des …

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - II ZR 73/59
    Der rechtliche Ausgangspunkt dieser Auffassung ist richtig, denn zur Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift gehört ein individueller Schriftzug, aus dem ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann (BGH NJW 1959, 734; RG JW 1929, 52; 1929, 1658).
  • BGH, 25.05.1956 - VI ZR 66/55

    Aufnahmepflicht bei Wirtschaftsverbänden

    Auszug aus BGH, 19.11.1959 - II ZR 73/59
    So ist angenommen worden, daß Berufsvereine mit Monopolstellung einen Aufnahmeantrag nicht ohne triftigen Grund ablehnen dürfen, wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt sind (BGZ 106, 120; BGHZ 21, 1 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55]; Denecke in BGB-RGRK § 38 Anm. 2; Staudinger/Coing § 58 Anm. 2).
  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Ein Monopolverband kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Aufnahme von Bewerbern um die Mitgliedschaft verpflichtet sein ( BGH, Urt.v. 19.11.59 - II ZR 73/59, M BGB § 33 Nr. 3 - für den Wirtschaftsverein; Urt.v. 14.11.68 - KZR 3/67, LM BGB § 38 Nr. 5 für den Idealverein).
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