Rechtsprechung
| BGH, 19.05.1967 - V ZR 189/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Feststellung der Aufhebung eines Kaufvertrages durch Rücktritt - Auslegung eines Kaufvertrages über ein Grundstück - Ausschluss einer in einem Vertrag geregelten Rücktrittsmöglichkeit - Positive Vertragsverletzung (pVV) durch die Verletzung von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1967, 660
- DNotZ 1968, 163
- DB 1967, 1365
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52
Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag
Auszug aus BGH, 19.05.1967 - V ZR 189/65
In der Rechtsprechung (BGHZ 11, 80, 83, 84 [BGH 13.11.1953 - I ZR 140/52]mit weiteren Nachweisen) ist anerkannt, daß die Vorschriften über die Folgen einer schuldhaften Unmöglichkeit der Leistung und des Verzuges (§§ 325, 326 BGB) im Falle einer positiven Vertragsverletzung entsprechend anzuwenden sind. - BGH, 19.06.1964 - V ZR 4/63
Auszug aus BGH, 19.05.1967 - V ZR 189/65
Die Vorschrift des Art. 15 § 7 PrAG BGB, wonach bei einem mit einem Grundstücksüberlassungsvertrag in Verbindung stehenden Leibgedingsvertrag ein Rücktrittsrecht gemäß §§ 325, 326 BGB ausgeschlossen ist, findet entgegen der Auffassung der Revision auf den vorliegenden Fall keine Anwendung, weil es sich nicht um einen Vertrag im Sinne dieser Bestimmung, sondern um einen reinen Grundstücksveräußerungsvertrag handelt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 19. Juni 1964, V ZR 4/63, LM PrAG BGB Art. 15 Nr. 6).
- BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80
Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis …
Ohne Erfolg beruft sich die Revision des weiteren auf den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß - im Rahmen von gegenseitigen Verträgen - wegen positiver Vertragsverletzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung (oder Rücktritt) nur dann verlangt werden kann, wenn eine solche Vertragsverletzung den Vertragszweck derart gefährdet, daß dem Vertragstreuen Teil nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann (statt vieler BGHZ 11, 80, 84; Senatsurteil vom 19. Mai 1967, V ZR 189/65, LM BGB § 276 (Hb) Nr. 10;… Staudinger/Löwisch a.a.O. Rdn. 37). - KG, 12.11.1973 - 8 U 1809.72
Anspruch auf Schadensersatz wegen Unterlassen von Schönheitsreparaturen; Anspruch …
(BGHZ 11, 80, 83, 84 = NJW 54, 229; BGH LM Nr. 10 zu § 276 (Hb) BGB = MDR 67, 660; BGH LM Nr. 14 zu § 276 (Hb) BGB = MJW 69, 40; RGZ 152, 119, 122; RGZ 161, 330, 337, 338; RG JW 26, 797; RG JW 36, 2391).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Lastenfreie Übertragung eines Grundstücksanteils - Nichtigkeit eines Kaufvertrages wegen Sittenwidrigkeit - Bewilligung einer Grundbuchberichtigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 873
- MDR 1967, 660
- DB 1967, 728
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- RG, 13.03.1936 - V 184/35
Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und …
Auszug aus BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
Es hält jedoch die Voraussetzungen der Rechtsprechung für gegeben, nach der ein Rechtsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis stehen, die subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 BGB aber nicht erfüllt sind, dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn zu dem Mißverhältnis eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Teils derart hinzutritt, daß das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BGH NJW 1951, 397 Nr. 1; LM § 138 - Ba - BGB Nr. 2; RGZ 150, 1, 3). - BGH, 28.02.1963 - VII ZR 167/61
Erfolgshonorar des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
Er hat als Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) Aufgaben, die ihn aus der Ebene allgemeiner wirtschaftlicher Betätigung weit herausheben (BGHZ 39, 142, 146) [BGH 28.02.1963 - VII ZR 167/61]. - BGH, 05.03.1951 - IV ZR 107/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
Es hält jedoch die Voraussetzungen der Rechtsprechung für gegeben, nach der ein Rechtsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis stehen, die subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 BGB aber nicht erfüllt sind, dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn zu dem Mißverhältnis eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Teils derart hinzutritt, daß das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BGH NJW 1951, 397 Nr. 1; LM § 138 - Ba - BGB Nr. 2; RGZ 150, 1, 3). - RG, 24.09.1913 - III 178/13
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vertrag, wodurch sich ein Rechtsanwalt …
Auszug aus BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
Bei einem Rechtsanwalt muß aber insoweit ein schärferer Maßstab angelegt werden (RGZ 83, 109, 114; vgl. auch RGZ 144, 242, 245). - RG, 16.04.1934 - VI 456/33
Kann die Erhebung des Differenzeinwandes gegen einen Anspruch aus …
Auszug aus BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
Bei einem Rechtsanwalt muß aber insoweit ein schärferer Maßstab angelegt werden (RGZ 83, 109, 114; vgl. auch RGZ 144, 242, 245).
- BGH, 13.10.1983 - III ZR 163/82
Treuhänderische Verwahrung eines Geldbetrages durch einen Rechtsanwalt - …
Bei einem Rechtsanwalt müssen strenge Maßstäbe an seine Standespflichten angelegt werden (BGHZ 22, 162, 165; BGH Urt. vom 24. Februar 1967 - V ZR 88/65 - NJW 1967, 873 = LM BGB § 138 [Cf] Nr. 4;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 138 Rdn. 200;… vgl. ferner MünchKomm/Mayer-Maly § 138 Rdn. 40;… Palandt/Heinrichs BGB 42. Aufl. § 138 Anm. 5 r). - BGH, 03.07.1967 - III ZR 1/67
Als konstitutives Schuldanerkenntnis zu wertende Erklärung durch Schaffung einer …
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsgeschäft, bei den Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis stehen, die subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 BGB aber nicht erfüllt sind, dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn zu den Mißverhältnis eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Teils derart hinzutritt, daß das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BGH NJW 1951, 397 Nr. 1; LM § 138 (Ba) EGB Nr. 2; BGH Urteil vom 24. Februar 1967 - V ZR 88/65 -, zur Veröffentlichung bestimmt; RGZ 150, 1, 3.).
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Rechtsprechung
| BGH, 10.05.1967 - IV ZB 578/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- MDR 1967, 660
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.09.1966 - IV ZB 267/66
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.05.1967 - IV ZB 578/66
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß bei dieser Sachlage dem Kläger, der das Medizinstudium in Deutschland aus rassischen Gründen aufgeben mußte, nur Ansprüche wegen Schadens in der Ausbildung zustehen können (Senatsurteile RzW 1959, 321 Nr. 23, 1966, 421 Nr. 30 und Beschluß des Senats vom 28. September 1966 - IV ZB 267/66 -).
- BGH, 11.07.1974 - IX ZR 62/73
Rechtsmittel
Auf diesen Grundsätzen beruhen die weiteren Entscheidungen BGH RzW 1960, 401 Nr. 68, 1961, 418 Nr. 50, 1965, 427 Nr. 32; ferner das Urteil vom 28. Oktober 1966 - IV ZR 180/65 und der Beschluß vom 10. Mai 1967 - IV ZB 578/66, beide nicht veröffentlicht.Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung aber nicht fortgeführt, vielmehr mit den Urteilen RzW 1965, 427 Nr. 32 und vom 28. Oktober 1966 - IV ZR 180/65, insbesondere mit dem Beschluß vom 10. Mai 1967 - IV ZB 578/66, die in RzW 1959, 228 Nr. 28 entwickelten Grundsätze bestätigt.
- BGH, 12.06.1975 - IX ZR 268/69
Rechtsmittel
Ein Anspruch nach dieser Vorschrift kann bestehen, wenn der Betroffene seine bisherige Berufstätigkeit aus nicht verfolgungsbedingten Gründen nur vorübergehend aufgegeben hatte in der von vornherein bestehenden Absicht, dieselbe Berufstätigkeit in absehbarer Zeit wieder aufzunehmen, und wenn er dann durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen an der Verwirklichung dieser Absicht gehindert wurde (BGH RzW 1966, 421 Nr. 30; 1968, 127; Beschlüsse vom 28. September 1966 - IV ZB 267/66 und vom 10. Mai 1967 - IV ZB 578/66; vgl. weiter BGH RzW 1964, 223 und 322 Nr. 37; 1965, 518; 1966, 214; Beschluß vom 14. Dezember 1971 - IX ZB 625/69).
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