Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.01.1977 - 4 U 152/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 587
- MDR 1977, 583
- VersR 1977, 745
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.1972 - IV ZR 23/71
Rettungspflicht - Verletzung der Rettungspflicht - Schadensabwendung - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1977 - 4 U 152/76
Dabei muß sich nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGH NJW 71, 1456 = VersR 1971, 806; ferner BGH VersR 1972, 1039; OLG. - BGH, 26.05.1971 - IV ZR 28/70
Personenschaden - Ohrfeige - Versicherungsschutz - Fahrlässigkeit - Vorsatz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1977 - 4 U 152/76
Dabei muß sich nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGH NJW 71, 1456 = VersR 1971, 806; ferner BGH VersR 1972, 1039; OLG.
- OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 105/07
Begriff des Vorsatzes in der Haftpflichtversicherung
Der Vorsatz muss dabei anders als bei § 823 Abs. 1 BGB nicht nur die haftungsbegründende Verletzungshandlung, sondern auch die Verletzungsfolgen umfassen (BGH VersR 1971, 806, 807 [BGH 26.05.1971 - IV ZR 28/70]; 1972, 1039; 1998, 1011; OLG Düsseldorf VersR 1977, 745, 746; OLG Hamm VersR 1981, 789; Urteil des Senats vom 6.2.1981 - 8 U 81/80 - in: ZfS 1981, 284; OLG Köln VersR 1994, 339 f. [OLG Hamm 12.03.1993 - 20 U 332/92]; OLG Hamm VersR 2006, 781, 782).Verletzungen, die durch einen von den Vorstellungen des Täters über den Schadensverlauf wesentlich abweichenden Geschehensablauf entstanden sind und die nach Art und Schwere wesentlich von den Verletzungen abweichen, wie er sie sich vorgestellt hat, werden von einem auf "Körperverletzung" gerichteten Vorsatz nicht umfasst (OLG Düsseldorf VersR 1977, 745, 746 [OLG Düsseldorf 16.12.1976 - 18 U 192/75]).
Es kann aber nicht das allgemeine Bewusstsein angenommen werden, dass ein Faustschlag weitere Verletzungsfolgen wie bspw. schwere Schädel-Hirnverletzungen haben kann (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1977, 745, 746 [OLG Düsseldorf 16.12.1976 - 18 U 192/75]).
Rn. 36 Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass unstreitig im Falle eines durch eine vorsätzliche Körperverletzung verursachten fahrlässigen Todes der Haftungsausschluss aus § 4 II Nr. 1 Satz 1 AHB nicht eingreift (BGH VersR 1971, 806, 807 [BGH 26.05.1971 - IV ZR 28/70]; VersR 1972, 1039 [BGH 12.07.1972 - IV ZR 23/71]; OLG Düsseldorf VersR 1977, 745, 746, OLG Hamm VersR 1981, 789).
- OLG Zweibrücken, 27.02.2019 - 1 U 122/17
Voraussetzungen eines Vorsatzes im Sinne eines Ausschlusses des …
Verletzungen, die durch einen von den Vorstellungen des Handelnden über den Schadensverlauf wesentlich abweichenden Geschehensablauf entstanden sind und die nach Art und Schwere wesentlich von den Verletzungen abweichen, wie er sie sich vorgestellt hat, werden von einem auf eine Körperverletzung gerichteten Vorsatz allerdings nicht umfasst (Senatsurteil v. 31.01.2018 - 1 U 178/16; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.1977 - 4 U 152/76, juris Rn. 23;… OLG Köln, Urt. v. 11.07.1991 - 5 U 198/90, r + s 1991, 369;… Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 103 Rn. 11). - LG Dortmund, 28.03.2012 - 2 O 144/10
Führung des Kausalitätsgegenbeweises nach § 6 Abs. 3 S. 2 VVG a.F. nach einer …
Verletzungen, die durch einen von den Vorstellungen des Täters über den Schadensverlauf wesentlich abweichenden Geschehensablauf entstanden sind und die nach Art und Schwere wesentlich von den Körperverletzungen abweichen, wie er sie sich vorgestellt hat, werden von einem auf "Körperverletzung" gerichteten Vorsatz nicht umfasst (OLG Düsseldorf VersR 1977, 745;… OLG Celle a.a.O.;… LG Dortmund a.a.O.). - OLG Bremen, 01.11.1991 - 4 U 24/91
Voraussetzungen für die Gewährung von Versicherungsschutz; Umfang der Leistung …
In Anlehnung hieran ist in Literatur und Rechtsprechung unstreitig, daß auch sonstige Körperverletzungsschäden nicht durch einen von der Vorstellung des Täters wesentlich abweichenden Geschehensablauf entstehen oder nach Art und Schwere von den vorgestellten Verletzungen wesentlich abweichen dürfen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf VersR 1977, 745 ; OLG Hamm VersR 1981, 789 ;… Prölss/Martin 24. Aufl. § 4 AHB Anm. 7).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 22.02.1977 - 2 Wx 33/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 08.11.1976 - 2 Wx 33/76
- OLG Braunschweig, 22.02.1977 - 2 Wx 33/76
Papierfundstellen
- MDR 1977, 583
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06
Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum
Soweit in der älteren Rechtsprechung - ohne nähere Erörterung dieser Frage - vertreten worden ist, dass der Verstoß eines Mehrheitsbeschlusses gegen § 16 Abs. 3 Satz 2 WEG nicht zur Nichtigkeit führt (vgl. BayObLGZ 1977, 89, 92; NJW 1981, 690, 691; OLG Braunschweig MDR 1977, 583; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 145, 146; OLG Hamm NJW-RR 1995, 909, 910), ist diese Auffassung mit Rücksicht auf die vorerwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt. - OLG Braunschweig, 22.08.1983 - 2 W 35/83
Schadensersatz aufgrund des Eindringens von Feuchtigkeit in Wohnungen ; Vorliegen …
Es wird daran festgehalten, daß auch Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsgemäße Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (§ 22 Abs. 1 WEG) sowie über diesbezügliche Kosten (§ 16 Abs. 3 WEG) nicht nichtig, sondern bloß innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 WEG anfechtbar sind (vgl. schon Senatsbeschluß MDR 1977, 583).Das wäre zwar der Fall, wenn der Versammlungsbeschluß in das Sondereigentum des Antragstellers eingriffe, wie der Senat bereits mit Beschluß 2 Wx 33/76 vom 22.02.1977 (MDR 1977, 583) in anderer Sache ausgeführt hat.
- BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als …
Der Eigentümerbeschluss ist aber, auch wenn er gegen § 22 Abs. 1 WEG verstößt, nicht nichtig, denn diese Bestimmung ist nicht zwingendes Recht (BayObLGZ 1981, 21/26; BayObLG ZMR 1986, 249; BayObLG WuM 1987, 327 ; OLG Braunschweig MDR 1977, 583;… Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. RdNr.15, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr.1, je zu § 22). - OLG Braunschweig, 15.11.1993 - 3 W 22/93 kam es auf die vom Antragsteller vermißte Einstimmigkeit/Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der Änderung wegen der Verbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse fortan nicht mehr an, denn ohne Anfechtung und Ungültigkeitserklärung werden ursprünglich fehlerhafte Verteilungsschlüsseländerungen wirksam (BGHZ 54, 65, 69, OLG Braunschweig MDR 77, 583 und 2 W 35/83 vom 22. August 1983), und zwar mit Bestandskraft auch gegen Sondernachfolger von Wohnungseigentümern (§ 10 Abs. 3 WEG).
- OLG Hamburg, 10.01.1989 - 2 W 25/88
Verfahrensrechtliche Konsequenzen wegen Verfahrensverstoßes eines Landgerichts; …
c) Nichtig ist ein in der Versammlung der Wohnungseigentümer gefaßter Beschluß nur, wenn ein Verstoß gegen die guten Sitten, ein Verstoß gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder ein Eingriff in den Wesensgehalt des Sondereigentums vorliegen (vgl. BGHZ 54, 65; BGH WPM 83, 1412; BayObLG ZMR 85, 132; sowie ZMR 86, 249, 448; BayObLGZ 73, 78; OLG Braunschweig MDR 77, 583).
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