Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.02.1982 - 20 U 197/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 409
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Köln, 14.12.2018 - 19 U 27/18
Baugrunduntersuchungen sind Auftraggebersache!
Einen eigenständigen Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach § 156 ZPO hat die Streithelferin nicht (vgl. OLG Köln, Urt. v. 26.02.1982 - 20 U 197/81, MDR 1983, 409).Hierdurch wird die Streithelferin nicht unangemessen benachteiligt, weil sie bei einer Streitverkündung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung nicht mit der Interventionswirkung der §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO belastet wird (vgl. OLG Köln, Urt. v. 26.02.1982 - 20 U 197/81, MDR 1983, 409).
- OLG Hamburg, 11.03.2020 - 13 U 141/19
Investmentvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Rangrücktrittsklausel; …
- OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 5 U 134/05
Allgemeine Betreuungspflicht des Notars gemäß § 14 Abs. 1 BNotO
- OLG Köln, 06.06.2014 - 20 U 48/13
Pflichten des Anlageberaters beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Zu einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, auf die die Streithelferin keinen Anspruch hat (vgl. OLG Köln - 20. Zivilsenat -, MDR 1983, 409; OLG Schleswig, SchlHA 1999, 102), besteht hier indes schon deshalb keine Veranlassung, weil es auf das Vorbringen der Streithelferin nicht ankommt. - LG Bonn, 18.11.2015 - 2 O 360/14
Widerruf eines Fremdwährungsdarlehens - Anwendung österreichischen Rechts
Rn. 80 Die Nebenintervenientin hat in dem aus der Sicht des Gerichts entscheidungsreifen Rechtsstreit keinen Anspruch auf rechtliches Gehör, der das Gericht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 156 ZPO zwingen könnte (OLG Köln, Urteil vom 26.02.1982 - 20 U 197/81 -, MDR 1983, 409; OLG Celle…, Beschluss vom 04.09.1998 - 6 W 21/98 -, Rn. 15, juris;… Musielak ZPO/Weth, 12. Auflage, ZPO § 66 Rn. 14;… MüKoZPO/Schultes, 4. Auflage, ZPO § 66 Rn. 25;… Zöller/Vollkommer, 30. Auflage, § 66 ZPO, Rn. 16; vgl. ). - OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05
Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges bzgl. Provisionsabrechnungen eines …
Die Streitverkündete hat in einem aus der Sicht des Gerichts entscheidungsreifen Rechtsstreit keinen Anspruch auf rechtliches Gehör, der das Gericht zur Wiedereröffnung zwingen könnte (vgl. OLG Köln MDR 1983, 409;… Zöller- Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 66 Rdnr. 16). - OLG Koblenz, 21.11.2000 - 15 U 986/99
Interventionswirkung der Streitverkündung bei Berufungsrücknahme der Hauptpartei; …
Erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung hatte ein Beitritt des Beklagten hinsichtlich des Berufungsverfahrens kaum noch Aussicht auf Erfolg, weil ein Streitverkündeter in dem aus Sicht des Gerichts entscheidungsreifen Rechtsstreit keinen Anspruch auf rechtliches Gehör hat, der das Gericht zur Wiedereröffnung gemäß § 156 ZPO zwingen könnte (OLG Köln, MDR 83, 409). - OLG Köln, 20.07.1998 - 5 U 256/93 Rn. 49 Soweit die Streithelfer durch nach Schluß der mündlichen Verhandlung eingegangen Schriftsatz vom 14.07.1998 ihren Beitritt erklärt haben, bestand kein Anlaß zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 156 ZPO, da neue Gesichtspunkte nicht vorgetragen wurden; der Streitbeitritt nach Schluß der mündlichen Verhandlung als solcher macht eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht erforderlich (BGH LM § 73 Nr. 1; OLG Köln MDR 1983, 409).
- OLG Hamm, 13.11.1995 - 22 U 170/94
Formstatut und Schuldstatut bei Grundstückskaufvertrag
Ein Beitritt war dem Beklagten auch (anders als in der Entscheidung des OLG Köln MDR 1983, 409) zumutbar. - OLG Brandenburg, 05.11.1997 - 3 U 88/97
Beschränkung der Berufung auf einen Feststellungsantrag; Teilrechtskraft des …
Zwischen Schluß der mündlichen Verhandlung und Verkündungstermin hat ein Streitverkündeter keinen Anspruch auf rechtliches Gehör, der das Gericht zur Wiedereröffnung zwingen könnte (vgl. OLG Köln MDR 1983, 409 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.01.1982 - 6 WF 660/82 |
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 03.01.1982 - 6 WF 660/82
- OLG Hamm, 03.01.1983 - 6 WF 660/82
Papierfundstellen
- MDR 1983, 409
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.01.1983 - 6 WF 660/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO § 121
Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts an die Gegenpartei nur bei widersprechenden Anträgen der bereits anwaltlich vertretenen Partei. - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 03.01.1982 - 6 WF 660/82
- OLG Hamm, 03.01.1983 - 6 WF 660/82
Papierfundstellen
- MDR 1983, 409
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 07.03.2000 - 9 WF 37/99
Voraussetzungen der Beiordnung bei Prozesskostenhilfe - anwaltliche Vertretung …
Allerdings wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch die Rechtsansicht vertreten, der Grundsatz der Waffengleichheit, auf dem die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO beruht, gebiete auch bei einer anwaltlich vertretenen Gegenpartei dann nicht die Beiordnung eines Rechtsanwalts, wenn keine einander widerstreitenden Anträge gestellt und deshalb auch keine entgegengesetzten Interessen vertreten würden (so z.B. OLG Hamm (6. Familiensenat), MDR 1983, 409; OLG Köln, FamRZ 1987, 400 ; AnwBl 1995, 110 ). - OLG Hamm, 02.09.1999 - 9 WF 37/99 Rn. 13 Allerdings wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch die Rechtsansicht vertreten, der Grundsatz der Waffengleichheit, auf dem die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO beruht, gebiete auch bei einer anwaltlich vertretenen Gegenpartei dann nicht die Beiordnung eines Rechtsanwalts, wenn keine einander widerstreitenden Anträge gestellt und deshalb auch keine entgegengesetzten Interessen vertreten würden (so z.B. OLG Hamm (6. Familiensenat) MDR 1983, 409; OLG Köln FamRZ 1987, 400; AnwBl. 1995, 110).
- OLG Nürnberg, 30.07.1992 - 4 W 1313/92
Prozeßkostenhilfe für den Beklagten im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß
Die hierzu vertretene Gegenmeinung, daß auf die Beiordnung eines Rechtsanwaltes bei dieser Konstellation in tatsächlich und rechtlich denkbar einfach gelagerten Fällen verzichtet werden kann (vgl. OLG Hamm, MDR 83, 409 und OLG Köln, FamRZ 87, 400) verkennt, daß gerade das Nichtbestreiten bzw. das Nichtentgegentreten in der Regel das Ergebnis anwaltlicher Vertretung und Beratung ist und damit der sachgerechten Behandlung des Verfahrens dient (…Zöller-Schneider, 17. Aufl., Rd.-Nr. 10 zu § 128 ZPO ). - OLG Köln, 03.11.1986 - 14 WF 208/86 (d) Es kann auch nicht der Auffassung gefolgt werden (OLG Hamm, MDR 1983, 409 [hier: IV (409) 208 e]), ein Anwalt sei jedenfalls nur dann beizuordnen, wenn der anwaltlich vertretene andere Verfahrensbeteiligte widerstreitende Anträge stelle, weil nur dann die anwaltliche Vertretung auf beiden Seiten zur Wahrung der Waffengleichheit geboten sei.
- OLG Oldenburg, 09.07.1987 - 12 WF 55/87
Pkh, Beiordnung, Rechtsanwalt, Streitfreiheit, Prozeßkostenhilfe
Dabei braucht hier nicht entschieden zu werden, ob der Ansicht zu folgen ist, daß die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Verfahren wie dem vorliegenden uneingeschränkt Anwendung findet (vgl. dazu die gegensätzlichen Entscheidungen der Familiensenate des OLG Hamm: 2. FamS: FamRZ 85, 623 und FamRZ 86, 82; 6. FamS: MDR 83, 409; 7. FamS: AnwBl. 83, 34 und FamRZ 86, 488; 10. FaS: FamRZ 84, 1245; ferner OLG Koblenz FamRZ 85, 624; OLG Köln, FamRZ 86, 1015; OLG Zweibrücken, FamRZ 85, 829 und RPfl85, 505; Lemke, JurBüro 1985, 1602 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.11.1982 - 20 W 748/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mängel eines Pkw; Probefahrt; Sachverständigenbeweis; Abschleppkosten; Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung; Kostenfestsetzung
Papierfundstellen
- MDR 1983, 409
- VersR 1983, 299
- Rpfleger 1983, 123
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 26.01.1983 - 8 W 16/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 409
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