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   OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 20 U 132/01   

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https://dejure.org/2002,5415
OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 20 U 132/01 (https://dejure.org/2002,5415)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2002 - 20 U 132/01 (https://dejure.org/2002,5415)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2002 - 20 U 132/01 (https://dejure.org/2002,5415)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Exes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Substantiierung einer Kennzeichenverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 80
  • MMR 2002, 827
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 20 U 132/01
    Ein Firmenbestandteil kann im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1, 2. Alt. MarkenG schutzfähig sein, sofern er unterscheidungskräftig ist und nach seiner Art im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (vgl. BGH NJW 1997, 1928, 1929 - NetCom).

    Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang der Zeicheninhaber den Firmenbestandteil als Kurzbezeichnung tatsächlich benutzt hat oder ob der Bestandteil Verkehrsgeltung erlangte (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1202 - Altberliner; GRUR 1991, 557 - Leasing Partner; GRUR 1997, 468, 469 - NetCom).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 20 U 132/01
    Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang der Zeicheninhaber den Firmenbestandteil als Kurzbezeichnung tatsächlich benutzt hat oder ob der Bestandteil Verkehrsgeltung erlangte (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1202 - Altberliner; GRUR 1991, 557 - Leasing Partner; GRUR 1997, 468, 469 - NetCom).
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 110/90

    Verwechselungsgefahr bei Branchenidentität - "ac-pharma"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 20 U 132/01
    Wesentlich ist vielmehr, ob der Bestandteil zum Zeitpunkt der Ingebrauchnahme des vollen Firmennamens (vgl. hierzu BGH GRUR 1992, 550 - ac-pharma) geeignet war, als Herkunftshinweis zu dienen, und ob dies auch noch beim ersten Aufeinandertreffen der konkurrierenden Zeichen der Fall gewesen ist.
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 20 U 132/01
    Die missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung könnte gegeben sein, wenn der Beklagte eine Vielzahl von Registrierungen ohne ernsthaften Benutzungswillen angemeldet und die Domains im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet hätte, um von der Klägerin Geldzahlungen für den Gebrauch zu erreichen (vgl. Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl., § 15 Rdn. 39 m.w.N.; für eine missbräuchliche Markenregistrierung: BGH WRP 2001, 160, 163 - Classe E).
  • EuGH, 22.06.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik / Ideal-Standard

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 20 U 132/01
    Die markenrechtliche Dienstleistungsähnlichkeit ist zu bejahen, wenn zwischen den betreffenden Erzeugnissen so enge Beziehungen bestehen, dass sich den Abnehmern, wenn sie an den Erzeugnissen dasselbe Zeichen angebracht sehen, der Schluss aufdrängt, dass diese Produkte vom selben Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR Int. 1994, 614, 615 - Ideal Standard II) oder sie dies wenigstens für möglich halten.
  • OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06

    Zuordnungsverwirrung durch Bindestrich-Domain

    Die Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit wird auch nicht schon durch das bloße Angebotsmedium Internet geschaffen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 101 - derrick.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 101); für die Beurteilung der Branchennähe gelten im Online-Bereich keine Besonderheiten (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; OLG Düsseldorf MMR 2002, 827, 828 - exes; Ingerl/Rohnke aaO Rdn. 109).
  • BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20

    Sölen

    Denn jedenfalls dem auf dem Lebensmittelsektor tätigen Fachverkehr wird dieser Bestandteil aufgrund seiner Voranstellung innerhalb der Gesamtfirma (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 80, 82 - EXES) sowie der allgemeinen Neigung des Verkehrs, längere Firmenbezeichnungen um rein beschreibende und ihm verständliche Zusätze zu Tätigkeit und Rechtsform des Unternehmens wie hier "... ANONIM ?žIRKETI" zu verkürzen (vgl. BGH, GRUR 2002, 626, 628 - defacto; GRUR 2016, 705 Nr. 28 - ConText), als Name des Unternehmens bzw. als Unternehmensschlagwort nahegelegt.
  • OLG München, 05.08.2010 - 6 U 5537/09

    Markenrechtsverletzung: Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsanspruch

    Für die Branchenidentität gelten im Online-Bereich die gleichen Grundsätze wie im Offline-Bereich (vgl. z.B. OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815; OLG Düsseldorf MMR 2002, 827, 828).
  • OLG München, 24.06.2010 - 6 U 4609/09

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen prioritätsälterer Klagemarke

    Damit ist die für das Tatbestandsmerkmal der Verwechslungsgefahr (§ 15 Abs. 2 MarkenG) erforderliche Branchennähe - die für Domains nach den gleichen Grundsätzen zu bestimmen ist wie im Offline-Bereich, vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2002, 814, 815 - Intel; OLG Düsseldorf, MMR 2002, 827, 828 - exes - gegeben.
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