Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 22.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2917
OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11 (https://dejure.org/2011,2917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2011 - 6 W 55/11 (https://dejure.org/2011,2917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 6 W 55/11 (https://dejure.org/2011,2917)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Lieferung in der Regel... - Die Angabe einer Lieferfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Formulierung "Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang" ist unwirksam.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine AGB-Klausel, wonach die Lieferfrist mit "in der Regel” umschrieben wird, ist unwirksam / Fehlende Auslandsversandkosten sind kein Wettbewerbsverstoß

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 308 Nr 1 BGB
    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

  • webshoprecht.de

    Eine AGB-Klausel, mit der eine Lieferzeit mit dem Zusatz "in der Regel" versprochen wird, ist unwirksam.

  • aufrecht.de

    AGB-Kontrolle: Lieferfrist "in der Regel" unzulässig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unwirksame Lieferfristklausel: "In der Regel"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer nicht genau bestimmten Lieferzeit ("in der Regel")

  • kanzlei.biz

    "In der Regel" ist in der Regel unzulässig

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

  • info-it-recht.de

    Klausel "Lieferung in der Regel" ist unwirksam

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Selbstbelieferungsklausel, Lieferfrist "in der Regel” und erweiterte salvatorische Klausel im Souvenirshop des Landes Baden-Württemberg wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 308 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer "Regel"-Lieferzeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abmahnklassiker - Wettbewerbsverstöße in AGB - "Lieferung in der Regel innerhalb", salvatorische Klausel und Verfügbarkeitsvorbehalt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unbestimmte Lieferzeitangabe in AGB wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

  • heise.de (Pressebericht, 19.01.2012)

    AGB-Klausel: "In der Regel" ist unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unbestimmte Lieferzeitangabe in AGB wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "In der Regel" keine wirksame AGB-Klausel zu Lieferfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine wirksame AGB-Klausel zu Lieferfristen mit Zusatz in der Regel

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Lieferfrist in der Regel ist als AGB-Klausel im Shop unzulässig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    In der Regel - falsch

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Floskeln in AGB zu Lieferfristen bessser vermeiden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur fehlenden Angabe von Auslandsversandkosten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart": Nicht abmahnbarer Bagatellverstoß

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Versandkosten ins Ausland auf Anfrage" - Sind Auslandsversandkosten zwingend im Voraus anzugeben?

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Auslandsversandkosten auf Anfrage: teurer Wettbewerbsverstoß oder bloße Bagatelle?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lieferfrist in der Regel ist als AGB-Klausel im Shop unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Händler: Lieferfrist in der Regel ist als AGB-Klausel im Shop unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klausel Lieferung erfolgt in der Regel ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Formulierung in der Regel in AGB-Klausel unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur fehlenden Angabe von Auslandsversandkosten

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen": Abmahnbarer Verstoß gegen Informationspflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 800
  • MIR 2011, Dok. 083
  • BB 2011, 2626
  • K&R 2011, 740
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11
    Die gebotene kundenfeindlichste Auslegung muss zu dem Verständnis führen, dass es sich der Verwender vorbehalten will, selbst zu entscheiden, wann ein Regelfall vorliegt und wann ein Ausnahmefall (ebenso KG, NJW 2007, 2266).
  • LG Hamburg, 12.11.2008 - 312 O 733/08

    Unlauterer Wettbewerb: Lieferfristklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts und des Landgerichts Hamburg (Entscheidung vom 12.11.2008, Az. 312 O 733/08) bedeutet die mit dieser Formulierung einhergehende Relativierung nicht nur, dass der Verwender nicht immer hundertprozentig gewährleisten kann, dass die Versendung binnen dieser Frist stattfinden kann.
  • OLG München, 08.10.2014 - 29 W 1935/14

    Wirksamkeit einer die Lieferfrist betreffenden Klausel in den AGB eines

    Die Angabe der Lieferzeit mit "ca. 2 - 4 Werktage" ist ausreichend bestimmt im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB (so auch Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage 2014, § 308 Rn. 8 a.E.; Wurmnest in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 308 Rn. 23; OLG Bremen MMR 2010, 26; OLG Frankfurt MMR 2011, 800; ausdrücklich offengelassen von OLG Hamm MMR 2013, 100).
  • OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12

    Verbraucherschutz: Vertragsklauseln mit einer nicht hinreichend bestimmten

    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur hält die Angabe von Zirka-Lieferfristen noch für wirksam (Palandt-Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 308 Rn 8; Beck-OK-Becker, 2012 § 308 Rn 28, Ulmer/ Brandner/Hensen-Fuchs § 208 Rn 24; MüKo-Wurmnest, BGB, 6. Aufl., 2012, § 308 Rn 23; OLG Bremen MMR 2010, 26 mit Verweis auf OLG Bremen 2 U 42/09; OLG Frankfurt, Beschl. vom 27.07.2011 - 6 W 55/11).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11

    Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen

    Gerade dies will § 308 Nr. 1 BGB verhindern (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011 - 6 W 55/11- [juris Rn. 4]; KG, NJW 2007, 2266 [juris Rn. 5]).
  • LG Cottbus, 24.06.2014 - 11 O 153/13

    Wettbewerbsverstoß: Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung;

    Streitwert: 20.000,00 Euro (entsprechend OLG Brandenburg 6 U 106/10; 6 U 97/13; 6 W 55/11; 6 W 158/13).
  • LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11

    Wettbewerbsverstöße im Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer rechtlich überholten

    (Für ein durchschnittlich schwieriges Wettbewerbsverfahren ist ein Streitwert von 20.000,00 Euro angemessen. Für das einstweilige Verfügungsverfahren ist ein Abzug von 1/4 gerechtfertigt; vgl. OLG Brandenburg 6 W 155/03; 6 W 55/11; 6 U 106/10).
  • LG Düsseldorf, 10.04.2014 - 14c O 11/14
    Allerdings können nach Auffassung der Kammer die besonderen Umstände des Einzelfalles eine andere Beurteilung gebieten (so auch KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, 5 W 62/10, Rdnr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2007, 5 W 37/07, Rdnr. 10 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011, 6 W 55/11, Rdnr. 11; a.A. OLG Hamm Urteil vom 01.02.2011, I-4 U 196/10, Rdnr. 85 - alle zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11570
LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10 (https://dejure.org/2011,11570)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.06.2011 - 10 S 60/10 (https://dejure.org/2011,11570)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 10 S 60/10 (https://dejure.org/2011,11570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gratis-Onlinespiel mit kostenpflichtigen, über die Telefonrechnung abgerechneten "Zusatzfeatures” verstößt gegen die guten Sitten (§ 138 BGB), wenn Altersverifikation fehlt

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 3 Nr 17a TKG, § 106 BGB, § 138 Abs 1 BGB, § 242 BGB
    Telekommunikationsdienstleistung: Zahlungsanspruch des Betreibers eines Telefonbezahldienstes und Verkäufers von Zusatzleistungen zu einem Internetspiel gegen den Inhaber eines Telefonanschlusses wegen des Erwerbs kostenpflichtiger Zusatzleistungen durch einen ...

  • JurPC

    Vertrieb von Zusatzleistungen zu einem Internetspiel

  • kanzlei.biz

    Gratis-Online-Spiele sind nicht immer gratis oder Gladiatus animiert Kinder ihre Eltern zu bestehlen!

  • info-it-recht.de

    Ein Gratis-Onlinespiel, bei dem kostenpflichtige Zusatzfeatures über die Telefonrechnung abgerechnet werden, verstößt bei fehlender Altersverifikation gegen die guten Sitten i. S. d. § 138 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kostenpflichtige Zusatzfeatures für Online-Game ohne Altersverifikation sittenwidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Kostenpflicht für Zusatzfeatures für Gratis-Onlinespiel bei fehlender Altersverifikation

  • spielerecht.de (Zusammenfassung)

    Bezahlung von Features für Onlinespiele über 0900-Nummern sittenwidrig?

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kombination aus kostenlosem Online-Game und teuren Upgrades kann sittenwidrig sein: Schutz für minderjährige Gladiatoren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 800
  • K&R 2011, 818
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 99/10

    Telekommunikationsdienstleistung: Zahlungsanspruch des Betreibers eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
    In dem vor der Kammer geführten Verfahren 10 S 99/10 beruft sich die dortige Klägerin - B. - ausdrücklich darauf, dass ihre Mehrwertdienstleistung darin bestehe, dass sie selbst die "Features", welche sie von der Fa. G. erworben habe, verkaufe.

    Da hier - wie auch in dem Verfahren 10 S 99/10 - die Möglichkeit der Zahlung unter Inanspruchnahme des hier streitgegenständlichen Premiumdienstes nur eine unter vielen Möglichkeiten zur Zahlung der zu erwerbenden "Features" darstellt, andererseits aber bei der Inanspruchnahme anderer, klassischer Zahlungsmittel - beispielsweise über die VISA- Karte der Bank - niemand davon ausgehen wird, dass die Bank in den eigentlichen Verkauf der "Features" involviert ist, geht der objektive Empfängerhorizont dahin, dass auch die Leistung des Premiumdienstes ausschließlich darin besteht, die Zahlfunktion zu übernehmen (vgl. hierzu auch AG Rheda Wiedenbrück, Urteil vom 05.01.2010, 11 C 78/09; LG Regensburg, 2 S 158/09).

    In einem in jeder Hinsicht vergleichbaren Verfahren, welches unter dem Az. 10 S 99/10 vor der erkennenden Kammer geführt wird, sieht sie die erbrachte Premiumdienstleistung sogar ausdrücklich darin, dass sie dem Spieler die Nutzungsmöglichkeit an den erworbenen "Features" einräume.

    In vorliegendem Verfahren geht es um die Zahlung von 2.818,47 Euro, in dem Verfahren 10 S 99/10 vor der erkennenden Kammer um 1.983,80 Euro.

  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
    Aus diesem Grund tritt neben den als Dauerschuldverhältnis zu qualifizierenden Telefondienstvertrag mit dem Teilnehmernetzbetreiber ein weiteres Rechtsverhältnis mit dem Anbieter eines Mehrwertdienstes hinzu, wenn der Nutzer einen solchen Dienst anwählt (BGHZ 158, 201; BGH NJW 2002, 361; BGH NJW 2005, 3636; BGH NJW 2006, 1971; vgl zu alledem auch LG Saarbrücken CR 2010, 173ff).

    Diese Bestimmung grenzt die Risikosphären zwischen dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen und dem Anschlusskunden bezüglich des Zugriffs Dritter auf den Netzzugang unter dem objektivierten Gesichtspunkt von einander ab, ob der Kunde die Nutzung seines Anschlusses zu vertreten hat (BGH NJW 2006, 1971; BGHZ 158, 205; siehe auch Begründung der Bundesregierung zum Entwurf der TKV, BR-Drucks. 551/97, S. 36; Ehmer in Beck'scher TKG-Kommentar, 2. Aufl., Anh § 41 § 16 TKV Rn. 15, 17; Grabe MMR 2005, 483; Nießen in: Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, C § 41/§ 16 TKV Rn. 48, Stand: 7/03, jeweils zitiert nach BGH NJW 2006, 1971).

    Auf einen individuell geschaffenen Vertrauenstatbestand kommt es seither im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich bei der Erbringung von Verbindungsdienstleistungen um ein praktisch vollständig technisiertes, anonymes Massengeschäft handelt, nicht mehr an (BGH NJW 2006, 1971).

    Im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses (§ 241 BGB) muss sich der Anschlussinhaber das Verhalten derjenigen, denen er Zugang zum Netzanschluss gewährt, zurechnen lassen (BGH NJW 2006, 1971 zum damaligen § 16 TKV, der statt einer "Zurechnung" ein "Vertretenmüssen" verlangte).".

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 3/05

    Entgeltanspruch von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern gegenüber

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
    Deshalb kann ein Vertrag auch dadurch zustande kommen, dass ein Anbieter im Wege der so genannten Realofferte seine Leistung bereit hält und ein Nutzer das Angebot mit deren Inanspruchnahme konkludent annimmt (BGH NJW-RR 2004, 928 m.w.N.; BGH NJW 2005, 3636).

    Aus diesem Grund tritt neben den als Dauerschuldverhältnis zu qualifizierenden Telefondienstvertrag mit dem Teilnehmernetzbetreiber ein weiteres Rechtsverhältnis mit dem Anbieter eines Mehrwertdienstes hinzu, wenn der Nutzer einen solchen Dienst anwählt (BGHZ 158, 201; BGH NJW 2002, 361; BGH NJW 2005, 3636; BGH NJW 2006, 1971; vgl zu alledem auch LG Saarbrücken CR 2010, 173ff).

  • AG Amberg, 29.05.2009 - 2 C 1424/08

    Haftung des Telefonanschlussinhabers für Entgeltansprüche aus einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
    So hat das LG Saarbrücken (a.a.O.) zur Zahlung von 14.782,95 Euro verurteilt, das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück(a.a.O.) zur Zahlung von 784, 58 Euro, das AG Amberg (Urt. vom 29.05.2009, Az. 2 C 1424/08) zur Zahlung von 1.971,44 Euro, das LG Regensburg (a.a.O.) zur Zahlung von 1029, 40 Euro.
  • AG Wiesbaden, 06.08.2010 - 91 C 128/10
    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
    Jedenfalls kann keine Rede davon sein, dass dadurch, dass die Folgen zunächst Dritte treffen, dem "Minderjährigenschutz ausreichend Rechnung getragen" ist (so etwa AG Augsburg, Urteil vom 19.07.2010, 91 C 128/10).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
    Aus diesem Grund tritt neben den als Dauerschuldverhältnis zu qualifizierenden Telefondienstvertrag mit dem Teilnehmernetzbetreiber ein weiteres Rechtsverhältnis mit dem Anbieter eines Mehrwertdienstes hinzu, wenn der Nutzer einen solchen Dienst anwählt (BGHZ 158, 201; BGH NJW 2002, 361; BGH NJW 2005, 3636; BGH NJW 2006, 1971; vgl zu alledem auch LG Saarbrücken CR 2010, 173ff).
  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
    Aus diesem Grund tritt neben den als Dauerschuldverhältnis zu qualifizierenden Telefondienstvertrag mit dem Teilnehmernetzbetreiber ein weiteres Rechtsverhältnis mit dem Anbieter eines Mehrwertdienstes hinzu, wenn der Nutzer einen solchen Dienst anwählt (BGHZ 158, 201; BGH NJW 2002, 361; BGH NJW 2005, 3636; BGH NJW 2006, 1971; vgl zu alledem auch LG Saarbrücken CR 2010, 173ff).
  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

    Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
    Deshalb kann ein Vertrag auch dadurch zustande kommen, dass ein Anbieter im Wege der so genannten Realofferte seine Leistung bereit hält und ein Nutzer das Angebot mit deren Inanspruchnahme konkludent annimmt (BGH NJW-RR 2004, 928 m.w.N.; BGH NJW 2005, 3636).
  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 278/51

    Gewährung von Straffreiheit für Beamte

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
    Treuwidrig ist es, eine Leistung zu fordern, welche alsbald zurück zu gewähren ist ("dolo agit , qui petit, quod statim redditurus est", vgl. hierzu BGHZ 10, 75; 79, 204; 94, 246; 110, 33, Palandt- Heinrichs, BGB, 70. Aufl., § 242 Rn. 92).
  • AG Saarbrücken, 26.02.2010 - 37 C 212/09

    Zahlungsanspruch eines Mehrwertdiensteanbieters: Haftung von Eltern wegen des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10
    unter Abänderung des Urteils des AG Saarbrücken vom 26.02.2010, Az.: 37 C 212/09, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.818,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.06.2008 sowie 4, 00 Euro Mahnkosten, 265, 70 Euro außergerichtliche Anwaltskosten und Auskunftskosten in Höhe von 0, 65 Euro zu zahlen.
  • LG Saarbrücken, 28.04.2009 - 9 O 312/08

    Vergütung für die Inanspruchnahme einer Mehrwertdienstenummer betreffend die

  • AG Wolfsburg, 24.06.2009 - 22 C 85/09

    0900; 0900er Nummer; Bezahlsystem; Bezahlvorgang; Dienstvertrag;

  • LG Mosbach, 11.09.2009 - 1 O 31/09
  • LG Saarbrücken, 27.01.2012 - 10 S 80/11

    Online-Spiel - Nutzung durch Minderjährige - Vertragsschluss

    Die Kammer hält insoweit an ihrer in den Verfahren 10 S 60/10 und 10 S 99/10 vertretenen und den Parteien schon im Vorfeld der mündlichen Verhandlung offen gelegten Rechtsauffassung fest.

    Da hier - wie auch - die Möglichkeit der Zahlung unter Inanspruchnahme des hier streitgegenständlichen Premiumdienstes nur eine unter vielen Möglichkeiten zur Zahlung der zu erwerbenden "Features" darstellt, andererseits aber bei der Inanspruchnahme anderer, klassischer Zahlungsmittel - beispielsweise über die VISA- Karte der Bank - niemand davon ausgehen wird, dass die Bank in den eigentlichen Verkauf der "Features" involviert ist, geht der objektive Empfängerhorizont dahin, dass auch die Leistung des Premiumdienstes ausschließlich darin besteht, die Zahlfunktion zu übernehmen (vgl. hierzu auch AG Rheda Wiedenbrück, Urteil vom 05.01.2010, 11 C 78/09; LG Regensburg, 2 S 158/09, Urteile der erkennenden Kammer vom 22.06.2011 in den Verfahren 10 S 99/10 und 10 S 60/10).

    In den bereits zitierten, von der Kammer entschiedenen Verfahren 10 S 60/10 bzw. 10 S 99/10 ging es um die Zahlung von 2.818,47 Euro bzw. um 1.983,80 Euro.

  • LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 99/10

    Telekommunikationsdienstleistung: Zahlungsanspruch des Betreibers eines

    Soweit in einem Parallelverfahren vor der erkennenden Kammer (Az.: 10 S 60/10) bei sonst gleicher Sachlage von der dortigen Klägerin g. als Vertragspartnerin des Kausalgeschäfts angesehen wird, folgt die Kammer dem nicht.

    In vorliegendem Verfahren geht es um die Zahlung von1.983,80 Euro, in dem Verfahren 10 S 60/10 vor der erkennenden Kammer um 2.818,47 Euro.

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