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Weitere Entscheidung unten: LG München I, 04.04.2000

Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.02.2000 - 97 O 188/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16814
LG Berlin, 14.02.2000 - 97 O 188/99 (https://dejure.org/2000,16814)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.02.2000 - 97 O 188/99 (https://dejure.org/2000,16814)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 97 O 188/99 (https://dejure.org/2000,16814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    UWG §§ 1, 13 Abs. 2 Nr. 2, StBerG § 64 Abs. 1 Satz 1, StBGebV § 13, BOStB § 45 Abs. 4 Satz 1
    Telefonische Steuerberatung unter 0190-Nummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Steuerberatung unter 0190-Service-Nummer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerberatung; Unzulässigkeit telefonischer Steuerberatung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 61
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Berlin, 14.02.2000 - 97 O 188/99
    Zwar ist anerkannt, dass nicht jede Wettbewerbshandlung, die auf einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften beruht, sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH GRUR 57, 558; 60, 193, 195).

    Im Falle des Rechtsbruchs, wie er vorliegend mit Bezug auf die oben zitierten Vorschriften gegeben ist, ergibt sich ein Wettbewerbsverstoß aber in Verbindung mit dem unter Ausnutzung der Gesetzestreue der Mitbewerber erzielten Vorsprung im Wettbewerb (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHZ 45, 1, 2; GRUR 57, 558, 559).

  • BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 119/63

    Selbstbedienungs-Großhandlung. Ladenschlußgesetz

    Auszug aus LG Berlin, 14.02.2000 - 97 O 188/99
    Im Falle des Rechtsbruchs, wie er vorliegend mit Bezug auf die oben zitierten Vorschriften gegeben ist, ergibt sich ein Wettbewerbsverstoß aber in Verbindung mit dem unter Ausnutzung der Gesetzestreue der Mitbewerber erzielten Vorsprung im Wettbewerb (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHZ 45, 1, 2; GRUR 57, 558, 559).
  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Berlin, 14.02.2000 - 97 O 188/99
    Zwar ist anerkannt, dass nicht jede Wettbewerbshandlung, die auf einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften beruht, sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH GRUR 57, 558; 60, 193, 195).
  • OLG Hamburg, 13.08.1987 - 3 U 95/87

    Verleger von Kundenanzeigen; Prüfungspflicht; Wettbewerbswidriger Inhalt; …

    Auszug aus LG Berlin, 14.02.2000 - 97 O 188/99
    Wer seinen eigenen Wettbewerb aber auf das wettbewerbswidrige Verhalten anderer aufzubauen trachtet, handelt selbst wettbewerbswidrig (OLG Hamburg GRUR 1988, 141, Leitsatz).
  • LG Erfurt, 16.02.1998 - 7 O 461/98

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts für die Geltendmachung …

    Auszug aus LG Berlin, 14.02.2000 - 97 O 188/99
    Darüber hinaus ist die StBGebV im Vorliegenden auch insoweit anwendbar, als der von den Anrufern geschlossene Beratungsvertrag nicht mit der - selbst nicht der Regelung des § 64 StBerG unterfallenden - Beklagten, sondern mit den als Gesprächspartner auftretenden Steuerberatern zustande kommt (so für die Parallelproblematik der "Anwaltshotline"; OLG München NJW 1999, 151; LG Erfurt JZ 1998, 527).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 89/02

    Steuerberater-Hotline

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Berlin MMR 2001, 61 = DStRE 2000, 613).
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Rechtsprechung
   LG München I, 04.04.2000 - 21 O 4375/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,24720
LG München I, 04.04.2000 - 21 O 4375/00 (https://dejure.org/2000,24720)
LG München I, Entscheidung vom 04.04.2000 - 21 O 4375/00 (https://dejure.org/2000,24720)
LG München I, Entscheidung vom 04. April 2000 - 21 O 4375/00 (https://dejure.org/2000,24720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Kein Verzicht auf Domain durch Beschlussverfügung

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 61
 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei …

    Eine einstweilige Verfügung kann zwar nach herrschender Meinung grundsätzlich nicht darauf gerichtet werden, dass schon vorläufig der Verzicht und der Ausschreibungsantrag gemäß § 894 ZPO als erklärt gelten, weil darin eine im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache läge (s zB HansOLG Hamburg NJW-RR 1991, 382; LG München MMR 2001, 61; s auch LG Bochum NJW-RR 1998, 1372; - zu Ausnahmen vgl zB OLG Köln NJW-RR 1997, 59, 60; LAG Bremen ZTR 1996, 276, 277 f).
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