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Weitere Entscheidung unten: KG, 01.02.2002

Rechtsprechung
   KG, 08.01.2002 - 5 U 6727/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2635
KG, 08.01.2002 - 5 U 6727/00 (https://dejure.org/2002,2635)
KG, Entscheidung vom 08.01.2002 - 5 U 6727/00 (https://dejure.org/2002,2635)
KG, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 5 U 6727/00 (https://dejure.org/2002,2635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ladisch.de

    E-Mail-Werbung per Mailingliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; BGB § 823 Abs. 1
    Unerwünschte eMail-Werbung als rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Elektronischer Briefkasten zugemüllt - Anwalt lässt unerwünschte Werbemails verbieten

  • beck.de (Leitsatz)

    Beweislast bei Spamming

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter eMail-Werbung; eMail-Werbung als Eingriff in den eigerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und in das Persönlichkeitsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 685
  • DB 2002, 1713
  • K&R 2002, 547
  • afp 2003, 434
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85

    Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst

    Auszug aus KG, 08.01.2002 - 5 U 6727/00
    b) Auch in seiner vergleichbaren Entscheidung zur Btx-Werbung (GRUR 1988, 614, 615) hat der BGH das Verbot damit begründet, dass der Empfänger Zeit und Telefonkosten aufwenden müsse und das Telefon beim Löschungsvorgang für einige Zeit blockiert werde.
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Rechtsprechung
   KG, 01.02.2002 - 5 W 315/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8140
KG, 01.02.2002 - 5 W 315/01 (https://dejure.org/2002,8140)
KG, Entscheidung vom 01.02.2002 - 5 W 315/01 (https://dejure.org/2002,8140)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 5 W 315/01 (https://dejure.org/2002,8140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 32; ; ZPO § 572 a.F.; ; UrhG § 16; ; UrhG § 17

  • rechtsportal.de

    ZPO § 32 § 572 (a.F.); UrhG § 16 § 17
    Örtliche Zuständigkeit hinsichtlich einer rechtswidrigen Vervielfältigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Deliktischer Gerichtsstand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gem. § 32 der Zivilprozessordnung ( ZPO); Zuständigkeit des Gerichts bei Anhängigmachung eines Unterlassungsanspruchs bzgl. der Vervielfältigung vonÜbersetzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 343
  • MMR 2002, 685
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen auf ein …

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 W 315/01
    Unter diesen Umständen kann nicht von einem so engen Zusammenhang zwischen Vervielfältigung und Internet-Angebot die Rede sein, dass die in dem Internet-Auftritt auch in Berlin begangene unerlaubte Handlung die vorangegangene Vervielfältigung in dem Sinne mit umschließt, dass beide Aktivitäten als Teilakte ein und derselben unerlaubten Handlung angesehen werden könnten (vgl. OLG München GRUR 1990, 677).
  • LG Köln, 06.01.2022 - 14 O 38/19

    Mittäterschaftliche Zurechnung von Urheberrechtsverletzungen

    Die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ZPO besteht bei einer behaupteten unerlaubten Vervielfältigung dort, wo diese vorgenommen wurde (vgl. KG Berlin, GRUR-RR 2002, 343).
  • LG Hamburg, 06.08.2026 - 310 O 136/26

    Urheberrechtlicher Schutz journalistischer Urteilsbesprechungen vor der Übernahme …

    Zwischen der vorbereitenden Vervielfältigung und der sich anschließenden öffentlichen Zugänglichmachung des Artikels im Internet besteht ein hinreichend enger tatbestandlicher Zusammenhang, um eine einheitliche Zuständigkeit zu begründen (vgl. KG GRUR-RR 2002, 343).
  • OLG München, 07.05.2009 - 31 AR 232/09

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet

    In der neueren Rechtsprechung ist ohnehin eine Tendenz zu beobachten, den "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung", der als zu ausufernd empfunden wird, einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; Danckwerts GRUR 2007, 104;… vgl. jetzt auch Zöller/Vollkommer 27. Aufl. § 32 Rn. 17, anders noch Vorauflage).
  • LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für im Internet begangene …

    Rn. 25 Soweit es vor Einführung des § 104 a UrhG in der Rechtsprechung eine Tendenz gab, den als zu ausufernd empfundenen "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; LG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 457 (Ls.) = NJOZ 2012, 2124; Danckwerts GRUR 2007, 104;… Zöller/Vollkommer § 32 Rn. 17 "Internetdelikt"; zum Meinungsstand: OLG München, B. v. 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09, BeckRS 2009, 12847), ist dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung, einen Gerichtsstand an jedem Erfolgsort zu begründen, nicht in Einklang zu bringen.
  • LG Berlin, 25.03.2003 - 16 O 498/02
    Die Entscheidung des Kammergerichts im Verfahren 5 W 315/01 ( MMR 2002, 685) steht dem nicht entgegen.
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