Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Hinweispflicht eines gewerblichen Händlers bei einer Internetauktion auf seine Händlereigenschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf Händlereigenschaft; Anonymisierung der Teilnehmer einer Internetauktion ; Teilnahme an einer Internetauktion; Irreführung des Verbrauchers über herkömmliche Faktoren der Preisbildung; ...
- Judicialis
UWG § 3
- IWW
- JurPC
UWG § 3
Händlereigenschaft bei Internet-Auktion - aufrecht.de
Händlerkennung bei Internetauktionen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Händlereigenschaft bei Internet-Auktion I
- stroemer.de
Gewerbliche Versteigerer
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetauktion - Unternehmer muss auf Händlereigenschaft hinweisen
- online-und-recht.de
- jurawelt.com
Ein gewerblicher Händler muß bei einem Verkaufsangebot in einer Internetauktion nicht auf seine Händlereigenschaft hinweisen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Irreführung, Internetauktion, Händlerangabe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht - Hinweis auf Händlereigenschaft in Internet-Auktion?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auf Händlereigenschaft muß nicht hingewiesen werden!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Händler muß bei Verkaufsangebot im Rahmen einer Internetauktion nicht auf seine Händlereigenschaft hinweisen - OLG bestätigt gleichlautenden Beschluss des LG Osnabrück
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf Händlereigenschaft; Anonymisierung der Teilnehmer einer Internetauktion ; Teilnahme an einer Internetauktion; Irreführung des Verbrauchers über herkömmliche Faktoren der Preisbildung; ...
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§ 1 UWG; §§ 936 ZPO ff
Keine Offenbarungspflicht für gewerbliche Händler bei Online-Auktionen
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 06.11.2002 - 12 O 2957/02
- OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1061
- MMR 2003, 270
- K&R 2003, 243
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85
Getarnte Werbung II
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03
Dies trifft wohl auch auf die wettbewerbsrechtliche Regel zu (BGH GRUR 1987, 748, 749 - Getarnte Werbung II;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 3 Rn. 354), dass ein Unternehmer zur Vermeidung einer Irreführung des angesprochenen Publikums den gewerblichen Charakter seines Angebots in geeigneter Weise offenlegen muss, weil das Publikum anderenfalls von einem günstigeren Privatangebot ausgeht. - LG Osnabrück, 06.11.2002 - 12 O 2957/02
Anforderungen an die Hinweispflicht gewerblicher Händler auf ihre …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03
Aktenzeichen: 12 O 2957/02.
- LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
Verkauf über eBay ist keine Versteigerung
Dem von der Verfügungsklägerin verfolgten Unterlassungsanspruch steht auch die Rechtsprechung des OLG Oldenburg (NJW-RR 2003, 1061), wonach bei Angeboten im Internet wie in der ... auf den geschäftlichen Charakter eines Angebotes nicht hingewiesen werden müsse, nicht entgegen. - LG Kleve, 01.09.2004 - 2 O 290/04
Wettbewerbsrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen des …
Die Verfügungsbeklagte ist der Ansicht, dass sie auch im Falle einer gewerblichen Tätigkeit nicht verpflichtet sei, ihre Eigenschaft als Unternehmerin bei Verkäufen im Rahmen von Internetauktionen mitzuteilen; die Verfügungsbeklagte nimmt Bezug auf die Entscheidung des OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 1061f.Rn. 20 Ein Unterlassungsanspruch aus §§ 3, 13 UWG ist auch nicht vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Oldenburg, NJW-RR 2003, 1061 f, ausgeschlossen.
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Rechtsprechung
| OLG München, 10.12.2002 - 14 U 274/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MMR 2003, 270
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Dresden, 14.07.2026 - 4 W 361/26 Für die noch hinzunehmende Zeitspanne sind die Besonderheiten des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Schwierigkeit tatsächlicher und rechtlicher Art maßgeblich (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. Oktober 2025 - 3 U 97/25 -, juris-Rz. 21 m.w.N.; OLG Brandenburg 26.08.2024 - 1 W 42.24, BeckRS 2024, 25014;… Musielak/Voit/Braun ZPO, 22. Aufl. 2025, ZPO S 940 Rn. 4), wobei eine Verzögerung von mehr als einem Monat in der Regel nicht mehr als unschädlich angesehen werden kann (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2019, 105 (106); OLG Brandenburg 26.08.2024 - 1 W 42.24, BeckRS 2024, 25014; OLG München MMR 2003, 270 (271); OLG Koblenz NJW-RR 2011, 624 (625) = GRUR 2011, 451;… Musielak/Voit/Braun ZPO, 22. Aufl. 2025, ZPO S 940 Rn. 4; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2025, 257 = GRUR-RS 2024, 38808 = AfP 2025, 59 (61): fünf Wochen als Richtschnur, OLG Frankfurt a.M. 16.02.2023 - 6 U 157/22, GRUR-RS 2023, 3667; 20.03.2025 - 16 U 42/24, GRUR-RS 2025, 4787: jeweils sechs Wochen als Richtschnur, dieser Rechtsprechung folgend: OLG Frankfurt…, Beschluss vom 07.07.2025 - 3 W 13/25 - NJOZ 2025, 1070 Rn. 33, beck-online).
- OLG Frankfurt, 14.10.2025 - 3 U 97/25
Wegfall des Verfügungsgrundes wegen dringlichkeitsschädlichen Zuwartens
Die Notwendigkeit (Dringlichkeit) für eine Regelungs- oder Leistungsverfügung entfällt daher in Folge Selbstwiderlegung, d.h. durch längeres, "dringlichkeitsschädliches Zuwarten" in Kenntnis der sie rechtfertigenden Umstände; für die noch hinzunehmende Zeitspanne sind die Besonderheiten des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Schwierigkeit tatsächlicher und rechtlicher Art maßgeblich (vgl. etwa OLG Frankfurt a. M. NZG 2022, 1629 (1631); OLG Brandenburg 26.08.2024 - 1 W 42.24, BeckRS 2024, 25014;… Musielak/Voit/Braun ZPO, 22. Aufl. 2025, ZPO S 940 Rn. 4), wobei eine Verzögerung von mehr als einem Monat in der Regel nicht mehr als unschädlich angesehen werden kann (vgl. etwa OLG Nürnberg NJW-RR 2019, 105 (106); OLG Brandenburg 26.08.2024 - 1 W 42.24, BeckRS 2024, 25014; OLG München MMR 2003, 270 (271); OLG Koblenz NJW-RR 2011, 624 (625) = GRUR 2011, 451;… Musielak/Voit/Braun ZPO, 22. Aufl. 2025, ZPO S 940 Rn. 4; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2025, 257 = GRUR-RS 2024, 38808 = AfP 2025, 59 (61): fünf Wochen als Richtschnur•, OLG Frankfurt a. M. 16.02.2023 - 6 U 157/22, GRUR-RS 2023, 3667;… 20.03.2025 - 16 U 42/24, GRUR-RS 2025, 4787: jeweils sechs Wochen als Richtschnur, dieser Rechtsprechung folgend: Senatsbeschluss vom 07.07.2025 - 3 W 13/25 - NJOZ 2025, 1070 Rn. 33, beck-online). - OLG Frankfurt, 07.07.2025 - 3 W 13/25
Selbstwiderlegung der Dringlichkeit einer beantragten einstweiligen Verfügung
Die Notwendigkeit (Dringlichkeit) für eine Regelungs- oder Leistungsverfügung entfällt daher infolge Selbstwiderlegung, d. h. durch längeres, "dringlichkeitsschädliches Zuwarten" in Kenntnis der sie rechtfertigenden Umstände; für die noch hinzunehmende Zeitspanne sind die Besonderheiten des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Schwierigkeit tatsächlicher und rechtlicher Art maßgeblich (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.06.2022 - 5 W 18/22 -, NZG 2022, 1629, 1631; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2024 - 1 W 42/24 -, juris;… Braun, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 22. Aufl. 2025, § 940, Rdnr. 4), wobei eine Verzögerung von mehr als einem Monat in der Regel nicht mehr als unschädlich angesehen werden kann (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 -, NJW-RR 2019, 105, 106; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2024 - 1 W 42/24 -, juris; OLG München, Beschluss vom 10.12.2002 - 14 U 274/02 -, MMR 2003, 270, 271; OLG Koblenz, Urteil vom 23.02.2011 - 9 W 698/10 -, NJW-RR 2011, 624, 625;… Braun, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 22. Aufl. 2025, § 940, Rdnr. 4; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2024 - 7 U 41/23 -, AfP 2025, 59, 61: fünf Wochen als Richtschnur; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.02.2023 - 6 U 157/22 -, GRUR-RS 2023, 3667; Urteil vom 20.03.2025 - 16 U 42/24 -, GRUR-RS 2025, 4787: jeweils sechs Wochen als Richtschnur).
- KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Romanveröffentlichung: Frage der …
Daraus kann indes nicht geschlossen werden, dass sie der Angelegenheit selbst keine besondere Eilbedürftigkeit beigemessen habe, sondern zunächst die Veröffentlichung abwarten wollte (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1993, 154; OLG Hamm, OLGR 1997, 219; OLG München MMR 2003, 270). - OLG Brandenburg, 26.08.2024 - 1 W 42/24 Die Dauer der dabei noch hinnehmbaren Verzögerung ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu bestimmen (…Senat a. a. O.;… OLG Nürnberg a. a. O.;… OLG Köln a. a. O.;… MünchKomm./Drescher, a. a. O., § 935, Rn. 19;… Musielak/Voit/Huber/Brauns a. a. O.), wobei eine Verzögerung von mehr als einem Monat in der Regel nicht mehr als unschädlich angesehen werden kann (…Senat a. a. O.;… OLG Nürnberg a. a. O.;… OLG Hamburg a. a. O.;… OLG Köln a. a. O.; OLG München MMR 2003, 270, 271).
- LG Koblenz, 25.07.2012 - 1 O 334/12
Fehlende Nachweise: Nachforderungsfrist kann nicht verlängert werden!
Die Dauer, ab welcher ein Abwarten des Antragstellers die Dringlichkeit der von ihm begehrten Verfügung widerlegt, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. OLG München, MMR 2003, 270 [271]).
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