Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.11.2008 - I-20 U 125/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- MIR - Medien Internet und Recht
Von "Reservierungsbestätigungen" & Impressumspflichten - Die nur unvollständige Angabe des Namens eines Geschäftsführers in einem Impressum stellt einen erheblichen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG dar. Zur irreführenden Werbung bei der Vermarktung von Anzeigen.
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Unvollständige Namensangabe im Impressum
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- LawCommunity.de
Abmahnung wegen Verstoßes gegen Impressumspflicht
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Es liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn Impressumsseite auf Grund technischer Servicearbeiten nur zeitweilig nicht erreichbar ist
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; TMG § 5; ; TMG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1
- JurPC
Fehlen des persönlich haftenden Gesellschafters im Impressum
- stroemer.de
Bundes-jugendschutz-verlag.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Impressumsangaben - Geschäftsführernennung
- webhosting-und-recht.de
Impressumsverstoss ist abmahnfähige Wettbewerbsverletzung
- info-it-recht.de
Fehlender Name des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin kein Bagatellverstoß (Impressumspflicht)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unerreichbarkeit und Unvollständigkeit der Impressumsseite eines Internet-Auftritts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- archive.org
, S. 71 (Leitsatz)
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG
Verfügbar- und Vollständigkeit des Online-Impressums - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Angaben zum persönlich haftenden Gesellschafter
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Abgekürzter Vorname im Impressum kann abgemahnt werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Impressumsverstoß ist abmahnfähige Wettbewerbsverletzung
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Impressum und irreführende Werbung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Impressumsangaben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Impressumsverstoß ist abmahnfähige Wettbewerbsverletzung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Auch ein veraltetes Impressum kann abgemahnt werden // Gerichte sehen auch bei veralteten Angaben Verstöße
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an das Vorliegen von Wettbewerbsvorstößen i.R.d. Vermarktung von Anzeigen im Internet; Rechtliche Ausgestaltung der Impressumspflicht auf gewerblichen Websites; Anforderungen an das Vorliegen einer erheblichen Irreführung durch ein Zusammenwirken von ...
Besprechungen u.ä. (2)
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Abgekürzter Vorname im Impressum kann abgemahnt werden
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Wettbewerbsverstöße: Missachtung von Impressumspflichten und irreführende Werbung in Form von abgeänderten Mengenangaben
Papierfundstellen
- MMR 2009, 266
- MIR 2008, Dok. 342
- K&R 2009, 125
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 13.03.2008 - 4 U 192/07
Verstoß gegen Impressumspflicht fällt nicht unter die Bagatellklausel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2008 - 20 U 125/08
Zudem ist ein Verstoß gegen eine gesetzlich ausdrücklich zum Zwecke des Verbraucherschutzes bestehende Informationspflicht stets erheblich (wie hier: OLG Hamm, MMR 2008, 469).
- KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines …
Rn. 4 Das Landgericht hat (unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats, GRUR-RR 2007, 328 und gegen OLGR Düsseldorf 2009, 252, juris Rn. 21) einen Bagatellfall im Sinne des § 3 Abs. 2 UWG angenommen. - LG Essen, 13.11.2014 - 4 O 97/14
Fehlende Anbieterkennzeichnung im Impressum einer Internetseite für die …
Von einer Bagatellhandlung kann vor diesem Hintergrund nicht gesprochen werden, wenn ein Marktteilnehmer gegen ein ausdrückliches gesetzliches Gebot verstößt (wie z.B. § 5 Abs. 1 TMG), welches das Marktgeschehen gerade transparent machen soll (OLG Hamm, 13. März 2008, I-4 U 192/07, MMR 2008, 469 und OLG Düsseldorf, 4. November 2008, I-20 U 125/08, OLGR Düsseldorf 2009, 252; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. August 2010 - 1 U 28/10 -, juris). - OLG Hamburg, 21.05.2026 - 15 U 99/24
Impressum bei Instagram: Kurzzeitige Ausfälle unschädlich
Eine lediglich vorübergehende technische Störung der Erreichbarkeit begründet für sich genommen noch keinen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 DDG, insbesondere auch nicht gegen die darin vorgesehene Pflicht, das Impressum "ständig verfügbar" zu halten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2008 - I-20 U 125/08, MMR 2009, 266, 267; Daum, Pflichtangaben auf Webseiten, in: MMR 2020, 643, 644;… Ott, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, 51. Ed., 01.02.2026, DDG § 5, Rn. 25).
- KG, 18.11.2025 - 5 UKl 10/25
Gestaltung des Kündigungsprozesses hinsichtlich Dauerschuldverträgen im …
Für eine ständige Verfügbarkeit in diesem Sinne wird es als erforderlich angesehen, dass der Nutzer jederzeit und ohne Hindernisse auf die Pflichtangaben nach § 5 Abs. 1 TMG aF (bzw. § 5 Abs. 1 DDG) zugreifen kann (…vgl. etwa BeckOK IT-Recht/Sesing-Wagenpfeil [1.7.2024], § 5 TMG Rn. 53), wobei eine nur vorübergehende technisch bedingte Unerreichbarkeit etwa wegen Wartungsarbeiten unschädlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2008 - I-20 U 125/08, MMR 2009, 266 [juris Rn. 18] und hierauf verweisend BT-Drucks. 19/30840 S. 18). - OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10
Wettbewerbsverstoß im Internet: Bagatellschwelle bei Verstoß eines …
Von einer Bagatellehandlung kann vor diesem Hintergrund nicht gesprochen werden, wenn ein Marktteilnehmer gegen ein ausdrückliches gesetzliches Gebot verstößt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG), welches das Marktgeschehen gerade transparent machen soll (ebenso: OLG Hamm Beschluss vom 13.3.2008 - I-4 U 192/07 - [z.B. MMR 2008, 469]; OLG Düsseldorf Urteil vom 4.11.2008 - I-20 U 125/08 - [z.B. OLGR 2009, 252]; hier: jeweils zitiert nach juris). - KG, 12.11.2025 - 5 U 6/25
Zulässigkeit von Kündigungsbutton mit Passwortabfrage
Für eine ständige Verfügbarkeit in diesem Sinne wird es als erforderlich angesehen, dass der Nutzer jederzeit und ohne Hindernisse auf die Pflichtangaben nach § 5 Abs. 1 TMG aF (bzw. § 5 Abs. 1 DDG) zugreifen kann (…vgl. etwa BeckOK IT-Recht/Sesing-Wagenpfeil [1.7.2024], § 5 TMG Rn. 53), wobei eine nur vorübergehende technisch bedingte Unerreichbarkeit etwa wegen Wartungsarbeiten unschädlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2008 - I-20 U 125/08, MMR 2009, 266 [juris Rn. 18] und hierauf verweisend BT-Drucks. 19/30840 S. 18).
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