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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17149
OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,17149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2010 - 11 W 66/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,17149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2010 - 11 W 66/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,17149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    19 Abs 2 GWB, 20 Abs 1 GWB, 33 Abs 1 GWB
    Zum Bestehen eines Anspruchs auf Registrierung einer Domain

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; BGB § 12
    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren betreffend die Registrierung einer Internet-Domain

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzgl. der Eintragung einer Internetdomain ist unstatthaft bei Vorwegnahme der Hauptsache; Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren betreffend die Registrierung einer Internet-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 181
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
    Denn im Hinblick auf die Vielzahl möglicher Konfliktfälle zwischen Marken-, Namens- und Kennzeichenrechtsinhabern ist es nicht zu beanstanden, wenn es im Allgemeinen mit einer einfach zu handhabenden Grundregel, dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität, sein Bewenden hat (BGHZ 149, 191 -shell.de; BGHZ 148, 1 -Mitwohnzentrale.de).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
    Denn im Hinblick auf die Vielzahl möglicher Konfliktfälle zwischen Marken-, Namens- und Kennzeichenrechtsinhabern ist es nicht zu beanstanden, wenn es im Allgemeinen mit einer einfach zu handhabenden Grundregel, dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität, sein Bewenden hat (BGHZ 149, 191 -shell.de; BGHZ 148, 1 -Mitwohnzentrale.de).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
    Dieses Risiko trifft jeden anderen Kennzeicheninhaber infolge der nur eingeschränkten Prüfungspflichten der Antragsgegnerin (BGHZ 148, 13 - Ambiente) ebenso.
  • OLG Köln, 25.05.2001 - 19 U 90/01

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbelieferung des Vertragshändlers nach fristloser …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
    Der Antragsteller muss im Einzelnen darlegen, dass er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und sonst so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist, wobei eine "existentielle Notlage" nicht zu verlangen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2006 VI U (Kart) 39 /06 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 176; OLG München GRUR-RR 2003, 56; OLG Dresden, GRUR-RR 2002, 85, OLG Köln VersR 2001, 1284; Kessel / Koch, BB 2009, 1032 ff).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09

    Registrierung einer einstelligen Domain

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
    Der Senat hat hierzu in einem Urteil vom 18.5.2010, Az.: 11 U 36/09 (Kart) ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 W 37/06

    Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft: Passivlegitimation eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
    Die Kosten waren der Antragstellerin aufzuerlegen, weil das Landgericht ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu Recht zurückgewiesen hat und das dagegen gerichtete Rechtsmittel der Antragstellerin voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte (…zur Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Ausgangs des Rechtsstreits, wenn das Verfahren nicht für erledigt erklärt worden wäre: Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 91 a Rn. 47;… Zöller / Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91 a Rn. 24; OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 788).
  • OLG München, 11.04.2002 - U (K) 2142/02

    Anspruch gegen Netzbetreiber auf Durchleitung von Strom seitens des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
    Der Antragsteller muss im Einzelnen darlegen, dass er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und sonst so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist, wobei eine "existentielle Notlage" nicht zu verlangen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2006 VI U (Kart) 39 /06 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 176; OLG München GRUR-RR 2003, 56; OLG Dresden, GRUR-RR 2002, 85, OLG Köln VersR 2001, 1284; Kessel / Koch, BB 2009, 1032 ff).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - U (Kart) 34/01

    Durchsetzung eines Gasdurchleitungsbegehrens im Wege der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
    Der Antragsteller muss im Einzelnen darlegen, dass er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und sonst so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist, wobei eine "existentielle Notlage" nicht zu verlangen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2006 VI U (Kart) 39 /06 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 176; OLG München GRUR-RR 2003, 56; OLG Dresden, GRUR-RR 2002, 85, OLG Köln VersR 2001, 1284; Kessel / Koch, BB 2009, 1032 ff).
  • OLG Dresden, 13.09.2001 - U 1693/01

    Energiewirtschaft - Nutzung des Stromnetzes - Verbändevereinbarung - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
    Der Antragsteller muss im Einzelnen darlegen, dass er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und sonst so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist, wobei eine "existentielle Notlage" nicht zu verlangen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2006 VI U (Kart) 39 /06 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 176; OLG München GRUR-RR 2003, 56; OLG Dresden, GRUR-RR 2002, 85, OLG Köln VersR 2001, 1284; Kessel / Koch, BB 2009, 1032 ff).
  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 15 U 18/23

    Digitale Mautvignetten - Anforderungen an den Verfügungsgrund in einem …

    Umgekehrt ist die Schwelle für die darzulegende Notlage höher anzusetzen, wenn die Rechtslage nicht zu Gunsten des Antragstellers zweifelsfrei ist und / oder eine Verweisung auf die Geltendmachung von Schadensersatz zumutbar ist (…s. dazu auch OLG Köln GRUR 2017, 1048 Rn. 26 - Dampfreinigungsgeräte; OLG Frankfurt a.M. MMR 2011, 181, 182;… LG Hamburg GRUR-RS 2022, 26049. Rn. 124 - 126;… Huber in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Auflage 2023, § 940 Rn. 14).
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