Rechtsprechung
| LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 1 Abs 1 Nr 1 FernUSG, § 1 Abs 1 Nr 2 FernUSG, § 7 Abs 1 FernUSG, § 12 Abs 1 S 1 FernUSG
Zahlungsanspruch eines Coachs bei fehlender Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz - RA Kotz
Coaching-Vertrag im Internet ohne Zulassung der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht nichtig
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (11)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Online-Coaching bedarf der Zulassung nach § 12 FernUSG - Coaching-Vertrag bei Verstoß nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig und kein Anspruch auf Vergütung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
"Coaching"-Vertrag im Internet ist ohne Zulassung der staatlichen Zentralstelle für ...
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Online-Coaching ohne Zulassung: Teilnehmer muss nicht zahlen
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Online-Coaching ohne Zulassung: Teilnehmer muss nicht zahlen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Online-Coaching ohne Zulassung: Teilnehmer muss nicht zahlen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Masterclass" für Online-Shops: Coaching braucht Zulassung als Fernunterricht
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
Online Coaching Vertrag unwirksam mangels Zulassung als Fernunterricht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vertrag über Online-Coaching nichtig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Online Coaching Vertrag unwirksam, weil keine Zulassung als Fernunterricht vorlag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nichtigkeit von Coaching-Verträgen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Online-Coaching-Vertrag muss FernUSG-Zulassung haben, andernfalls rechtswidrig und Vertrag unwirksam
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
- LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22,abgeändert:
- LG Hamburg, 04.09.2023 - 304 O 277/22
- LG Hamburg, 11.10.2023 - 304 O 277/22
- OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Papierfundstellen
- MMR 2024, 272
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08
Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die …
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
Insbesondere konnten sie zur Verhinderung des für den Fernunterricht typischen "Schadens", nämlich Enttäuschung der Bildungswilligkeit, weniger beitragen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, NJW 2010, 608).Lernerfolgskontrolle ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vom BGH in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2009 (III ZR 310/08, NJW 2010, 608) konkretisiert wurde.
- OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf …
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
Rn. 42 e) Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es für die Anwendbarkeit des FernUSG zudem weder darauf an, ob der Beklagte bei Vertragsschluss als Verbraucher oder Unternehmer gehandelt hat, noch darauf, ob er sich durch seine Aussagen als Unternehmerin gerierte (vgl. OLG Celle 3. Zivilsenat, Urteil vom 01. März 2023 - 3 U 85/22 - noch nicht rechtskräftig). - OLG Köln, 24.11.2006 - 81 Ss OWi 71/06
Ordnungsgeld wegen des Betreibens eines Fernstudienganges ohne eine entsprechende …
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
Auch das OLG Köln geht in einer Entscheidung in einer Bußgeldsache dann von einer räumlichen Trennung aus, wenn weniger als die Hälfte des Lehrgangsstoffes im herkömmlichen Nah- oder Direktunterricht vermittelt würde (OLG Köln, Beschl. v. 24. November 2006 - 81 Ss-OWi 71/06 - 210 B Rn. 10). - LG Berlin, 15.02.2022 - 102 O 42/21
Wettbewerbsverstoß durch Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregelung: …
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
Die Kammer war daher gehalten, das Gesetz weit auszulegen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2022 - 102 O 42/21 -, Rn. 29 - 30, juris). - VG München, 14.09.1988 - M 6 K 86.7044
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22
Rn. 34 Zwar sieht die Kammer, dass Teile der (spärlichen) Literatur und Rechtsprechung zum FernUSG die Teilnahme mittels Videokonferenz nicht als Fall einer räumlichen Trennung i.S.d. § 1 FernUSG ansehen, da es auf den direkten Kontakt zwischen Lehrendem und Lernendem bei der Wissensvermittlung ankomme (vgl. VG München, Urt. v. 14.0 September 1988 - M 6 K 86.7044 - NVwZ-RR 1989, 473;… Nomos-BR/Vennemann FernUSG/Michael Vennemann, 2. Aufl. 2014, FernUSG § 1 Rn. 10).
- OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23
Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) auf …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 , abgeändert:.Rn. 11 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2023 - 304 O 277/22 den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Wedding vom 04.11.2022 mit der Nummer … unter Reduzierung von EUR 357, 00 aufrechtzuerhalten;.
- LG München I, 12.02.2024 - 29 O 12157/23
Coaching kein Fernunterricht
Rn. 38 1. In einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.07.2023, (Az. 304 O 277/22) wird ausgeführt dass zwar die Teilnahme mittels einer Videokonferenz nicht als Fall einer räumlichen Trennung i.S.d. § 1 FernUSG anzusehen ist, da es auf den direkten Kontakt zwischen dem Lehrendem und dem Lernendem bei der Wissensvermittlung ankomme. - LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23
Online-Coaching - Klägerin bekommt Geld zurück
Zudem sollte das FernUSG der "Enttäuschung der Bildungswilligkeit" vorbeugen und ging von einer erheblich höheren Schutzbedürftigkeit des Teilnehmers am Fernunterricht im Verhältnis zu demjenigen am Direktunterricht aus (…BT-Drs. 7/4245, S. 12 f.), stellte also nicht auf die Eigenschaft des Teilnehmers als Verbraucher ab (vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794; LG Leipzig, Endurteil vom 01.02.2023 - Az. 05 O 1598/22 [vom Kläger vorgelegt als Anlage K 15] sowie LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 [vorgelegt als Anlage K 16]); a. A. Hinweisschreiben des KG vom 22.06.2023, Az. 10 U 74/23 [vorgelegt von der Beklagten mit Schriftsatz vom 12.10.2023; Bl. 74 f d. A.]), welches die Argumentation des OLG Celle in dessen vorgenanntem Urteil vom 01.03.2023 mit Blick auf den nach der Gesetzesbegründung verfolgten Zweck des Verbraucherschutzes als "wenig überzeugend" bezeichnete).Hiergegen spricht jedoch bereits der Wortlaut des § 1 FernUSG, welcher einzig und allein auf eine räumliche Trennung zwischen Lehrendem und Lernendem abstellt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 [vorgelegt als Anlage K 16]).
- OLG Düsseldorf, 10.07.2024 - 10 W 51/24 Ob dabei von einer überwiegend räumlichen Trennung bereits dann auszugehen ist, wenn weniger als die Hälfte des Lehrgangsstoffes im herkömmlichen Nah- oder Direktunterricht vermittelt wird (…so OLG Köln, Beschl. v. 24.11.2006 - 81 Ss-OWi 71/06 - 210 B - juris Rn. 10; LG Hamburg, Urt. v. 19.07.2023 - 304 O 277/22 - juris Rn. 32 ff.), oder ob insoweit auch Videokonferenzen und Webinare, bei denen eine direkte Kontaktaufnahme zu dem Referenten möglich ist, einem Direktunterricht gleichzustellen sind (…so OLG Köln, Urt. v. 06.12.2023 - 2 U 24/23 - juris Rn. 50;… LG Ravensburg, Urt. v. 11.07.2023 - 5 O 25/23 - BeckRS 2023, 22772 Rn. 25;… Vennemann, FernUSG, 2. Aufl. 2014, § 1 Rn. 10; Lach, jurisPR-ITR 12/2023 Anm. 4; Faix, MMR 2023, 821, 824; Laukemann/Förster, WRP 2024, 24, 28), kann vorliegend dahingestellt bleiben.
Rn. 35 Die Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes setzt nicht voraus, dass der Teilnehmer des Fernunterrichts Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist (…so OLG Celle, Urt. v. 01.03.2023 - 3 U 85/22 - juris Rn. 50; LG Hamburg, Urt. v. 19.07.2023 - 304 O 277/22 - juris Rn. 42; Lach, jurisPR-ITR 12-2023 Anm. 4;… Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht 3. Auflage 2020 § 2 Rn. 31; Bülow, NJW 1993, 2387, 2888; Faix, MMR 2023, 821, 825;… offen gelassen von OLG Köln, Urt. v. 06.12.2023 - 2 U 24/23 - juris Rn. 44 - 48; ablehnend KG, Hinweis vom 22.06.2023 - 10 U 74/23 - n.V.;… LG Frankfurt, Urt. v. 15.09.2023 - 2-21 O 323/21 - n.V. jeweils auszugsweise zitiert in WRP 2024, 101; Laukemann/Förster, WRP 2024, 24, 27).
- OLG München, 17.10.2024 - 29 U 310/21
Inkassokosten, Elektronischer Geschäftsverkehr, Versäumnisurteil im schriftlichen …
Rn. 33 Soweit die Gegenansicht annimmt, das FernUSG sei gleichermaßen auf Verbraucher und Unternehmer als Lernende anwendbar, weil das Gesetz keine ausschließliche Anwendung auf Verbraucher vorsehe, eine teleologische Auslegung kein gegenteiliges Ergebnis rechtfertige und die Regelungen des FernUSG so verstanden werden könnten, dass sie zum Schutz von Verbrauchern erlassen worden seien, Unternehmer aber nicht ausschließen sollten (…OLG Celle NJW-RR 2024, 1181 Rn. 4;… MMR 2023, 864 Rn. 25 ff.; LG Hamburg MMR 2024, 272 Rn. 37 f.), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen. - LG Mönchengladbach, 13.03.2024 - 2 O 217/21
Online-Coaching-Vertrag - Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG
Es genügt bereits, dass ein persönlicher Austausch zwischen Lernendem und Lehrendem vorgesehen ist, in dessen Rahmen die Möglichkeit zu Rückfragen im Kontext der Lerninhalte besteht (LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22). - OLG Düsseldorf, 29.07.2025 - 10 U 42/25
Erfordernis einer Genehmigung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung …
Ob dabei von einer überwiegend räumlichen Trennung bereits dann auszugehen ist, wenn weniger als die Hälfte des Lehrgangsstoffes im herkömmlichen Nah- oder Direktunterricht vermittelt wird (…so OLG Köln, Beschl. v. 24.11.2006 - 81 Ss-OWi 71/06 - 210 B - juris Rn. 10; LG Hamburg, Urt. v. 19.07.2023 - 304 O 277/22 - juris Rn. 32 ff.), oder ob insoweit auch Videokonferenzen und Webinare, bei denen eine direkte Kontaktaufnahme zu dem Referenten möglich ist, einem Direktunterricht gleichzustellen sind (…so OLG Köln, Urt. v. 06.12.2023 - 2 U 24/23 - juris Rn. 50;… LG Ravensburg, Urt. v. 11.07.2023 - 5 O 25/23 - BeckRS 2023, 22772 Rn. 25;… Vennemann, FernUSG, 2. Aufl. 2014, § 1 Rn. 10; Lach, jurisPR-ITR 12/2023 Anm. 4; Faix, MMR 2023, 821, 824; Laukemann/Förster, WRP 2024, 24, 28), kann vorliegend dahingestellt bleiben. - AG Fürth/Bayern, 28.02.2024 - 310 C 905/23
"E-Commerce Master Training" kein Fernunterricht sondern reiner Videolernkurs
Dies kann in Form von Sprechstunden, WhatsApp-Supports oder auch sonstigen Life-Calls erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 310/08 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 1. März 2023 - 3 U 85/22 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 19. Juli 2023 - 304 O 277/22 -, juris). - LG Darmstadt, 18.12.2023 - 13 O 263/22 Auch Teile der Literatur und Rechtsprechung zum FernUSG sehen die Teilnahme an Unterricht mittels Videokonferenz nicht als Fall einer räumlichen Trennung i.S.d. § 1 FernUSG an, da es auf den direkten Kontakt zwischen Lehrendem und Lernendem bei der Wissensvermittlung ankomme (…vgl. Nomos-BR/Vennemann FernUSG/Michael Vennemann, 2. Aufl. 2014, FernUSG § 1 Rn. 10; vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 m.w.N.).
- LG Stade, 20.11.2024 - 3 O 137/24 Um den Schutzweck nicht zu untergraben, geht die Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass es gerade nicht auf eine konkrete Überprüfung des Lernerfolges ankommt, wie bspw. in individuellen Prüfungen, sondern vielmehr die Möglichkeit zur Rücksprache für eine solche Lernkontrolle bereits ausreichend ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 III ZR 310/08 , juris; OLG Celle, Urteil vom 1. März 2023 3 U 85/22 , juris; LG Hamburg, Urteil vom 19. Juli 2023 304 O 277/22 , juris).
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