Rechtsprechung
| OLG München, 26.04.2023 - 29 W 1697/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Unterlassungstitel und Cache-Inhalte - Zur Verpflichtung des Unterlassungsschuldners auch Cache-Inhalte zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen bzw. entsprechend auf Dritte einzuwirken
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- BAYERN | RECHT
UWG § 5 Abs. 1; ZPO § 890
Verhängung eines Ordnungsgeldes bei unterbliebener Löschung mehrerer irreführender Aussagen im Cache eines Internet-Auftritts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Pflichten des Unterlassungsschuldners im digitalen Zeitalter
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Berechnung von Ordnungsmitteln bei unterlassener Löschung irreführender Werbeaussagen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unterlassungsverfügung verpflichtet Websitebetreiber auch zur Löschung der wettbewerbswidrigen Inhalte aus dem Google-Cache
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Websitebetreiber sind auch zur Löschung der wettbewerbswidrigen Inhalte aus dem Google-Cache verpflichtet
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Schuldner haftet auch für nicht gelöschten Webseiten-Cache
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Unterlassungsverfügung verpflichtet Websitebetreiber auch zur Löschung des (Google-)Cache
Verfahrensgang
- LG München I, 07.09.2020 - 4 HKO 9484/20
- LG München I, 18.03.2021 - 4 HKO 9484/20
- OLG München, 26.04.2023 - 29 W 1697/21
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2023, 391
- MMR 2024, 357
- MIR 2023, Dok. 083
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.07.2018 - I ZB 86/17
Störerhaftung einer Rundfunkanstalt: Umfang der Handlungspflicht einer …
Auszug aus OLG München, 26.04.2023 - 29 W 1697/21
Rn. 10 b) Ein Unterlassungstitel verpflichtet den Schuldner indes auch, etwaige gegen den Titel verstoßende Cache-Inhalte zu löschen bzw. auf Dritte entsprechend einzuwirken, um sicherzustellen, dass die zu unterlassenden Aussagen auch durch die gängigen Internetsuchmaschinen nicht weiter - auch nicht über eine Cache-Speicherung - erreichbar bzw. abrufbar sind (BGH GRUR 2018, 1183 Rn. 13 - Wirbel um Bauschutt). - BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel: …
Auszug aus OLG München, 26.04.2023 - 29 W 1697/21
Doch können, wie das Landgericht ebenfalls zutreffend erkannt hat, zu einer natürlichen Handlungseinheit nur solche Verhaltensweisen zusammengefasst werden, die gegen dasselbe gerichtliche Verbot verstoßen, nicht hingegen Verstöße gegen unterschiedliche Verbotsaussprüche (vgl. BGH GRUR 2021, 767 Rn. 34 - Vermittler von Studienplätzen), so dass drei Zuwiderhandlungen vorliegen. - BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92
Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung …
Auszug aus OLG München, 26.04.2023 - 29 W 1697/21
Zwar wurde das Verfügungsurteil nicht innerhalb der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO im Parteibetrieb zugestellt, obwohl auch ein Verfügungsurteil zu seiner Vollziehung gemäß § 929 Abs. 2 ZPO der Zustellung im Parteibetrieb bedarf und die amtswegige Zustellung nicht genügt (vgl. BGH NJW 1993, 1076, 1077 ff;… Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 929 Rn. 18;… MüKoZPO/Drescher, 6. Aufl., 2020, § 938 Rn. 47 u 49).
- BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des …
Auszug aus OLG München, 26.04.2023 - 29 W 1697/21
Die materiell-rechtliche Berechtigung ist dort nicht mehr zu prüfen (vgl. BGH GRUR 2015, 1248 Rn. 21-23 - Tonerkartuschen). - BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88
Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung; …
Auszug aus OLG München, 26.04.2023 - 29 W 1697/21
Die Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO gilt gleichwohl nicht als versäumt, weil der Ordnungsmittelantrag vom 17.09.2020 noch innerhalb der Vollziehungsfrist zugestellt (vgl. Empfangsbekenntnis des Schuldnervertreters vom 25.09.2020, nach Bl. 82 d.A.) und der Vollstreckungswille damit deutlich zum Ausdruck gebracht wurde (vgl. BGH WRP 1989, 514, 517;… Feddersen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., § 55 Rn. 42 m.w.N.). - BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21
Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen …
Auszug aus OLG München, 26.04.2023 - 29 W 1697/21
Es ist von einem einheitlichen Nichthandeln bzw. einem einheitlichen unzureichenden Beseitigen auszugehen (vgl. zur natürlichen Handlungseinheit beim Unterlassen BGH GRUR 2022, 1379 Rn. 33 - Außerstrafrechtliches Doppelahndungsverbot).
- OLG Frankfurt, 22.07.2024 - 26 W 11/22
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen Unterlassungstitel: Festsetzung von …
Auf einen vermeidbaren Verbotsirrtum können sich die Schuldner nicht berufen (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.05.2018 - 6 W 36/18 -, juris; OLG München, Beschluss vom 26.04.2023 - 29 W 1697/21 -, MMR 2024, 357).
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