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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,6644
BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80 (https://dejure.org/1980,6644)
BayObLG, Entscheidung vom 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80 (https://dejure.org/1980,6644)
BayObLG, Entscheidung vom 13. November 1980 - BReg. 2 Z 92/80 (https://dejure.org/1980,6644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 18

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer übereinstimmenden Bezeichnung des in der Eintragungsbewilligung benannten Grundstücks mit dem Grundbuch; Möglichkeit der Bezeichnung der nur der Gesamtfäche nach beschriebenen Grundstücke durch Hinweis auf das Grundbuchblatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1981, 22 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79

    Zur Bezeichnung eines Grundstücks in der Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80
    Erforderlich ist aber stets, daß keinerlei Zweifel hinsichtlich des von der beantragten Eintragung betroffenen Grundstücks bestehen und ein Irrtum ausgeschlossen ist (…BayObLG a.a.O.; Senatsbeschluß vom 12.8.1980 BReg. 2 Z 59/79;… Horber a.a.O.;… Güthe/Triebel GBO 6. Aufl. § 28 RdNr. 9).

    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLG Rpfleger 1979, 424, 425; BayObLGZ 1978, 194/196 m.Nachw.; zuletzt Senatsbeschluß vom 12.8.1980 BReg. 2 Z 59/79).

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80
    Grundbucherklärungen sind aber als Willenserklärungen gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung insoweit fähig und zugänglich, als nicht die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/15 m.Nachw.).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80
    Jedenfalls hat es ersichtlich wesentliche für die Auslegung maßgebliche Umstände außer acht gelassen, so daß sie für das Rechtsbeschwerdegericht nicht bindend ist (BayObLGZ 1972, 260/262 f.; Horber § 78 Anm. 3 A b, c m.Nachw.); die Auslegung ist dann vom Rechtsbeschwerdegericht selbst vorzunehmen (BGHZ 37, 233/243; BayObLG Rpfleger 1980, 111;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 21).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76

    Notwendigkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses in der …

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80
    4 vor § 13; KEHE Einl. C 7; vgl. ferner BGHZ 73, 211/214 f.; RGZ 145, 343/354).
  • BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78

    Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer …

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80
    Grundbucherklärungen sind aber als Willenserklärungen gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung insoweit fähig und zugänglich, als nicht die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/15 m.Nachw.).
  • BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77

    Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts; Abgabe einer Auflassungserklärung ; …

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80
    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLG Rpfleger 1979, 424, 425; BayObLGZ 1978, 194/196 m.Nachw.; zuletzt Senatsbeschluß vom 12.8.1980 BReg. 2 Z 59/79).
  • BayObLG, 28.07.1972 - BReg. 2 Z 35/72
    Auszug aus BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80
    Jedenfalls hat es ersichtlich wesentliche für die Auslegung maßgebliche Umstände außer acht gelassen, so daß sie für das Rechtsbeschwerdegericht nicht bindend ist (BayObLGZ 1972, 260/262 f.; Horber § 78 Anm. 3 A b, c m.Nachw.); die Auslegung ist dann vom Rechtsbeschwerdegericht selbst vorzunehmen (BGHZ 37, 233/243; BayObLG Rpfleger 1980, 111;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 21).
  • RG, 28.11.1934 - V 216/34

    1. Wie ist im Zwangsversteigerungs-Verteilungsverfahren eine durch Vormerkung …

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80
    4 vor § 13; KEHE Einl. C 7; vgl. ferner BGHZ 73, 211/214 f.; RGZ 145, 343/354).
  • BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 34/82

    Zur Bezeichnung einer verkauftenTeilfläche durch Bezugnahme auf Merkmale in …

    Der Auslegung durch das Grundbuchamt sind allerdings als Folge des Bestimmtheitsgrundsatzes und des grundsätzlichen Erfordernisses urkundlich belegter Eintragungsunterlagen ( BayObLGZ 1974, 112 /114 f.; 1980, 1081112 f. [_ MittBayNot 1980, 67 /68]; BayObLG Rpfleger 1980, 111 [_ MittBayNot 1980, 18 ] und 1981, 147[= MittBayNot 1981, 22 ]) sowie bedingt durch das Fehlen einer Ermittlungspflicht des Grundbuchamts im Antragsverfahren ( BayObLGZ 1971, 2521 257; BayObLG MittBayNot 1980, 152 und 1981, 188; Horber § 1 Anm. 5 G, Grundz. vor § 13 Anm. 1 b) - Grenzen gesetzt.
  • LG München II, 21.10.1981 - 6 T 1330/81

    Zur Eintragung von Gesamthandsgemeinschaften im Grundbuch

    Hiermit soll sichergestellt werden, daß die Eintragung beim richtigen Grundstück vorgenommen wird (BayObLG Rpfleger 1980, 433 und 1981, 147 = MittBayNot 1981, 22 ; OLG, Hamm DNotZ 1971, 48 /49;… Grundbuchrecht 2. Aufl. Rdnr. 1, je zu § 28).
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