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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,8561
BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79 (https://dejure.org/1980,8561)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79 (https://dejure.org/1980,8561)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 1980 - BReg. 2 Z 10/79 (https://dejure.org/1980,8561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1981, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
    Auszug aus BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
    Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer (§ 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 WEG; BGHZ 37, 203 /207; BayObLGZ 1971, 273 /276; 1972, 150/155; 1978, 214/216).

    Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273 /276; 1978, 214/216; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /12).

    2. Da die Beschreibung des Teileigentums des Antragsgegners in der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226 /230; 1978, 214/217).

    3. Gegen die Ansicht des Landgerichts, daß die Bezeichnungen "Verkaufsräume" und "Laden" in der Teilungserklärung sowie "Laden" in der Gemeinschaftsordnung und im Grundbuch Vereinbarungscharakter haben, bestehen keine Bedenken (vgl. auch BayObLGZ 1975, 201 /204; 1978, 214/217); OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /12 f.);ob auch der speziellen Bezeichnung "Blumenladen" im Aufteilungsplan Ausschließlichkeitscharakter beigemessen werden kann oder ob die in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung verwendeten weiteren Begriffe "Verkaufsraum" und "Laden" vorgehen, wofür einiges spricht, bedarf hier keiner Untersuchung.

    Das typische Geschäft für den Laden ist der Warenverkauf durch den Einzelhandel und das warenverkaufende Handwerk ( BayObLGZ 1978, 214 /217;… 1980 aaO; Sigl LadenschlußG - 1960 - § 1 Anm. 2; vgl. auch BGH NJW 1975, 2191).

    Wenn in den Teileigentumsräumen des Antragsgegners eine Verwendung als Gaststätte hätte zulässig sein sollen, wäre es nahegelegen, diese Bezeichnung oder die allgemeineren Ausdrücke "gewerbliche Räume" oder "Geschäftsräume" statt des Beschriebs "Laden" oder "Verkaufsräume" zu verwenden (vgl. BayObLGZ 1978, 214 /218;… 1980 aaO; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /13).

  • OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
    Auszug aus BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
    Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273 /276; 1978, 214/216; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /12).

    3. Gegen die Ansicht des Landgerichts, daß die Bezeichnungen "Verkaufsräume" und "Laden" in der Teilungserklärung sowie "Laden" in der Gemeinschaftsordnung und im Grundbuch Vereinbarungscharakter haben, bestehen keine Bedenken (vgl. auch BayObLGZ 1975, 201 /204; 1978, 214/217); OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /12 f.);ob auch der speziellen Bezeichnung "Blumenladen" im Aufteilungsplan Ausschließlichkeitscharakter beigemessen werden kann oder ob die in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung verwendeten weiteren Begriffe "Verkaufsraum" und "Laden" vorgehen, wofür einiges spricht, bedarf hier keiner Untersuchung.

    Auch nach allgemeinem Sprachgebrauch wird unter einem Laden eine Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann, also im allgemeinen ein Einzelhandelsgeschäft, verstanden (…BayObLG aaO; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /13 ff.).

    Wenn in den Teileigentumsräumen des Antragsgegners eine Verwendung als Gaststätte hätte zulässig sein sollen, wäre es nahegelegen, diese Bezeichnung oder die allgemeineren Ausdrücke "gewerbliche Räume" oder "Geschäftsräume" statt des Beschriebs "Laden" oder "Verkaufsräume" zu verwenden (vgl. BayObLGZ 1978, 214 /218;… 1980 aaO; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /13).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
    2. Da die Beschreibung des Teileigentums des Antragsgegners in der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226 /230; 1978, 214/217).

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt ( BGHZ 59, 205 /209;… BayObLG aaO).

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
    1. Die Vorinstanzen sind - entsprechend inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHZ 35, 135 /139 ff., 143 f.; 43, 174/175 f.; vgl. auch BGH MittBayNot 1980, 164 ; ferner …

    Zuzustimmen ist auch der Auffassung, daß hierbei nach dem Schutzzweck des § 1365 BGB zwar nicht etwaige Gegenleistungen (hier: der lebenslange Nießbrauch u.a.; vgl. Palandt BGB 39. Aufl. § 1365 Anm. 2 m. Nachw.), wohl aber (bestehenbleibende) dingliche Belastungen des veräußerten Gegenstands zu berücksichtigen sind, weil diese bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. BGHZ 66, 217 /219) dessen Wert entsprechend mindern (BGH MittBayNot 1980, 164 ff.;… MünchKomm BGB RdNr. 18, Staudinger BGB 12. Aufl. RdNr. 28, anders BGB-RGRK 12. Aufl. RdNr. 4, je zu § 1365 m.Nachw., vgl. wie hier - zu § 419 BGB - auch BGHZ 66, 217 /220 ff.).

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
    1. Die Vorinstanzen sind - entsprechend inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHZ 35, 135 /139 ff., 143 f.; 43, 174/175 f.; vgl. auch BGH MittBayNot 1980, 164 ; ferner …

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt, daß für die Frage, ob ein veräußertes Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des veräußernden Ehegatten ausmacht, auf das Wertverhältnis des Grundstücks zu dem verbleibenden Restvermögen des Veräußernden abzustellen ist ( BGHZ 43, 174 /176; BayObLGZ 1976, 15/20).

  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf; …

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
    Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer (§ 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 WEG; BGHZ 37, 203 /207; BayObLGZ 1971, 273 /276; 1972, 150/155; 1978, 214/216).

    Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273 /276; 1978, 214/216; OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /12).

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
    2. Da die Beschreibung des Teileigentums des Antragsgegners in der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226 /230; 1978, 214/217).
  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des …

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
    3. Gegen die Ansicht des Landgerichts, daß die Bezeichnungen "Verkaufsräume" und "Laden" in der Teilungserklärung sowie "Laden" in der Gemeinschaftsordnung und im Grundbuch Vereinbarungscharakter haben, bestehen keine Bedenken (vgl. auch BayObLGZ 1975, 201 /204; 1978, 214/217); OLG Hamm OLGZ 1978, 10 /12 f.);ob auch der speziellen Bezeichnung "Blumenladen" im Aufteilungsplan Ausschließlichkeitscharakter beigemessen werden kann oder ob die in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung verwendeten weiteren Begriffe "Verkaufsraum" und "Laden" vorgehen, wofür einiges spricht, bedarf hier keiner Untersuchung.
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
    2. Da die Beschreibung des Teileigentums des Antragsgegners in der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226 /230; 1978, 214/217).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79
    1. Die Vorinstanzen sind - entsprechend inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHZ 35, 135 /139 ff., 143 f.; 43, 174/175 f.; vgl. auch BGH MittBayNot 1980, 164 ; ferner …
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 75/74

    Begriff der Vermögensübernahme

  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

  • BayObLG, 28.01.1976 - BReg. 2 Z 68/75
  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

    aa) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß es sich bei dem Begriff "Geschäftsräume" um einen auch Gaststätten umfassenden Oberbegriff handelt (BayObLGZ 1978, 214/218; 1980, 154/159; BayObLG MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13; Palandt Einf. vor § 535 Anm. 7 a; vgl. auch § 31 GaststättenG).
  • BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abstellplatz; Einstellplatz; Fahrzeug; …

    Auch eine bloße Genehmigung des Verwalters, die in § 10 Abs. 1 Satz 1 GO für bestimmte Änderungsmaßnahmen vorgesehen ist und die hier - falls diese Bestimmung überhaupt anwendbar sein sollte - in dem von dem Antragsgegner zu 1) mitgestellten Gegenantrag Nr. 2 erblickt werden könnte, würde nicht genügen, weil sich auch eine solche Genehmigung im Rahmen der Beschaffenheit der Terrasse (Verwendungszweck; vgl. zur Zweckänderung BayObLGZ 1980, 154/158 f., BayObLG Rpfleger 1980, 349 = MittBayNot 1981, 29/30 f.) und.
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