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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1683
BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92 (https://dejure.org/1992,1683)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1992 - 2Z BR 89/92 (https://dejure.org/1992,1683)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1992 - 2Z BR 89/92 (https://dejure.org/1992,1683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 1093; GBO §§ 19, 49, 78
    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts in das Grundbuch als Bestandteil des dinglichen Wohnungsrechts; Möglichkeit des Anweichens des Inhalts eines dinglichen Rechts von der gesetzlichen Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 283
  • Rpfleger 1993, 189
  • MittBayNot 1993, 17
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 16.10.1991 - 20 W 15/91

    Bestellung eines lebenslangen Wohnungsrechts; Vorliegen eines bloß …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92
    Die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der auf einem Wohnungsrecht beruhenden Nutzung kann nicht zum Inhalt des Rechts gemacht und nicht in das Grundbuch eingetragen werden (BGH BB 1968, 767; BayObLGZ 1980, 176/179; 1988, 268/271; OLG Köln Mitt-RhNotK 1974, 408/409; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345 ;… Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 9.Aufl. Rn. 1259).

    Da schon die Auslegung der notariellen Urkunde ergibt, dass die Eintragungsbewilligung nicht die Unentgeltlichkeit des Wohnungsrechts erfasst, kommt ein die Bezugnahme einschränkender Vermerk (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345 ;… Haegele/Schöner/Stöber Rn. 1259) hier nicht in Betracht.

  • OLG Hamm, 01.03.1988 - 15 W 336/86

    Erklärung der Teilrücknahme; Eintragungsantrag; Urkundsnotar; Einschränkung der …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat sie wie jede Verfahrenserklärung (vgl. BayObLG Rpfleger 1979, 106) selbständig auszulegen und ist nicht darauf beschränkt, die Auslegung des Tatrichters auf Rechtsfehler hin zu überprüfen (…Horber/Demharter Anm.4 d, KEHE/Kuntze Rn. 14, Jeweils zu § 78; a.A. KG JFG 11, 199/204; OLG Hamm Rpfleger 1988, 404/405 und die frühere Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLGZ 1984, 122/124 f.).

    Da somit auch der vom Senat früher zur Überprüfung der Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Rechtsbeschwerdeverfahren eingenommene Standpunkt zum selben Ergebnis führt, braucht die weitere Beschwerde nicht wegen Abweichung von der Entscheidung des Kammergerichts (JFG 11, 199) und des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 1988, 404 ) gemäß § 79 Abs. 2 GBO dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt zu werden.

  • BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 168/91

    Umfang der Finanzierungsvollmacht in Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92
    Dabei ist wie bei allen Grundbucherklärungen (und bei Grundbucheintragungen) auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 59, 205/209; 113, 374/378; BayObLG MittRhNotK 1992, 82; Horber/Demharter § 19 Anm.8 b m. w. Nachw.).

    Der Senat, der zu diesen beiden Fragen noch nicht abschließend Stellung genommen hat (vgl. BayObLG BWNotZ 1989, 15; BayObLG MittBayNot 1989, 310; BayObLG MittRhNotK 1992, 82), macht sich nunmehr diese allein folgerichtig zu begründende Ansicht zu eigen.

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92
    Dabei ist wie bei allen Grundbucherklärungen (und bei Grundbucheintragungen) auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 59, 205/209; 113, 374/378; BayObLG MittRhNotK 1992, 82; Horber/Demharter § 19 Anm.8 b m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses - …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92
    Die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der auf einem Wohnungsrecht beruhenden Nutzung kann nicht zum Inhalt des Rechts gemacht und nicht in das Grundbuch eingetragen werden (BGH BB 1968, 767; BayObLGZ 1980, 176/179; 1988, 268/271; OLG Köln Mitt-RhNotK 1974, 408/409; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345 ;… Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 9.Aufl. Rn. 1259).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92
    Dabei ist wie bei allen Grundbucherklärungen (und bei Grundbucheintragungen) auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 59, 205/209; 113, 374/378; BayObLG MittRhNotK 1992, 82; Horber/Demharter § 19 Anm.8 b m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 19.10.1988 - 15 W 174/88

    Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92
    Die Eintragungsbewilligung ist eine rein verfahrensrechtliche Erklärung (OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 177/178; OLG Hamm Rpfleger 1989, 148/149;… Horber/Demharter Arim.5 a, KEHE/Ertl Rn. 18, Meikel/Lichtenberger Grundbuchrecht 7.Aufl. Rn. 37, jeweils zu § 19 ; Palandt/Bassenge § 873 Rn.9;… Soergel/Stürner BGB 12.Aufl. Vorbem. vor § 873 Rn. 13 Erman/Hagen BGB 8.Aufl. § 874 Rn. 4;… Haegele/Schöner/Stöber Rn. 98).
  • BayObLG, 29.07.1988 - BReg. 2 Z 76/88

    Zum dinglichen Inhalt eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92
    Die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der auf einem Wohnungsrecht beruhenden Nutzung kann nicht zum Inhalt des Rechts gemacht und nicht in das Grundbuch eingetragen werden (BGH BB 1968, 767; BayObLGZ 1980, 176/179; 1988, 268/271; OLG Köln Mitt-RhNotK 1974, 408/409; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345 ;… Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 9.Aufl. Rn. 1259).
  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92
    Die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der auf einem Wohnungsrecht beruhenden Nutzung kann nicht zum Inhalt des Rechts gemacht und nicht in das Grundbuch eingetragen werden (BGH BB 1968, 767; BayObLGZ 1980, 176/179; 1988, 268/271; OLG Köln Mitt-RhNotK 1974, 408/409; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345 ;… Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 9.Aufl. Rn. 1259).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat sie wie jede Verfahrenserklärung (vgl. BayObLG Rpfleger 1979, 106) selbständig auszulegen und ist nicht darauf beschränkt, die Auslegung des Tatrichters auf Rechtsfehler hin zu überprüfen (…Horber/Demharter Anm.4 d, KEHE/Kuntze Rn. 14, Jeweils zu § 78; a.A. KG JFG 11, 199/204; OLG Hamm Rpfleger 1988, 404/405 und die frühere Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLGZ 1984, 122/124 f.).
  • BGH, 01.06.1956 - V ZB 60/55

    Bezugnahme in Grundbucheintragung

  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

  • RG, 08.12.1927 - V 100/27

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit.

  • BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89

    Grundbuchverfahrensrechtliche Mitwirkung des Eigentümers beim Rangrücktritt einer …

  • BayObLG, 05.10.1988 - BReg. 2 Z 11/88
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 2/18

    Amtslöschung einer Grunddienstbarkeit wegen inhaltlich unzulässiger Eintragung: …

    Rn. 30 a) Wie die Rechtsbeschwerde zu Recht geltend macht und im Ausgangspunkt auch von dem Beschwerdegericht nicht verkannt wird, gehört die "Unentgeltlichkeit" des Nutzungsrechts nicht zu dem Inhalt der Grunddienstbarkeit und kann dementsprechend auch nicht als Rechtsinhalt im Grundbuch eingetragen werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1993, 283; OLG Hamm, MittBayNot 1997, 230; siehe auch Senat, Urteil vom 10. Mai 1968 - V ZR 221/64, BB 1968, 767 zu einem dinglichen Wohnungsrecht …und Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, NJW-RR 2014, 1423 Rn. 9 zu einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit).
  • OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18

    Privatrechtliche Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem …

    Da sich die Bewilligung auf den gesamten Inhalt gemäß Bestellung bezieht, ist vorliegend kein Raum für eine Auslegung dahingehend, dass die nicht eintragungsfähigen Inhalte von der Bewilligung nicht umfasst seien (BayObLG NJW-RR 1993, 283 zu einer Bestellungsurkunde, die eine eindeutige Unterscheidung ermöglichte).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    b) Der Senat, der die Eintragungsbewilligung als verfahrensrechtliche Erklärung selbständig auszulegen hat (BayObLG MittBayNot 1993, 17 f.), hält dieses Erfordernis hier für erfüllt.

    So hatte der Senat (Beschluß vom 30.10.1992, MittBayNot 1993, 17 f. = NdW- RR 1993, 283) bei einem Leibgeding, das ein Wohnungsrecht und eine Reallast umfaßte, nichts daran auszusetzen, daß zu den durch die Reallast gesicherten Leistungen auch eine "Entschädigung für das Wohnungsrecht im Falle des Wegzugs des Beteiligten" gehörte.

  • BGH, 17.11.2011 - V ZB 58/11

    Grundbucheintragungsvoraussetzung: Notwendiger Inhalt eines Urteils über die …

    Der Senat, der die Eintragungsbewilligung - wie eine Grundbucheintragung - selbständig auslegen kann (BayObLG, NJW-RR 1993, 283, 284; vgl. auch Senatsurteil vom 14. März 1969 - V ZR 61/66, WM 1969, 661, 662 für das Revisionsverfahren), kommt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Da die --im Streitfall betroffene-- Vereinbarung über die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit eines dinglichen Wohnungsrechts nicht Inhalt der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit i.S. des § 1093 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern nur Inhalt der ihr zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vereinbarung sein kann (…vgl. Palandt/Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Aufl., § 1093 Rz. 14, m.w.N.; ebenso Bayrisches Oberlandesgericht vom 30. Oktober 1992 2 Z BR 89/92, Neue Juristische Woche - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1993, 283; Stein, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1469, 1471), kann diese mithin auch schuldrechtlich geändert werden.
  • OLG München, 16.12.2009 - 34 Wx 97/09

    Grundbucheintragungen aufgrund einer Vorsorgevollmacht: Umfang und Form; …

    Auszugehen ist für eine derartige im Grundbucheintragungsverfahren verwendete Erklärung (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 189;… Demharter § 19 Rn. 28 m.w.N.) von deren Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt.
  • KG, 04.12.2018 - 1 W 369/18

    Grundbuchsache: Löschung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts ohne …

    Rn. 29 Die von der Beschwerde hierfür in Anspruch genommene Rechtsprechung (BayObLG, NJW-RR 1993, 283, 284) ist vorliegend nicht einschlägig.
  • OLG München, 30.07.2024 - 34 Wx 134/24

    Kein formgerechter Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Erlöschen des …

    Rn. 14 b) Der Senat, der die Eintragungsbewilligung als verfahrensrechtliche Erklärung selbständig auszulegen hat (BayObLG DNotZ 1998, 299; BayObLG NJW-RR 1993, 283), hält dieses Erfordernis hier für erfüllt.

    Es ist ständige Rechtsprechung, dass die Kündigung oder allgemein die Beendigung eines schuldrechtlichen Vertragsverhältnisses, insbesondere eines Miet- oder Pachtvertrags über das belastete Grundstück, zur auflösenden Bedingung für ein dingliches Recht, vor allem eine Dienstbarkeit oder ein Vorkaufsrecht gemacht werden kann (BGH NJW 1974, 2123, 2124; BayObLG NJW-RR 1993, 283; BayObLGZ 1989, 442, 446 f. m. w. N.; OLG Zweibrücken DNotZ 1990, 177; OLG Frankfurt a. M. Rpfleger 1993, 331).

  • OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06

    Umfang rechtsgeschäftlicher Notarvollmacht bei Grundstückskaufvertrag

    Diese Vollmacht kann der Senat selbst auslegen, weil sie sich allein auf die Eintragungsbewilligung bezieht (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 189/190).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98

    Teilvollzug einer Löschungsbewilligung

    Die Auslegung der Eintragungsbewilligung, die der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLG NJW-RR 1993, 283, 284 [= MittBayNot 1993, 173 ]; Rpfleger 1996, 502, 503 OLG Zweibrücken, DNotZ 1997, 327, 329 [= MittBayNot 1996, 211 ]), ergibt hier, daß sie auf eine Löschung des Gesamtrechts an allen mithaftenden Grundstücken gerichtet ist.
  • OLG Zweibrücken, 23.06.1999 - 3 W 94/99

    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts

  • OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 31/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Sondernutzungsrechts

  • OLG Frankfurt, 03.11.1994 - 20 W 333/94

    Wiederverwendbarkeit einer Löschungsbewilligung

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 103/94

    Zulässige Nutzung von Flur und Speicherräumen

  • KG, 29.04.2005 - 7 U 136/04

    Lastentragung bei dinglichem Wohnrecht

  • KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur …

  • OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15

    Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem …

  • OLG Frankfurt, 19.08.1996 - 20 W 174/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Erbengemeinschaft

  • KG, 04.12.2018 - 1 W 370/18

    Eintragung eines Entschädigungsanspruchs

  • OLG Naumburg, 28.09.2004 - 11 Wx 3/04

    Auslegung einer Eingangsbewilligung einer Restkaufgeldsicherungshypothek

  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 22/96

    Eintragung einer Vormerkung für Ansprüche noch zu benennender Dritter

  • OLG München, 10.11.2009 - 34 Wx 91/09

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs nach …

  • BayObLG, 08.12.1998 - 2Z BR 176/98

    Bewilligung eines Grundstückseigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts

  • OLG Naumburg, 14.04.2021 - 12 Wx 66/20

    Einschränkung einer notariellen transmortalen Vollmacht durch das Bindewort "und"

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