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| OLG München, 27.06.1994 - 30 U 974/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BV Art. 83; II. WoBauG § 89 Abs. 2; BGB §§ 339 ff.
Nachzahlungspflicht bei "Einheimischenmodell" als Vertragsstrafe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg - 1 O 1642/93
- OLG München, 27.06.1994 - 30 U 974/93
Papierfundstellen
- MittBayNot 1994, 464
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02
Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"
c) Ebensowenig ist zu beanstanden, daß sich die Verpflichtung der Käufer zur Abführung des Mehrerlöses nicht auf die Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem Verkehrswert des Grundstücks im Zeitpunkt des Ankaufs und damit auf die Herausgabe des unmittelbaren Subventionsvorteils beschränkt, sondern auch eine nachfolgende Steigerung des Bodenwerts bis zur Weiterveräußerung des Grundstücks umfaßt (Grziwotz, MittBayNot 1994, 465, 466 f; Jäde, BayVBl. 1995, 282, 283; a.A. OLG München, MittBayNot 1994, 464, 465). - BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09
Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48 …
Der Nachzahlungsanspruch ist nicht als Vertragsstrafenregelung zu qualifizieren (vgl. OLG München MittBayNot 1994, 464, 465). - OLG Hamm, 11.01.1996 - 22 U 67/95
Wiederkaufsrecht zugunsten Gemeinde bei Bauplatzvergabe
In Hç‹™efallen (z.B. auch dem vom Gericht wiederholt angesprochenen Scheiè.EURngsfall) wird der Kè°·ufer m6glicherweise auch aus§ 242 BGB einen Anpruch auf Zustimmung zur Fremdnutzung bzw. NichtausUbung des Wiederkaufsrechtes haben (Vgl. OLG Miinchen, MittBayNot 1994, 464 ; vgl. fr den 6ffentlich-rechtlichen Vertrag auch die Anpassungsm6glich-keit gemB§ 60 VwVfG). - LG Kaiserslautern, 06.06.2003 - 3 O 507/02
Sicherung der Gewerbeansiedlung bei Grundstücksverkäufen einer Gemeinde durch …
59 Es kann jedoch hier dahinstehen, ob eine Befristung insoweit erforderlich ist, damit nicht in entsprechender Anwendung der Grundsätze zur Befristung in vertraglich vorgesehenen Wiederkaufsfällen von der Unwirksamkeit der entsprechenden Rücktrittsregel ausgegangen werden müsste (vgl. zur Befristung in Wiederkaufsfällen u. a. BayVGH DNotZ 1999, 639 ff. m. N. u. Anm.; LG Traunstein MittBayNot 1998, 465 (LS); OLG München MittBayNot 1998, 204/205; OLG Hamm NJW 1996, 2104/2105; OLG München MittBayNot 1994, 464 ff. m. Anm.;… vgl. zu den Unterschieden von Wiederkaufsfällen zu Rücktrittsrechten u. a. Soergel-Huber BGB 12. A. Bd. 3 Schuldrecht II Vor § 497 Rn. 14 a und zu öffentlich-rechtlichen, gesetzlichen Wiederkaufsrechten u. a. Müch.Komm.-Westermann Bd. 3 Schuldrecht Besonderer Teil I 3. A. § 497 Rn. 2, § 503 Rn. 1, a. E.;… Soergel-Huber aaO Vor § 497 Rn. 5), und wie lange die entsprechende Frist zu bemessen wäre - etwa 20 Jahre oder mehr -, da dann vorliegend angesichts der in den letzten Jahren aufkommenden Meinungen in Lit. und obergerichtlicher Rspr. hierzu im Wege der vertragergänzenden Auslegung (…vgl. u. a. Palandt-Heinrichs aaO § 157 Rn. 2 ff. m. N.;… Jauernig aaO § 157 Rn. 2 ff. m. N.) die in diesem Fall anzunehmende Vertragslücke entsprechend geschlossen werden müsste, von der Wirksamkeit der Rücktrittsregelungen in dieser Form auszugehen wäre, jedoch die entsprechenden Fristen in jedem Fall noch nicht abgelaufen wären.
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