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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4502
BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95 (https://dejure.org/1995,4502)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.1995 - 2Z BR 28/95 (https://dejure.org/1995,4502)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 2Z BR 28/95 (https://dejure.org/1995,4502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 328 Abs. 1, 332, 883

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Eintragung einer bedingten Vormerkung auf Rückübereignung eines Grundstücks nach Versterben des Grundstückskäufers ist zulässig; Sicherung eines bedingten Auflassungsanspruchs durch eine Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 374
  • MittBayNot 1995, 207
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
    ãEURŒ Zur Sicherung kUnftiger Anspruche kann eine Vormerkung nur eingetragen werden, wenii bereits der Rechtsboden fr ihre Enstehuè´ˆ durch ein rechtsverbindliches Angebot oder Abkommen zwischen den kunftiå�³n Vertragsparteien soweit vorbereitet ist, daB ihre Entstehung nur noch vom Willen des kUnftigen Berechtigten, des Auflassungsberechtigten abhangt ( RGZ 151, 75 /77; BGHZ 12, 115 /118ãEURŽï¼� DNotZ 1954, 264];BGH NJW 1981, 446 f.; …

    Diese fr die Sicheruéµ kUnftiger AnsprUche entwickelte Einschrankung hat die Rechtsprechung frUher auch ftir die Sicherung bedingter AnsprUche angenommen; es wurde nicht klar unterschieden zwischen der Sicherung kUnftiger und der Sicherung bedinã�¾er Anspruä (vgl. BGHZ 12, e 115/118ãEURŽäºŒ DNotZ 1954, 264 ]; BayObLGZ 1976, 297 /299 ãEUR�ï¼� MittBç¿'NotãEUR� 1977, 14]; 1977, 103 ff. ãEUR�ï¼� MittBç¿'Not 1977, 113= DNotZ 1977, 662 ];KG DNotZ 1972, 193 /194; OLG Celle MittRhNotK 1976, 15 ff.).

    Den frUher vom Bundesgerichtshof ( BGHZ 12, 115 /117 ãEUR�ï¼� DNotZ 1954, 264 ])und spater vom Kammergericht (DN0tZ 1972, 173/174ンå�³ï¼� machten Ausfhrungen, nach Rechtsprechung und Rechtslehre seien kunftige und bedingte Anspruche nur dann vormerkungsfhig, wenn fr die kUnftige Gestaltung des Anspruchs bereits eine feste Grundlage vorhanden sei, schlié´Žt sich der Senat an. Die weiteren Ausfhrungen des Bundesgerichtshofs in dieser Entscheidung, Voraussetzung der Vormerkbarkeit sei, daB die Entstehung des Anspruchs (3) Den Vorinstanzen ist zuzugeben, daB der Beteiligten zu 2 zwar nur eine Rechtsposition gewahrt ist, die allein durch die Willenserkl証ifng des Veæ...®uBerers rUckg.ngig gemacht werden kann.

  • OLG Zweibrücken, 30.12.1980 - 3 W 187/80

    Zulässigkeit eines Rücktrittsrechts und einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
    Bç¿'ObLG Rpfleger 1981, 190ãEURŒï¼� MittBç¿'Not 1981, 72];OW Zweibrucken OLGZ 1981, 167/17ã�®ï¼Ž (2) Der der Beteiligten zu 2 in Abschnitt 5.5 der notariellen Urkunde duã�«h eine vertræ˜liche Regelung zugunsten Drit-ter gem. § 328 Abs. 1 BGB eingeraumte Anspruch ist mehrfach bedingt.

    (4) Die Sicherung des bediæ˜ten Auflassungsanspruchs der Beteiligten zu 2 stellt auch keine Umgehung der Vorschrift des § 137 Satz 1 BGB dar (vgl. Bç¿'ObLGZ 1977, 268/272 f. ãEURŒï¼� MittBç¿'Not 1977, 232 = DNotZ 1978, 159 ];'OLG ZweibrUcken OLGZ 1981, 167 ff. jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
    Nur wenn auch dies nicht mglich ist, må�© sich das Grundbuchamt ausnahmsweise é�¢t einem nicht der Form des§ 29 entsprechenden Nachweis begnUgen ( BayObLGZ 1991, 301, 305 ãEURŒï¼� MittBç¿'Not 1992, 47= DNotZ 1992, 157 mit zuæ—© tim-mender Anmerkuæ˜ von Jaschke 5.160];…Demharteã�. GBO, 21. Aufl.,§ 22 Rdnr. 42;… zur Testamentsvollstreckung vgl. KEHE/Eickmann, GBO, 4. Aufl.,§ 52 Rdnr. 15).
  • BayObLG, 13.08.1992 - 2Z BR 60/92

    Vorlage eines Gesellschaftsvertrags zur Korrektur des Grundbuchs

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
    Allein die Moglichkeit des Nachweises der Grundbuchunrichtigkeit in der Form des§ 29 GBO bzw. der Durchsetzung des Anspruchs auf Abgabe einer Berichtigungsbewilliå››ng wird bei der Grundbuchberichtigung anlaBlich des Todes eines BGB-Gesellschafters unterschiedlich gesehen (vgl. Bç¿'ObLG a.a.O.; Bç¿'ObLGZ 1992, 259= Rpfleger 1993, 105 ãEURŒï¼� MittBç¿'Not 1993, 363];OLG Schleswig Rpfleger 1992, 149 = MittBayNot 1992, 139 ; Ertl, MittBayNot 1992, 11, 14 und 1992, 140 ;石勿egele/ Schdner/Stdber, Grundbuchrecht, 10. Aufl., Rdnr. 983 a, insbesondere FuBn.
  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 95/79

    übergangene Nacherben - Vormerkung, § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB, gutgläubiger Erwerb, …

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
    ãEURŒ Zur Sicherung kUnftiger Anspruche kann eine Vormerkung nur eingetragen werden, wenii bereits der Rechtsboden fr ihre Enstehuè´ˆ durch ein rechtsverbindliches Angebot oder Abkommen zwischen den kunftiå�³n Vertragsparteien soweit vorbereitet ist, daB ihre Entstehung nur noch vom Willen des kUnftigen Berechtigten, des Auflassungsberechtigten abhangt ( RGZ 151, 75 /77; BGHZ 12, 115 /118ãEURŽï¼� DNotZ 1954, 264];BGH NJW 1981, 446 f.; …
  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61

    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
    daB der ieteiiigten zu ä¹™ sofort una nicflt erst in ä¹™uKunit ein (J tertræ˜ungsanspruch einger.umt werden soll. Der Bundesgerichtshof (BGH DNotZ 1963, 230 /232) hat die Vormerkungsfhigkeit bedingter Anspruche auch ohne weitere Voraussetzungen bei aht.
  • OLG Zweibrücken, 28.03.1995 - 3 W 42/95

    Grundbuchberichtigung beim Tod eines Gesellschafters einer Gesellschaft …

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
    Pè² 1ã‚sches Oberlandesgericht ZweibrUcken, BeschluB vom 28.3.1995 äEUR 3 W 42/95--, mitgeteilt vom 3. Zivilsenat des Pè² lzischen Oberlandesgerichts ZweibrUcken.
  • BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages …

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
    Ein bedingter Anspruch hingegen liegt vor, wenn der Anspruch bereits begrUndet, entstanden ist, nicht mehr vom Willen des Verpflichteten åŠ hangt, jedoch Wirkungen erst mit dem Eintritt der Bedingungen MittBç"ºNot 1995 Heft 3 §§ 158 ff. BGB ) entstehen oder enden (zur Abgrenzung vgl. BayObLG Rpfleger 1989, 190 /191 unter Bezugnahme auf E,ä"¥ MittBç¿'Not 1977, 114 ff. und Rpfleger 1977, 345/347 ff. und Lichtenbe稽α NJW 1977, 1755 ff.;…U bersicht zum Stand der Rechtsprechung bei Staudinger/ Gurs奴 BGB 12. Aufl.,§ 883 Rdnr. 118 ff.).
  • RG, 01.03.1936 - V 277/35

    Kann auf Grund eines der gesetzlichen Form entbehrenden Grundstückskaufvertrags …

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
    ãEURŒ Zur Sicherung kUnftiger Anspruche kann eine Vormerkung nur eingetragen werden, wenii bereits der Rechtsboden fr ihre Enstehuè´ˆ durch ein rechtsverbindliches Angebot oder Abkommen zwischen den kunftiå�³n Vertragsparteien soweit vorbereitet ist, daB ihre Entstehung nur noch vom Willen des kUnftigen Berechtigten, des Auflassungsberechtigten abhangt ( RGZ 151, 75 /77; BGHZ 12, 115 /118ãEURŽï¼� DNotZ 1954, 264];BGH NJW 1981, 446 f.; …
  • BayObLG, 21.04.1977 - BReg. 2 Z 29/76
    Auszug aus BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95
    Diese fr die Sicheruéµ kUnftiger AnsprUche entwickelte Einschrankung hat die Rechtsprechung frUher auch ftir die Sicherung bedingter AnsprUche angenommen; es wurde nicht klar unterschieden zwischen der Sicherung kUnftiger und der Sicherung bedinã�¾er Anspruä (vgl. BGHZ 12, e 115/118ãEURŽäºŒ DNotZ 1954, 264 ]; BayObLGZ 1976, 297 /299 ãEUR�ï¼� MittBç¿'NotãEUR� 1977, 14]; 1977, 103 ff. ãEUR�ï¼� MittBç¿'Not 1977, 113= DNotZ 1977, 662 ];KG DNotZ 1972, 193 /194; OLG Celle MittRhNotK 1976, 15 ff.).
  • BayObLG, 30.11.1976 - BReg. 2 Z 22/76
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …

    Im Gegensatz zu künftigen Rechten entstehen bedingte Ansprüche nämlich bereits im Zeitpunkt der Vereinbarung und nicht erst mit dem Eintritt der vorgesehenen Bedingung (Senat, BGHZ 38, 369, 371; BayObLG MittBayNot 1995, 207, 209;… MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 883 Rdn. 22).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01

    Rückübereignungsanspruch; Grober Undank; Vormerkung; Schenkung; Nießbrauch

    Nicht entscheidungserheblich ist schließlich, ob hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung bedingter oder künftiger Ansprüche in gleicher Weise Einschränkungen derart bestehen, dass der Rechtsboden für die Entstehung der vorzumerkenden Ansprüche soweit vorbereitet sein muss, dass die Entstehung des Anspruchs nur noch vom Willen des demnächst Berechtigten abhängt (vgl. dazu BayObLG MittBayNot 1995, 207 ff.).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums; …

    Obwohl der Wortlaut dieser Bestimmung die Eintragungsfähigkeit nicht einschränkt, stehen Rechtsprechung und Lehre einhellig auf dem Standpunkt, daß zur Sicherung eines künftigen Anspruchs eine Vormerkung nur eingetragen werden kann, wenn bereits der Rechtsboden für seine Entstehung vorbereitet ist: Der BGH hat dazu in seiner vorgenannten Entscheidung offengelassen, ob die Bejahung dieser Voraussetzung entsprechend der früheren reichsgerichtlichen Rechtsprechung (RGZ 151, 75, 77), einer eigenen früheren Entscheidung (BGHZ 12, 115, 118 = NJW 1954, 633) sowie der ständigen Rechtsprechung des BayObLG (DNotZ 1978, 39; 1978, 159, 160; 1996, 374, 376) voraussetzt, daß die Entstehung des Anspruchs nur noch vom Willen des künftigen Berechtigten abhängt, eine Voraussetzung, die auf die gesetzlichen Rückforderungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530 BGB nicht zutrifft.
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01

    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

    Nicht entscheidungserheblich ist schließlich, ob hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung bedingter oder künftiger Ansprüche in gleicher Weise Einschränkungen derart bestehen, dass der Rechtsboden für die Entstehung der vorzumerkenden Ansprüche soweit vorbereitet sein muss, dass die Entstehung des Anspruchs nur noch vom Willen des demnächst Berechtigten abhängt (vgl. dazu BayObLG MittBayNot 1995, 207 ff.).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …

    Im Gegensatz zu künftigen Rechten entstehen bedingte Ansprüche nämlich bereits im Zeitpunkt der Vereinbarung und nicht erst mit dem Eintritt der vorgesehenen Bedingung (Senat, BGHZ 38, 369, 371; BayObLG MittBayNot 1995, 207, 209;… MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 883 Rdn. 22).
  • BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96

    Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Übertragung …

    Bei dem Rückübertragungsanspruch handelt es sich um einen mehrfach aufschiebend bedingten Anspruch; er ist eingeräumt für den Fall, daß ein Rücktrittsgrund vorliegt und außerdem die Beteiligten zu 1 (oder der Überlebende von ihnen) von dem Vertrag zurücktreten und die Rückauflassung verlangen (sog. Potestativbedingung; zur Abgrenzung zwischen künftigem und bedingtem Anspruch vgl. Bay-ObLG Rpfleger 1989, 190/191; DNotZ 1996, 374 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.02.2010 - 15 W 693/10

    Rechtsfolgen der Aufhebung der Erbeinsetzung eines nicht vertragsbeteiligten …

    Ist Zuwendungsgegenstand ein Grundstück, kann dieser aufschiebend bedingte Anspruch auf Übereignung durch eine Auflassungsvormerkung gesichert werden (BGHZ 134, 182; BayObLG Rpfleger 1978, 442; 1989, 190; DNotZ 1996, 374;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rdnr. 1484).
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