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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 93/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3979
BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 93/95 (https://dejure.org/1995,3979)
BayObLG, Entscheidung vom 01.06.1995 - 3Z BR 93/95 (https://dejure.org/1995,3979)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juni 1995 - 3Z BR 93/95 (https://dejure.org/1995,3979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 30, 60, 67
    Eintragung der BGB-Gesellschafter als Eigentümer statt ursprünglich eingetragener KG ist bloße Namensberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 486
  • DB 1995, 1461
  • Rpfleger 1996, 85
  • MittBayNot 1995, 325
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.05.1979 - BReg. 3 Z 111/75
    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 93/95
    Wtirde diese Rechtsauffassung allerdings zum Ansatz von Gebuhren 釦hren, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden w証en, so sind diese GebUhren nach§ 16 KostO nicht zu erheben ( BayObLGZ 1979, 176 /181; vgl. auch BayObLG JurBtiro 1983, 427f.; KG Rpfleger 1989, 98 ; Sch1HOLG JurBUro 1991, 1363/1364;… a.A. Korintenberg, § 60 Rdnr. 4 undLajå�©e in KostRsp,§ 60 KostO Nr. 79).

    Da die bloBe Namensbericbtigung keine Veranderung in den Eigentumsverhaltnissen darstellt, laBt sie keine Katasterfortæ¯"hrungsgebuhr anfallen ( BayObLGZ 1979, 176 ).

  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 93/95
    Trager der namens der KG begrundeten Rechte und Pflichten ist nicht ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt, sondern sind die gesamthanderisch verbundenen Gesellschafter ( BGHZ 34, 293 /296; 110, 127/128;… Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl.,§ 124 Rdnr. 1).
  • BGH, 24.01.1990 - IV ZR 270/88

    Umfang des Versicherungsschutzes eines mit einer Kommanditgesellschaft …

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 93/95
    Trager der namens der KG begrundeten Rechte und Pflichten ist nicht ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt, sondern sind die gesamthanderisch verbundenen Gesellschafter ( BGHZ 34, 293 /296; 110, 127/128;… Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl.,§ 124 Rdnr. 1).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 3Z BR 108/93

    Grundbuchgebühren bei Anwachsung von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 93/95
    Der Senat nimmt den Geschaftswert é�¢t 10 v.H. des Grundsttickwerts zur Zeit der Eintragung von unstreitig 7469394 DM, also mit 746939 DM an (vgl. BayObLGZ 1993, 314 /316 f.ãEURŒï¼� MittBayNot 1994, 248 ]).
  • KG, 16.08.1988 - 1 W 6463/87
    Auszug aus BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 93/95
    Wtirde diese Rechtsauffassung allerdings zum Ansatz von Gebuhren 釦hren, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden w証en, so sind diese GebUhren nach§ 16 KostO nicht zu erheben ( BayObLGZ 1979, 176 /181; vgl. auch BayObLG JurBtiro 1983, 427f.; KG Rpfleger 1989, 98 ; Sch1HOLG JurBUro 1991, 1363/1364;… a.A. Korintenberg, § 60 Rdnr. 4 undLajå�©e in KostRsp,§ 60 KostO Nr. 79).
  • OLG Nürnberg, 14.12.2015 - 15 W 2277/15

    Geschäftswertfestsetzung bei Namensberichtigung des Eigentümers nach …

    Bei einer Anpassung der Bezeichnung des Rechtsträgers im Grundbuch handelt es sich daher um eine bloße Richtigstellung rein tatsächlicher Angaben im Wege der von Amts wegen vorzunehmenden Namensberichtigung (BayObLG NJW-RR 1996, 486 Rn. 15 nach juris).

    Mehrfach wurde es im Rahmen des eingeschränkten Überpüfungsmaßstabs im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht als ermessensfehlerhaft angesehen, wenn ein Zehntel des Verkehrswertes des Grundstücks bei "Umwandlung" der Kommanditgesellschaft in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BayObLG NJW-RR 1996, 486 Rn. 19 nach juris), bei formwechselnder Umwandlung einer Kapital-in eine Personengesellschaft (…OLG Oldenburg NJW-RR 1997.1129 Rn. 3 nach juris), also etwa einer GmbH in eine GmbH & Co. KG (…OLG Köln Rpfleger 2003, 47 Rn. 30 nach juris) angesetzt wurde.

  • BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02

    Kosten bei identitätswahrendem Formwechsel - Umwandlung von GbR in KG bei …

    Wird eine solche Veränderung im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um einen Fall der Richtigstellung tatsächlicher Angaben, der nicht unter § 60 Abs. 1, sondern unter § 67 Abs. 1 Satz 1 KostO fällt (vgl. BayObLG JurBüro 1996, 265; NJW-RR 1998, 1565 und 1566; Mitt-BayNot 2000, 133).
  • OLG Köln, 19.08.2002 - 2 Wx 12/02

    Geschäftswert einer Namensberichtigung im Grundbuch nach formwechselnder …

    Auch das entspricht, soweit ersichtlich, allgemeiner Auffassung (vgl. BayObLG MittBayNot 2000, 133; NZG 1998, 690 [691]; JurBüro 1998, 603 [604]; NJW-RR 1996, 486 [487]; MittBayNot 1995, 325 [326]; OLG Oldenburg DB 1997, 1126 = DB 1997, 1126;… Korintenberg/Lappe, Kostenordnung, 14. Aufl. 1999, Rn. 16;… Mümmler/Göttlich, Kostenordnung, 14. Aufl., Stichwort: "Umwandlung" 3.9; Böhringer, Rpfleger 2002, 59[66]).

    Der vom Landgericht im konkreten Fall bestätigte Ansatz von 1/10 in der Kostenrechnung vom 01.12.2000 steht dabei im Einklang mit der mehrheitlich vertretenen Auffassung (vgl. Oldenburg NJW-RR 1997, 1129 = DB 1997, 1126 [1127]; BayObLG NJW-RR 1996, 486 [487]; MittBayNot 1995, 325 [356]; Böhringer Rpfleger 2001, 59 [66];… Göttlich/Mümmler, KostO, 14. Aufl. 2000, Stichwort: "Umwandlung" 3.9; abweichend, soweit ersichtlich, nur Tiedtke MittBayNot 2000, 134 (10 bis 50%);… Rohs/Wedwewer, a.a.O., § 30 Rn. 5 "mindestens die Hälfte des Grundstückswertes").

  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99

    Geschäftswert für die Eintragung einer Namensänderung des Eigentümers im …

    Einigkeit besteht insoweit im wesentlichen darin, daß nicht der volle Wert der Grundstücke maßgebend und auch kein fester Prozentsatz des Grundstückswerts zugrunde zu legen ist, sondern je nach den Umständen des Einzelfalls (Bedeutung der vorgenommenen Eintragung) Werte, die von 1/20 bis zu 1/2 des Beziehungswerts reichen (vgl. BayObLGZ 1970, 259; 1993, 314/316 f.; BayObLG Rpfleger 1981, 76; MittBayNot 1995, 325;… Korintenberg/ Lappe/Bengel/Reimann KostO 13. Aufl. § 67 Rn. 26;… Göttlich/ Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Namensänderung" S. 753, Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 67 KostO Rn. 13;… a. A. wohl Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 67 Rn. 27, der nur einen geringen Bruchteil des Grundstückswertes - in der Regel kaum mehr als 3 bis 5 % - für gerechtfertigt hält).

    Da die Tatsacheninstanz von ihrem Ermessen einen rechtlich einwandfreien Gebrauch gemacht hat, ist die Prüfung der weiteren Frage, ob sie mit der Festsetzung des Geschäftswerts auf die Hälfte des - unstreitigen - Grundstückswerts zu einem angemessenen Ergebnis gekommen ist (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1970, 259 und - für den umgekehrten Fall der Umwandlung einer Personenhandelsgesellschaft in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts -- BayObLG MittBayNot 1995, 325), der Nachprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde entzogen.

  • OLG München, 18.06.2013 - 34 Wx 92/13

    Kostenentscheidung im Grundbuchverfahren: Eigentumsumschreibung nach Fusion von …

    Rn. 13 a) Die kostenrechtliche Bewertung einer Grundbucheintragung richtet sich grundsätzlich nach dem äußeren Erscheinungsbild der Eintragung (BayObLG FGPrax 1995, 204).

    In welcher Form es zum Eigentumsübergang kam, spielt hingegen keine Rolle (BayObLG FGPrax 1995, 204/205;… Hartmann Kostengesetze 41. Aufl. § 60 KostO Rn. 16 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99

    Höhe der Gebühr für die Berichtigung des Grundbuchs nach Ausscheiden eines BGB …

    a) Geht man von der Annahme aus, die kostenrechtliche Bewertung einer Grundbucheintragung richte sich grundsätzlich allein nach dem äußeren Erscheinungsbild der Eintragung (so KG Rpfl 1989, 98; BayObLG JurBüro 1996, 265;… anderer Ansicht Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 60, Rdnr. 4), steht außer Zweifel, daß die fragliche Grundbucheintragung keine Neueintragung des Eigentümers gemäß § 60 Abs. 1 KostO betrifft.
  • BayObLG, 06.05.1998 - 3Z BR 421/97

    Kostenrechtliche Bewertung einer Grundbucheintragung

    Da die ursprüngliche Kostenrechnung vom 20.1.1997 der Höhe nach von den Beteiligten nicht angegriffen wurde (vgl. zum Geschäftswert der Eintragung einer Namens- (Firmen-) Änderung BayObLG Rpfleger 1981, 76 und JurBüro 1996, 265 ), hat das Landgericht die auf Aufhebung der Kostennachforderung lautende Entscheidung des Amtsgerichts vom 1.9.1997 insgesamt zu Recht bestätigt.
  • LG Bonn, 21.11.2006 - 6 T 341/06

    Namensberichtigung, Kostenansatz, Erinnerung, Geschäftswert, vermögensrechtliche …

    Rn. 14 Entgegen der Auffassung des Erinnerungsführers ist die Eintragung einer Namensberichtigung im Grundbuch eine vermögensrechtliche Angelegenheit, für die die Vorschriften der §§ 67 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 30 Abs. 1 Halbsatz 1 KostO anzuwenden sind (vgl. BayObLG -3Z BR 93/95- vom 01.06.1995, BayObLG -3Z BR 180/99- vom 14.07.1999 und OLG Köln -2 Wx 12/02- vom 19.08.2002, alle veröffentlicht bei JURIS).
  • OLG Hamm, 24.02.1998 - 15 W 369/97

    Höhe der Auflassungsgebühr nach Beurkundung des Grundstücksgeschäfts im Ausland

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