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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 136/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,21600
OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 136/98 (https://dejure.org/1998,21600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.1998 - 15 W 136/98 (https://dejure.org/1998,21600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 15 W 136/98 (https://dejure.org/1998,21600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1999, 201
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77

    Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 136/98
    Die Beschwerde nach dieser Vorschrift findet auch dann statt, wenn die Amtsweigerung des Notars eine von ihm übernommene Betreuungstätigkeit nach § 24 Abs. 1 BNotO betrifft (vgl. BGH NJW 1980, 1106 = DNotZ 1980, 496 ; Senat OLGZ 1984, 387 ).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 136/98
    BayObLG, Beschluß vom 9.12.1998 - 3Z BR 245/98 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG Anmerkung der Prüfungsabteilung der Notarkasse: Die Prüfungsabteilung weist darauf hin, daß die Entscheidungen des BayObLG vom 25.11.1998, 3Z BR 164/98, bereits veröffentlicht in MittBayNot 1999, S. 90 ff. mit Anm. Engel und die hier im Leitsatz abgedruckten Entscheidungen, soweit sie die Gebührenberechnung nach § 26 KostO betreffen, nicht die Berechnung der Notargebühren berühren.
  • OLG Hamm, 14.06.1984 - 15 W 256/83

    Anweisung an den Notar, einen Teil des bei ihm hinterlegten Kaufpreises nicht …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 136/98
    Die Beschwerde nach dieser Vorschrift findet auch dann statt, wenn die Amtsweigerung des Notars eine von ihm übernommene Betreuungstätigkeit nach § 24 Abs. 1 BNotO betrifft (vgl. BGH NJW 1980, 1106 = DNotZ 1980, 496 ; Senat OLGZ 1984, 387 ).
  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98

    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer nach dem Recht der USA …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 136/98
    BayObLG, Beschluß vom 9.12.1998 - 3Z BR 245/98 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG Anmerkung der Prüfungsabteilung der Notarkasse: Die Prüfungsabteilung weist darauf hin, daß die Entscheidungen des BayObLG vom 25.11.1998, 3Z BR 164/98, bereits veröffentlicht in MittBayNot 1999, S. 90 ff. mit Anm. Engel und die hier im Leitsatz abgedruckten Entscheidungen, soweit sie die Gebührenberechnung nach § 26 KostO betreffen, nicht die Berechnung der Notargebühren berühren.
  • BayObLG, 02.12.1998 - 3Z BR 244/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 136/98
    BayObLG, Beschluß vom 2.12.1998, 3Z BR 244/98 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG 22. KostO § 26; EG-Gesellschaftsteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/335/EWG) Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29.10.1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, Art. VII, XXV (Gebühren bei Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung einer nach dem Recht der USA bestehenden Aktiengesellschaft) 1. Die Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer nach dem Recht der USA bestehenden Aktiengesellschaft, die in den USA ihren Sitz hat, ist registerrechtlich und auch kostenrechtlich wie die Eintragung einer Hauptniederlassung zu behandeln.
  • OLG Hamm, 23.05.1995 - 15 W 167/95

    Bindung des Notars an die Auszahlungsbedingungen einer Treuhandabrede

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 136/98
    Die Unparteilichkeit der Amtsführung des Notars ( § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO ) schließt es deshalb aus, daß er bei der Ausführung des Treuhandgeschäftes eine sachliche Entscheidung darüber treffen kann, ob einem Beteiligten des Treuhandgeschäftes ein schuldrechtlicher Anspruch auf Veränderung bindender Weisungen zusteht (vgl. Senat JMBINRW 1996, 197 sowie DNotZ 1996, 384 ).
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 70/10

    Materiellrechtlicher Auszahlungsanspruch i.R.e. Grundstückkaufvertrages bei …

    Maßstab ist im Wesentlichen der Wortlaut der von den Beteiligten erteilten Treuhandauflagen und Weisungen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1994 - IX ZR 158/93, WM 1994, 647; Urteil vom 18. November 1999 - IX ZR 153/98, WM 2000, 193, 195; OLG Hamm, MittBayNot 1999, 201 f.; Sandkühler, DNotZ 2009, 164, 170).
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