Rechtsprechung
| BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2; BGB §§ 876, 877; GBO § 19
Bestellung eines Sondernutzungsrechtes bei entgegenstehender Dienstbarkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 877 § 876; GBO § 19; WEG § 10 Abs. 2
Sondernutzung an Kfz-Stellplatz in Eigentumswohnanlage - Kinderspielplatzmitbenutzungsrecht - Geh- und Fahrtrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Exklusivität des Sondernutzungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
WEG §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2; BGB §§ 876, 877; GBO § 19
Bestellung eines Sondernutzungsrechtes bei entgegenstehender Dienstbarkeit - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bewilligung bei SoNuR-Eintragung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Sondernutzungsrecht ; Kfz-Abstellplatz; Kinderspielplatzmitbenutzungsrecht; Schuldrechtliches Gebrauchsrecht; Beeinträchtigung; Benutzungsberechtigung ; Benutzungsart
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt - 1 T 227/02
- BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1526
- NZM 2002, 488
- FGPrax 2002, 149
- ZMR 2002, 773
- Rpfleger 2002, 432
- BayObLGZ 2002, 107
- MittBayNot 2002, 397
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02
Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches oder wirtschaftliches Betroffensein voraus (BGHZ 91, 343 ff.; BayObLGZ 1981, 156/158; 1985, 141/142).Mit der Eintragung im Grundbuch bewirkt es allerdings eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte (BGHZ 91, 343 ff.; BayObLG ZMR 2000, 638 ff. = DNotZ 2002, 142 ff.).
Zur Inhaltsänderung ist nach §§ 876, 877 BGB die Zustimmung eines Dritten erforderlich, mit dessen Recht das Wohnungseigentum belastet ist, es sei denn, dass die dingliche Rechtsstellung des Dritten durch die Änderung rechtlich nicht berührt wird (BGHZ 91, 343/346).
- OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
WEG; Bauliche Veränderungen
Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02
Mit der Eintragung im Grundbuch bewirkt es allerdings eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte (BGHZ 91, 343 ff.; BayObLG ZMR 2000, 638 ff. = DNotZ 2002, 142 ff.). - BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 138/00
Änderung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts
Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02
Mit der Eintragung im Grundbuch bewirkt es allerdings eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte (BGHZ 91, 343 ff.; BayObLG ZMR 2000, 638 ff. = DNotZ 2002, 142 ff.). - BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81
Zur Löschung eines Heimstättenvermerks
Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02
Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches oder wirtschaftliches Betroffensein voraus (BGHZ 91, 343 ff.; BayObLGZ 1981, 156/158; 1985, 141/142). - BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nur bezüglich eines Teiles …
Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02
Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches oder wirtschaftliches Betroffensein voraus (BGHZ 91, 343 ff.; BayObLGZ 1981, 156/158; 1985, 141/142).
- OLG Frankfurt, 14.11.2022 - 20 W 68/22
Erforderlichkeit der Zustimmung dinglich Berechtigter zur Aufhebung und …
Auf wirtschaftliche oder tatsächliche Nachteile kommt es für die Anwendung der nach ihrem Schutzzweck allein auf rechtliche Nachteile abstellenden §§ 876, 877 BGB hingegen nicht an (…BeckOGK/Monreal, a.a.O., § 5 WEG Rz. 148 m. w. N.; OLG Jena ZWE 2012, 40, zitiert nach juris; OLG Hamm OLGZ 1989, 160; BayObLG NJW-RR 2002, 1526, zitiert nach juris).Der von dieser allgemeinen Meinung abweichenden Einzelfallentscheidung des BayObLG (NJW-RR 2002, 1526) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
Durch eine Vereinbarung von Wohnungseigentümern - sei es anlässlich der Begründung oder der späteren inhaltlichen Änderung des Wohnungseigentums - kann mithin in keinem Fall ohne Mitwirkung eines Berechtigten in den Bestand seines dinglichen Rechts eingegriffen werden (…so Riecke/Schmidt/Schneider, a.a.O., § 5 Rz. 97;… BeckOGK/Monreal, a.a.O., § 5 WEG Rz. 149;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2849; Staudinger/Heinze, BGB, Neub. 2018, § 877 Rz. 70, je gegen BayObLG NJW-RR 2002, 1526).
- OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 258/03
Wohnungseigentumsverfahren: Unterlassungs- und Rückbauanspruch bei Nutzung eines …
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der Beschreibung des Sondernutzungsrechts als "Dachboden" in § 2 der Teilungserklärung, auf die das Landgericht zu Recht abgestellt hat, um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (vgl. Senat OLGZ OLGZ 1991, 185; Köhler/Bassenge/Häublein, a.a.O., Teil 12 Rz. 100 unter Hinweis auf BayObLG MittBayNot 2002, 397). - LG München II, 07.02.2002 - 6 T 5771/01
Löschung der Rückübertragungsvormerkung bei Tod des Berechtigten
BayObLG, Beschluss vom 9.4.2002 - 2Z BR 30/02 = BayObLGZ 2002 Nr. 19 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG.
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Rechtsprechung
| LG München II, 07.02.2002 - 6 T 5771/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- MittBayNot 2002, 397
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02
Sondernutzung an Kfz-Stellplatz in Eigentumswohnanlage - …
Auszug aus LG München II, 07.02.2002 - 6 T 5771/01
BayObLG, Beschluss vom 9.4.2002 - 2Z BR 30/02 = BayObLGZ 2002 Nr. 19 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG. - BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88
Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw. …
Auszug aus LG München II, 07.02.2002 - 6 T 5771/01
Denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von dem des Anspruchs ab, zu dessen Si397MittBayNot 5/2002 Bürgerliches Recht cherung sie bestellt ist (vgl. etwa BayObLG DNotZ 89, 363 ; MittBayNot 90, 37 ;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rdnr. 1539).
- OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09
Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung
Deshalb hat - darauf weisen die Antragsteller insoweit zutreffend hin - die Rechtsprechung wiederholt den Nachweis des Todes des Berechtigten dann als hinreichenden Nachweis für die Löschung einer zu seinen Gunsten eingetragenen (Rück-) Auflassungsvormerkung angesehen, wenn der durch diese Vormerkung gesicherte Anspruch von der Verletzung bestimmter (z.B. Pflege-) Verpflichtungen des Eigentümers gegenüber dem Vormerkungsberechtigten abhängig gemacht war und die Auslegung der zugrunde liegenden Vereinbarung ergab, daß der Rückübereignungsanspruch nur zu Lebzeiten des Berechtigten sollte geltend gemacht werden können, so daß mit dessen Tod feststand, daß der Sicherungsfall nicht mehr eintreten konnte und der gesicherte Anspruch endgültig entfallen war (vgl. BayObLG MittBayNot 1990, 37 ["in der Regel"]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 244 [245]; LG München II, MittBayNot 2002, 397; LG Kleve, RNotZ 2004, 265; Ertl, MittBayNot 1990, 39 ["üblicherweise"]). - OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10
Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des …
In derartigen Konstellationen wurde in der Rechtsprechung in der Vergangenheit auch durchaus davon ausgegangen, dass wegen Nichtbestehens der gesicherten Forderung die akzessorische Vormerkung nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO zu löschen sei, wenn der Tod des Berechtigten nachgewiesen ist (…BayObLG, Rpfleger 1990, S. 61 f.;… OLGR Zweibrücken 2005, S. 733 f.; LG München II, MittBayNot 2002, S. 397;… LG Bayreuth, MittBayNot 2007, S. 215 f.).
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